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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden

15. Dezember 2014
Dr. Alexander Puplick
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied des Rechtsausschusses der IHK zu Dortmund

Telefon: +49 (0) 231-9095-0
Telefax: +49 (0) 231-9095-100
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Unternehmer

Gründung

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• Einzelunternehmer
• Gruppe von Unternehmern

• Geschäftszweck
• Geschäftsplan

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Kriterien
für die
Rechtsformwahl

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beispiele
Beispiel 1
X will nach erfolgreichem Abschluss seines Design-Studiums eine
eigene Werbeagentur gründen. Er verfügt über ein gutes Netzwerk
und rechnet wie folgt:
Erstes Geschäftsjahr:
• Jahresumsatz 100.000,00 €
• 2 Halbtagskräfte (Sekretariats- und Kreativbereich)
Zweites/Drittes Geschäftsjahr:
• Steigerung von je 30 % bis 50 %

1.
2.

Welche Rechtsform empfiehlt sich?
Welche Besonderheiten sind zu beachten?

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Beispiel 2

A und B haben ein Verfahren zur Veränderung von Stoffeigenschaften
entwickelt. Sie wollen nach ihrer Zeit an der TU Dortmund ein eigenes
Unternehmen gründen.
Zweck des Geschäfts:
• Fortentwicklung des patentierten Verfahrens
• Vermarktung
• Vertrieb des Produktes im Inland und der EU

1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Beispiel 3

C hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Effizienztechnologie ein besonderes Verfahren zur Energierückgewinnung entwickelt. Er
hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte
getroffen und will nun sein eigenes Unternehmen zur Fortentwicklung des
Verfahrens und der Modulproduktion gründen. Dazu braucht er nach
seiner Einschätzung einen wesentlichen Geldkreditgeber für weitere
Forschung, Entwicklung und Vertrieb.

1. Welche Besonderheiten sind zu beachten?
2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Haftungsrisiken des Unternehmers
Lieferanten

Kunden

Dritte

Produkthaftung (Hersteller)
Umwelthaftung (Inhaber)

Unternehmen

Finanzamt
§§ 34, 69 AO

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Sozialversicherungsträger
§ 28e SGB IV
(Geschäftsleiter)

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Geldkreditgeber
(persönliche Sicherheiten)

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen

Einzelunternehmer

Kaufmann
• Handelsgewerbe
• jeder Gewerbebetrieb
• es sei denn:
kaufmännischer Geschäftsbetrieb
nicht erforderlich:
Kleingewerbetreibende
< 50.000,00 € Umsatz p.a.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen
Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft

Personenhandelsgesellschaft

(Gesellschaft bürgerl. Rechts)

§§ 705 ff BGB

Gründung
mindestens 2 Personen
zur Erreichung eines
gemeinsamen Zwecks

Gesellschaftervertrag
• schriftlich/mündlich
• schlüssiges Handeln

Geschäftsführung
/Vertretung
• grundsätzlich
gemeinsam
• ggf. abweichende
Beschlussfassung
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Unternehmensbezeichnung
• Vor- und Nachname der
Gesellschafter
• zusätzlich Sach-/Fantasiename

Kapital
• ohne
Mindestkapital

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Haftung
• gesamtschuldnerisch
• auch mit dem
Privatvermögen

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen

Personengesellschaften
BGB-Gesellschaft

Personenhandelsgesellschaft

(Gesellschaft bürgerl. Rechts)

§§ 705 ff BGB

oHG
§§ 105 ff.
HGB

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KG
§§ 161,
105 ff. HGB

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GmbH & Co. KG
§§ 172 a, 161 ff.
HGB
GmbHG

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Kapitalgesellschaften

GmbH

AG

GmbHG

AktG

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Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
(UG)

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engl. Limited

eG

Private Company Limited
by Shares

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
Einzelunternehmen
Gründung




Kaufmann
Firma
- persönl. Name
- Phantasiename



HR-Anmeldung
- eingetragener
Kfm.



