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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden
15. Dezember 2014
Dr. Alexander Puplick
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied des Rechtsausschusses der IHK zu Dortmund
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
© Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 12/2014
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Unternehmer
Gründung
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• Einzelunternehmer
• Gruppe von Unternehmern
• Geschäftszweck
• Geschäftsplan
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Kriterien
für die
Rechtsformwahl
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiele
Beispiel 1
X will nach erfolgreichem Abschluss seines Design-Studiums eine
eigene Werbeagentur gründen. Er verfügt über ein gutes Netzwerk
und rechnet wie folgt:
Erstes Geschäftsjahr:
• Jahresumsatz 100.000,00 €
• 2 Halbtagskräfte (Sekretariats- und Kreativbereich)
Zweites/Drittes Geschäftsjahr:
• Steigerung von je 30 % bis 50 %
1.
2.
Welche Rechtsform empfiehlt sich?
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiel 2
A und B haben ein Verfahren zur Veränderung von Stoffeigenschaften
entwickelt. Sie wollen nach ihrer Zeit an der TU Dortmund ein eigenes
Unternehmen gründen.
Zweck des Geschäfts:
• Fortentwicklung des patentierten Verfahrens
• Vermarktung
• Vertrieb des Produktes im Inland und der EU
1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiel 3
C hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Effizienztechnologie ein besonderes Verfahren zur Energierückgewinnung entwickelt. Er
hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte
getroffen und will nun sein eigenes Unternehmen zur Fortentwicklung des
Verfahrens und der Modulproduktion gründen. Dazu braucht er nach
seiner Einschätzung einen wesentlichen Geldkreditgeber für weitere
Forschung, Entwicklung und Vertrieb.
1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Haftungsrisiken des Unternehmers
Lieferanten
Kunden
Dritte
Produkthaftung (Hersteller)
Umwelthaftung (Inhaber)
Unternehmen
Finanzamt
§§ 34, 69 AO
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Sozialversicherungsträger
§ 28e SGB IV
(Geschäftsleiter)
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Geldkreditgeber
(persönliche Sicherheiten)
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Einzelunternehmer
Kaufmann
• Handelsgewerbe
• jeder Gewerbebetrieb
• es sei denn:
kaufmännischer Geschäftsbetrieb
nicht erforderlich:
Kleingewerbetreibende
< 50.000,00 € Umsatz p.a.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft
Personenhandelsgesellschaft
(Gesellschaft bürgerl. Rechts)
§§ 705 ff BGB
Gründung
mindestens 2 Personen
zur Erreichung eines
gemeinsamen Zwecks
Gesellschaftervertrag
• schriftlich/mündlich
• schlüssiges Handeln
Geschäftsführung
/Vertretung
• grundsätzlich
gemeinsam
• ggf. abweichende
Beschlussfassung
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Unternehmensbezeichnung
• Vor- und Nachname der
Gesellschafter
• zusätzlich Sach-/Fantasiename
Kapital
• ohne
Mindestkapital
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Haftung
• gesamtschuldnerisch
• auch mit dem
Privatvermögen
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft
Personenhandelsgesellschaft
(Gesellschaft bürgerl. Rechts)
§§ 705 ff BGB
oHG
§§ 105 ff.
HGB
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KG
§§ 161,
105 ff. HGB
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GmbH & Co. KG
§§ 172 a, 161 ff.
HGB
GmbHG
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Kapitalgesellschaften
GmbH
AG
GmbHG
AktG
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Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
(UG)
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engl. Limited
eG
Private Company Limited
by Shares
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Einzelunternehmen
Gründung
•
•
Kaufmann
Firma
- persönl. Name
- Phantasiename
•
HR-Anmeldung
- eingetragener
Kfm.
