Zahlungspflichtigen - Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde
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Transcript Zahlungspflichtigen - Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde
Informationsveranstaltung
des Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V.
- „der neue Zahlungsverkehr in
Deutschland und Europa“
Sparkasse Oder-Spree – André Schneider
18.04.2013
SEPA – Zahlverfahren
Überblick
Zum 01. Februar 2014 sind die
nationalen Zahlverfahren zugunsten
der SEPA – Zahlverfahren
abzuschalten.
(Art. 6, Abs. 1 und 2; SEPA-Migrationsverordnung)
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SEPA – Zahlverfahren
Überblick
betroffene Zahlverfahren im Überblick
aus:
Überweisung
Lastschrift
wird:
SEPA-Überweisung
- Einzugsermächtigungsverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift
- Abbuchungsverfahren
SEPA-Firmen-Lastschrift
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SEPA – Zahlverfahren
Überblick
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher
€ - Zahlungsverkehr ist in ganz Europa über ein Konto möglich
die Überweisungslaufzeit verkürzt sich europaweit auf 1 Bankgeschäftstag
Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden
der Lastschriftzahlungsverkehr ist europaweit möglich
durch die Vorgabe des Fälligkeitsdatums (Tag der Kontobelastung) ist exakte
Disposition des Verbrauchers möglich
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
wesentliche Neuerungen der SEPA – Überweisung
es erfolgt die ausschließliche Nutzung von IBAN und ggf. BIC
die Entgelte werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen (jeder Kunde trägt
die Entgelte seines Kreditinstitutes)
bei beleglosen SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit
europaweit 1 Bankgeschäftstag
(SEPA-Datenformat „XML“ ist erforderlich)
bei beleghaften SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit
europaweit 2 Bankgeschäftstage
der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt
Hinweis:
Für grenzüberschreitende Zahlungen gelten die Meldepflichten nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
unverändert!
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
Anpassungsbedarf im Unternehmen
Anpassung der Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme an das neue
SEPA-Verfahren
Umstellung auf das SEPA-Datenformat
Mitteilung über Ihre IBAN und BIC an Ihre Geschäftspartner
Ergänzung Ihrer IBAN und BIC auf Geschäftspapieren
z.B.: - Rechnungen
- Verträge, Formulare
- Briefbögen
- Homepage
Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer
(Creditor Identifier)
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Gläubiger-Identifikationsnummer
Diese ist in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank kostenlos über das Internet
zu beantragen
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
und Ihrem Kreditinstitut vorzulegen.
Hinweis:
Die dreistellige Geschäftsbereichskennung ist durch Sie bei Erfordernis
individualisierbar. (z.B. für bestimmte Abteilungen / Bereiche Ihres Unternehmens)
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-BasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Bestehende, durch den Zahlungspflichtigen rechtswirksame
Einzugsermächtigungen gelten für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter
bestimmten Voraussetzungen weiter und müssen somit nicht neu eingeholt werden.
Voraussetzungen:
grundsätzlich papierhaft und händisch durch Zahlungspflichtigen
unterschrieben
(qualifizierte elektronische Unterschrift ist möglich, dann auch beleglos möglich)
Das heißt, per Telefon, Fax oder Internet erteilte Mandate sind nicht SEPA-fähig!
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Angaben durch Zahlungspflichtigen (Kunde)
Name
Adresse
Kundenkennung (IBAN und BIC)
Datum und Unterschrift
Angaben durch den Zahlungsempfänger (Ihr Unternehmen)
Name
Adresse
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz (durch Sie zu vergeben oder Weiternutzung der bestehenden,
z.B.: Kunden-, Mieter-, Vertragsnummer)
Kennzeichnung, ob einmaliger oder wiederkehrender Zahlungseinzug
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung
eines einheitlichen Autorisierungstextes
(siehe Muster)
Dieser beinhaltet
die Ermächtigung zum Einzug und
die Weisung zur Einlösung.
