SEPA-Überweisung - Rüsselsheimer Volksbank eG
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Transcript SEPA-Überweisung - Rüsselsheimer Volksbank eG
Änderungen
im Zahlungsverkehr
durch SEPA
… per 01.02.2014
Rüsselsheimer Volksbank eG
Vorstellung
Mark Gohmert
Bereichsleiter Firmenkunden
Sarah Walter
Beraterin für elektronische
Bankdienstleistungen
Rüsselsheimer Volksbank eG
Agenda
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
Stand 10/2013
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SEPA - Produkte
SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer)
seit 28. Januar 2008
SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit)
seit 02. November 2009
Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF)
Erste Version 1.0 des technischen Formats –
SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet
Voraussichtlich ab 2016
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IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
IBAN: DE38500930000000004711
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
BIC: GENO DE 51 RUS = Rüsselsheimer Volksbank eG
Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben
Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen
dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld
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Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA
Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes
verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck)
Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften
Vermögenswirksame Leistungen
=> SALA
=> CBFF
Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter:
http://www.ebics.de/index.php?id=77
Verwendungszweck
Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 Zeichen
NEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen
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Der SEPA Zeichensatz
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Agenda
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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SEPA-Überweisung
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT)
„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“)
Beleghafte und beleglose Einreichung möglich
Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
+1 Tag bei Belegen
Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab 50.000 €
Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb
Deutschlands (ab 12.500 €) ist durch den Zahler vorzunehmen
(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html)
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Agenda
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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SEPA-Lastschriftverfahren
(SEPA Direkt Debit – SDD)
Lastschriftarten:
SEPA-Basislastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung
SEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag
Besonderheiten:
SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge
Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“)
Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine
Gläubiger-ID und vergibt eine Mandatsreferenz
Einreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich.
Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine
Belege
Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig
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Gläubiger-Identifikationsnummer
für Lastschrifteinreicher
Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine GläubigerIdentifikationsnummer
Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Gläubiger-ID kommt per eMail von der Bundesbank. Diese Mail bitte
weiterleiten an [email protected]
Aufbau der Gläubiger-ID
ZZZ
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Mandatsreferenz
Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben
Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch)
Kennzeichnet das Mandat
Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz:
Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1)
Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung)
muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden
Beispiel: 4711.2
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Pre-Notification (Vorabankündigung)
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Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des
Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende
Deckung auf seinem Konto zu sorgen.
Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind:
Brief, Vertrag, Rechnung
SMS, Telefon, Mail
Fax, Internet
Mitgeteilt werden:
Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung)
Betrag
Mandatsreferenz
Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers
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Pre-Notification (Vorabankündigung)
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Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine
einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der
Fälligkeitstermine.
Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes
vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor
Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen.
Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich.
Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2
Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend.
Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden.
Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im
Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in
Rechnung stellen.
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Die SEPA-Basis-Lastschrift
SDD-CORE
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SEPA-Basis-Lastschrift
Das SEPA-Lastschrift-Mandat
für die SEPA-Basis-Lastschrift
Wiederkehrende Zahlung
Doppelweisung
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SEPA-Basis-Lastschrift
Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher
von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden
über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPABasis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind:
Gläubiger-ID
Mandatsreferenz
exakter Umstellungstermin
errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll)
Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die
Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im
Original vorliegen.
Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der
Kunde der Umdeutung nicht widerspricht.
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SEPA-Basis-Lastschrift
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich
Gläubiger-Identifikationsnummer
Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung)
Vergabe einer Mandatsreferenz
Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung
Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)
Vorlaufzeit der Lastschrift
bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1
Bankarbeitstag
Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag
maximal 45 Tage vor Fälligkeit
Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards)
Neue Rückgabefristen:
8 Wochen bei autorisierten Lastschriften
13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften
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Die SEPA-Firmen-Lastschrift
SDD-B2B
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SEPA-Firmen-Lastschrift
Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Wiederkehrende Zahlung
Doppelweisung
Doppelweisung
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SEPA-Firmen-Lastschrift
Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich
Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen
Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer
Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung)
Vergabe einer Mandatsreferenz
Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung
Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)
Vorlaufzeit der Lastschrift
mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag
Maximal 45 Tage vor Fälligkeit
Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den
Zahler
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Agenda
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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Was ist jetzt zu tun?
Erforderliche und mögliche Maßnahmen
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Was ist jetzt zu tun?
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IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben
Verwendete Software SEPA-fähig machen
Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und
BIC
IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen
IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen
Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei
Gehaltszahlungen
Vermögenswirksamen Leistungen usw.
Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf
Online-Banking
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Was ist jetzt zu tun?
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Betrifft Lastschrifteinreicher:
Gläubiger-ID beantragen
Bei der Bundesbank beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Kopie an Bank ([email protected])
Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen
Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse
Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer
Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem
Zahlungspflichtigen vereinbaren
Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2)
Ggf. neue SEPA-Mandate einholen
mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden
sonst Mandate einholen
Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein
neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“)
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Übersicht der Fristen
Fälligkeitstag
=
Belastungstag
- 14 Kalendertage
- 3 Bankarbeitstage
Pre-Notification,
falls nicht anders
vereinbart
Späteste
Einreichung für
wiederkehrende
Basis-Lastschriften
(vor 15:00 Uhr)
- 6 Bankarbeitstage
Späteste Einreichung
erstmalige BasisLastschrift
(vor 15:00 Uhr)
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+ 8 Wochen
Widerspruchsfrist
des Zahlungspflichtigen
- 2 Bankarbeitstage
Späteste
Einreichung für
Firmen-Lastschriften
(vor 15:00 Uhr)
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+ 13 Monate
Widerspruchsfrist
des Zahlungspflichtigen bei nicht
autorisierten
Lastschriften
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Kontaktdaten
Telefon: 0800 / 857 7000
eMail: [email protected]
Weitere Informationen
Musterformulare, Musteranschreiben, Checklisten
Internet: www.r-volksbank.de/sepa
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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