Michael David. Menschenwürdiges Existenzminimum und

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Transcript Michael David. Menschenwürdiges Existenzminimum und

Menschenwürdiges
Existenzminimum und
soziale Teilhabe
Michael David
Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut
Stellvertretender Sprecher der nationalen
Armutskonferenz
Diakonie Deutschland
Evangelischer Bundesverband
Armut in Deutschland
Armut bedeutet, deutlich weniger zum Leben zur Verfügung zu haben,
als gesellschaftlich als normal gilt.
Wer in Armut lebt, erlebt täglich Ausgrenzung, Scham und Ohnmacht.
So vielfältig, wie Armut erlebt wird, müssen auch die Hilfen sein, um
Armut zu überwinden.
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Armut in Deutschland – viele Gesichter
Altersarmut nimmt zu – die alte Frau, die Tafel, die Sonderangebote
Kinder und Jugendliche in Hartz IV – ohne Computer zur Schule,
erwerbsfähig?
Wohnungsnot / Wohnungslosigkeit – Verdrängung an den Stadtrand
Alleinerziehende – Familienlastenausgleich entlang patriarchaler
Normen
Prekär Selbstständige – soziale Absicherung teuer bezahlt
 Alles eine Frage der mangelnden Aktivierung von Arbeitslosen?
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Armut – oft unsichtbar
Kaum Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket  Scham, zu
kompliziert
Aktivierung und Zuverdienst  1,2 Millionen Leistungsbeziehende in H
4 gehen jede Woche zur Arbeit
Angst statt Recht in Anspruch nehmen  Über 40 % Ältere stellen
keinen Antrag auf Grundsicherung
Wer nicht in die patriarchale Norm passt, wird abgestraft  40 %
Alleinerziehende in H 4 – davon die Hälfte ergänzend
 Das öffentliche Bild von Armut: „Der Arbeitslose“
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe
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Armut: nicht einfach Arbeitslosigkeit
2/3 aller arbeitslos gemeldeten in H 4
2/3 aller Leistungsberechtigten in H 4 gelten nicht als arbeitslos
(Alleinerziehende bis 3. Geburtstag; 1,2 Mio. Zuverdienende, 1,5
Mio. Kinder)
Fast 1/5 der Bevölkerung immer wieder in Grundsicherung. Pendeln
zwischen prekärer Beschäftigung, Minijob, Teilzeit, prekärer
Selbstständigkeit, Honorartätigkeit, MAE, Erwerbslosigkeit
Viele „Arme“ bekommen keine Sozialleistungen.
Seit 2007: relative Einkommensarmut von 15,2 auf 16,2 % (2012).
Sozialleistungsquote 2011 auf niedrigstem Wert seit 2006 – 8,9%
auch offizielle Arbeitslosenzahlen sinken bei steigender Armut
Einkommensungleichheit nimmt zu: sehr hohe Einkommen steigen,
mittlere stagnieren, untere sinken
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Armut: Betroffenheit
16,1 % Armutsgefährdung nach EU-SILC 2011
(60% Medianeinkommen)
Mehr Frauen 17,2 % als Männer 14,9 %
Doppeltes Armutsrisiko für Alleinerziehende 35,5 %
Erhöhtes Armutsrisiko bei mehr als zwei Kindern
Prekäre Beschäftigung steigt
Selektives Bildungssystem / Chancen als leeres Versprechen
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Armutsrisikoquote: Entwicklung (nach SOEP / DIW)
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Armut: das Existenzminimum ist nicht sicher
Regelsatz mindestens 70 € zu niedrig (Erwachsene), um 50 € (Kinder)
Fehlt: Fahrrad, Weihnachtsbaum, Waschmaschine, Kühlschrank,
Kaution (…)  Darlehensfalle
Prekäre Beschäftigung nimmt zu:
2/3 Niedriglöhner_innen Frauen
IAQ-Studie: über 23 % haben weniger als 9,15 € / Stunde
OECD: 1 Mio < 5 €; 2 Mio < 6 €; 2,6 Mio < 7 € /Stunde
Altersarmut: trotz verdeckter Armut seit 2003 mehr als Verdopplung in
der Grundsicherung; 2012 13,9 Männer, aber 17,5 % Frauen in
Altersarmut
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Armut bekämpfen: was ist zu tun?
