Start in den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.06.2011  Ende des Zivildienste in seiner bisherigen Form (471 Zivildienststellen mit 2274 Zivildienstplätzen,

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Transcript Start in den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.06.2011  Ende des Zivildienste in seiner bisherigen Form (471 Zivildienststellen mit 2274 Zivildienstplätzen,

Start in den neuen
Bundesfreiwilligendienst
(BFD)
Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.06.2011
 Ende des Zivildienste in seiner bisherigen Form
(471 Zivildienststellen mit 2274 Zivildienstplätzen, die 2010 mit
insgesamt 1283 Zivildienstleistenden belegt waren, sind im
Erzbistum Paderborn von dieser Entwicklung betroffen.)
Kompensation durch einen Bundesfreiwilligendienst ab
01.07.2011
 Der BFD wird neben dem FSJ notwendig, da dem Bund
die finanz- und verwaltungstechnische Zuständigkeit für
den Jugendfreiwilligendienst fehlt. Nur durch einen
öffentlich –rechtlichen Freiwilligendienst kann der Bund
Mittel aus dem Zivildiensthaushalt umwidmen.
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Warum einen Bundesfreiwilligendienst?
• Die Möglichkeit, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im
Bedarfsfalle wieder aktivieren zu können, soll erhalten
bleiben.
• Die negativen Effekte durch den Wegfall des
Zivildienstes sollen minimiert werden.
• Auch zukünftig sollen viele Menschen durch soziales
Engagement positive Erfahrungen sammeln können.
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Der neue Bundesfreiwilligendienst
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Einführung zum 01.07.2011
Dauer in der Regel 12 zusammenhängende Monate,
mindestens 6 höchstens 18 Monate (bis 24 Monate in
Ausnahmen bei einer besonderen pädagogischen Konzeption – verschiedene Einsatzstellen, unterschiedliche
Tätigkeitsfelder)
Offen für Männer und Frauen jeden Alters
(Generationsübergreifend)
Die Steuerung des BFD erfolgt über das „Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (bisher BAZ)
sowie über bundeszentrale Träger (Zentralstellen)
Der neue Bundesfreiwilligendienst
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Insgesamt werden 35.000 Plätze angestrebt
(ebenso 35.000 Plätze im FSJ)
arbeitsmarktneutral ausgestaltet
(Freiwillige verrichten unterstützende Tätigkeiten und
ersetzten keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Die Prüfung
erfolgt durch Regionalbetreuer!)
Kopplung am bisherigen FSJ/FÖJ (Freiwilliges Soziales/
Ökologisches Jahr)
Pädagogische Begleitung im Umfang von 25 Tagen
(bezogen auf 12 Monate Dienstzeit) – davon 5 Tage
Seminar zur Politischen Bildung an den staatlichen
Zivildienstschulen
Der neue Bundesfreiwilligendienst

Alle bisherigen Zivildienststellen werden pauschal als
künftige Einsatzstellen im BFD vom Bund anerkannt

Alle bisherigen Tätigkeiten im Zivildienst sind auch im
BFD möglich

Auf Antrag werden Einsatzstellen des FSJ und FÖJ
zusätzlich als Einsatzstellen für den BFD anerkannt

Vertragspartner ist der Bund, die Zentralstelle und der
jeweilige diözesane Träger
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Der neue Bundesfreiwilligendienst

Abwicklung über schriftliche Vereinbarung des
Freiwilligen und der Einsatzstelle (vorläufiger Vordruck
bereits im CariNet, www.zivildienst.de)

Einsatzstellen zahlen für den Freiwilligen: Taschengeld,
Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge

Fachliche Anleitung, Vermittlung von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag
durch die Einsatzstellen
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Der neue Bundesfreiwilligendienst

Für den Bewerbungsprozess sind die Einsatzstellen
zuständig

Der BFD‘ler hat keinen Anspruch auf Kindergeld
(es besteht jedoch der politische Wille hier den BFD und
das FSJ gleichzustellen – Änderung des
Einkommenssteuergesetzes erforderlich)
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Der neue Bundesfreiwilligendienst

Einsatzbereiche sind u.a.

überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in
gemeinwohlorientierten Einrichtungen
 Kinder- und Jugendhilfe
 Außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit
 Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und
Altenpflege
 Behindertenhilfe
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Struktur im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
BMFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAZ
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Pauschale
Gesamtkosten
Zentralstelle
Deutscher Caritasverband / BDKJ
Information
Beratung
Fortbildung
Träger
DiCV Paderborn
Kopplungsmodell
(FSJ)
Materialien
Verwaltungsaufgaben
Einsatzstelle
Begleitung
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Taschengeld
Sachbezugswerte
Bildungsseminare
Freiwillige
Sozialversicherung
Beispielrechnung Kosten BFD
ohne Unterkunft
Taschengeld monatlich
Geldersatzleistungen
(z.B. Verpflegungskosten)
330,00*
Muster
40,00
Sozialversicherungsbeiträge
149,00
Gesamtkosten
519,00
*Höchstgrenze 330,00 € = 6 % der BT-Bemessungsgrenze allgem.
Rentenversicherung. Konkrete Festlegung in der Einsatzstelle.
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Unterschiede Zivildienst und BFD
Zivildienst
BFD
Konsequenzen
„Pflicht“
„Freiwilligkeit“
Anreize schaffen! Intensive
Werbung!
Nur Männer
Männer und Frauen
Akquise von Männern und Frauen
Höhere
Bildungsabschlüsse
Stärkere Durchmischung
Vor- und Nachteile
Höchstalter
23 – 25 Jahre
Altersoffen (Ü 27)
Ü 27 als Herausforderung und
Chance
Stark differenzierte
Tätigkeiten
Fokus auf Einsätze im direkten
Kontakt mit Menschen
Zivildienstplätze nur teilweise in
BFD-Plätze konvertierbar
Erfüllung der
Wehrpflicht
Orientierungs- und Bildungszeit
Angemessene Anleitung und
Begleitung, keine „billige
Arbeitskraft“, verbindliche
Seminarteilnahme (25 Tage)
Kompetenzbilanzierung
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Der neue Bundesfreiwilligendienst

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Unterschiede zum FSJ
 Der BFD erhält den Rahmen eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses
 Es besteht deshalb kein Kindergeldanspruch für
die über 18-jährigen Freiwilligen – dies kann jedoch
durch ein höheres Taschengeld ausgeglichen
werden
 Es gibt keine Altergrenzen nach oben
 Über 27-jährige müssen mindestens 20
Wochenstunden leisten
Der neue Bundesfreiwilligendienst
Verbandspolitische Bedeutung

Bisher unterstützen ca. 1300 junge Männer im Zivildienst
die kirchlich caritativen Einrichtungen im EB Paderborn
 Einblick in soziale Lebenslagen
 Kennen lernen sozialer Arbeitsfelder und Berufe
 Entlastung hauptamtlicher Mitarbeiter(innen) als
unterstützende Hilfskräfte
 Impulse zur Berufsorientierung
 Potentielle künftige Mitarbeiter (innen)
 Gezielte Personalgewinnung
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Wie läuft das Verfahren?
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Freiwillige informieren sich vor Ort oder über das
Internet über das BFD-Angebot der Caritas und
melden/bewerben sich direkt bei der Einsatzstelle.
Die Einsatzstelle führt das Bewerbungsverfahren durch
(Sichtung der Unterlagen, Hospitation, Gespräch).
Die Einsatzstelle informiert den Träger (DiCV) über den
beabsichtigten Einsatz und schickt eine Kopie der von
der Einsatzstelle und dem Freiwilligen unterschriebene
Vereinbarung.
Die Einsatzstelle und der/die Freiwillige erhalten die
vom Träger unterschriebene Vereinbarung, sowie
Informationen über die zeitliche Aufteilung der
Seminartage.
Auswertung Abfrage vom DiCV
477 Zivildienststellen
Bedarf an BFD  727
304 Rückmeldungen
bisher FSJ
173 fehlende Rückmeldungen
Überhang BFD  479
 248
66
Bedarf an FSJ (bisher noch kein FSJ im Angebot)
43
kein FSJ + kein BFD, evtl. Ausstieg der Dienststellen
(Widerruf der einzelnen Dienststellen??)
41
Dienststellen bieten kein FSJ an, möchten aber
Bundesfreiwillige einsetzen
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Der neue Bundesfreiwilligendienst
Ihre nächsten Schritte.....
• Einrichtungsbezogene Entscheidung über die
Möglichkeiten Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst
anzubieten
• Nutzung von Werbemöglichkeiten vor Ort
(Stellenanzeigen, Internet, Mitarbeiter, Pfarrnachrichten, Schulen, ............)
• Beschreibung der Einsatz- und Tätigkeitsprofile für
Freiwillige und Festlegung der jeweiligen
Zuständigkeiten der Hauptamtlichen (Anleitung und
Begleitung)
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Der neue Bundesfreiwilligendienst
Recht herzlichen
Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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