GmbH & Co. KG - Steuerberater Michael Schröder

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Transcript GmbH & Co. KG - Steuerberater Michael Schröder

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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GmbH
oder
GmbH & Co. KG
???????????????
Warum also GmbH oder GmbH & Co. KG???
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Haftungsbeschränkung
Gesellschaftformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Limited Company (Ltd.)
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea; SE)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG
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Mittelstandstauglich?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Limited Company (Ltd.)
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea; SE)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG
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Wie viele natürliche Personen
sind zur Gründung notwendig?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG
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Notwendige Hinweise vor den
Berechnungsvergleichen:
Die Berechnungen beinhalten keine Kirchensteuer.
Die Berechnungen gehen alle von einem
Gewerbesteuerhebesatz von 400% aus.
Das absolute Belastungsergebnis ist daher nicht unbedingt
ohne Weiteres übertragbar. Unter dem Strich wird es bei
einem anderen Hebesatz zu einer anderen Steuerbelastung
kommen.
Für Zwecke des ertragsteuerlichen Vergleiches zwischen
den Rechtsformen hat ist dies jedoch unbedeutend.
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Steuerbelastung GmbH bei Vollthesaurierung
Gewinn vor Steuer
100,00
Gewerbesteuer (bei 400% Hebesatz)
14,00
Körperschaftsteuer 15%
15,00
SolZ (5,5% der KSt)
0,83
29,83
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Steuerbelastung GmbH & Co. KG
bei Vollthesaurierung
Gewinn vor Steuern
100,00
Gesellschaftsebene
Gewerbesteuer (bei 400% Hebesatz)
14,00
Gesellschafterebene
Einkommensteuer bei Thesaurierung (28,25%)
Gewerbesteueranrechnung
(100 x 3,5% Steuermesszahl x 3,8 Anrechnung)
SolZ (5,5% der Est also 28,25-13,30)
28,25
-13,30
0,82
29,77
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Belastungsvergleich bei Vollthesaurierung
GmbH
29,83 %
GmbH & Co. KG
29,77 %
Vorteil
GmbH & Co. KG um 0,06 %-Punkte
ABER:
Problemstellung:
Womit werden bei der GmbH & Co. KG die Ertragssteuern/
Einkommensteuern der Gesellschafter bezahlt???
Lösung:
Steuerzahlungen nur aus gesellschaftsfremden Mitteln möglich!!!
Ausreichende anderweitige Gelder nötig!!!
Praktisch häufig schwierig bis unmöglich!!!
Frage:
Steuerbelastung bei Zahlung der Ertragsteuern aus betrieblichen Mitteln?
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Gesamtsteuerbelastung GmbH & Co. KG bei Zahlung
der Ertragssteuern aus betrieblichen Mitteln
(ausgehend von einem persönlichen Steuersatz aller Gesellschafter von 45%)
Gewinn vor Steuern
Einkommensteuervorauszahlung
Vorauszahlung Solidaritätszuschlag
Vorauszahlung Gewerbesteuer
Summe der Entnahmen
100,00
31,70
1,74
14,00
übriger thesaurierter Gewinn
Einkommensteuer Thesaurierungsbegünstigung
(52,56 x 28,25%)
Einkommensteuer persönlicher Steuersatz
(47,44 x 45%)
Gewerbesteueranrechnung
(100 x 3,5% Steuermesszahl x 3,8 Anrechnung)
Summe Einkommensteuer
SolZ (5,5% der Est)
14,00
47,44
52,56
14,85
21,35
-13,30
22,90
1,26
38,16
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Vergleich der Gesellschaftsformen
bei Zahlung aller Ertragssteuern aus betrieblichen Mittel
GmbH:
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
GmbH (keine Veränderung)
GmbH & Co. KG:
29,83
Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
GmbH & Co. KG
38,16
ABER:
Einkommensteuer ist abhängig vom persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.
