SEPA-Vortrag - Sparkasse Baden

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Transcript SEPA-Vortrag - Sparkasse Baden

SEPA:
Der einheitliche
Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt
SEPA-Informationsveranstaltung für Vereine
Sparkasse Baden-Baden Gaggenau, 19. Juni 2013
Heiko Wolkenstein, Sparkassenverband Baden-Württemberg
Agenda
SEPA Vereinsinfo Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
Der Vortrag im Überblick
Die SEPA-MigrationsVerordnung
Die SEPA-Verfahren
im Überblick
Was ist konkret zu tun?
Fazit
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Die SEPAMigrationsverordnung
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SEPA – Single Euro Payments Area:
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa
Information
Definition

SEPA ist
, der
dereinheitliche
einheitlicheEuroEuroZahlungsverkehrsraum, in
umfasst
dem mit
Deutschlandund
inländische
32 Teilnehmerstaaten.
grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach
gleichen
Regeln
behandelt
werden.
Den Staaten
Schweiz
und Monaco
fallen Sonderrollen zu.
Ziele
SEPA ermöglicht grenzenloses
Bezahlen in ganz Europa durch die
Nutzung einheitlicher
Zahlungsverkehrsinstrumente und
Standards.
Bargeldlose Zahlungen sollen damit
in 32 Staaten Europas so einfach,
sicher und effizient getätigt werden
wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.
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Konsequenzen der Verordnung:
Spätestens ab 1. Februar 2014 …
 Nutzung der SEPA-Überweisung
und der SEPA-Lastschrift
 Abschaltung der von der
Verordnung erfassten nationalen
ZV-Verfahren
 Einsatz eines auf internationalen
Normen basierenden
Datenformats (XML, ISO20022)
 Abschaltung des DTAVerfahrens für Überweisungen
und Lastschriften
Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation
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SEPA betrifft nicht nur
den Zahlungsverkehr, sondern auch …
Mitgliederverwaltung
weitere
Bereiche
Überweisung
Lastschrift
Abrechnungen,
Umlagen
Briefbögen,
Mitgliedsanträge,
Flyer, …
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… und es gibt viel zu tun:
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Die SEPA-Verfahren
im Überblick
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Die SEPA-Überweisung –
für den Geldtransfer in Deutschland und Europa
Zusammenfassung der Leistungsmerkmale:
 Nutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in
Euro innerhalb des SEPA-Raums
 Ausführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des
Auftraggebers
 Gutschrift des Überweisungsbetrag auf dem Konto des
Zahlungsempfängers am Geschäftstag nach Zugang der
Überweisung bei der Sparkasse.
– Bei beleghafter Auftragserteilung verlängert sich die Ausführungsfrist um
einen Tag.
 Keine Betragsbegrenzung
 bei grenzüberschreitenden Überweisungen:
Beachtung der Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung.
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Das neue SEPA-Lastschriftverfahren – das europaweit
einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge
 Fälligkeitsdatum löst Einlösung „bei Sicht“ ab.
 Neue komplexere Zeitzyklen erfordern
neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung.
 Das neue SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger und
den Zahlungsdienstleister des Zahlers zur Durchführung der
Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags.
– SEPA-Mustermandate liegen vor.
 Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate
umgedeutet werden.
– Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich)
eingeholt.
 Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten.
 Einzug einer SEPA-Lastschrift nur mit neuer, eindeutiger
Identifizierungsnummer (Gläubiger-Id) des Einreichers.
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Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift
 Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation
des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich
(z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).
 Festgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der
Lastschrift beachtet werden (i.d.R. 6 Geschäftstage bei Erst-/
Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften).
 Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von
Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.
 Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat,
beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13
Monate nach der Belastungsbuchung.
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Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat…
– gilt grundsätzlich unbefristet,
es sei denn:
– der Zahlungspflichtige widerruft
das Mandat oder
– das Mandat verfällt 36 Monate
nach erstem bzw. letztem Einzug
bei Nichtnutzung
– ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate
nach dem letzten Einzug in der
gesetzlich vorgeschrieben Form
aufzubewahren
Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat
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Was ist konkret zu tun?
