Start in den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.06.2011 Ende des Zivildienste in seiner bisherigen Form (471 Zivildienststellen mit 2274 Zivildienstplätzen,
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Start in den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.06.2011 Ende des Zivildienste in seiner bisherigen Form (471 Zivildienststellen mit 2274 Zivildienstplätzen, die 2010 mit insgesamt 1283 Zivildienstleistenden belegt waren, sind im Erzbistum Paderborn von dieser Entwicklung betroffen.) Kompensation durch einen Bundesfreiwilligendienst ab 01.07.2011 Der BFD wird neben dem FSJ notwendig, da dem Bund die finanz- und verwaltungstechnische Zuständigkeit für den Jugendfreiwilligendienst fehlt. Nur durch einen öffentlich –rechtlichen Freiwilligendienst kann der Bund Mittel aus dem Zivildiensthaushalt umwidmen. Folie 2 Warum einen Bundesfreiwilligendienst? • Die Möglichkeit, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfalle wieder aktivieren zu können, soll erhalten bleiben. • Die negativen Effekte durch den Wegfall des Zivildienstes sollen minimiert werden. • Auch zukünftig sollen viele Menschen durch soziales Engagement positive Erfahrungen sammeln können. Folie 3 Der neue Bundesfreiwilligendienst Folie 4 Einführung zum 01.07.2011 Dauer in der Regel 12 zusammenhängende Monate, mindestens 6 höchstens 18 Monate (bis 24 Monate in Ausnahmen bei einer besonderen pädagogischen Konzeption – verschiedene Einsatzstellen, unterschiedliche Tätigkeitsfelder) Offen für Männer und Frauen jeden Alters (Generationsübergreifend) Die Steuerung des BFD erfolgt über das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (bisher BAZ) sowie über bundeszentrale Träger (Zentralstellen) Der neue Bundesfreiwilligendienst Folie 5 Insgesamt werden 35.000 Plätze angestrebt (ebenso 35.000 Plätze im FSJ) arbeitsmarktneutral ausgestaltet (Freiwillige verrichten unterstützende Tätigkeiten und ersetzten keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Die Prüfung erfolgt durch Regionalbetreuer!) Kopplung am bisherigen FSJ/FÖJ (Freiwilliges Soziales/ Ökologisches Jahr) Pädagogische Begleitung im Umfang von 25 Tagen (bezogen auf 12 Monate Dienstzeit) – davon 5 Tage Seminar zur Politischen Bildung an den staatlichen Zivildienstschulen Der neue Bundesfreiwilligendienst Alle bisherigen Zivildienststellen werden pauschal als künftige Einsatzstellen im BFD vom Bund anerkannt Alle bisherigen Tätigkeiten im Zivildienst sind auch im BFD möglich Auf Antrag werden Einsatzstellen des FSJ und FÖJ zusätzlich als Einsatzstellen für den BFD anerkannt Vertragspartner ist der Bund, die Zentralstelle und der jeweilige diözesane Träger Folie 6 Der neue Bundesfreiwilligendienst Abwicklung über schriftliche Vereinbarung des Freiwilligen und der Einsatzstelle (vorläufiger Vordruck bereits im CariNet, www.zivildienst.de) Einsatzstellen zahlen für den Freiwilligen: Taschengeld, Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge Fachliche Anleitung, Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag durch die Einsatzstellen Folie 7 Der neue Bundesfreiwilligendienst Für den Bewerbungsprozess sind die Einsatzstellen zuständig Der BFD‘ler hat keinen Anspruch auf Kindergeld (es besteht jedoch der politische Wille hier den BFD und das FSJ gleichzustellen – Änderung des Einkommenssteuergesetzes erforderlich) Folie 8 Der neue Bundesfreiwilligendienst Einsatzbereiche sind u.a. überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfe Außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege Behindertenhilfe Folie 9 Struktur im Bundesfreiwilligendienst (BFD) BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BAZ Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Pauschale