•
unbeschränkt
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BGB-Gesellschaft
oHG
KG
Personenzusammenschluss
durch Vertrag
•
Personenzusammenschluss durch
Vertrag (auch formlos)
•
•
beliebiger Zweck
•
Handelsgewerbe
•
Firma:
Namen der
Gesellschafter
•
HR-Anmeldung
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• Personenzusam-
menschluss durch
Vertrag
• Handelsgewerbe
• HR-Anmeldung
• persönlich
haftender
Gesellschafter
(Komplementär)
• Kommanditist:
Haftung auf die
Haftsumme
(Einlage) beschränkt
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Gründung
GmbH
Unternehmergesellschaft
GmbH & Co. KG
AG
eG
•ein/mehrere
•
ein/mehrere
Gesellschafter
• Satzung
Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 1 €
• davon 100 % bei
Anmeldung
• ¼ des
Jahresüberschusses
fortlaufend als Rücklage
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•Gründung
•
ein/mehrere Gründer
• Grundkapital:
mind. 50 T€
• Nennbetrags-/
Stückaktien
• Satzung
• Gründungsbericht
• Gründungsprüfung
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•
Gesellschafter
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 25 T€
• davon 50 % bei
Anmeldung
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•
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der GmbH
• Gründung der KG
• persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten
• HR-Anmeldung
• Eintragung
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•
•
•
mindestens drei
Mitglieder
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
Bestimmung der
Geschäftsanteile
/der Rücklage
Vorstand
(<20: 1 Vorstand)
•
Aufsichtsrat
(<20: verzichtbar)
•
Eintragung in
das Genossenschaftsregister
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Haftung
Kaufmann
BGBGesellschaft
oHG
KG
GmbH
GmbH & Co. KG
AG
eG
persönlich
• primär
• unmittelbar
• unbeschränkt
•
persönlich
haftender
Gesellschafter
• Kommanditist:
Hafteinlage
•
Stammkapital
• mind. 25 T€
•
persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten:
Hafteinlage
•
Grundkapital
• mind. 50 T€
•
•
Genossensch
aftskapital
• gesetzliche
Rücklage
• Nachschussp
flicht für
Insolvenzfall?
Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
Stammkapital
mind. 1,00 €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Folgekosten
UG
GmbH
eG
• Jahresabschluss
• Jahresabschluss
• Jahresabschluss
(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)
(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)
• Bekanntmachungen
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• Pflichtprüfung
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
engl. Limited
Gründung
•
Gründung der Ldt. in GB
• in englischer Sprache
• Stammkapital mind. 1 GBP
• Companies Register
- Director
- Secretary
Haftung
•
•
Folgekosten
Stammkapital
mind. 1 GBP
Jahresabschluss
(in englischer Sprache)
• Geschäftsbericht
(in englischer Sprache)
• Testat (Auditor)
• Hinterlegung
(Bußgelder, Zwangslöschung)
•
hohes Risiko! hohe Kosten! wenig Nutzen!
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
UG und engl. Limited als Alternativen zur GmbH?
GmbH
UG
engl. Limited
Mindestkapital
•
25 T€
•
1,00 €
•1
Gründungsaufwand
•
ab ca. 350,00 €
•
ab ca. 150,00 €
• ab
Rechte und
Pflichten
• Gesellschafter
Konflikte zwischen
Gesellschaftern/
Gesellschaft und
Geschäftsführern
• deutsches
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und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches
Gericht
Recht
• Gesellschafter
und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches
• deutsches
Gericht
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Recht
GBP = ca. 1,40 €
ca. 350,00 €
• plus Errichtung der
Zweigniederlassung in
Deutschland
• Gesellschafter
und
Geschäftsführer:
engl. Recht
• englisches
Recht
• englisches Gericht am
Sitz der Gesellschaft
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Mein Unternehmen
Der Zweck bestimmt die Rechtsform
Haftungsrisiken
Gesellschafterstruktur
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Entwicklungspotential
Folgekosten
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steuerliche
Optimierung
Außenwirkung
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung
eines einzelkaufmännischen Unternehmens
UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Top Design e.K.
1.
Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich die Firma meines
Handelsgeschäftes
„Top Design e.K.
an.
2.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur.
3.
Mein Geschäftslokal befindet sich in Kronenburgallee 1, 44141 Dortmund.
