Bundesfreiwilligendienst - agq

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Das Freiwillige Soziale
Jahr
Gliederung:
Allgemeines
Voraussetzungen
Bewerbung
Einsatzstellen
Träger
Taschengeld
und andere Leistungen
Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Allgemeines

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und
noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben

Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz
zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres

Dient als Orientierungsjahr, um herauszufinden, ob der angestrebte Beruf
im sozialen Bereich den eigenen Interessen entspricht

Beginnt meist am 1. September oder 1. August
Voraussetzungen

Beendigung der Vollzeitschulpflicht (Ein bestimmter Schulabschluss ist
jedoch keine Voraussetzung für eine Bewerbung)

Alter: nicht älter als 27

Freiwillige (Personen, die den Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb der
Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten)
Bewerbung

Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist

Bewerbung wird meist an den Träger oder die Einsatzstelle direkt geschickt

Entweder bewirbt man sich mit einem Internetformular (bieten einige Träger
an) oder man schreibt die Bewerbung selbst
Einsatzstellen

Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für
außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit

Einrichtungen der Gesundheitspflege

Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports
Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B.
Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst, Denkmalpflegebehörde oder -verein,
Sportverein, Kindergarten oder Kindertagesstätte, Sanitäts- und Rettungsdienst, Kirchengemeinde,
Museum, Kulturvereine, Archiv, Förderschule
Träger

Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle
zugeordnet

Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung des FSJ und dient als pädagogische Begleitung

Bildungsseminare: Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und
Abschlussseminar durchgeführt. Gesamtdauer aller Seminare: mind. 25
Tage (Teilnahme ist Pflicht)

Träger und Einsatzstelle schließen vertragliche Vereinbarung ab (legt fest,
wie sie zusammen die Ziele der Freiwilligen verfolgen)
Taschengeld und andere Leistungen

Taschengeld

Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung

Anspruch auf Kindergeld

Sozialversicherung

Urlaubsanspruch

FSJ-Ausweis
Vereinbarungen, Bescheinigung,
Zeugnis

Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des
Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab

Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine
Bescheinigung aus

Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern

Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird das FSJ als
Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet.
Der
Bundesfreiwilligendienst
Gliederung:
Allgemeines
Voraussetzungen
Bewerbung
Einsatzstellen
Träger
Taschengeld
und andere Leistungen
Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Allgemeines

Der BFD ist Nachfolger des Zivildienstes, orientiert er sich gesetzlich aber
eher an den Grundlagen des FSJ

Es gibt keine aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen

Gesetzesgrundlage: Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG

Er ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst
Allgemeines

Der BFD ist ein Angebot um sich außerhalb von Beruf und Schule für das
Allgemeinwohl zu engagieren

Aber nur in Deutschland, nicht im Ausland möglich

Am BFD dürfen alle teilnehmen, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze

Einsatz im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich
des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz
Voraussetzungen

Beendigung der Vollzeitschulpflicht

Kein bestimmter Schulabschluss gefragt, jeder darf teilnehmen

Die Regeldauer des Dienstes umfasst ein Jahr, man kann sich aber auch
für sechs Monate oder bis zu 18 Monate verpflichten

Wer älter als 27 Jahre ist, kann auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden
arbeiten, wer jünger ist, muss sich Vollzeit verpflichten
Bewerbung

Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist

Bewerber müssen die Einsatzstellen direkt kontaktieren



Einsatzstellen sind hier zu finden:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/platzboerse.html
Infohotline:
Tele.: 0221 - 36 73 0
Es kann aber auch ein/e Regionalbetreuer/in um Unterstützung gebeten werden (Adresse am
Ende der Präsentation)

Es folgt ein Kennlerngespräch und eine Besichtigung der Einsatzstelle

Abschließend kann man die schriftliche Vereinbarung über sein Jahr als
BFDler unterschreiben oder sich gegen die Einsatzstelle entscheiden und
andere Einsatzstellen besichtigen
Einsatzstellen

Im allgemeinen die gleichen wie beim FSJ, d.h.:

Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische
Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit

Einrichtungen der Gesundheitspflege

Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports

Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung
(z.B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst etc.
Taschengeld und andere Leistungen

Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung
Allgemein:



Taschengeld



Höchstgrenze von 336 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung)
Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart!
Sozialversicherung



Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können
Geldersatzleistungen gezahlt werden
Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart.
TeilnehmerInnen werden nach dem BFDG so behandelt wie Beschäftigte
oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der
gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch
der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt
Urlaubsanspruch


gesetzliche im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage
Je länger der BFD dauert, je mehr Urlaub bekommt man und umgekehrt
Vereinbarungen, Bescheinigung,
Zeugnis

Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des
Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab

Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine
Bescheinigung aus

Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern

Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird der BFD als
Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet, dazu muss man sich aber an der
Uni genau informieren
Das Freiwillige Ökologische
Jahr
Gliederung:
Allgemeines
 Das FÖJ ..
 Seminare
 Träger
 Taschengeld
 Bewerbung

Allgemeines

Alter, Schulabschluss und gesetzliches geordnet wie beim FSJ

Niedersachsen bietet über 250 FÖJ-Plätze in etwa 200 verschiedenen
Einsatzstellen

Bundesförderung: monatlich 200€ pro Teilnehmer

Förderung in Niedersachsen:





Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit
Niedersächsische Wattenmeerstiftung
FÖJ-Einsatzstellen
Das FÖJ ..



… bietet Hilfen und dient der Orientierung des weiteren privaten und
beruflichen Lebens.
… analysiert ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem
gesellschaftlichen Kontext.
… kombiniert praktische Tätigkeiten mit theoretischer Wissensvermittlung in
Seminaren.

… fördert aktives Engagement für die Umwelt.

… dient der Persönlichkeitsentwicklung.
Seminare

festgelegt sind 25 Seminartage in 5 Wochen

Themen: Ökosysteme, Nachhaltigkeit, Globalisierung

dies erfolgt durch Referenten oder Selbstorganisation
Träger

meist gemeinnützige Jugendverbände, wie Kirchen- oder
Umweltschutzverbände

In folgenden Bereichen:

Landwirtschaft und Gartenbau

Umweltbildung

Verbandsarbeit

Umwelt- und Naturschutzzentren

Lebensmittelverarbeitung
Taschengeld

vom Bundesland abhängig

die Kosten übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, Bundesländer, Träger

Verpflegung und Unterkunft werden gestellt

monatliches Taschengeld von etwa 184€-370€

staatliche Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz4
Bewerbung

ebenfalls wie beim FSJ durch ein Internetformular oder eine eigenständige
Bewerbung

Bewerbungsfrist ist unterschiedlich, meist bis zum Ende des Jahres für das
kommende Jahr

es gibt außerdem Bewerbungsformulare für Quereinsteiger, die auf einer
separaten Liste betreut werden
Träger des Freiwilligen…

… kulturellen Jahres

… sportlichen Jahres

… naturwissenschaftlichen Jahres
Hilfreiche Adresse für den BFD
•
Einsatzstelle online suchen:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de
•
Den Regionalbetreuer finden:
http://www.bafza.de/dasbundesamt/organisation/regionalbetreuerinnen.html
•
Hotline
Für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst und Einsatzstellen:
0221 - 36 73 0
Quellen:
•
Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres
•
www.ijgd.de/
•
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
•
http://www.pro-fsj.de/
•
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst.html
Quellen:
•
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienstbfd/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/
•
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesfreiwilligendienstvoraussetzungen-verdienst-und-einsatzgebiete/4376660.html
•
www.foej.de
•
www.nna.niedersachsen.de