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Es gibt viel zu tun –
Beispielhafte Checkliste
1/2
 1. Den Zahlern IBAN (und BIC)
der eigenen Kontoverbindungen mitteilen
– Briefe, Vordrucke, Werbemittel, …
 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC)
umstellen
 3. Einreichungswege überprüfen
 4. Die SEPA-Überweisung nutzen
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Es gibt viel zu tun –
Beispielhafte Checkliste
2/2
 5. Die Voraussetzungen für die Einführung der SEPALastschrift
schaffen
– Gläubiger-ID beantragen
– Inkassovereinbarung für die SEPA-Lastschrift abschließen
– Schema zur Mandatsreferenzierung klären
– Verfahren zur Vorabinformation des Zahlers festlegen
– Zahler über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren
 6. Die SEPA-Lastschrift einsetzen
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Nützliche Informationen finden Sie auf der Homepage
der Sparkasse unter www.spk-bbg.de
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1. Dem Zahler IBAN (und BIC)
der Kontoverbindungen mitteilen
Hintergrund: Artikel 5 Absatz 4 der EU-VO 260/2012:
 „Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Anforderungen teilt der
Zahlungsempfänger, der Überweisungen annimmt, den Zahlern bei
jedem Überweisungsverlangen seinen […] Identifikator für
Zahlungskonten mit.“
Zu überprüfen sind:
 Vordrucke, Briefe, Werbemittel, Mitgliedsanträge…
Foto: Pixelio
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1. Dem Zahler IBAN (und BIC)
der Kontoverbindungen mitteilen
IBAN
BIC
– International Bank Account Number/
Internationale Bankkontonummer
– Besteht in Deutschland aus dem
Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der
Bankleitzahl sowie der Kontonummer
und hat 22 Stellen
– Business Identifier Code/Internationale
Bankleitzahl
– Besteht aus 8 oder 11 Stellen.
– Enthält in Kurzform den Institutsnamen,
das Land, den Ort
und ggf. die Filiale/das angeschlossene
Institut
– BIC der Sparkasse
Baden-Baden Gaggenau:
SOLADES1BAD
Beispiel:
Länderkennzeichen
DE
!i
Prüfziffer
2-stellig
71
Bankleitzahl
8-stelllig
66250030
Kontonummer des
Kunden 10-stelllig
(ggf. mit Vornullen)
0012342135
Elektronische
IBAN und BICDarstellung:
sind auf denDE71662500300012342135
Kontoauszügen, im Online-Banking
Gedruckte
und zukünftig
Darstellung:
auch auf neuen SparkassenCards
DE71 6625 0030
zu finden
0012 3421 35
Foto: Pixelio
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2. Gespeicherte Bankverbindungen
auf IBAN (und BIC) umstellen
Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch
mit IBAN (und ggf. BIC) ausgeführt werden.
Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer / BLZ bis
1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher.
Falls Ihr Vereinsverwaltungsprogramm keine Umrechnungsmöglichkeit
zur Verfügung stellt, können Sie den
 SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe
nutzen.
Foto: Pixelio
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3. Einreichungswege überprüfen
Ist Handlungsbedarf notwendig?
 Beleghafte Lastschriftaufträge bzw. beleghafte
Sammelüberweisungsaufträge sind nicht mehr möglich.
 SEPA-Zahlungen auf Datenträgern (CD, Diskette, …) werden nicht
entgegen genommen.
 Für die Einreichungen stehen jedoch komfortable elektronische
Verfahren zur Verfügung:
– Nutzung einer Electronic Banking-Software / Vereinsverwaltungs-SW
– Upload-Möglichkeit in der Internet-Filiale der Sparkasse (ab Mitte 2013)
 Die Mitgliederverwaltung / das für den Zahlungsverkehr genutzte
Programm ist auf den aktuellen Versionsstand zu bringen.
 Die Beauftragung von Euro-Zahlungen innerhalb des EWR mit dem
für den Auslandszahlungsverkehr genutzten Datenformat (DTAZV)
ist nicht mehr zulässig.
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4. SEPA-Überweisung nutzen
 Die SEPA-Überweisung ist funktional identisch mit der inländischen
Überweisung.
 Die Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt.
 Der Zweck der Zahlung kann mittels „Purpose Codes“ verschlüsselt
werden (Überweisung, Lohn- und Gehaltszahlung).
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Adresse: http://glaeubiger-id.bundesbank.de
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Antrag unter
http://glaeu
bigerid.bundes
bank.de
Dateneingabe:
Angaben zur
Person/Firma,
Registernummer
und Ort (z.B.