Dortmund, den 15.12.2014
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer „Einmann-GmbH“
§ 1 - Firma, Sitz
1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
2.
Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund
3.
Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.
Gegenstand des Unternehmens ist
2.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
3.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und
Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie
darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,-- €
(in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und wird von dem alleinigen
Gesellschafter, Herrn _______ gehalten.
2.
Das Stammkapital ist zur Hälfte/in voller Höhe in bar vor der Anmeldung
zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen.
§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
1.
Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird
auf unbestimmte Zeit errichtet.
2.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und
endet am darauf folgenden 31. Dezember.
§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
…
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 6 - Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
voraussichtlicher Zeitaufwand:
Gesellschaftsvertrag: 1-2 Tage
Notarkosten: 125,-- € netto
…
Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführerbestellung
Notarkosten: 250,-- € netto
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung einer GmbH
UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Franz Müller GmbH“
Als Geschäftsführer überreiche ich
/
erste Ausfertigung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom heutigen
Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),
/
erste Ausfertigung des notariellen Gesellschafterbeschlusses vom
heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),
/
Liste der Gesellschafter,
und melde die Gesellschaft und meine Bestellung zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer zur
Eintragung in das Handelsregister an.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Ich versichere, dass das Stammkapital von 25.000,-- € in voller Höhe von dem
alleinigen Gesellschafter Franz Müller vor der Anmeldung zum Handelsregister in
bar an die Gesellschaft eingezahlt ist und sich der eingezahlte Betrag endgültig in
meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet.
…
Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________.
Die allgemeine Regelung über die Geschäftsführung lautet:
1.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch
Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
2. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Gesellschaftern Einzelvertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB erteilt werden.
Dortmund, den 15.12.2014
voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung: ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten: 100,-- € netto zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern
§ 1 - Firma, Sitz
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.
Gegenstand des Unternehmens ist …
...
§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.
Das Stammkapital beträgt 25.000,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO)
und ist zur Hälfte in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die
Gesellschaft zu erbringen. Der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung an
die Gesellschaft zu leisten.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Auf das Stammkapital übernehmen:
a) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €
b) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €
§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
…
§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
1.
a)
b)
c)
Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
...
...
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer erstreckt sich nur auf
Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Alle darüber
hinausgehenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung.
Hierzu zählen ist besondere:
a)
Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige oder
Tätigkeitsgebiete;
b)
Erwerb, Veräußerung oder Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen;
c)
Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
d)
Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag von 25.000,-- €
übersteigen;
e)
…
f)
...
Der vorstehende Katalog kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit
von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent) der vertretenen Stimmen – auch
einzelnen geschäftsführenden Gesellschaftern gegenüber – erweitert oder eingeschränkt werden.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 6 - Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss
…
§ 7 - Gesellschafterbeschlüsse
…
§ 8 - Verfügung über Geschäftsanteile
1.
Jegliche Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile hiervon bedarf eines
Gesellschafterbeschlusses mit einer Stimmenmehrheit von 51 % (in Worten:
einundfünfzig Prozent). Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn ein Gesellschafter
seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, seinen
Ehegatten oder einen Abkömmling überträgt.
…
§ 9 - Einziehung von Geschäftsanteilen
1.
Eine Einziehung von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft ist mit Zustimmung
des betroffenen Gesellschafters jederzeit möglich.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nicht, wenn
a)
über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b)
der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides
statt zu versichern hat,
c)
die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil oder einen Teil desselben
betrieben und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei
Monaten aufgehoben wird,
…
§ 10 – Abfindung
1.
Scheidet ein Gesellschafter - gleich aus welchem Grunde - aus der Gesellschaft
aus, so steht ihm eine Abfindung zu.
2.
...
3.
...
4.
...
