FSJ BFD - Netzwerk Sportjugend

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Transcript FSJ BFD - Netzwerk Sportjugend

Freiwilligendienste im Sport in NRW
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Zielgruppen und Dauer
Beschäftigungsumfang
Einsatzbereiche
Bildungsarbeit/pädagogische Begleitung
Umsetzung des BFD in der SJ NRW
Zusammenfassung
Duisburg, 08.04.2015
1.
Zielgruppen und Dauer
a) Zielgruppen
FSJ
BFD
Weibliche und männliche junge
Menschen bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr nach Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht
Männer und Frauen jeden Alters
nach Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht
b) Dauer
Die Einsatzzeit beträgt sowohl im FSJ als auch im BFD
- in der Regel 12 Monate
- mindestens 6 Monate und
- höchstens 18 Monate.
Duisburg, 08.04.2015
2.
Beschäftigungsumfang
FSJ
BFD
Das FSJ ist grundsätzlich
entsprechend einer
Vollzeitbeschäftigung (z.Zt.
39 Std./ Woche) zu leisten
Das BFD ist grundsätzlich
entsprechend einer
Vollzeitbeschäftigung (z.Zt.
39 Std./ Woche) zu leisten
sofern die Freiwilligen älter
als 27 Jahre sind, ist auch
Teilzeitbeschäftigung von
mindestens 20,5
Std./Woche möglich
Sowohl das FSJ als auch der BFD müssen arbeitsmarktneutral gestaltet sein und dürfen
nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen.
Duisburg, 08.04.2015
3.
Einsatzbereiche
FSJ
BFD
Der Einsatz der Freiwilligen muss
sich auf die Kinder- und
Jugendarbeit im Sport beziehen.
Der BFD kann in den bisher von
Zivildienstleistenden besetzten
Plätzen und Bereichen geleistet
werden sowie verbands- und
vereinsspezifische Aufgaben
umfassen.
Grundsätzlich gilt, dass FSJler in
der Betreuung von Kindern und
Jugendlichen im Sport eingesetzt
werden müssen.
Grundsätzlich sind die
Einsatzbereiche z.B. auf Sport,
Integration, Kultur und Bildung
erweitert worden.
Duisburg, 08.04.2015
Sowohl das FSJ als auch der BFD unterstützen die Umsetzung der vier
Programme des Landessportbundes NRW:
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NRW bewegt seine Kinder
Bewegt gesund bleiben in NRW
Bewegt älter werden in NRW
Spitzensport fördern in NRW
Duisburg, 08.04.2015
Profile/ Aufgabenbereiche von FSJ und BFD:
FSJ
BFD
1. Vereinsangebote
1. Organisation und Verwaltung im Sport
(z.B. Planen, Durchführen und Auswerten von sportlichen,
kulturellen und politischen Vereinsangeboten für Kinder und
Jugendliche)
(z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Homepagebetreuung, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen
und Sitzungen, Vorstandsassistenz, Kommunikation im Verein, Beratung und Verwaltung von
Vereinsmitgliedern, Freiwilligenkoordination im Verein,…)
2. Betreuung
2. Gesundheit im Sport
(Pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, z.B.
Hausaufgabenhilfe, Jugendtreff, Ferienfreizeiten etc.)
(Unterstützung und Mitarbeit in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Bewegung und
Ernährung)
3. Gremienarbeit
3. Wettkampf und Leistungssport
(Mitarbeit in den Gremien der Jugendselbstverwaltung, z.B.
Jugendsprecherteams, Jugendvorstand etc.)
(z.B. Assistenz beim Training, Organisation von Fahrten oder Turnieren, anderweitige
Unterstützung der Leistungsathleten z.B. Hausaufgabenhilfe, Talentförderung, Fahrdienste,
evtl. Koordination von Fahrzeugen,…)
4. Organisation
(Organisation von Vereinsangeboten für Kinder und Jugendliche)
4. Sport der Älteren
5. Training und Wettkampf
(z.B. Mithilfe bei Sportangeboten für Seniorinnen und Senioren, gemeinsame
Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren, Fahrdienste zum Sportangebot, Unterstützung
beim Sport, Hausbesuche…)
(Gestaltung von Trainingseinheiten, Wettkampfbetreuung etc.)
6. Schule und Ganztag
(Einsatz in Kooperationsangeboten in der Schule und im offenen
Ganztag)
5. Sporträume und Umwelt
(z.B. Wartung und Pflege der Sporthallen/Sportplätze/Vereinsheime, Reparaturarbeiten aller
Art, Pflege des Gartens, Neubau von Geräten, Spielplätzen oder Ähnlichem, Mitarbeit bei
Veranstaltungen, Lager- und Aufräumarbeiten,…)
Die Tätigkeiten der FSJler/innen liegen damit in den
Bereichen Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und
Jugendliche. Verwaltungsarbeiten spielen lediglich eine
untergeordnete Rolle.
6. Integration und Inklusion im Sport
Hausmeister- oder Platzwarttätigkeiten
sind nicht zulässig.
Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport
bleibt dem FSJ vorbehalten
Duisburg, 08.04.2015
(z.B. individuelle Betreuung von Gruppen beim Sport im Verein, Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen oder Ausflügen, Unterstützung der Trainerinnen und
Trainer im Verein, Aufbau von neuen Bewegungsangeboten,…)
4.
Bildungsarbeit/ pädagogische Begleitung
Sowohl das FSJ als auch der BFD beinhalten gesetzlich vorgeschriebene
Bildungsseminare und die pädagogische Begleitung durch den Träger:
FSJ
BFD
Gesamtdauer der Seminare bei
12-monatiger Teilnahme: 25
Tage
1. TN unter 27 Jahre:
- 15 Tage über die SJ NRW
(Einführungs-, Zwischen- und
Abschlussseminar)
- 10 Tage passgenaue
Qualifizierung über die
Einsatzstelle, die Verbände
oder die SJ NRW
Gesamtdauer der Seminare bei 12-monatiger Teilnahme:
25 Tage
- Davon entfallen mind. 5 Tage auf ein Seminar zur polit.
Bildung, welches in den 17 staatl. Zivildienstschulen
durchgeführt wird (auf Wunsch der Träger zusammen mit
TN des FSJ/FÖJ)
2. TN über 27 Jahre:
Teilnahme an Seminaren in angemessenem Umfang
Duisburg, 08.04.2015
Übersicht Seminarplanung
bei 12-monatiger Teilnahme am BFD
U 27 (25 Bildungstage)
Ü 27 (angemessener Umfang)
• 10 Bildungstage werden in Zivildienstschulen
durchgeführt, die Zweitleitung der Seminare übernimmt
ein BFD-Referent der SJ NRW
• 2 Bildungstage Einführungsseminar in der Sportschule
• 5 Bildungstage werden in Form eines Seminares der SJ
NRW in einer Sportschule durchgeführt
• 2 Tage Abschlussseminar
• 1 Bildungstag Zwischenseminar
• 10 Bildungstage stehen der Einsatzstelle für
passgenaue Qualifizierung zur Verfügung
• passgenaue Qualifikation nach Wahl des
Teilnehmers und der Einsatzstelle (hierfür wird vom
Träger eine Kostenpauschale zur Verfügung gestellt)
Gesamt: 25 Bildungstage
Gesamt: 5 Bildungstage + passgenaue Qualifizierung
Duisburg, 08.04.2015
5.
Umsetzung des BFD in der SJ NRW
Die SJ NRW fungiert – ebenso wie im FSJ – als Träger und übernimmt folgende Aufgaben für die
Einsatzstellen:
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Bearbeitung der Anerkennung von Einsatzstellen
Weiterleitung der Einsatzverträge an die Deutsche Sportjugend und den Bund
Sozialversicherungsanmeldung der BFDler
Monatl. Überweisung des Taschengeldes
Organisation und Planung der Bildungsarbeit/Seminare
- Koordination und Belegung der Pflichtseminare in Zivildienstschulen
- inhaltliche Abstimmung der Seminare mit den Fachverbänden
- teilweise Übernahme der Lehrarbeit (BFD-Referenten in den
Zivildienstschulen, konzeptionelle Arbeit, Dokumentation etc.)
Kommunikation zwischen BFDlern/ Vernetzung und Austausch auf Länderebene
Pädagogische Betreuung und Beratung für BFDler und Einsatzstellen
Nachweis- und Verwaltungsabwicklung
Steuerung der Kopplung mit dem FSJ
Insgesamt gesehen tritt die SJ NRW als Servicestelle auf und übernimmt für die Einsatzstellen die
komplette Abwicklung mit dem Bund.
Duisburg, 08.04.2015
6. Zusammenfassung
Altersstruktur
Einsatzbereiche
Voll- und Teilzeit
1.
2.
3.
4.
5.
6.
FSJ
BFD
16 - 26 Jahre
16 - offen
Vereinsangebote
Betreuung
Gremienarbeit
Organisation
Training und Wettkampf
Schule und Ganztag
1. Organisation und Verwaltung im
Sport
2. Gesundheit im Sport
3. Wettkampf und Leistungssport
4. Sport der Älteren
5. Sporträume und Umwelt
6. Integration und Inklusion im Sport
Hausmeister- und Platzwarttätigkeiten
sind nicht zulässig
Der Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit im Sport bleibt dem FSJ
vorbehalten
Vollzeit (z.Zt. 39 Std./Woche)
Grundsätzlich Vollzeit, bei über 27jährigen ist auch Teilzeit (mind. 20 ,5
Std./Woche) möglich
Finanzierung
•
Taschengeld
300 Euro/ Monat
300 Euro/ Monat
•
Kindergeld
Ja, für unter 25-jährige
Ja, für unter 25-jährige
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Kosten für die
Einsatzstellen
360 Euro /Monat + Umsatzsteuer an die
SJ NRW
360 Euro/Monat + Umsatzsteuer an die
SJ NRW
Duisburg, 08.04.2015
Weitere Informationen zu FSJ und BFD:
www.sportjugend-nrw.de
Ansprechpartner:
Corinna Beckmann
Tel.: 0203 7381-821
[email protected]
Duisburg, 08.04.2015
Jupp Hahnrath
Tel.: 0203 7381-811
[email protected]