Handels-, Genossenschafts-,
vereinsregister)
Ausweisnummer
ausstellende
Behörde und
Ort benötigt
E-Mail mit der
Aufforderung
zur Freischaltung des Antrages von der
Deutschen
Bundesbank
Freischaltung
des Antrags
durch den
Antragsteller
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Mitteilungsschreiben mit
Gläubiger-ID
per E-Mail von
der Deutschen
Bundesbank
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
 Beantragung auf den Seiten der
Deutschen Bundesbank
– http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de
 Aufbau:
 „ZZZ“: individuelle Belegung möglich, aber nicht empfohlen!
 Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird der Sparkasse
in der Inkassovereinbarung mitgeteilt.
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Inkassovereinbarung abschließen
 Die für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit
der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für
SEPA-Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig.
 Neue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem
erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften abgeschlossen
werden.
– Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der
SEPA-Lastschrift zu beachten sind
– Einholung von Mandaten
– Einreichungsfristen
– Aufbewahrungsfristen
–…
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Schema zur Mandatsreferenzierung klären
Gläubiger-Id und Mandatsreferenz
identifizieren ein Mandat eindeutig.
 Wie soll die Mandatsreferenz
aufgebaut werden?
– je Vertrag (Einzelmandat)?
– je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)?
– Auswirkungen bei Sperren /
Mandatswiderrufen durch den
Zahler sind zu beachten.
 Die Mandatsreferenz ist bei den
Mitgliederdaten zu hinterlegen.
 Lösungsmöglichkeit:
– Nutzung der Mitgliedsnummer (zzgl.
einer lfd. Nummer)
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6. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2)
Die SEPA-Inkassovereinbarung verpflichtet den Zahlungsempfänger ,
den Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über Termin und Betrag des
Einzugs zu informieren.
 Durch die Information soll der Zahler die Möglichkeit haben, für
ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
 Die Vorabinformation kann Bestandteil eines Geschäftsdokuments
sein (Rechnung, Vertrag, …) bzw. kann gesammelt für mehrere
Einzugstermine erfolgen.
 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information
spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen.
– Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der
generelle Verzicht auf die Vorabinformation.
 Versäumnisse bei der Vorabinformation gehen zu Lasten des
Einreichers; die Gültigkeit des Mandats ist davon aber unberührt.
Foto: Pixelio
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Verfahren zur Vorabinformation festlegen (2/2)
Die Vorabinformation enthält folgende Daten:
 die Gläubiger-Identifikationsnummer
 die jeweilige Mandatsreferenz
 den Fälligkeitstermin (die Fälligkeitstermine)
 den genauen Einzugsbetrag
 (anonymisierte IBAN (und BIC) des Zahlerkontos)
Foto: Pixelio
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Anmerkungen zur Vorabinformation
Es ist zu unterscheiden zwischen
 Regeleinzügen (Mitgliedsbeiträge)
– Erfüllung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung oder
regelmäßig im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung),
sofern die Mandatsreferenz allgemeingültig angegeben werden kann.
– Ansonsten Erfüllung der Vorabinformation durch individuelle Ansprache
(Anschreiben, eMail, …).
– ggf. Verkürzung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung
verankern
 Spontaneinzügen (z.B. Verkauf von Vereinskleidung)
– Die Vorabinformation erfolgt im Rahmen des Verkaufs, ggf. in
Verbindung mit Ausstellung eines Einzelmandats für eine
Einmallastschrift.
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6. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift mit Neukunden
Einmalige
Aktion
SEPABasis-LastschriftMandat
einholen
Einmalige oder
wiederkehrende
Aktion
Vorabinformation
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Einmalige oder
wiederkehrende
Aktion
Lastschrifteinzug
durchführen
6. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Überführung von Bestandskunden in die SEPA-Welt
Einmalige
Aktion
Mitglied über die
Verfahrensumstellung
informieren
Einmalige oder
wiederkehrende
Aktion
VorabInformation
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Einmalige oder
wiederkehrende
Aktion
Lastschrifteinzug
durchführen
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Zahler über die Verfahrensumstellung informieren
Aufgrund der Änderung der
Lastschriftbedingungen zum 9. Juli
2012 können wirksam erteilte
Einzugsermächtigungen in SEPAMandate im SEPA BasisLastschriftverfahren umgedeutet
werden.
