Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA

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Transcript Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (

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SEPA

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Stand: Oktober 2012

Information für Firmenkunden und Vereine

Raiffeisenbank Westallgäu eG

Übersicht

        Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente • Europäische Überweisung • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate • Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Wieso, weshalb, warum?

Hintergründe und Ziele

 Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes • Stärkung der europäischen Wirtschaft • Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs  Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

SEPA auf einen Blick

 Bargeldlose Euro-Zahlungen • von einem einzigen Konto • national und grenzüberschreitend  EU-Zahlungsverkehr: • einfach • sicher effizient  SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen

Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 1. November 2010 31. März 2012

9. Juli 2012 1. Februar 2014 1. Februar 2016

Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt In Kraft treten der EU VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“ Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis Lastschriftverfahren

Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren

=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet

=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!

G

esetzliche Vorgaben

• • Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.

Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

• • Ablösung der nationalen Zahlverfahren:

Februar 2014

mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.

Nicht Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn

SIE

(als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)  Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln  heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten  heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

 Die

IBAN

ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE 02 720 690 36 1234 5678 90 ISO Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

 Der

BIC

ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.

Beispiel: GENO DEF1 BOI • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

Neuer Name zur Unter scheidung IBAN und BIC des Zahlungs empfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro Neues Beleg erkennungs merkmal „16“

Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* Anwendungsbereich

Deutschland

Betragsgrenze Basisdaten Belege Datenformat

*noch bis 1. Februar 2014 keine - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleg: „Überweisung“ (BS 20) DTAUS

€uro-Überweisung

27 EU Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz keine - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16) XML-Format ISO 20022

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

 Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert)  Grundlage ist ein

Mandat

des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.  Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland  Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)  Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln  Der

Zahlungsempfänger

bzw.

seine Bank

müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen • bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens

5 Tage

und • bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens

2 Tage

vor Fälligkeit vorliegt

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

DE 02 ZZZ 01234567890 ISO Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

 Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID  zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de

)  fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Praktischer Umgang mit Mandaten

 Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate  Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)  Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor  fragen Sie Ihren Berater!

 Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug  Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank  Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Die „Migration“

Seit 9. Juli 2012 alles möglich

     

Inkasso Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis Lastschriftverfahren migrieren!

Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

„Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig.

Lastschrift Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA Lastschriftmandate“ anpassen.

Vorabankündigung (Pre-Notification)

1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ 2.

Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden 4.

Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden  z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit  die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Seite 18

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Stand: Juli 2012

Interbankenregelwerk Start Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch

Einzugsermächtigungsverfahren 1) „Einzugsermächtigung“

DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ 1) aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) bei Sicht bei Sicht (D) • Interbankenbereich: bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum • Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“ „SEPA-Basis-Lastschrift“

EPC Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core) seit 02.11.2009 aktiv mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum • Interbankenbereich: bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat Mandat DTAUS (Kennzeichnung „05“) Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich XML (Kennzeichnung als „core“) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.

2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

Stand: Juli 2012

Interbankenregelwerk Start Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Datenformat Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI)

Abbuchungsauftragsverfahren „Abbuchungsauftrag“

DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) bei Sicht bei Sicht (D) • Interbankenbereich: bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen DTAUS (Kennzeichnung „04“) Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein nicht vorhanden / nicht notwendig

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“

EPC Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B) seit 02.11.2009 aktiv mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum • Interbankenbereich: bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen XML (Kennzeichnung als „B2B“) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig

Exkurs: Kartenzahlungen

Neuerungen für Händler

 Neue Verträge zur Kartenakzeptanz  ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen  Neue Terminals („electronic cash“ – EMV-Anwendung)  Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals EMV fähig sein Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal

Ihre Vorteile

 Steuern Sie Ihren Euro Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Westallgäu eG.

 Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.

 Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.

 Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.

 Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.

 Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank Westallgäu eG

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

 Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)  Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen  Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an  Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC  Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)  Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit  Ist die SEPA Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

 Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten  Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA Umstellung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA Umstellung

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SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten

Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

Zielbild 1: ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor

ERP

XML

Profi cash / VR-NetWorld SW

in ERP-System gespeichert Mandatsinformationen

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors • Mandatsreferenz • IBAN / BIC des Debitors • Signaturdatum • Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final) 1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.

2. Datenbank des ERP Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.

3. ERP-System erzeugt XML-Datei.

4. XML-Datei wird durch EB Software zur Bank übermittelt.

XML

Bank

SEPA-Produkte

Umsetzung

Electronic Banking-Produkte

Produkt / Anwendung SCT-Einzel überweisung SCT-Sammel überweisung SDD-Einzel lastschrift SDD-Sammel lastschrift FIDUCIA: eBanking Private Edition FIDUCIA: eBanking Business Edition – – Ja Ja Ja Ja Nein Ja Nein Ja Umwandlung Kto.Nr. / BLZ In IBAN / BIC Ja, abhängig vom Einsatz des Konverter Ja, abhängig vom Einsatz des Konverter VR-NetWorld V 4.3 Software Profi cash V 10.0 GENO cash V 3.22 FIDUCIA HBCI FIDUCIA EBICS Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

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Für weitergehende Fragen und Informationen erreichen Sie unser Team Zahlungsverkehr unter der e-mail: [email protected]

oder sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an.

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