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Slide 29
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 11 - Gütertrennung
Gesellschafter, die während der Dauer ihrer Geschäftsbeteiligung heiraten und
damit in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft treten, sind verpflichtet,
-
Gütertrennung gem. § 1414 BGB zu vereinbaren
oder
-
ihren Gesellschaftsanteil durch einen Ehevertrag vom Zugewinnausgleich
gem. § 1363 BGB auszuschließen
oder aber
-
einen Ehevertrag zu schließen, wonach zwar ein Zugewinnausgleich geltend
gemacht werden kann, dieser aber nicht in das betriebliche und betrieblich
gebundene Vermögen vollstreckt werden kann,
so dass im Falle der Scheidung eines Gesellschafters kein Zugriff des
geschiedenen Ehegatten auf die Gesellschaft erfolgen kann.
Für Gesellschafter, die bei Gründung der Gesellschaft verheiratet sind, gilt die
vorstehende Regelung von ihrem Eintritt in die Gesellschaft an.
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Slide 30
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 12 – Wettbewerbsverbot
1.
Den Gesellschaftern und den Geschäftsführern, soweit diese Gesellschafter sind,
ist es untersagt, außerhalb der Gesellschaft in deren Tätigkeitsbereich
selbstständig, unselbstständig oder beratend, auch nicht gelegentlich oder
mittelbar, tätig zu werden.
2.
Mit dem Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter von
dem Wettbewerbsverbot befreit werden. Sie sind dann berechtigt, unmittelbar oder
mittelbar, direkt oder indirekt, im eigenen oder fremden Namen mit der
Gesellschaft in Wettbewerb zu treten oder sich an Konkurenzunternehmen zu
beteiligen. Die Befreiung kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden.
3.
Eine Zustimmung der weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich. Für solche
Beteiligungen und Wettbewerbshandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses
dieses Vertrages oder des Eintritts in die Gesellschaft bestehen und/oder ausgeübt
werden, wird Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt.
4.
Vertragsstrafe
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Slide 31
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 13 - Tod eines Gesellschafters
…
§ 14 - Kündigung
…
§ 15 - Auflösung
1.
Die Auflösung der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer
Stimmenmehrheit von 75 % (in Worten: fünfundsiebzig Prozent) beschlossen
werden.
…
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 16 - Schlussbestimmungen
1.
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen
Bundesanzeiger.
2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist vielmehr durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am
nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechend ist beim
Vorhandensein einer unbewussten Lücke zu verfahren. Zur Ausfüllung der Lücke
soll das gelten, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren
Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
…
voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten insgesamt: 600,-- € netto zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beteiligungsformen für Geldkreditgeber
Private Equity
Mezzanine
(zwischen Eigenkapital und Fremdkapital)
Stille Gesellschaft
• Einzelunternehmer
• Personenhandelsgesellschaft
• Kapitalgesellschaft
• kapitalmäßige Beteiligung durch Einlage in das Vermögen des
Kaufmanns/der Gesellschaft
- ohne unmittelbar Haftung
- ohne Bekanntgabe der stillen Beteiligung nach Existenz und Höhe
- ohne Nennung des stillen Gesellschafters
• es entsteht eine reine Innengesellschaft als BGB-Gesellschaft
• Bilanziell: Eigenkapital
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Slide 34
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschafterstellung
• GmbH
• AktG
• Bilanziell: Eigenkapital
• ohne oder mit abgestuften
Stimm-Eingriffsrechte
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Darlehen
• mit Gewinnbeteiligung
(partiarisches Darlehen)
• ohne Gewinnbeteiligung
• Bilanziell: Fremdkapital
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
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Partner für den Mittelstand
Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer
Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Markenrecht
Franchise- und Lizenzrecht
Arbeitsrecht
Unternehmensnachfolge
Sicherung der privaten Vermögenssphäre
In einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten
analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen
Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.
Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für Sie.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Bau- und Architektenrecht
Familienrecht
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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Haftungsausschluss
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR stellt in dieser Seminarunterlage ausgewählte Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, unseren
Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle und exakte Informationen zur
Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser
Seminarunterlage. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht
auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen im Einzelfall
abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich.
Diese Seminarunterlage dient insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall.
Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Copyright-Vermerk
Die Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für eigene Zwecke ist unter Angabe der Quelle
gestattet. Die Überlassung an private Dritte ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die
Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden
15. Dezember 2014
Dr. Alexander Puplick
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied des Rechtsausschusses der IHK zu Dortmund
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Unternehmer
Gründung
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• Einzelunternehmer
• Gruppe von Unternehmern
• Geschäftszweck
• Geschäftsplan
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Kriterien
für die
Rechtsformwahl
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Slide 3
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiele
Beispiel 1
X will nach erfolgreichem Abschluss seines Design-Studiums eine
eigene Werbeagentur gründen. Er verfügt über ein gutes Netzwerk
und rechnet wie folgt:
Erstes Geschäftsjahr:
• Jahresumsatz 100.000,00 €
• 2 Halbtagskräfte (Sekretariats- und Kreativbereich)
Zweites/Drittes Geschäftsjahr:
• Steigerung von je 30 % bis 50 %
1.
2.
Welche Rechtsform empfiehlt sich?
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
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Slide 4
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiel 2
A und B haben ein Verfahren zur Veränderung von Stoffeigenschaften
entwickelt. Sie wollen nach ihrer Zeit an der TU Dortmund ein eigenes
Unternehmen gründen.
Zweck des Geschäfts:
• Fortentwicklung des patentierten Verfahrens
• Vermarktung
• Vertrieb des Produktes im Inland und der EU
1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?
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Slide 5
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiel 3
C hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Effizienztechnologie ein besonderes Verfahren zur Energierückgewinnung entwickelt. Er
hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte
getroffen und will nun sein eigenes Unternehmen zur Fortentwicklung des
Verfahrens und der Modulproduktion gründen. Dazu braucht er nach
seiner Einschätzung einen wesentlichen Geldkreditgeber für weitere
Forschung, Entwicklung und Vertrieb.
1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Haftungsrisiken des Unternehmers
Lieferanten
Kunden
Dritte
Produkthaftung (Hersteller)
Umwelthaftung (Inhaber)
Unternehmen
Finanzamt
§§ 34, 69 AO
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Sozialversicherungsträger
§ 28e SGB IV
(Geschäftsleiter)
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Geldkreditgeber
(persönliche Sicherheiten)
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Einzelunternehmer
Kaufmann
• Handelsgewerbe
• jeder Gewerbebetrieb
• es sei denn:
kaufmännischer Geschäftsbetrieb
nicht erforderlich:
Kleingewerbetreibende
< 50.000,00 € Umsatz p.a.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft
Personenhandelsgesellschaft
(Gesellschaft bürgerl. Rechts)
§§ 705 ff BGB
Gründung
mindestens 2 Personen
zur Erreichung eines
gemeinsamen Zwecks
Gesellschaftervertrag
• schriftlich/mündlich
• schlüssiges Handeln
Geschäftsführung
/Vertretung
• grundsätzlich
gemeinsam
• ggf. abweichende
Beschlussfassung
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Unternehmensbezeichnung
• Vor- und Nachname der
Gesellschafter
• zusätzlich Sach-/Fantasiename
Kapital
• ohne
Mindestkapital
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Haftung
• gesamtschuldnerisch
• auch mit dem
Privatvermögen
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Slide 9
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft
Personenhandelsgesellschaft
(Gesellschaft bürgerl. Rechts)
§§ 705 ff BGB
oHG
§§ 105 ff.
HGB
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Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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KG
§§ 161,
105 ff. HGB
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GmbH & Co. KG
§§ 172 a, 161 ff.
HGB
GmbHG
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Kapitalgesellschaften
GmbH
AG
GmbHG
AktG
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
(UG)
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engl. Limited
eG
Private Company Limited
by Shares
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Slide 11
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Einzelunternehmen
Gründung
•
•
Kaufmann
Firma
- persönl. Name
- Phantasiename
•
HR-Anmeldung
- eingetragener
Kfm.