Das Mandat muss, bei ausländischen
Zahlungspflichtigen in der am Wohnort
geltenden Sprache zusätzlich vorliegen.
www.europeanpaymentscouncil.eu
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Mandatsverwaltung
jeder Lastschrifteinzug muss in der Mandatsverwaltung vermerkt werden
(Datum der letzten Nutzung)
Mandatsänderungen (z.B.: Änderung Name wegen Heirat) müssen historisch
nachvollziehbar sein und beim nächsten Inkassovorgang (Wert: alt und
neu) mit übermittelt werden
der Widerruf des Zahlungspflichtigen oder bei einer Rücklastschrift mit dem
Rückgabegrund „Es liegt kein gültiges Mandat vor“ müssen in der
Mandatsverwaltung gekennzeichnet werden, damit keine weiteren Einzüge
erfolgen
Mandate müssen deaktiviert werden, wenn diese widerrufen wurden, oder
innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine erneute Lastschrift
gezogen wurde
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
folgende neue Fristen sind zu beachten
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen
Im SEPA-Lastschriftverfahren sind die Vorgabe des Fälligkeitstages (=Belastungs- und
Gutschriftsdatum) und die Einhaltung von Mindesteinreichungsfristen zu beachten.
spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit
(- kann bilateral verkürzt, aber nicht
ausgeschlossen werden
- bei gleichbleibenden wiederkehrenden
Zahlungen (z.B.: Miete) reicht die
einmalige Vorabankündigung)
Vorabankündigung an
Zahlungspflichtigen über:
- fälliger Betrag
- Fälligkeitstag
- Gläubiger ID
- Mandatsreferenz
frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit
Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut
spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut für
Einzel- / Erstlastschrift
spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut für
Folgelastschrift
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen
8 Wochen nach Belastung
Recht des Verbrauchers auf
Erstattung der Belastung ohne
Angabe von Gründen
13 Monate nach Belastung
Recht des Verbrauchers auf
Erstattung der Belastung, wenn
kein (gültiges) Mandat vorliegt
36 Monate nach der letzten Belastung
verfällt das SEPA-Lastschrift-Mandat
und muss neu eingeholt werden
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist
folgende markante Unterschiede auf:
als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
folgende neue Fristen sind zu beachten
Umstellung auf das neue europaweit einheitliche XML-basierte Datenformat
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat
die bisherigen Formate DTA und MT sind nicht mehr SEPA-fähig und werden durch
das neue SEPA-Datenformat XML abgelöst
die Kreditinstitute stellen den Unternehmen zwei Standards für die Übertragung von
Zahlungsverkehrsdateien zur Verfügung
- EBICS = Standard für die multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation
- FinTS = Standard für sicheres Online-Banking
Ihre IT-Systeme sollten IBAN / BIC – fähig sein, sowie das Datenformat XML verarbeiten
können. Fragen Sie dazu Ihre Software-Partner.
Die Sparkassen bietet Ihren Kunden mit dem Finanzmanagementsystem SFirm eine
passende, zeitgemäße und den SEPA-Anforderungen gerecht werdende
Electronic-Banking-Software an.
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat
spezielle Tools zur Unterstützung der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren
SEPA Account Converter
bisherige Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten werden automatisiert in IBAN
und BIC umgewandelt
SEPA File Converter
DTAUS-Dateien (Inlandsüberweisung) werden in SEPA-XML-Dateien konvertiert. Für die
Umwandlung einer DTAUS-Lastschrift müssen fehlende Informationen (z.B.:
Mandatsreferenz, GläubigerID, u.a.) vorliegen und ggf. manuell erfasst werden
SEPA-XML-Checker
der XML-Checker prüft SEPA-XML-Dateien auf Fehler
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SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
Die Grundzüge der SEPA-Basis-Lastschrift gelten auch für die SEPA-Firmen-Lastschrift.
Es gelten dabei folgende wesentliche Unterschiede:
die SEPA-Firmen-Lastschrift ermöglicht die Reduzierung von Zahlungsrisiken durch
eine „finale Zahlung“ (Gutschrift „Eingang vorbehalten“ beachten)
der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein
Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut
sind nach Gutschrift ausgeschlossen
vor Einlösung der (ersten) SEPA-Firmen-Lastschrift durch das Kreditinstitut muss das
erteilte und durch den Zahlungspflichtigen bestätigte Mandat beim Kreditinstitut
vorliegen
die weitere Nutzung von bestehenden Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich. Für
die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein neues Mandat erforderlich.
die Einreichungsfrist sowohl für die Erst- als auch für die Folgelastschrift beträgt
frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit
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SEPA – Zahlverfahren
Kontakt
Wirtschaftsförderungsverein
Fürstenwalde e.V.
- www.wfv-fw.de
- 033 61 / 32 183
Sparkasse Oder-Spree
- www.s-os.de
- 03 35 / 55 41 – 11 24
Deutsche Bundesbank
- www.bundesbank.de
- 069 / 9566-3181
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Sparkasse Oder-Spree
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