SEPA-Basis-Lastschrift - Volksbank Nordoberpfalz eG

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Transcript SEPA-Basis-Lastschrift - Volksbank Nordoberpfalz eG

Neuerungen im
Zahlungsverkehr für
Deutschland und Europa
Herausforderung und Chance
Informationen für Vereine
Stand Januar 2013
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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Was ist SEPA?
 SEPA steht für „Single Euro Payments Area“
 Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs
 SEPA löst die nationalen Verfahren ab  SEPA betrifft alle!
 Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
 Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, WertpapierAbwicklungssysteme
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Gültigkeitsbereich SEPA
32 Staaten
 Alle 17 Euro-Staaten
 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld)
 Norwegen, Island, Liechtenstein,
Monaco* sowie die Schweiz*
* Teilnahme an SEPA aber keine
Umsetzung der einheitlichen ZVRichtlinie
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SEPA-Zeitplan
Januar 2008
Einführung SEPA-Überweisung
November 2009
Einführung SEPA-Lastschrift
November 2010
Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren
9. Juli 2012
Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen
1. Februar 2014
Ablösung der nationalen Verfahren
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Generelle Vorteile
 Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen
 Europaweit transparente Preise
 Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)
 Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und
Unwiderrufbarkeit von Aufträgen
 Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
 Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT)
 Einführung Januar 2008
 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst
 beleghafte und beleglose Einreichung möglich
 Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
 keine Betragsgrenze
 IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ
(Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016)
 „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr
 grundsätzlich kein Widerruf möglich
 AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 €
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IBAN und BIC*
IBAN: DE 38 12345678 1234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
BIC:
GENO DE XX XXX = Volksbank Raiffeisenbank eG
 Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon
seit geraumer Zeit diese Angaben
 Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese
Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld
* IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code
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„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen
 Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von
IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass
Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl
agieren dürfen.
 Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des
BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.
 Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016
die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.
 Die Anpassungen von
 Belegen,
 Softwareprodukten und
 des Internet-Banking
befinden sich in der Umsetzung.
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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SEPA-Lastschriftverfahren
(SEPA Direct Debit)
 SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung
 SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag
 Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID
 Einreichung nur noch beleglos möglich
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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SEPA-Basis-Lastschrift
0. Mandatseinholung
Zahlungspflichtiger
1. Mandat
Zahlungsempfänger
2. Vorabinformation
3. transaktions- und
mandatsbezogene Daten
5. Belastungsbuchung
Clearing und
Verrechnung
4. Weiterleitung aller Daten
Bank des
Zahlungspflichtigen
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Bank des
Zahlungsempfängers
SEPA-Basis-Lastschrift
Muster-Mandat (SDD CORE)
Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn
Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
1. Daten des
Gläubigers
2. Eindeutige
Bezeichnung
3. Vorgegebener
Mandatstext,
zweifache
Weisung
_________________________________________________________
Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC:
_______________________________
___________________________________
Datum, Ort und Unterschrift
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4. Daten des
Zahlungspflichtigen
SEPA-Basis-Lastschrift
(SDD Core)
 Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit
über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“)
 Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit)
(Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage)
 Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei
autorisierten Mandaten
 Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich
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Besteht Handlungsbedarf?
 Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?
NEIN
 kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitgliedsbeiträge zukünftig per Lastschrift einziehen
JA
 dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPAVerfahren umgestellt werden!
 Was muss berücksichtigt werden?




