SEPA-Überweisung - Rüsselsheimer Volksbank eG

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Änderungen
im Zahlungsverkehr
durch SEPA
… per 01.02.2014
Rüsselsheimer Volksbank eG
Vorstellung
Mark Gohmert
Bereichsleiter Firmenkunden
Sarah Walter
Beraterin für elektronische
Bankdienstleistungen
Rüsselsheimer Volksbank eG
Agenda
 Einführung
 SEPA-Überweisung (SCT)
 SEPA-Lastschrift (SDD)
 Erforderliche Maßnahmen
Stand 10/2013
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SEPA - Produkte
 SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer)
seit 28. Januar 2008
 SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit)
seit 02. November 2009
 Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF)
 Erste Version 1.0 des technischen Formats –
SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet
 Voraussichtlich ab 2016
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IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
IBAN: DE38500930000000004711
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
BIC: GENO DE 51 RUS = Rüsselsheimer Volksbank eG
 Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben
 Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen
dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld
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Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA
Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes
verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck)
Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften
Vermögenswirksame Leistungen
=> SALA
=> CBFF
Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter:
http://www.ebics.de/index.php?id=77
Verwendungszweck
 Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 Zeichen
 NEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen
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Der SEPA Zeichensatz
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Agenda
 Einführung
 SEPA-Überweisung (SCT)
 SEPA-Lastschrift (SDD)
 Erforderliche Maßnahmen
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SEPA-Überweisung
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT)
 „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“)
 Beleghafte und beleglose Einreichung möglich
 Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
+1 Tag bei Belegen
 Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab 50.000 €
 Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb
Deutschlands (ab 12.500 €) ist durch den Zahler vorzunehmen
(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html)
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Agenda
 Einführung
 SEPA-Überweisung (SCT)
 SEPA-Lastschrift (SDD)
 Erforderliche Maßnahmen
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SEPA-Lastschriftverfahren
(SEPA Direkt Debit – SDD)
Lastschriftarten:
 SEPA-Basislastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung
 SEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag
Besonderheiten:
 SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge
 Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“)
 Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine
Gläubiger-ID und vergibt eine Mandatsreferenz
 Einreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich.
Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine
Belege
 Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig
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Gläubiger-Identifikationsnummer
für Lastschrifteinreicher
 Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine GläubigerIdentifikationsnummer
 Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
 Gläubiger-ID kommt per eMail von der Bundesbank. Diese Mail bitte
weiterleiten an [email protected]
 Aufbau der Gläubiger-ID
ZZZ
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Mandatsreferenz
 Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben
 Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch)
 Kennzeichnet das Mandat
 Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz:
 Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1)
 Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung)
muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden
 Beispiel: 4711.2
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Pre-Notification (Vorabankündigung)
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 Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des
Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
 Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende
Deckung auf seinem Konto zu sorgen.
 Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind:
 Brief, Vertrag, Rechnung
 SMS, Telefon, Mail
 Fax, Internet
 Mitgeteilt werden:




Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung)
Betrag
Mandatsreferenz
Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers
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Pre-Notification (Vorabankündigung)
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 Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine
einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der
Fälligkeitstermine.
 Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes
vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor
Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen.
 Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich.
 Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2
Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend.
 Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden.
 Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im
Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in
Rechnung stellen.
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Die SEPA-Basis-Lastschrift
SDD-CORE
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SEPA-Basis-Lastschrift
Das SEPA-Lastschrift-Mandat
für die SEPA-Basis-Lastschrift
Wiederkehrende Zahlung
Doppelweisung
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SEPA-Basis-Lastschrift
Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
 Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher
von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden
über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPABasis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind:




Gläubiger-ID
Mandatsreferenz
exakter Umstellungstermin
errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll)
 Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die
Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im
Original vorliegen.
 Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der
Kunde der Umdeutung nicht widerspricht.
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SEPA-Basis-Lastschrift
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens







Keine beleghafte Einreichung möglich
Gläubiger-Identifikationsnummer
Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung)
Vergabe einer Mandatsreferenz
Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung
Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)
Vorlaufzeit der Lastschrift
 bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1
Bankarbeitstag
 Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag
 maximal 45 Tage vor Fälligkeit
 Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards)
 Neue Rückgabefristen:
 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften
 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften
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Die SEPA-Firmen-Lastschrift
SDD-B2B
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SEPA-Firmen-Lastschrift
Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Wiederkehrende Zahlung
Doppelweisung
Doppelweisung
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SEPA-Firmen-Lastschrift
Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens
 Keine beleghafte Einreichung möglich
 Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
 Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen
 Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer
 Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung)
 Vergabe einer Mandatsreferenz
 Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung
 Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)
 Vorlaufzeit der Lastschrift
 mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag
 Maximal 45 Tage vor Fälligkeit
 Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den
Zahler
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Agenda
 Einführung
 SEPA-Überweisung (SCT)
 SEPA-Lastschrift (SDD)
 Erforderliche Maßnahmen
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Was ist jetzt zu tun?
Erforderliche und mögliche Maßnahmen
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Was ist jetzt zu tun?
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 IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben
 Verwendete Software SEPA-fähig machen
 Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und
BIC
 IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen
 IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen
 Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei
 Gehaltszahlungen
 Vermögenswirksamen Leistungen usw.
 Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf
Online-Banking
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Was ist jetzt zu tun?
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Betrifft Lastschrifteinreicher:
 Gläubiger-ID beantragen
 Bei der Bundesbank beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.de
 Kopie an Bank ([email protected])
 Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen
 Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse
 Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer
 Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem
Zahlungspflichtigen vereinbaren
 Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2)
 Ggf. neue SEPA-Mandate einholen
 mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden
 sonst Mandate einholen
 Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein
neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“)
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Übersicht der Fristen
Fälligkeitstag
=
Belastungstag
- 14 Kalendertage
- 3 Bankarbeitstage
Pre-Notification,
falls nicht anders
vereinbart
Späteste
Einreichung für
wiederkehrende
Basis-Lastschriften
(vor 15:00 Uhr)
- 6 Bankarbeitstage
Späteste Einreichung
erstmalige BasisLastschrift
(vor 15:00 Uhr)
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+ 8 Wochen
Widerspruchsfrist
des Zahlungspflichtigen
- 2 Bankarbeitstage
Späteste
Einreichung für
Firmen-Lastschriften
(vor 15:00 Uhr)
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+ 13 Monate
Widerspruchsfrist
des Zahlungspflichtigen bei nicht
autorisierten
Lastschriften
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Kontaktdaten
Telefon: 0800 / 857 7000
eMail: [email protected]
Weitere Informationen
Musterformulare, Musteranschreiben, Checklisten
Internet: www.r-volksbank.de/sepa
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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