Zahlungspflichtigen - Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde

Download Report

Transcript Zahlungspflichtigen - Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde

Informationsveranstaltung
des Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V.
- „der neue Zahlungsverkehr in
Deutschland und Europa“
Sparkasse Oder-Spree – André Schneider
18.04.2013
SEPA – Zahlverfahren
Überblick
Zum 01. Februar 2014 sind die
nationalen Zahlverfahren zugunsten
der SEPA – Zahlverfahren
abzuschalten.
(Art. 6, Abs. 1 und 2; SEPA-Migrationsverordnung)
18.04.2013
Seite 2
SEPA – Zahlverfahren
Überblick
betroffene Zahlverfahren im Überblick
aus:

Überweisung

Lastschrift
wird:

SEPA-Überweisung
- Einzugsermächtigungsverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift
- Abbuchungsverfahren

SEPA-Firmen-Lastschrift
18.04.2013
Seite 3
SEPA – Zahlverfahren
Überblick
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher

€ - Zahlungsverkehr ist in ganz Europa über ein Konto möglich

die Überweisungslaufzeit verkürzt sich europaweit auf 1 Bankgeschäftstag

Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden

der Lastschriftzahlungsverkehr ist europaweit möglich

durch die Vorgabe des Fälligkeitsdatums (Tag der Kontobelastung) ist exakte
Disposition des Verbrauchers möglich
18.04.2013
Seite 4
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
18.04.2013
Seite 5
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
wesentliche Neuerungen der SEPA – Überweisung
 es erfolgt die ausschließliche Nutzung von IBAN und ggf. BIC
 die Entgelte werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen (jeder Kunde trägt
die Entgelte seines Kreditinstitutes)
 bei beleglosen SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit
europaweit 1 Bankgeschäftstag
(SEPA-Datenformat „XML“ ist erforderlich)
 bei beleghaften SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit
europaweit 2 Bankgeschäftstage
 der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt
Hinweis:
Für grenzüberschreitende Zahlungen gelten die Meldepflichten nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
unverändert!
18.04.2013
Seite 6
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
Anpassungsbedarf im Unternehmen

Anpassung der Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme an das neue
SEPA-Verfahren

Umstellung auf das SEPA-Datenformat

Mitteilung über Ihre IBAN und BIC an Ihre Geschäftspartner

Ergänzung Ihrer IBAN und BIC auf Geschäftspapieren
z.B.: - Rechnungen
- Verträge, Formulare
- Briefbögen
- Homepage

Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung
18.04.2013
Seite 7
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
 als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer
(Creditor Identifier)
18.04.2013
Seite 8
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Gläubiger-Identifikationsnummer
Diese ist in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank kostenlos über das Internet
zu beantragen
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
und Ihrem Kreditinstitut vorzulegen.
Hinweis:
Die dreistellige Geschäftsbereichskennung ist durch Sie bei Erfordernis
individualisierbar. (z.B. für bestimmte Abteilungen / Bereiche Ihres Unternehmens)
18.04.2013
Seite 9
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
 als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
 es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-BasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
 Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
18.04.2013
Seite 10
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Bestehende, durch den Zahlungspflichtigen rechtswirksame
Einzugsermächtigungen gelten für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter
bestimmten Voraussetzungen weiter und müssen somit nicht neu eingeholt werden.
Voraussetzungen:
 grundsätzlich papierhaft und händisch durch Zahlungspflichtigen
unterschrieben
(qualifizierte elektronische Unterschrift ist möglich, dann auch beleglos möglich)
Das heißt, per Telefon, Fax oder Internet erteilte Mandate sind nicht SEPA-fähig!
18.04.2013
Seite 11
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Angaben durch Zahlungspflichtigen (Kunde)
 Name
 Adresse
 Kundenkennung (IBAN und BIC)
 Datum und Unterschrift
Angaben durch den Zahlungsempfänger (Ihr Unternehmen)
 Name
 Adresse
 Gläubiger-Identifikationsnummer
 Mandatsreferenz (durch Sie zu vergeben oder Weiternutzung der bestehenden,
z.B.: Kunden-, Mieter-, Vertragsnummer)
 Kennzeichnung, ob einmaliger oder wiederkehrender Zahlungseinzug
18.04.2013
Seite 12
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung
eines einheitlichen Autorisierungstextes
(siehe Muster)
Dieser beinhaltet
 die Ermächtigung zum Einzug und
 die Weisung zur Einlösung.
Das Mandat muss, bei ausländischen
Zahlungspflichtigen in der am Wohnort
geltenden Sprache zusätzlich vorliegen.
www.europeanpaymentscouncil.eu
18.04.2013
Seite 13
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
 als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
 es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
 Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
 der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
18.04.2013
Seite 14
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Mandatsverwaltung
 jeder Lastschrifteinzug muss in der Mandatsverwaltung vermerkt werden
(Datum der letzten Nutzung)
 Mandatsänderungen (z.B.: Änderung Name wegen Heirat) müssen historisch
nachvollziehbar sein und beim nächsten Inkassovorgang (Wert: alt und
neu) mit übermittelt werden
 der Widerruf des Zahlungspflichtigen oder bei einer Rücklastschrift mit dem
Rückgabegrund „Es liegt kein gültiges Mandat vor“ müssen in der
Mandatsverwaltung gekennzeichnet werden, damit keine weiteren Einzüge
erfolgen
 Mandate müssen deaktiviert werden, wenn diese widerrufen wurden, oder
innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine erneute Lastschrift
gezogen wurde
18.04.2013
Seite 15
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und
weist folgende markante Unterschiede auf:
 als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
 es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
 Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
 der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
 folgende neue Fristen sind zu beachten
18.04.2013
Seite 16
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen
Im SEPA-Lastschriftverfahren sind die Vorgabe des Fälligkeitstages (=Belastungs- und
Gutschriftsdatum) und die Einhaltung von Mindesteinreichungsfristen zu beachten.
 spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit
(- kann bilateral verkürzt, aber nicht
ausgeschlossen werden
- bei gleichbleibenden wiederkehrenden
Zahlungen (z.B.: Miete) reicht die
einmalige Vorabankündigung)