•
unbeschränkt
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BGB-Gesellschaft
oHG
KG
Personenzusammenschluss
durch Vertrag
•
Personenzusammenschluss durch
Vertrag (auch formlos)
•
•
beliebiger Zweck
•
Handelsgewerbe
•
Firma:
Namen der
Gesellschafter
•
HR-Anmeldung
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• Personenzusam-
menschluss durch
Vertrag
• Handelsgewerbe
• HR-Anmeldung
• persönlich
haftender
Gesellschafter
(Komplementär)
• Kommanditist:
Haftung auf die
Haftsumme
(Einlage) beschränkt
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Slide 12
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Gründung
GmbH
Unternehmergesellschaft
GmbH & Co. KG
AG
eG
•ein/mehrere
•
ein/mehrere
Gesellschafter
• Satzung
Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 1 €
• davon 100 % bei
Anmeldung
• ¼ des
Jahresüberschusses
fortlaufend als Rücklage
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•Gründung
•
ein/mehrere Gründer
• Grundkapital:
mind. 50 T€
• Nennbetrags-/
Stückaktien
• Satzung
• Gründungsbericht
• Gründungsprüfung
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•
Gesellschafter
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 25 T€
• davon 50 % bei
Anmeldung
• HR-Anmeldung
• Eintragung
•
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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der GmbH
• Gründung der KG
• persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten
• HR-Anmeldung
• Eintragung
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•
•
•
mindestens drei
Mitglieder
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
Bestimmung der
Geschäftsanteile
/der Rücklage
Vorstand
(<20: 1 Vorstand)
•
Aufsichtsrat
(<20: verzichtbar)
•
Eintragung in
das Genossenschaftsregister
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12
Slide 13
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Haftung
Kaufmann
BGBGesellschaft
oHG
KG
GmbH
GmbH & Co. KG
AG
eG
persönlich
• primär
• unmittelbar
• unbeschränkt
•
persönlich
haftender
Gesellschafter
• Kommanditist:
Hafteinlage
•
Stammkapital
• mind. 25 T€
•
persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten:
Hafteinlage
•
Grundkapital
• mind. 50 T€
•
•
Genossensch
aftskapital
• gesetzliche
Rücklage
• Nachschussp
flicht für
Insolvenzfall?
Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
Stammkapital
mind. 1,00 €
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Slide 14
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Folgekosten
UG
GmbH
eG
• Jahresabschluss
• Jahresabschluss
• Jahresabschluss
(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)
(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)
• Bekanntmachungen
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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• Pflichtprüfung
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Slide 15
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
engl. Limited
Gründung
•
Gründung der Ldt. in GB
• in englischer Sprache
• Stammkapital mind. 1 GBP
• Companies Register
- Director
- Secretary
Haftung
•
•
Folgekosten
Stammkapital
mind. 1 GBP
Jahresabschluss
(in englischer Sprache)
• Geschäftsbericht
(in englischer Sprache)
• Testat (Auditor)
• Hinterlegung
(Bußgelder, Zwangslöschung)
•
hohes Risiko! hohe Kosten! wenig Nutzen!
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Slide 16
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
UG und engl. Limited als Alternativen zur GmbH?
GmbH
UG
engl. Limited
Mindestkapital
•
25 T€
•
1,00 €
•1
Gründungsaufwand
•
ab ca. 350,00 €
•
ab ca. 150,00 €
• ab
Rechte und
Pflichten
• Gesellschafter
Konflikte zwischen
Gesellschaftern/
Gesellschaft und
Geschäftsführern
• deutsches
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches
Gericht
Recht
• Gesellschafter
und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches
• deutsches
Gericht
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Recht
GBP = ca. 1,40 €
ca. 350,00 €
• plus Errichtung der
Zweigniederlassung in
Deutschland
• Gesellschafter
und
Geschäftsführer:
engl. Recht
• englisches
Recht
• englisches Gericht am
Sitz der Gesellschaft
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16
Slide 17
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Mein Unternehmen
Der Zweck bestimmt die Rechtsform
Haftungsrisiken
Gesellschafterstruktur
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Entwicklungspotential
Folgekosten
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steuerliche
Optimierung
Außenwirkung
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Slide 18
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung
eines einzelkaufmännischen Unternehmens
UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Top Design e.K.