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Für die Verwendung von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID
Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig
Die Vergabe erfolgt über Internet, näheres auf der nächsten Folie
Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)
Gläubiger-Identifikationsnummer
 Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID
 Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter
https://extranet.bundesbank.de/scp/
 Die VR-Banken unterstützen ihre Kunden bei der Beantragung
Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
DE 78 ZZZ 0000018353
ISO-Ländercode
Prüfziffer
Individuell nutzbar
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Nationales Identifikationsmerkmal
Eine Gläubiger - ID kann auch über die VR-NetWorld-Software
eingeholt werden:
 Administration der Gläubiger-ID
 Verlinkung der Internetseite für die Beantragung
einer Gläubiger-ID
 Unterstützung des
Bereichskennzeichens in der
Mandatsverwaltung
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Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun?
 Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen
(Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat
 Am 09.07.2012 trat jedoch die sog. „Umdeutungslösung“ in Kraft, die es
Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher
Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat
„umzuwandeln“
 Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate
umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den
Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren
(gültig ist eine Einzugsermächtigungen nur in Schriftform mit Unterschrift des
Bezogenen)
 Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die
Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat
einzuholen.
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SEPA-Basis-Lastschrift
(SDD Core)
Umdeutungslösung
 Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden
Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat
 Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit,
Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren.
Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
 Gläubiger-ID
 Mandatsreferenz
 Umstellungstermin
 Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht
widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht
erforderlich
Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das
SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten
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Wie nutzt man die Möglichkeit der
Umdeutung sinnvoll und richtig?
 Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPAMandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung
 Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden
in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter
per E-Mail …) informiert, dass
 ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren
umgestellt wird
 von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird
 die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet …
 die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer)
 welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden
 Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe
eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um
eine weitere Verpflichtung zu erfüllen:
 Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben
auch als Vorabinformation („Pre-Notification“) gemäß den SEPA-Regularien
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Vorabankündigung (Pre-Notification)
 Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über
die „anstehende Lastschrift“
 Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen
 Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart
 Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine
einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)
 Inhalt der Vorankündigung:
 Belastungsbetrag
 Belastungstermin
 Gläubiger-Identifikationsnummer
 Mandatsreferenznummer
 Keine Formvorgabe, möglich sind z.B.
 Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, MitgliederZeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung ….
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Mandatsverwaltung - Details
 Automatische Generierung von Mandaten in der VR-NetWorld-Software
Zu Inlandsaufträgen können Mandate automatisch erzeugt werden, ohne dass
der Auftrag konvertiert werden muss z.B. für
 den Druck/Versand der Mandate an den Schuldner zum Einholen eines Mandats
 den Druck/Versand der Mandatsinformationen im Rahmen der Umdeutung einer
Einzugsermächtigung
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Fehlende Einzugsermächtigungen / neue Mitglieder
 Liegt keine umdeutungsfähige Einzugsermächtigung vor, muss das
Mitglied ein Mandat unterschreiben, das den Verein ermächtigt, mittels
SEPA-Basis-Lastschriften Beträge einzuziehen
 Bei der Formulierung der Mandatstexte helfen die Informationen auf den
nächsten Seiten sowie Ihre Ansprechpartner der Volksbanken
Raiffeisenbanken
 Die VR-NetWorld-Software unterstützt Sie auch hier mit integrierten
Musteranschreiben etc.
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Achtung – bitte beachten:
 Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen /
Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen
(z.B. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten
Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist.
 Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die
Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an (z. B. VR-NetWorld-Software).
 Lösung 1:
Nutzung von Profi cash mit HBCI
 Lösung 2
Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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SEPA-Firmen-Lastschrift
(SDD B2B)
Muster-Mandat (SDD B2B)
Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn
Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf
Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten
Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt,
mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
_______________________________________________________
Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC:
_______________________________
___________________________________
Datum, Ort und Unterschrift
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1. Daten des
Gläubigers
2. Eindeutige
Bezeichnung
3. Vorgegebener
Mandatstext
zweifache
Weisung
4. Daten des
Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmen-Lastschrift
(SDD B2B)
 nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
 Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie
des Mandats vorlegen
 beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit
 Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet
 Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich
 Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen
Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!
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SEPA-Firmen-Lastschrift
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(SDD B2B)
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)
 Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift
 Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
 Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
 Folge- und letztmalige Lastschrift
 Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
 Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
 Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift
 Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
 Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
*TARGET =Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System
(Echtzeit-Bruttozahlungssystem der Zentralbanken der EU für den Euro)
TARGET-Tage entsprechen in Deutschland etwa den Bankarbeitstagen
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Agenda
 Allgemeine Informationen und aktueller Stand
 SEPA-Überweisung
 SEPA-Lastschriften
 SEPA-Basis-Lastschriften
 SEPA-Firmen-Lastschriften
 Umgang in der Praxis /
Handlungsempfehlungen
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Praktischer Umgang mit Mandaten
 Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das
Vereinsmitglied unterschreiben
 Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen
 Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
 damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar
 Abruf unter:
CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
 Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen
 Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug
 Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung)
 Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
(Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)
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Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann‘s los gehen …
 … aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften
elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln
 Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht
möglich!
 Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind
Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings …
 …sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die
elektronische Auflieferung der Zahlungsverkehrsdateien über HBCI zu treffen.
Hier helfen Ihnen die EBL-Profis der Volksbank Überall eG gerne weiter!
 Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem
neuesten Stand, z.B. unsere VR-NetWorld-Software
 Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die
demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen
(„Pre-Notification“)
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Was ist zu tun?
 SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer)
 IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken
 IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen
 Musteranschreiben in diversen Sprachen stehen zur Verfügung
 Beantragung der Gläubiger-ID
 Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software)
 Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)
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Was ist zu tun?
 Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer)
 Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren
 Mandatsverwaltung organisieren
 Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert
werden
 Sicherstellung der Archivierung der Mandate
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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