(hier Berechnung im Spitzensteuersatz von 45% inkl. Reichensteuer)
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Vergleich der Gesellschaftsformen
bei Zahlung aller Ertragssteuern aus betrieblichen Mittel
GmbH:
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
GmbH (keine Veränderung)
GmbH & Co. KG:
29,83
Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
GmbH & Co. KG
38,16
persönlicher
Steuersatz
Gesamtsteuerbelastung
45,00%
38,16%
40,00%
35,00%
35,00%
32,40%
30,00%
31,36%
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Vergleich der Gesellschaftsformen
bei Zahlung aller Ertragssteuern aus betrieblichen Mittel
45.00
40.00
35.00
30.00
25.00
20.00
15.00
10.00
5.00
0.00
GmbH & Co. KG
GmbH
45%
38.16
29.83
40%
35.00
29.83
35%
32.40
29.83
30%
31.36
29.83
(Zwischen-)Ergebnis:
Je höher der persönliche Steuersatz der Gesellschafter,
desto ungünstiger ist die GmbH & Co. KG.
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Vergleich der Gesellschaftsformen
bei Zahlung aller Ertragssteuern aus betrieblichen Mittel
(Zwischen-)Ergebnis:
Je höher der persönliche Steuersatz der Gesellschafter,
desto ungünstiger ist die GmbH & Co. KG.
ABER:
Voraussetzung:
- nur Entnahme der Ertragssteuern
- restlicher Gewinn muss thesauriert werden
Praxisproblem:
- sonstige Gelder für den Lebensunterhalt
müssen vorhanden sein
- bei weiteren Entnahmen droht eine
Nachversteuerung
- Optionale Thesaurierungsbesteuerung für den
Mittelstand daher meist nicht lohnend
Frage:
Steuerbelastung bei Vollausschüttung???
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Steuerbelastung GmbH bei Vollausschüttung
Gewinn vor Steuern
100,00
Gewerbesteuer (bei 400% Hebesatz)
Körperschaftsteuer 15%
SolZ (5,5% der KSt)
14,00
15,00
0,83
29,83
verbleibender, ausschüttungsfähiger Gewinn
70,17
25% Abgeltungsteuer
5,5% Solidaritätszuschlag
17,54
0,96
18,50
48,33
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Steuerbelastung GmbH & Co. KG
bei Vollausschüttung
Gewinn vor Steuern
100,00
Gewerbesteuer (bei 400% Hebesatz)
14,00
pers. Einkommensteuersatz ( 45%)
45,00
Gewerbesteueranrechnung
SolZ (5,5%)
-13,30
1,74
47,44
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Belastungsvergleich bei Vollausschüttung
GmbH
48,33 %
GmbH & Co. KG
47,44 %
Vorteil
GmbH & Co. KG um 0,89 %-Punkte
HINWEIS:
Die Gesamtsteuerbelastung bei der GmbH ist aufgrund der
Abgeltungsteuer konstant.
Die Gesamtsteuerbelastung bei der GmbH & Co. KG ist abhängig vom
persönlichen Steuersatz des oder der Gesellschafter!!!
(hier Berechnung im Spitzensteuersatz von 45% inkl. Reichensteuer)
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Belastungsvergleich bei Vollausschüttung
GmbH
48,33 %
GmbH & Co. KG
47,44 %
GmbH & Co. KG
persönlicher
Steuersatz
Gesamtsteuerbelastung
45,00%
47,44%
40,00%
42,17%
35,00%
36,89%
30,00%
31,62%
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Belastungsvergleich bei Vollausschüttung
60
50
40
30
20
10
0
GmbH & Co. KG
GmbH
Je
45%
47.44
48.33
40%
42.17
48.33
35%
36.389
48.33
30%
31.62
48.33
Merksatz:
geringer der persönliche Steuersatz der Gesellschafter,
desto größer ist der Besteuerungsvorteil
der GmbH & Co. KG bei Vollausschüttung.
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Auswirkungen von Geschäftsführergehalt bzw.