1.
Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich die Firma meines
Handelsgeschäftes
„Top Design e.K.
an.
2.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur.
3.
Mein Geschäftslokal befindet sich in Kronenburgallee 1, 44141 Dortmund.
Dortmund, den 15.12.2014
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Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Slide 19
Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer „Einmann-GmbH“
§ 1 - Firma, Sitz
1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
2.
Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund
3.
Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.
Gegenstand des Unternehmens ist
2.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
3.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und
Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie
darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,-- €
(in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und wird von dem alleinigen
Gesellschafter, Herrn _______ gehalten.
2.
Das Stammkapital ist zur Hälfte/in voller Höhe in bar vor der Anmeldung
zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen.
§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
1.
Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird
auf unbestimmte Zeit errichtet.
2.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und
endet am darauf folgenden 31. Dezember.
§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
…
Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 6 - Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
voraussichtlicher Zeitaufwand:
Gesellschaftsvertrag: 1-2 Tage
Notarkosten: 125,-- € netto
…
Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführerbestellung
Notarkosten: 250,-- € netto
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung einer GmbH
UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Franz Müller GmbH“
Als Geschäftsführer überreiche ich
/
erste Ausfertigung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom heutigen
Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),
/
erste Ausfertigung des notariellen Gesellschafterbeschlusses vom
heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),
/
Liste der Gesellschafter,
und melde die Gesellschaft und meine Bestellung zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer zur
Eintragung in das Handelsregister an.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Ich versichere, dass das Stammkapital von 25.000,-- € in voller Höhe von dem
alleinigen Gesellschafter Franz Müller vor der Anmeldung zum Handelsregister in
bar an die Gesellschaft eingezahlt ist und sich der eingezahlte Betrag endgültig in
meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet.
…
Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________.
Die allgemeine Regelung über die Geschäftsführung lautet:
1.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch
Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
2. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Gesellschaftern Einzelvertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB erteilt werden.
Dortmund, den 15.12.2014
voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung: ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten: 100,-- € netto zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €
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Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern
§ 1 - Firma, Sitz
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.
Gegenstand des Unternehmens ist …
...
§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.
Das Stammkapital beträgt 25.000,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO)
und ist zur Hälfte in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die
Gesellschaft zu erbringen. Der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung an
die Gesellschaft zu leisten.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Auf das Stammkapital übernehmen:
a) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €
b) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €
§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
…
§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
1.
a)
b)
c)
Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
...
...
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer erstreckt sich nur auf
Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Alle darüber
hinausgehenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung.
Hierzu zählen ist besondere:
a)
Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige oder
Tätigkeitsgebiete;
b)
Erwerb, Veräußerung oder Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen;
c)
Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
d)
Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag von 25.000,-- €
übersteigen;
e)
…
f)
...
Der vorstehende Katalog kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit
von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent) der vertretenen Stimmen – auch
einzelnen geschäftsführenden Gesellschaftern gegenüber – erweitert oder eingeschränkt werden.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 6 - Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss
…
§ 7 - Gesellschafterbeschlüsse
…
§ 8 - Verfügung über Geschäftsanteile
1.
Jegliche Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile hiervon bedarf eines
Gesellschafterbeschlusses mit einer Stimmenmehrheit von 51 % (in Worten:
einundfünfzig Prozent). Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn ein Gesellschafter
seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, seinen
Ehegatten oder einen Abkömmling überträgt.
…
§ 9 - Einziehung von Geschäftsanteilen
1.
Eine Einziehung von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft ist mit Zustimmung
des betroffenen Gesellschafters jederzeit möglich.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.
Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nicht, wenn
a)
über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b)
der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides
statt zu versichern hat,
c)
die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil oder einen Teil desselben
betrieben und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei
Monaten aufgehoben wird,
…
§ 10 – Abfindung
1.
Scheidet ein Gesellschafter - gleich aus welchem Grunde - aus der Gesellschaft
aus, so steht ihm eine Abfindung zu.