 Wirksam erteilt = schriftlich erteilt
Die Nutzung sog. Kombimandate ist
nicht mehr zwingend notwendig.
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Zahler über die Verfahrensumstellung informieren
 Vor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA
Basis-Lastschriftverfahren sind dem Zahler
– die Gläubiger-Id
– die eindeutige Mandatsreferenz
mitzuteilen.
 Als Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der
Zahlerinformation angenommen
(ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes und muss
in der Mitgliederverwaltung hinterlegt werden)
 Die erste SEPA-Lastschrift auf Basis der umgedeuteten
Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der
entsprechenden Einreichungsfrist.
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (1/2)
Sichere Lösungen zur Mitteilung der notwendigen Daten (GläubigerIdentifikationsnummer und Mandats-Referenz):
 Einzugsermächtigung liegt schriftlich vor:
– persönliches Anschreiben an die Mitglieder
– Übermittlung der Daten im Rahmen des letzten Lastschrifteinzugs im
DTA-Verfahren
 Einzugsermächtigung liegt nicht schriftlich vor:
– ein neues SEPA-Mandat einholen
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5. SEPA-Lastschrift vorbereiten
- Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (2/2)
Weitere denkbare Lösung:
 Unterrichtung der Mitglieder über die Verfahrensumstellung im
Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung):
– Protokollierung der Gläubiger-Identifikationsnummer
– Information, dass die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwendet
wird (ggf. ergänzt um eine lfd. Nummer)
 Voraussetzung:
– Einzugsermächtigungen wurden schriftlich erteilt
– die Mitgliedsnummer (zzgl. lfd. Nummer)
wird als Mandatsreferenz verwendet
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6. Die SEPA-Lastschrift nutzen
Verein
(Zahlungsempfänger)
0
Inkassovereinbarung
7
Gutschrift
(D)
3
1
Unterschriebenes Mandat
2
Vorabinformation (z. B. D-14 KT)
Initiierung
Lastschrift
(D-14 KT bis D-6 TD
bzw. D-3 TD)
4
Sparkasse BBG
(1. Inkassostelle)
5
0
Mitglied
(Zahler )
Kundenbedingungen
Lastschrift
6
Kontobelastung
Zahler
(D)
Initiierung Lastschrift
Vorlage D-5 TD bzw.
D-2 TD bei Zahlstelle
Zahlungsverrechnung (D)
Prozessschritt
Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz
D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift („Due Date“)
KT = Kalendertage / TD = „TARGET Days“ = Geschäftstage
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Kreditinst. d. Mitglieds
(Zahlstelle)
SEPA-Lastschrift – zeitliche Vorgaben
Rulebook Version 6.0
SEPABasislastschrift
Optional:
SEPA-Basislastschrift
mit verkürzter
Vorlagefrist**
Benachrichtigung
des Zahlers spätestens* …
14 Kalendertage
vor Fälligkeit
14 Kalendertage
vor Fälligkeit
Frühest mögliche Auf-lieferung
von Lastschriften
14 Kalendertage
vor Fälligkeit
14 Kalendertage
vor Fälligkeit
Spätest mögliche Auf-lieferung
von Erstlastschr.
6 TARGET-Tage
vor Fälligkeit
2 TARGET-Tage
vor Fälligkeit
Spätest mögliche Auf-lieferung
von Folgelastschr.
3 TARGET-Tage
vor Fälligkeit
2 TARGET-Tage
vor Fälligkeit
Erstattungsverlangen bis …
8 Wochen
nach Fälligkeit
8 Wochen
nach Fälligkeit
TARGET-Tage = (i.d.R) Geschäftstage
* sofern nichts anderes vereinbart
** konkrete Nutzungsvoraussetzungen
werden derzeit in der Kreditwirtschaft
abgestimmt
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Fazit
SEPA Vereinsinfo Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
Fazit
 Die Ablösung der nationalen
Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit.
 SEPA-Verfahren werden ab 1. Februar 2014 das Bild des
Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen.
 Alle Zahlungsdienstnutzer
müssen sich den Herausforderungen stellen.
 Für Vereine ist insbesondere die Umstellung auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ein anspruchsvolles Projekt.
 Kompetente Antworten auf Ihre Fragen rund um SEPA
erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern bei der Sparkasse.
SEPA Vereinsinfo Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
Viel Erfolg
bei der SEPA-Umsetzung!
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