Unternehmerlohn auf den Belastungsvergleich???
Ausgangspunkte:
Der Unternehmerlohn in der GmbH & Co. KG gehört steuerlich
zum Gewinn der Gesellschaft.
Das Geschäftsführergehalt in der GmbH mindert den steuerlichen
Gewinn der Gesellschaft.
GmbH
GmbH & Co. KG
Geschäftsführergehalt
50
Unternehmerlohn
Gesellschaftsgewinn
50 weiterer Gewinn
50
50
100 Gesellschaftsgewinn 100
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Auswirkungen von Geschäftsführergehalt bzw.
Unternehmerlohn auf den Belastungsvergleich???
Vollausschüttung nach Vergütung (pers. Steuersatz 45%)
GmbH
Gehalt 50
GmbH & Co. KG
23,74
(Steuersatz 45% zzgl. SolZ)
Ausschüttung 50
24,17
(vgl. Vollausschüttung 48,33%)
Unternehmerlohn
+ weiterer Gewinn
50
50
100
(vgl. Vollausschüttung 47,44%)
47,91
Je
47,44
47,44
Im Spitzensteuersatz nur geringer Vorteil der GmbH & Co. KG.
ABER:
geringer der persönliche Steuersatz der Gesellschafter,
desto größer wird der Besteuerungsvorteil der GmbH & Co. KG!!!
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Auswirkungen von Geschäftsführergehalt bzw.
Unternehmerlohn auf den Belastungsvergleich???
Nach Vergütung restlichen Gewinn thesaurieren (pers. Steuersatz 45%)
GmbH
Gehalt 50
GmbH & Co. KG
23,74
(Steuersatz 45% zzgl. SolZ)
Thesaurierung 50
Unternehmerlohn 50
23,72
(vgl. Vollausschüttung 47,44%)
14,91
(vgl. Vollthesaurierung 29,83%)
weiterer Gewinn 50
14,88
(vgl. Vollthesaurierung 29,77%)
38,65
38,60
Im Spitzensteuersatz nur geringer Vorteil der GmbH & Co. KG.
UND:
Keine Veränderung des Bildes bei sinkenden Steuersätzen!!!
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Ertragssteuern aus betr.
Mitteln; Rest thesaurieren
Vollthesaurierung
nahezu identisches Ergebnis
ABER:
Wovon Steuern und
Lebenshaltung bezahlen?
Je höher der pers. Steuersatz, desto
ungünstiger die GmbH & Co. KG!
ABER:
Wovon Lebenshaltung
bezahlen?
Zusammenfassung
Vergütung…
Vollausschüttung
Vorteil GmbH & Co. KG!
Je geringer der pers. Steuersatz, desto
größer der Vorteil der GmbH & Co. KG!
a) …und Rest ausschütten:
Je geringer der pers. Steuersatz, desto
größer der Vorteil der GmbH & Co. KG!
b) …und Rest thesaurieren:
Nahezu identisches Ergebnis!
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F A Z I T
Der ertragsteuerliche Belastungsvergleich
der Rechtsformen hat Grenzen:
Grundsätzlich ist der ertragsteuerliche Belastungsvergleich hier nicht
geeignet, die eine oder die andere Rechtsform zu präferieren.
Jede Beispielsberechnung basiert auf Prämissen, die in der Praxis bei
der einen oder anderen Rechtsform vor- bzw. nachteilig sind.
Allenfalls die individuelle Tendenz der Gesellschafter in Sachen
Ausschüttungen/ Entnahmen kann eine Richtung vorgeben.
?
Ist ein reines Thesaurierungsunternehmen geplant?
Soll der Gewinn in maximalen Umfang entnommen werden?
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Exkurs: Weitere Aspekte der Rechtsformwahl
GmbH
GmbH &
Co. KG
GmbH
In welche Richtung die Waage ausschlägt liegt auch
bei anderen Aspekten im Auge des Betrachters!!!
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GmbH &
Co. KG
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