Präsentation 2
Download
Report
Transcript Präsentation 2
Barta: Zivilrecht online
Kaufvertrag
SoWi VL- 1
Kauf und Tausch
Praktische Bedeutung ...!
Regelung im Gesetz:
Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“; §§ 1045 ff ABGB
Kauf : Austausch "Sache gegen Geld“; §§ 1053 ff ABGB
Historische Entwicklung: Schenkung Tausch Kauf
Die unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge
Barta: Zivilrecht online
Kauf = Prototyp entgeltlicher Verträge
Kauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte
Beide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ?
Abschluss des Kaufvertrags
Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch
nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb!
Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den
Eigentumsübergang
SoWi VL- 2
Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
§§ 1061, 1062 ABGB
Geldschuldner +
Geldgläubiger + Sachgläubiger
Sachschuldner
KaufpreisRecht auf
zahlungsKaufpreis
pflicht
VK
K
Haupt(leistungs)pflichten
Barta: Zivilrecht online
Pflicht Kaufgegenstand zu
übergeben: Verschaffungspflicht
Recht auf Übergabe
des Kaufgegenstands
VK und K sind zugleich Gläubiger und Schuldner und können daher in
Gläubiger- und Schuldnerverzug geraten
Sog Synallagma: Zwischen Leistung und Gegenleistung besteht bei
entgeltlichen Verträgen eine mehrfache (genetische, funktionale etc)
Verknüpfung der gegenseitigen Rechte (als Gläubiger) und Pflichten
(als Schuldner)
SoWi VL- 3
Haupt- und Neben(leistungs)pflichten
zB beim Kauf
Recht auf Kaufpreis
Pflicht zur
Kaufpreiszahlung
VK
K
Haupt(leistungs)pflichten
Barta: Zivilrecht online
Pflicht Kaufgegenstand zu
übergeben
Recht auf Übergabe
des Kaufgegenstands
Neben Haupt(leistungs)pflichten bestehen häufig auch
Neben(leistungs)rechte und -pflichten:
● zB Verwahrung des Kaufgegenstands; § 1061 ABGB
● Insbes aber Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten: zB Montage-, Gebrauchs- oder Reparaturanweisung;
Informationsrechte: zB Hotline
SoWi VL- 4
Besonderheiten des Liegenschaftskaufs (1)
Auch formfrei gültig!
Aber: schriftliche Vertragsausfertigung für
Verbücherung nötig
Barta: Zivilrecht online
Sie ist Erfüllung(shandlung) des mündlich
geschlossenen Vertrags !
Grundbuchsverfahren ist ein Aktenverfahren
Aufsandung(serklärung): § 32 GBG
Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts
Allenfalls weitere Genehmigungen nötig !
ZB grundverkehrsbehördliche Genehmigung
SoWi VL- 5
Liegenschaftskauf (2)
Sicherungsmöglichkeiten sind wichtig:
Anmerkung der Rangordnung + RangOBescheid – sichert den VK und K; §§ 53 ff GBG
Restkaufpreishypothek
– sichert nur Verkäufer
Treuhandlösung
– sichert beide, jedoch...!
Barta: Zivilrecht online
Zurückhalten der Aufsandungserklärung
– Sichert nur Verkäufer – Eine Art
Eigentumsvorbehalt!
Nunmehr: BTVG 1997
SoWi VL- 6
Barta: Zivilrecht online
KSchG
SoWi VL- 7
ABGB, UGB und KSchG
Zusammenspiel der Vorschriften
von ABGB, UGB und KSchG: Sie
gelangen häufig gleichzeitig zur
Anwendung
UGB
Sonderregeln
für Unternehmer
KSchG
Sonderregeln
für Verbraucher
Gemeinsamer Anwendungsbereich
Barta: Zivilrecht online
ABGB
Grundlage für alle Rechtsgeschäfte
SoWi VL- 8
Konsumentenschutzgesetz / KSchG
BGBl 1979/140
Schutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und
unlauterem Wettbewerb
Überlegungen des Gesetzgebers:
Barta: Zivilrecht online
Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit (vor allem der
Inhaltsfreiheit) durch Vertragsschablonen und aggressive
Vertriebsmethoden
SITUATION FRÜHER:
● Einzelverträge
● Rechtsgeschäfte über
einfache Bedarfsgegenstände
● persönlicher Kontakt der
Kontrahenten
● Geringe wirtschaftliche Unterschiede
● Überschaubarkeit des Marktes
JETZT:
● Massengeschäft
● größere Tragweite der Geschäfte
● Undurchschaubarkeit der
Produktion und der Vertriebsmethoden für Konsumenten
● Konzentration der Anbieter
● Riesiges Warenangebot
SoWi VL- 9
KSchG 1979
§ 1: Legaldefinitionen - zB
Verbraucher, Unternehmer
§ 12: Verbot der Gehaltsabtretung
§ 2 Abs 2: relativ zwingendes
Recht
§ 14: Gerichtsstand
Barta: Zivilrecht online
§§ 3, 4: Rücktrittsrecht bei
Haustürgeschäften
§ 13: Terminsverlust
§ 15: Verträge über
wiederkehrende Leistungen
§ 5: Kostenvoranschläge
§§ 25a-25d: Kredite von
Ehegatten und Verbrauchern
§§ 5a-5j: Vertragsschlüsse im
Fernabsatz
§§ 27b – i: Heimverträge
§ 6: unzulässige
Vertragsbestandteile
§§ 30a ff: Immobiliengeschäfte
§ 7 Mäßigung von An- und
Reugeld
§§ 28, 29: Verbandsklage
§§ 31b-31f:
Reiseveranstaltungsvertrag
§§ 8, 9, 9a, 9b, 23:
Gewährleistung + Garantie
SoWi VL- 10
AGB
Barta: Zivilrecht online
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SoWi VL- 11
AGB - Allgemeines
Zweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung
AGB : Vertragsschluss unter Beifügung von AGB
(Vertrags) Formblätter: das sind "vorgefertigte" Verträge
Rationalisierung durch AGB:
Barta: Zivilrecht online
Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich
Typisierung immer gleicher Verträge
Gleichbehandlung von Kunden
aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge
Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungsklauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte
Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund +
Inhaltskontrolle von AGB
SoWi VL- 12
AGB – Geltungsgrund/1
... liegt in der ausdrücklichen oder
schlüssigen Einzelvereinbarung
§ 863 ABGB
Barta: Zivilrecht online
AGB dürfen daher nicht im nachhinein
unterlegt oder abgeändert werden
Der Einzelvertrag kann aber von erstellten
AGB abweichen
Vertragspartner muss wenigstens Einsicht
(in AGB) nehmen können
Beispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf
Rückseite – Gefahr des "Kleingedruckten"
SoWi VL- 13
AGB – Geltungsgrund/2
§ 864a ABGB: Ungewöhnliche und nachteilige
Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz
"Vereinbarung" !