Gesamtkosten Zentralstelle Deutscher Caritasverband / BDKJ Information Beratung Fortbildung Träger DiCV Paderborn Kopplungsmodell (FSJ) Materialien Verwaltungsaufgaben Einsatzstelle Begleitung Folie 10 Taschengeld Sachbezugswerte Bildungsseminare Freiwillige Sozialversicherung Beispielrechnung Kosten BFD ohne Unterkunft Taschengeld monatlich Geldersatzleistungen (z.B. Verpflegungskosten) 330,00* Muster 40,00 Sozialversicherungsbeiträge 149,00 Gesamtkosten 519,00 *Höchstgrenze 330,00 € = 6 % der BT-Bemessungsgrenze allgem. Rentenversicherung. Konkrete Festlegung in der Einsatzstelle. Folie 11 Unterschiede Zivildienst und BFD Zivildienst BFD Konsequenzen „Pflicht“ „Freiwilligkeit“ Anreize schaffen! Intensive Werbung! Nur Männer Männer und Frauen Akquise von Männern und Frauen Höhere Bildungsabschlüsse Stärkere Durchmischung Vor- und Nachteile Höchstalter 23 – 25 Jahre Altersoffen (Ü 27) Ü 27 als Herausforderung und Chance Stark differenzierte Tätigkeiten Fokus auf Einsätze im direkten Kontakt mit Menschen Zivildienstplätze nur teilweise in BFD-Plätze konvertierbar Erfüllung der Wehrpflicht Orientierungs- und Bildungszeit Angemessene Anleitung und Begleitung, keine „billige Arbeitskraft“, verbindliche Seminarteilnahme (25 Tage) Kompetenzbilanzierung Folie 12 Der neue Bundesfreiwilligendienst Folie 13 Unterschiede zum FSJ Der BFD erhält den Rahmen eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses Es besteht deshalb kein Kindergeldanspruch für die über 18-jährigen Freiwilligen – dies kann jedoch durch ein höheres Taschengeld ausgeglichen werden Es gibt keine Altergrenzen nach oben Über 27-jährige müssen mindestens 20 Wochenstunden leisten Der neue Bundesfreiwilligendienst Verbandspolitische Bedeutung Bisher unterstützen ca. 1300 junge Männer im Zivildienst die kirchlich caritativen Einrichtungen im EB Paderborn Einblick in soziale Lebenslagen Kennen lernen sozialer Arbeitsfelder und Berufe Entlastung hauptamtlicher Mitarbeiter(innen) als unterstützende Hilfskräfte Impulse zur Berufsorientierung Potentielle künftige Mitarbeiter (innen) Gezielte Personalgewinnung Folie 14 Wie läuft das Verfahren? Folie 15 Freiwillige informieren sich vor Ort oder über das Internet über das BFD-Angebot der Caritas und melden/bewerben sich direkt bei der Einsatzstelle. Die Einsatzstelle führt das Bewerbungsverfahren durch (Sichtung der Unterlagen, Hospitation, Gespräch). Die Einsatzstelle informiert den Träger (DiCV) über den beabsichtigten Einsatz und schickt eine Kopie der von der Einsatzstelle und dem Freiwilligen unterschriebene Vereinbarung. Die Einsatzstelle und der/die Freiwillige erhalten die vom Träger unterschriebene Vereinbarung, sowie Informationen über die zeitliche Aufteilung der Seminartage. Auswertung Abfrage vom DiCV 477 Zivildienststellen Bedarf an BFD 727 304 Rückmeldungen bisher FSJ 173 fehlende Rückmeldungen Überhang BFD 479 248 66 Bedarf an FSJ (bisher noch kein FSJ im Angebot) 43 kein FSJ + kein BFD, evtl. Ausstieg der Dienststellen (Widerruf der einzelnen Dienststellen??) 41 Dienststellen bieten kein FSJ an, möchten aber Bundesfreiwillige einsetzen Folie 16 Der neue Bundesfreiwilligendienst Ihre nächsten Schritte..... • Einrichtungsbezogene Entscheidung über die Möglichkeiten Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst anzubieten • Nutzung von Werbemöglichkeiten vor Ort (Stellenanzeigen, Internet, Mitarbeiter, Pfarrnachrichten, Schulen, ............) • Beschreibung der Einsatz- und Tätigkeitsprofile für Freiwillige und Festlegung der jeweiligen Zuständigkeiten der Hauptamtlichen (Anleitung und Begleitung) Folie 17 Der neue Bundesfreiwilligendienst Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 18