Soziales und kulturelles Existenzminimum:
In Deutschland besteht das Grundrecht auf Sicherung des sozialen
und kulturellen Existenzminimums. Dieses wurde 2010 und 2012
durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur
Grundsicherung („Hartz IV“) und zum Asylbewerberleistungsgesetz
bestätigt.
Aber: nicht nur nationales Recht: UN-Sozialpakt, Europäische
Sozialcharta.
Nicht nur Absichtserklärung, sondern individuelle
Beschwerderechte!
UN-Staatenbericht: Kritik an Deutschland (2011).
Problem: Ratifizierung
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Armut und Menschenrechte
Die menschenrechtlichen Vorgaben des internationalen Pakts über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Europäischen
Sozialcharte gehen über diese Vorgaben hinaus.
Sie umfassen auch Soziale Sicherheit, Mindestlohn, Arbeit,
angemessenen Lebensstandard, Nahrung, Bekleidung und Wohnung
sowie einen annehmbaren Lebensunterhalt.
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Armut und Menschenrechte
Die Gewährleistung von sozialer Teilhabe umfasst neben der
unmittelbaren Existenzsicherung viele Aspekte, die den Einzelnen nicht
direkt materiell zuzurechnen sind.
Eine sozialstaatliche Infrastruktur, die soziale Sicherheit vermittelt und
es den Einzelnen erlaubt, Nachteile auszugleichen und soziale
Schwierigkeiten zu überwinden, ergänzt sozialstaatliche
Individualansprüche.
Der Wert von teilhabeorientierten Angeboten bemisst sich an der
Verbesserung der Situation der Betroffenen.
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Armut und Menschenrechte
Die Teilhabe an Arbeit ist ein wichtiger Aspekt sozialer Teilhabe.
Wird aber lediglich Druck aufgebaut, um aus dem
Sozialleistungsbezug in prekäre Beschäftigung zu gehen, ist diese
Vorgabe nicht erfüllt.
Zugänge zum Arbeitsmarkt müssen so ausgestaltet werden, dass die
langfristige soziale Sicherheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten
Maßstab für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration wird.
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Teilhabe und soziale Sicherheit
Teilhabeleistungen ersetzen nicht materielle Leistungsansprüche.
Materielle Leistungsansprüche sind ein Aspekt, um Teilhabe zu
gewährleisten.
Individuelle Leistungen und infrastrukturelle Leistungen treten hinzu
Regulierung des Wohnungsmarktes, der Arbeitsverhältnisse,
Sozialversicherung, Familienlastenausgleich:
 das alles sollten Instrumente sein, um Rechte zu gewährleisten
Regulierung des Marktes, individuelle Hilfen, Infrastruktur
 Kein beliebig zu entscheidender politischer Inhalt, keine Gnade
 Bürger_innen sind Träger_innen sozialer Rechte!
(Wohlverhalten ist kein Maßstab für Rechtsgewährleistung.)
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Die Bewahrung vor existentiellen Lebensrisiken ist nicht ins Belieben
der Politik gestellt.
Politische Mehrheiten dürfen darüber entscheiden, wie Armut
vermieden werden soll – nicht aber, ob Armut bewusst zuggelassen
wird oder nicht.
Das bedeutet für die Diakonie, dass das Recht auf ausreichende
Ernährung, Kleidung, Wohnraum, soziale Bezüge und
Kommunikationsmöglichkeiten gewährt werden muss.
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Zur Armutsbekämpfung gehören ausreichende Teilhabemöglichkeiten,
Wege aus der Armut:
Bildungsmöglichkeiten, die alle gesellschaftlichen Schichten
einbeziehen.
Eine Bezahlung von Erwerbsarbeit, die zum Leben reicht.
Kommunale Angebote wie Bibliotheken, Öffentlicher Nahverkehr und
Schwimmbad.
Beitragsfreie Hilfsangebote bei Überschuldung und Gewalt gegen
Frauen, ausreichende Hilfen zur Erziehung, besondere schulische
und außerschulische Förderangebote für Kinder.
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Soziale Teilhabe ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Nach der Finanzmarktkrise traten 2010 Einsparungen von über 80 Mrd.
€ im Bundeshaushalt in Kraft. Mindestens ein Drittel davon betraf
Hilfen für Erwerbslose und Leistungsberechtigte in der
Grundsicherung.