Vorabankündigung an
Zahlungspflichtigen über:
- fälliger Betrag
- Fälligkeitstag
- Gläubiger ID
- Mandatsreferenz
 frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit

Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut
 spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut für
Einzel- / Erstlastschrift
 spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften
beim eigenen Kreditinstitut für
Folgelastschrift
18.04.2013
Seite 17
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen
 8 Wochen nach Belastung

Recht des Verbrauchers auf
Erstattung der Belastung ohne
Angabe von Gründen
 13 Monate nach Belastung

Recht des Verbrauchers auf
Erstattung der Belastung, wenn
kein (gültiges) Mandat vorliegt
 36 Monate nach der letzten Belastung

verfällt das SEPA-Lastschrift-Mandat
und muss neu eingeholt werden
18.04.2013
Seite 18
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift
entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist
folgende markante Unterschiede auf:
 als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine GläubigerIdentifikationsnummer (Creditor Identifier)
 es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPABasisLastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich
 Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom
Zahlungspflichtigen
 der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich
 folgende neue Fristen sind zu beachten
 Umstellung auf das neue europaweit einheitliche XML-basierte Datenformat
18.04.2013
Seite 19
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat
 die bisherigen Formate DTA und MT sind nicht mehr SEPA-fähig und werden durch
das neue SEPA-Datenformat XML abgelöst
 die Kreditinstitute stellen den Unternehmen zwei Standards für die Übertragung von
Zahlungsverkehrsdateien zur Verfügung
- EBICS = Standard für die multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation
- FinTS = Standard für sicheres Online-Banking
Ihre IT-Systeme sollten IBAN / BIC – fähig sein, sowie das Datenformat XML verarbeiten
können. Fragen Sie dazu Ihre Software-Partner.
Die Sparkassen bietet Ihren Kunden mit dem Finanzmanagementsystem SFirm eine
passende, zeitgemäße und den SEPA-Anforderungen gerecht werdende
Electronic-Banking-Software an.
18.04.2013
Seite 20
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat
spezielle Tools zur Unterstützung der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren
SEPA Account Converter
bisherige Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten werden automatisiert in IBAN
und BIC umgewandelt
SEPA File Converter
DTAUS-Dateien (Inlandsüberweisung) werden in SEPA-XML-Dateien konvertiert. Für die
Umwandlung einer DTAUS-Lastschrift müssen fehlende Informationen (z.B.:
Mandatsreferenz, GläubigerID, u.a.) vorliegen und ggf. manuell erfasst werden
SEPA-XML-Checker
der XML-Checker prüft SEPA-XML-Dateien auf Fehler
18.04.2013
Seite 21
SEPA – Zahlverfahren
SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
Die Grundzüge der SEPA-Basis-Lastschrift gelten auch für die SEPA-Firmen-Lastschrift.
Es gelten dabei folgende wesentliche Unterschiede:
 die SEPA-Firmen-Lastschrift ermöglicht die Reduzierung von Zahlungsrisiken durch
eine „finale Zahlung“ (Gutschrift „Eingang vorbehalten“ beachten)
 der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein
 Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut
sind nach Gutschrift ausgeschlossen
 vor Einlösung der (ersten) SEPA-Firmen-Lastschrift durch das Kreditinstitut muss das
erteilte und durch den Zahlungspflichtigen bestätigte Mandat beim Kreditinstitut
vorliegen
 die weitere Nutzung von bestehenden Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich. Für
die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein neues Mandat erforderlich.
 die Einreichungsfrist sowohl für die Erst- als auch für die Folgelastschrift beträgt
frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit
18.04.2013
Seite 22
SEPA – Zahlverfahren
Kontakt
 Wirtschaftsförderungsverein
Fürstenwalde e.V.
- www.wfv-fw.de
- 033 61 / 32 183
 Sparkasse Oder-Spree
- www.s-os.de
- 03 35 / 55 41 – 11 24
 Deutsche Bundesbank
- www.bundesbank.de
- 069 / 9566-3181
18.04.2013
Seite 23
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Sparkasse Oder-Spree
18.04.2013