Rodalben IFoe-Konzept fuer Schulen 03
Download
Report
Transcript Rodalben IFoe-Konzept fuer Schulen 03
Vorbemerkungen
Die nachfolgende Präsentation entstand in einem etwa zweijährigen
Diskussionsprozess der AG Rodstift.
Die Komplexität des Themas erfordert zwangsläufig eine sprachliche
Reduktion bei der Darstellung jeder einzelnen Seite. Deshalb
bedürfen diese meistens einer begleitenden Erläuterung.
Alle Seiten stehen in einem engen Sinnzusammenhang und sind
deshalb auch nur in ihrem logischen Aufbau als Gesamtheit zu
verstehen. Es ist deshalb nicht in unserem Interesse einzelne Seiten
aus dem Zusammenhang zu nehmen, und damit ihre Bedeutung und
Wirkung zu verändern.
Gerne stehen wir zu Erläuterungen und Diskussion zu dem Thema
anhand unserer Präsentation zur Verfügung.
© AG Rodstift
0
Arbeitsgruppe RODSTIFT
Arbeitsgruppe
Rodalber Standards
für ein
individualisierendes Förderkonzept
© AG Rodstift
Modifiziertes Konzept:
Integrierte Förderung §29 GSchO
Johann-Peter-Frank-Schule, Rodalben
Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
© AG Rodstift
AG
2
Ausgangspunkt:
Förderauftrag der Grundschule
Die rechtlichen Vorgaben beschreiben
den allgemeinen und besonderen
Förderauftrag der Grundschule:
Individualisierung des Unterrichts
Differenzierte Lernangebote
© AG Rodstift
3
Auftrag und Aufgaben der Grundschule
Rechtliche Vorgaben
Individuelle Förderung [Schulgesetz §1(1), § 2(2), §3(2), §(4), §(5),
§10(1), §25(2), Grundschulordnung §4(4), §5(2), §(3), VV 1.1, 1.2, 1.3, 2.1]
Binnendifferenzierung [Schulgesetz §10 (1) , VV 4.1]
Individuelle Leistungsbeurteilung [Schulgesetz §10(1), VV 4.1, 4.2]
Förderdiagnostik [Sonderschulordnung §11(1), §11(2), VV 2.2, 4.1]
klasseninterne und zusätzliche Fördermaßnahmen
[Schulgesetz §18(1), VV 2.3, 3.1, 3.2]
zieldifferenter Unterricht [VV 3.2]
besondere Fördermaßnahmen [Grundschulordnung §28(1), (2), §29
Sonderschulordnung §34(1), §34(2), §34(3)]
© AG Rodstift
4
Zusätzliche Fördermaßnahmen
Reichen die durchgeführten Fördermaßnahmen der Grundschule nicht aus,
so besteht die Notwendigkeit/
Möglichkeit:
das vorhandene Förderkonzept zu
überdenken und den aktuellen Förderbedarf
im Förderplan anzupassen
nach §29 GSchO begleitend zusätzliche
Hilfen in Form von Integrierten
Fördermaßnahmen zu beantragen
© AG Rodstift
5
Status Quo Grundschularbeit
(als Basis für die IFö-Arbeit)
In der Grundschule sind momentan unterschiedliche
unterrichtliche Organisationsformen anzutreffen:
Unterrichtsorganisation setzt weitgehend die
Homogenität der Lerngruppe voraus (gleiches
Lernangebot und gleiche Anforderungen für alle
Schüler, gemeinsames Fortschreiten, etc.)
„offene Unterrichtsformen“ als Voraussetzung für
gelingende Förderarbeit kommen noch nicht
ausreichend zum Tragen
äußere Rahmenbedingungen (hohe Klassenfrequenzen, auffällige SchülerInnen, mangelnde
Kontinuität im Schultag/ Vertretungsnotwendigkeit)
scheinen die Umsetzung der Individualisierung des
Unterrichts zu erschweren
© AG Rodstift
6
Status-Quo der IFö-Arbeit
im Vorfeld
- wenig aussagekräftiger Meldebogen
- im Vorfeld der Meldung fanden oftmals unzureichende
Fördermaßnahmen gemäß § 28 GSO statt
© AG Rodstift
7
Status-Quo der IFö-Arbeit
Durchführung
IFö- Arbeit ist selten in ein schuleigenes Förderkonzept eingebunden
unzureichende Koordination innerhalb der Förderarbeit zwischen GSL und FöL
unzureichende Anbindung der Inhalte des Förderunterrichtes an den Regelunterricht
Förderarbeit wird überwiegend an den FörderlehrerIn delegiert
Förderung findet zu oft außerhalb des Klassenverbandes statt
Förderung findet häufig innerhalb eines Frontalunterrichtes statt
© AG Rodstift
8
Fazit
momentane IFö- Arbeit auf der Ebene:
SchülerIn:
• Parallelförderung verhindert nur selten Schulversagen
FörderlehrerIn / GrundschullehrerIn:
Arbeits- und Ergebnisunzufriedenheit
Ressourcen:
• statistisch gesehen ineffektiv: trotz IFö- Einsatz hat sich der prozentuale Anteil
der Meldungen zur Überprüfung nicht reduziert
© AG Rodstift
9
Paradigmenwechsel in der IFö –Arbeit
Als Konsequenz bedeutet dies, dass IFö
im System der Grundschule verankert
werden muss!