Zwar stiegen die Regelsätze um ein paar Euro. Allerdings wurden
zielgruppenspezifische Angebote etwa für ältere Erwerbslose,
Personen mit Migrationshintergrund oder Alleinerziehende zurück
gefahren.
Steuersenkungen für Vermögende und Besserverdienende waren
dagegen 2010 schon einige Jahre in Kraft.
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Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?
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Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?
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Teilhabe und soziale Sicherheit – Steuern und Abgaben
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Haushaltssicherung und Ausgabenstopp in den Kommunen,
Streichung sozialer Teilhabeangebote, Abstriche an Infrastruktur
und kommunaler Daseinsfürsorge: das ist in vielen Gegenden
Deutschlands Realität.
Gerade dort, wo die sozialen Bedarfe groß sind, fehlt oft das Geld für
nachhaltige Hilfen.
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
2011 rechnete das Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung aus Düsseldorf vor: mit den Steuergesetzen
von 1998 hätte der Staat 51 Mrd. € Mehreinnahmen erzielt.
Die Steuerentlastungen der Folgejahre führten zum Abbau staatlicher
Leistungen und Infrastruktur.
Der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts vom September
2012 (später geändert) wies darauf hin, dass der Schuldenstand der
staatlichen Haushalte nach den Rettungsmaßnahmen am
Finanzmarkt um über 10 Prozentpunkte auf 83 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts gestiegen ist.
Das Nettovermögen des deutschen Staates –der Gegenwart der
dringend benötigten staatlichen Infrastruktur – ging zwischen
Anfang 1992 und Anfang 2012 um 800 Mrd. € zurück.
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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Die sozialpolitischen Folgen einer solchen Politik sind infrastrukturell
spürbar. Zunehmend ersetzt private Mildtätigkeit staatliche Aufgaben,
Notfallhilfe nachhaltige Sozialpolitik, Barmherzigkeit soziale Rechte. So
sehr aus Sicht der von Armut Betroffenen zu begrüßen ist, wenn sie im
Notfall schnell Hilfe erhalten, so darf diese Notfallhilfe jedoch kein
umfassendes sozialpolitisches Konzept ersetzen.
Darum bietet die Diakonie nicht nur engagiert Hilfeleistungen an. Sie
setzt sich ebenso für eine staatliche Sozial- und Finanzpolitik ein, die
die Finanzierungsgrundlagen des sozialen Miteinander sichern hilft.
Denn: Ehrenamtliche Hilfen können hauptamtlich Tätige und die
soziale Infrastruktur ergänzen – aber nicht ersetzen.
Darum: gezielte Hilfen für Kommunen mit hohen sozialen Bedarfen.
Bundesweite Sozialleistungen einheitlich regeln / finanzieren; effektive
Entlastung.
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SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse
Zielgruppenspezifische Hilfen (Ältere, Alleinerziehende, Migrant_innen
…) unbedingt notwendig.  Finanzierungsbasis fehlt
Sanktionsregelungen  Recht auf Existenzminimum wird unterlaufen
U 25  Selbstständigkeit wird verhindert
Bedarfsgemeinschaften  eigenständige Leistungsansprüche
verhindert, waghalsige Unterhaltskonstruktionen, Personen ohne
Bedarf werden zu Leistungsempfangenden, Alleinverdienerlogik
Viele Bedarfe weder pauschal noch einzeln gewährt 
Waschmaschine, Kühlschrank, Kautionsdarlehen mindern
monatlichen Regelsatz
Regelsätze  weder transparent, noch sach- oder realitätsgerecht
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SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse
Komplizierte Regelungen zu Einkommen, Zuflüssen Verrechnung 
intransparent, ständige Rechenfehler
Schnelle Arbeitsvermittlung und absolute Zumutbarkeit im Vordergrund
 weder Arbeitsvermittlung nachhaltig, noch Beitrag zu
Armutsbekämpfung
Dazu kommen:
restriktive Gewährung von Hilfen wie Schuldnerberatung
Bürokratische BuT
unrealistische KdU
Strom- und Gassperren werden zugelassen
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Was ist zu tun? – 1. vorgelagerte Systeme stärken
Soziale Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche, Realsplitting
statt Zugewinngemeinschaft
Konsequente Mindestlohn- und Sozialversicherungsregeln
Präventive Arbeitsmarktpolitik, die drohende Altersarmut im Blick hat
Gerechter kommunaler Lastenausgleich, wer bestellt bezahlt,
Sozialleistungen bundesweit regeln statt Kommunen allein lassen
Trennung SGB-III und SGB-II-Leistungen überdenken
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Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne
der Leistungsberechtigten neu gestalten
Die Regelsatzermittlung muss wirklich transparent, sach- und
realitätsgerecht erfolgen. Nach Diakonie-Berechnungen wäre der
Regelsatz mindestens 70 € höher.