2.
...
3.
...
4.
...
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 11 - Gütertrennung
Gesellschafter, die während der Dauer ihrer Geschäftsbeteiligung heiraten und
damit in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft treten, sind verpflichtet,
-
Gütertrennung gem. § 1414 BGB zu vereinbaren
oder
-
ihren Gesellschaftsanteil durch einen Ehevertrag vom Zugewinnausgleich
gem. § 1363 BGB auszuschließen
oder aber
-
einen Ehevertrag zu schließen, wonach zwar ein Zugewinnausgleich geltend
gemacht werden kann, dieser aber nicht in das betriebliche und betrieblich
gebundene Vermögen vollstreckt werden kann,
so dass im Falle der Scheidung eines Gesellschafters kein Zugriff des
geschiedenen Ehegatten auf die Gesellschaft erfolgen kann.
Für Gesellschafter, die bei Gründung der Gesellschaft verheiratet sind, gilt die
vorstehende Regelung von ihrem Eintritt in die Gesellschaft an.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 12 – Wettbewerbsverbot
1.
Den Gesellschaftern und den Geschäftsführern, soweit diese Gesellschafter sind,
ist es untersagt, außerhalb der Gesellschaft in deren Tätigkeitsbereich
selbstständig, unselbstständig oder beratend, auch nicht gelegentlich oder
mittelbar, tätig zu werden.
2.
Mit dem Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter von
dem Wettbewerbsverbot befreit werden. Sie sind dann berechtigt, unmittelbar oder
mittelbar, direkt oder indirekt, im eigenen oder fremden Namen mit der
Gesellschaft in Wettbewerb zu treten oder sich an Konkurenzunternehmen zu
beteiligen. Die Befreiung kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden.
3.
Eine Zustimmung der weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich. Für solche
Beteiligungen und Wettbewerbshandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses
dieses Vertrages oder des Eintritts in die Gesellschaft bestehen und/oder ausgeübt
werden, wird Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt.
4.
Vertragsstrafe
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 13 - Tod eines Gesellschafters
…
§ 14 - Kündigung
…
§ 15 - Auflösung
1.
Die Auflösung der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer
Stimmenmehrheit von 75 % (in Worten: fünfundsiebzig Prozent) beschlossen
werden.
…
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Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 16 - Schlussbestimmungen
1.
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen
Bundesanzeiger.
2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist vielmehr durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am
nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechend ist beim
Vorhandensein einer unbewussten Lücke zu verfahren. Zur Ausfüllung der Lücke
soll das gelten, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren
Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
…
voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten insgesamt: 600,-- € netto zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beteiligungsformen für Geldkreditgeber
Private Equity
Mezzanine
(zwischen Eigenkapital und Fremdkapital)
Stille Gesellschaft
• Einzelunternehmer
• Personenhandelsgesellschaft
• Kapitalgesellschaft
• kapitalmäßige Beteiligung durch Einlage in das Vermögen des
Kaufmanns/der Gesellschaft
- ohne unmittelbar Haftung
- ohne Bekanntgabe der stillen Beteiligung nach Existenz und Höhe
- ohne Nennung des stillen Gesellschafters
• es entsteht eine reine Innengesellschaft als BGB-Gesellschaft
• Bilanziell: Eigenkapital
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschafterstellung
• GmbH
• AktG
• Bilanziell: Eigenkapital
• ohne oder mit abgestuften
Stimm-Eingriffsrechte
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Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Darlehen
• mit Gewinnbeteiligung
(partiarisches Darlehen)
• ohne Gewinnbeteiligung
• Bilanziell: Fremdkapital
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
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Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer
Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Markenrecht
Franchise- und Lizenzrecht
Arbeitsrecht
Unternehmensnachfolge
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analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen
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Familienrecht
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Haftungsausschluss
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR stellt in dieser Seminarunterlage ausgewählte Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, unseren
Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle und exakte Informationen zur
Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser
Seminarunterlage. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht
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abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich.
Diese Seminarunterlage dient insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall.
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