Dies bedeutet auch, dass die
Verantwortung für die Förderung des
Schülers beim Grundschullehrer
verbleibt.
© AG Rodstift
10
Voraussetzung für die Meldung an die
Förderschule/ für den Antrag auf IFö nach § 29
Durchführung von Fördermaßnahmen nach
§28 GSO
Dokumentation der durchgeführten
Fördermaßnahmen im lernprozessbegleitenden
Förderplan
© AG Rodstift
11
Standards für IFö auf der Basis
einer Kooperation umfassen:
die Durchführung einer fundierten Lernausgangsanalyse
die Erstellung eines lernprozessbegleitenden
Förderplans
die individualisierte Lernbegleitung innerhalb
angemessener U-Formen
die Ermöglichung von selbst gesteuertem Lernen
die differenzierte Leistungsmessung und -beurteilung,
die den individuellen Lernfortschritt berücksichtigt
© AG Rodstift
12
Kooperation FöL – GSL
idealtypische Aufgabenverteilung
FörderschullehrerIn
GrundschullehrerIn
Beratung, Unterstützung und
Begleitung (Evaluation)
trägt weiterhin die
Verantwortung für die
Förderung
a) juristisch: Schüler der GS
b) hat überwiegende
Unterrichtsanteile
Förderdiagnostik
Erstellung Förderplan
Umsetzung Förderplan
Fortschreibung Förderplan
Koordination und Durchführung
der Förderarbeit (siehe Mind-map)
Einbindung der
täglichen Förderarbeit
in den Regelunterricht
Elternberatung
© AG Rodstift
Einbindung der
täglichen Förderarbeit
in den Regelunterricht
13
Kooperation GSL – FöL
Organisation, vgl. hierzu auch Mind- map
Merkmale einer gelingenden Kooperation
Voraussetzung: funktionierendes Team nach vorausgegangener Rollenklärung
Organisation der Förderplanung
als Zeitanteil der Unterrichtsvorbereitung:
Besprechungszeiten für Vor- und Nachbereitung festlegen:
(bei der Erstellung des Stundenplans zu berücksichtigen - SchulleiterIn GS u. SFL)
Arbeitsanteile bei der Erstellung der Förderpläne festlegen
Materialerstellung bzw. -bereitstellung festlegen
Umsetzung der Förderarbeit im Unterricht:
Anteile Teamteaching und Rollentausch festlegen
Organisation der Förderarbeit im Regelunterricht (ohne Doppelbesetzung)
© AG Rodstift
14
GSL: „Was muss ich einbringen, um IFö zu erhalten?“
(nach Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten, die in der GSO stehen)
- ich bearbeite den Meldebogen so, dass er als Ausgangsbasis
für die Diagnostik dienen kann
- ich arbeite mit offenen Unterrichtsformen, um individuelles
Lernen und parallele Unterrichtsangebote zu ermöglichen
- ich kooperiere mit dem FöL
- ich bin mir bewusst, dass die Förderung weiterhin in meiner
Verantwortung liegt
- ich bin bereit mit dem FöL ein Förderkonzept zu entwickeln
und durchzuführen
- ich werde die Förderarbeit in die tägliche Unterrichtsarbeit
einbinden
- ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter
© AG Rodstift
15
FöL: „Das bringe ich in die IFö ein!“
ich kooperiere mit der Klassenleitung
ich fördere klassenintern
ich bin bereit mit dem GSL ein Förderkonzept zu entwickeln
und durchzuführen
ich bringe meine förderpädagogische / förderdiagnostische
Erfahrung mit ein
ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter
ich stehe als Beratung dem GS- Kollegium / den Eltern zur
Verfügung
ich stehe als Förderlehrer allen Schülern der Klasse zur
Verfügung
© AG Rodstift
16
Wie profitieren Schüler / Klassenlehrer von
dem Konzept?
SchülerIn:
- Anschluss an Inhalte des Regelunterrichts wird angestrebt
- individuell ausgerichtetes Förderkonzept auch im Regelunterricht
- unterschiedliche, auf Schüler ausgerichtete Lernangebote
- auf Schüler ausgerichtete, individuelle Leistungsbeurteilung
KlassenlehrerIn:
- Unterstützung bei Erstellung und Durchführung des Förderkonzepts
- Entlastung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung
offener Unterrichtsformen (auch Materialaustausch)
- Unterstützung bei Elternarbeit
- Beratung bei speziellen Lernproblemen
© AG Rodstift
17
Fazit
bisher:
§ 29 GSchO: IFÖ- Arbeit an FöL delegiert
Parallelförderung
jetzt:
§ 29 GSchO: Klassenleiter/in holt sich unterstützende
Förderhilfen
Klassenlehrer/in und FöL bilden Team
„Integrierte Förderung“
© AG Rodstift
18