Einmalige Bedarfe wie Waschmaschine, Mietkaution, Kinderfahrrad,
Weihnachtsbaum und Sozialticket für den ÖPNV - verlässlich als
Zuschuss
Beiträge zur sozialen Teilhabe ohne unmittelbare arbeitsmarktpolitische
Erfolgsindikatoren
Gewährung individueller teilhabeorientierter Bedarfe wie Zugang zu
Medien, Beratungsangeboten, technischen Hilfsmitteln oder
Versammlungsräumen
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Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne
der Leistungsberechtigten neu gestalten
nicht abschließende gesetzliche Beschreibung sozialer
Teilhabeleistungen wie Beratung, Coaching, Hilfen zur Erziehung,
Kinderbetreuung und Schuldnerberatung
Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten
Förderung von Selbstbestimmung, Selbstorganisation, politischem und
bürgerschaftlichen Engagement sowie Betroffenenvertretungen
Teilhabeorientierte Reform der Hilfen zum Wohnen, zum Schutz vor
Gewalt, zur Förderung der Gesundheit sowie der Regelungen zu
Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen
bedarfsorientierte Förderung einer funktionierenden sozialen
Infrastruktur vor Ort.
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Perspektivische Fragen
Trennung der Systemlogiken?
 Existenzsicherung, Grundsicherungsamt, Leistungsverrechnung
(repressionsfreie Existenzsicherung; Amtsermittlung und –
umsetzung weiterer Ansprüche)
 Soziale Hilfen, Beratung, Sozialarbeit mit eigener Wertigkeit (nicht
Unterabteilung der Arbeitsmarktpolitik)
 Arbeitsmarktpolitik: Anreizsystem / nicht Zwangssystem; keine
Aufteilung nach SGB II und SGB III (de facto heute zwei Systeme)
 Breite, allgemein zugängliche, möglichst beitragsfreie
Infrastrukturen (Beispiel: ÖPNV-Probleme)
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe
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Voraussetzungen
Grundvoraussetzung:
Begriff von „guter Arbeit“. Ökonomie / Wirtschaft / Unternehmende –
soziale Sicherung – Arbeit als zentraler Teilhabefaktor im
Gleichgewicht. Keine Dominanz von Markt-Logik, sondern
Marktvorteile und Regulierungsnotwendigkeiten in Wechselwirkung
(Lehren aus der Finanzmarktkrise?)
Verständnis von sozialen Hilfen als einvernehmlichem Prozess
Verantwortliche Steuerpolitik: tatsächliche Progression bei Steuer und
Sozialversicherung / kein Herauskaufen aus den Systemen /
konsequent gegen Steuerfreistellung und Steuerflucht
Arbeit – Erwerb – Beschäftigung: Begriffe abgrenzen, unterschiedliche
Wertigkeiten anerkennen.
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Achtung und Respekt
Zwei Fragen:
Arbeit wird aus vielen Gründen öffentlich gefördert. Warum ist
arbeitsmarktpolitische Förderung besonders
begründungsnotwendig?
Gibt es den „Arbeitsmarkt“? Ist die Idee, unreguliert Marktgesetzen zu
folgen, eigentlich realistisch?
Vier Antworten:
Jeder Mensch hat eine voraussetzungslose Würde, die zu achten ist.
Jede Beschäftigung hat ihren Wert. Auch ohne Entgelt.
Jeder Mensch ist in der Lage, für sich Entscheidungen zu treffen.
Fremdbestimmung stellt die Menschenwürde in Frage.
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Herzlichen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Michael David
Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut
Stellvertretender Sprecher der nationalen Armutskonferenz
Zentrum Migration und Soziales
Diakonie Deutschland
Evangelischer Bundesverband
Telefon +49 30 652 11-1636 | Fax +49 30 652 11-3636
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www.brot-fuer-die-welt.de
www.diakonie-katastrophenhilfe.de
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