Individuelle Förderpläne Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern war schon immer konstitutiver Auftrag von Schule und eine Verpflichtung für jede Lehrerin.

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Transcript Individuelle Förderpläne Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern war schon immer konstitutiver Auftrag von Schule und eine Verpflichtung für jede Lehrerin.

Individuelle Förderpläne

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Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern war schon immer konstitutiver Auftrag von Schule und eine Verpflichtung für jede Lehrerin und jeden Lehrer. 2

Im Hessischen Schulgesetz ist der Förderauftrag der Schule ausdrücklich formuliert.

Dort heißt es in § 3 Abs. 6: Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.

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Dieser Förderauftrag der Schulen wurde mit der Novellierung von zwei Verordnungen noch deutlicher betont: • Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses • Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen der Mittelstufe (VOBGM) 4

So heißt es in § 10 Abs. 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses:

Im Falle der Nichtversetzung ist ein individueller Förderplan für die Schülerin oder den Schüler zu erstellen und den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben. 5

Förderpläne sind zu erstellen:

• für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen – (§ 2 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 10 Abs. 2 VOBGM ) • im Fall des drohenden Leistungsversagens – (§ 2 Abs. 1, Satz 4 VOBGM ) • für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen – (§ 2 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 VOBGM) • im Fall der Nichtversetzung – (§ 10 Abs. 4 GestaltVO) 6

Weiterhin wird in § 2 der VOBGM Folgendes ausgeführt:

Unterschiede in den Begabungen und Neigungen, im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind als individuelle Entwicklungschance zu sehen.

Ihnen ist durch ein differenziertes Lernangebot und einen binnendifferenzierenden Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es auch, das Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und die Leistungsfreude der Schülerin oder des Schülers zu stärken.

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Die Gesamtkonferenz soll durch die Entwicklung eines schulischen Förderkonzeptes nach den Grundsätzen des Schulprogramms eine gemeinsame pädagogische Orientierung des Kollegiums sichern sowie die Kontinuität von Unterrichts und Erziehungsprozessen gewährleisten. Die Lernförderung muss sich an den Curricula des Regelunterrichts orientieren. Sie soll nicht nur Lerndefizite beheben, sondern Lernbereitschaft und Lernfähigkeit insgesamt weiterentwickeln und fördern sowie Begabungs- und Leistungsschwerpunkte unterstützend begleiten und besondere Begabungen fördern. 8

Fördermaßnahmen sollen ihre Grundlage in zu erstellenden Förderplänen für die einzelnen Kinder haben (Abs. 4).

In ihnen sind festzuhalten: • EntwicklungsstandLernausgangslage  Individuelle Stärken und Schwächen, • Förderchancen und FörderbedarfFörderaufgaben und Fördermaßnahmen 9

Förderpläne sind vor allem Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern; sie sollen auch Eltern und andere am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligte Personen einbeziehen. Der Förderplan soll je Fach von der jeweiligen Fachlehrkraft ausgestaltet werden. Dabei ist es wichtig, ausgehend vom individuellen Lernstand der betroffenen Schülerinnen und Schüler gemeinsam Zielvereinbarungen für die Zukunft zu treffen. 10

Dies kann in kurzer schriftlicher Form geschehen, indem definitive Vereinbarungen getroffen, dokumentiert und von den Eltern unterschrieben werden. Ziel ist auch, die Schülerinnen und Schüler auf die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess hinzuweisen.

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  Beratungs- und Förderzentrum Schulpsychologischer Dienst  Anregungen und Beispiele kann die vom Kultusministerium im Februar 2005 erstellte und vielfach nachgefragte Materialsammlung "Individuelle Lernpläne" geben.  sform.bildung.hessen.de/igs/ue_igs broschuere 12

Arbeitsverhalten (Lernausgangslage):

 fehlt häufig unentschuldigt im Unterricht  beteiligt sich nur selten/nicht am Unterricht

Aktueller Leistungsstand:

 arbeitet zu oberflächlich/unkonzentriert

Förderziel:

  soll regelmäßig im Unterricht erscheinen soll regelmäßig im Unterricht mitarbeiten 13

Allgemeine Fördermaßnahmen:

 die Konzentrationsfähigkeit trainieren  Ausdauer erhöhen  Materialien nutzen und auswerten lernen  Unterschrift der Eltern 14

Erhebungsbogen (IST-Stand)

 zum Arbeitsverhalten  zum Sozialverhalten 15

Erhebungsbogen (IST-Stand)

 Lernstand im Fach Deutsch 16

Selbsteinschätzung des Schülers zu seinem Lernverhalten

 Beteiligung am Unterricht, in Gruppenarbeit und Kommunikation 17

Fördermaßnahmen

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Selbstkontrolle durch den Schüler

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„Spielregeln“ zum Lernverhalten

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Fördermaßnahmen

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Vereinbarung

Unterschrift der Eltern

Unterschrift des Schülers

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„Zusammenfassung“

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Kurzübersicht Schülerakte

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