Unter Unternehmern besteht oft ein
Handelsbrauch (§ 346 UGB), dass zu AGB
abgeschlossen wird; zB für AÖSp
Barta: Zivilrecht online
Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig !
Auslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB –
sog Unklarheitenregel!
Rahmenverträge sind eine Art gemeinsam
ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige
Geschäftsbeziehungen
SoWi VL- 14
AGB – Inhaltskontrolle/1
AGB bergen die Gefahr der Übervorteilung
durch das Ausnützen von Marktmacht
Daher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder
sittenwidrige AGB können noch nachträglich
(= ex post) gerichtlich kontrolliert werden !
Möglichkeit:
Individuelle Kontrolle durch Klage
Barta: Zivilrecht online
oder
Verbandsklage (samt Abmahnung):
§§ 28 ff KSchG; Österr Arbeiterkammertag;
Bundeswirtschaftskammer, etc.
SoWi VL- 15
AGB – Inhaltskontrolle/2
Normative Kriterien für gerichtliche
Inhaltskontrolle:
Barta: Zivilrecht online
§ 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten„ als
Generalklausel
§ 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende
Nebenbestimmungen
§ 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel
§ 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile
Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB
Rechtsfolge bei Gesetz- oder
Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit
SoWi VL- 16
AGB - § 6 Abs 1 KSchG
§ 6 Abs 1 KSchG: "Für den Verbraucher
sind besonders solche Vertragsbestimmungen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht
verbindlich, ...": Etwa
Barta: Zivilrecht online
unbestimmte oder überlange Antragsbindung
des Verbrauchers
überstrenge Zugangserfordernisse
Ausschluss von Schadenersatz für vorsätzliche
und grob fahrlässige Schädigung
Beweislastverträge
unangemessen kurze Verfallszeiten für
überlassene Sachen
SoWi VL- 17
AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG
Barta: Zivilrecht online
§ 6 Abs 2 KSchG: „sofern ... sie [nicht] im
einzelnen ausgehandelt “ wurden, gilt das
gleiche für folgende Klauseln:
ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des
Unternehmers
Vertragsüberbürdung an ungenannte
Dritte
einseitige Leistungsänderungen
Ausschluss von Schadenersatz für
Schäden an übernommenen Sachen
SoWi VL- 18
culpa in contrahendo
Barta: Zivilrecht online
Verkehrssicherungspflichten
SoWi VL- 19
Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten
... aus bestehendem Vertrag
zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei
Betonsockel eines Sessellifts
KAC-Eishokeymatch
Concord-Landung in Linz-Hörsching
... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.)
Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol
Stufen zum Bäckerladen
Linoleumrollen-Fall
... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Barta: Zivilrecht online
zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.)
... aus bloß deliktischem Verhalten
Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB
Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten
–
zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz
SoWi VL- 20
cic – Allgemeines/1
Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen
Kontakts beginnt ein gesetzliches
Schuldverhältnis, dessen
Inhalt Schutz-, Aufklärungs- und
Sorgfaltspflichten gegenüber dem
Geschäftspartner sind
Barta: Zivilrecht online
Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem
Vertrag
nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rspr
durch Rechtsanalogie gewonnen
SoWi VL- 21
cic - Verkehrssicherungspflichten
Grundgedanke:
Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die
Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen
Ausdehnung des Grundgedankens der cic auf:
Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit
potentiellen Kunden
– zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte
cic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung:
Barta: Zivilrecht online
Leichte Fahrlässigkeit genügt !
Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf
Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden
des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung !
SoWi VL- 22
cic - Entscheidungsbeispiele
Schutz und Sorgfaltspflichten bei
vertraglichen Vorverhandlungen:
● Golfhotel-Fall (siehe gleich): SZ 52/90 = JBl 1980, 33
● EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor
Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten:
● Vereiste Stufen vor Bäckerladen
Barta: Zivilrecht online
● Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol
● Schunkeln im Festzelt
● Bananenschalenfälle
SoWi VL- 23
cic - Golfhotel-Fall
Hotelier wollte Golfplatz errichten:
Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank
(Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des
Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muss
Kunden erkennbar sein
Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien)
dennoch Kreditzusage
Barta: Zivilrecht online
Kunde vertraute auf das Zustandekommen des
Kreditvertrags und machte Aufwendungen
zB Rechtsanwaltskosten
OGH lässt Bank für vorvertragliches Verschulden
(c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden
SoWi VL- 24