Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA

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Transcript Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA

Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)
Berghülen, 03.04.2013
DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB
Information für Firmenkunden
Übersicht
• Ziele und Beteiligte
• Der „SEPA-Raum“
• Zeitplan
• Neuerungen im Überblick
• IBAN und BIC
• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
• Europäische Überweisung
• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
• Kartenzahlungen
• Was ist zu tun?
• Ihre Vorteile
Wieso, weshalb, warum?
Hintergründe und Ziele
 Schritt zur Vollendung des
EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung effizienter europäischer
Zahlungsverkehrsinstrumente
• Intensivierung des EU-weiten
Wettbewerbs
 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single
Euro
Payments Area
– SEPA)
 bisher:
25 verschiedene
nationale
Systeme
Wer hat‘s erfunden?
Beteiligte und Umfeld
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008
31. Oktober 2009
Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009
Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010
Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
31. März 2012
9. Juli 2012
In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-BasisLastschriftverfahren
1. Februar 2014
Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren
=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden
=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016
Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet
=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE
(als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)
 Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb
Deutschlands abwickeln
 heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten
 heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben
und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen
Inlandsüberweisung
SEPA-Überweisung
Kontonummer und BLZ
IBAN und BIC
DTA-Format
SEPA XML-Format
Einzugsermächtigung
und Abbuchungsauftrag
SEPA-Basis- und
Firmenlastschriftverfahren
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Neuer Name
zur Unterscheidung
IBAN des
Zahlungsempfängers
BIC des Zahlungsempfängers
IBAN des
Kontoinhabers/
Zahlers
Zahlungen
auch
innerhalb
Deutschlands
Wegfall der
Betragsgrenze
von 50.000 Euro
Neues Belegerkennungsmerkmal „16“
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Verbraucher
Nicht-Verbraucher
(Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…)
ab 01. Februar 2014
national
SEPA-weit
IBAN oder
Kontonummer / BLZ
IBAN
IBAN + BIC
IBAN + BIC
ab 01. Februar 2016
national
IBAN
IBAN
SEPA-weit
IBAN
IBAN
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
€uro-Überweisung
Inlandsüberweisung*
EU-Standardüberweisung
Anwendungsbereich
Deutschland
27 EU-Länder sowie Island, 27 EU-Länder
Liechtenstein und Norwegen sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen
und die Schweiz
Betragsgrenze
keine
50.000,00 €
keine
Basisdaten
- Kontonummer /
Bankleitzahl
- Name des
Kreditinstituts/ des
Zahlungsdienstleisters
des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC
des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC
des Zahlungsempfängers
Belege
Beleg:
„Überweisung“ (BS 20)
Beleg:
„EU-Standardüberweisung“
(BS 13) ist eingestellt
Beleg:
„€URO-Überweisung“
(BS 16)
Datenformat
DTAUS
DTAZV
XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische
Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 1234
5678 1234 5678 90
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
 Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem.
Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten
und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
Beispiel: GENO DES1REH
 IBAN
und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte
Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung
Aktuelles Verfahren…
… zukünftiges Verfahren
Einzugsermächtigungslastschriftverfahren
„SDD Core“
SEPA-Basis-Lastschrift
Abbuchungslastschriftverfahren
„SDD B2B“
SEPA-Firmen-Lastschrift
Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift
Richtig!
Es gibt keinen Vordruck.
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1)
„Einzugsermächtigung“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD
Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Start
aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit)
seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
bei Sicht
bei Sicht (D)
mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende
Lastschrift)
am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kunden (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage
nach D
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat
DTAUS
(Kennzeichnung „05“)
XML
(Kennzeichnung als „core“)
Mandat
Einzugsermächtigung1)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an
den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank
des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an
den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank
des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung
Zahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich
nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI)
nicht vorhanden / nicht notwendig
vorhanden / notwendig
Widerspruch
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.
2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar
(8 Modelle wurden diskutiert)

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger
und Zahlstelle.  Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes
Fälligkeitsdatum (D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu
übermitteln

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum
Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
 bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
 bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Die „Migration“
Seit 9. Juli 2012 alles möglich

Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen
auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden!

Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPABasis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die
Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden,
sofern diese wirksam vorliegen.

Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPALastschriftmandate“ anpassen.
SEPA-Umstellung leicht gemacht:
Musterschreiben Umdeutung
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten
 Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
 Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig
(zusätzlich in Englisch)
 Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
 Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
 Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
 Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Umdeutungslösung
„Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“

Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von
Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von
Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren.
Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen!

Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der
Umdeutung nicht widerspricht.

Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Berghülen!

Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert
es seine Gültigkeit!
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
 notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren
(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
 fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
 in Deutschland neu entwickelt:
 zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat
individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen
Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz
können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).
Vorabanzeige I
 Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den
Zahler über die „anstehende Lastschrift“
 Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung
auf seinem Konto zu sorgen
 Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen
mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und
die Mandatsreferenz genannt werden
 Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der
Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
SEPA-Umstellung leicht gemacht:
Beispiele Vorabanzeige
Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug:
Rechnung vom 05.01.2013:
"Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu
der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto
IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank Welzheim eG,
GENODES1WEL zum Fälligkeitstag 15.01.2013 ein.“
Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige:
Miete:
„Die Miete in Höhe von 350 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712
zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79
6829 0000 0000 3321 00bei der Raiffeisenbank Weissacher Tal eG GENODES1RWT
zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf
ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden
Werktag."
Das Vorgehen
Überblick
Voraussetzungen
 Beantragen der
Gläubiger ID
http://glaeubigerid.bundesbank.de
 IBAN und BIC
müssen vorliegen
 neue
Inkassovereinbarung
mit Hausbank
abschließen
Lastschriftmandat
 Aktuell bestehende
Einzugsermächtigungen
werden durch eine
Umdeutung ab dem
9.7.2012 zu einem
SEPA-Mandat
Empfehlung: bis zur
firmenindividuellen
Umstellung weiterhin
Einzugsermächtigungen
einholen und diese
dann umdeuten
Einreichen der
Lastschrift
 Erst- und EinmalLastschriften werden
von der Bank des
Empfängers spätestens
5 Bankarbeitstage vor
Fälligkeit in die
Verrechnung gegeben,
 Folgelastschriften
spätestens 2
Bankarbeitstage vor
Fälligkeit
Widerspruch
 Widerspruchsfrist für
den Zahlungspflichtigen
beträgt max. 8 Wochen,
 bzw. bei nicht
autorisierten Zahlungen
13 Monate, nach
Belastungsbuchung
 Bei einer B2B
Lastschrift ist kein
Widerspruch möglich
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
SEPA-Firmen-Lastschrift
Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift
Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-FirmenLastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:
 Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen
 Mandat muss ein B2B-Mandat sein
 Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank
 Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag
vor Fälligkeit (D-1)
 die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das
Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)
 Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen
(nur bei unautorisierten Lastschriften)
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren
„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“
„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
bei Sicht
bei Sicht (D)
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende
Lastschrift)
am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2
Tage nach D
Widerspruch
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
Belastungsbuchung vorgesehen
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden
gegen Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat
DTAUS (Kennzeichnung „04“)
XML (Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat
Abbuchungsauftrag
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank
des Zahlungspflichtigen
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an
den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank
des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung
Zahlstelle
erforderlich;
Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der
Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem
ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft
sein
Gläubiger-ID (CI)
nicht vorhanden /
nicht notwendig
vorhanden /
notwendig
Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)
 Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift
 Früheste Einreichung:
 Späteste Einreichung:
vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank
6 TARGET-Tage vor Fälligkeit
 Folge- und letztmalige Lastschrift
 Früheste Einreichung:
 Späteste Einreichung:
vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank
3 TARGET-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
 Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige
Lastschrift
 Früheste Einreichung:
 Späteste Einreichung:
vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank
2 TARGET-Tage vor Fälligkeit
TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage
das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen
Exkurs: Kartenzahlungen
Neuerungen für Händler
Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes
für Kartenzahlungen
Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Firmen I
 Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
 Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen
 Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre
Bankverbindung mit IBAN und BIC an
 Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und
BIC
 Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)
 Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
 Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Firmen II
 Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug:
 Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
 Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern
 Aufbau der Mandatsreferenz festlegen
 Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten
 Vorlauffristen bei der Einreichung beachten
 Vorabankündigung beachten
 Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug:
 neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)
 Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
SEPA - Ihre Vorteile
 Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto
bei der Raiffeisenbank Berghülen eG.
 Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
 Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.
 Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus
Ihrer Rechnungslegung selbst.
 Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
 Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die
kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank BerghüleneG!
Vielen Dank
und viel Erfolg bei der Umsetzung!
Für weitergehende Fragen und Informationen
stehen Ihnen Ihre Berater
gerne zur Verfügung!
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