unbeschränkt

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BGB-Gesellschaft

oHG

KG

Personenzusammenschluss
durch Vertrag



Personenzusammenschluss durch
Vertrag (auch formlos)





beliebiger Zweck



Handelsgewerbe



Firma:
Namen der
Gesellschafter



HR-Anmeldung

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• Personenzusam-

menschluss durch
Vertrag
• Handelsgewerbe
• HR-Anmeldung
• persönlich
haftender
Gesellschafter
(Komplementär)
• Kommanditist:
Haftung auf die
Haftsumme
(Einlage) beschränkt

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich

Gründung

GmbH

Unternehmergesellschaft

GmbH & Co. KG

AG

eG

•ein/mehrere



ein/mehrere
Gesellschafter
• Satzung
Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 1 €
• davon 100 % bei
Anmeldung
• ¼ des
Jahresüberschusses
fortlaufend als Rücklage
• HR-Anmeldung
• Eintragung

•Gründung



ein/mehrere Gründer
• Grundkapital:
mind. 50 T€
• Nennbetrags-/
Stückaktien
• Satzung
• Gründungsbericht
• Gründungsprüfung
• HR-Anmeldung
• Eintragung



Gesellschafter
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
• Einzahlung
Stammkapital
• mind. 25 T€
• davon 50 % bei
Anmeldung
• HR-Anmeldung
• Eintragung


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der GmbH
• Gründung der KG
• persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten
• HR-Anmeldung
• Eintragung

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mindestens drei
Mitglieder
Satzung
(Gesellschaftsvertrag)
Bestimmung der
Geschäftsanteile
/der Rücklage
Vorstand
(<20: 1 Vorstand)



Aufsichtsrat
(<20: verzichtbar)



Eintragung in
das Genossenschaftsregister

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Rechtsformen im Vergleich

Haftung

Kaufmann
BGBGesellschaft
oHG

KG

GmbH

GmbH & Co. KG

AG

eG

persönlich
• primär
• unmittelbar
• unbeschränkt



persönlich
haftender
Gesellschafter
• Kommanditist:
Hafteinlage



Stammkapital
• mind. 25 T€



persönlich
haftende
Gesellschafterin:
GmbH
• Kommanditisten:
Hafteinlage



Grundkapital
• mind. 50 T€





Genossensch
aftskapital
• gesetzliche
Rücklage
• Nachschussp
flicht für
Insolvenzfall?

Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt
Stammkapital
mind. 1,00 €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Folgekosten

UG

GmbH

eG

• Jahresabschluss

• Jahresabschluss

• Jahresabschluss

(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)

(vereinfacht)
• Abreichung zum
elektronischen
Handelsregister
(Hinterlegung)

• Bekanntmachungen

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• Pflichtprüfung

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Rechtsformen im Vergleich
engl. Limited
Gründung



Gründung der Ldt. in GB
• in englischer Sprache
• Stammkapital mind. 1 GBP
• Companies Register
- Director
- Secretary

Haftung




Folgekosten

Stammkapital
mind. 1 GBP

Jahresabschluss
(in englischer Sprache)
• Geschäftsbericht
(in englischer Sprache)
• Testat (Auditor)
• Hinterlegung
(Bußgelder, Zwangslöschung)


hohes Risiko! hohe Kosten! wenig Nutzen!
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
UG und engl. Limited als Alternativen zur GmbH?
GmbH

UG

engl. Limited

Mindestkapital



25 T€



1,00 €

•1

Gründungsaufwand



ab ca. 350,00 €



ab ca. 150,00 €

• ab

Rechte und
Pflichten

• Gesellschafter

Konflikte zwischen
Gesellschaftern/
Gesellschaft und
Geschäftsführern

• deutsches

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und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches

Gericht

Recht

• Gesellschafter

und
Geschäftsführer:
dt. Recht
• deutsches
• deutsches

Gericht

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Recht

GBP = ca. 1,40 €

ca. 350,00 €
• plus Errichtung der
Zweigniederlassung in
Deutschland
• Gesellschafter

und
Geschäftsführer:
engl. Recht

• englisches

Recht
• englisches Gericht am
Sitz der Gesellschaft

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Mein Unternehmen

Der Zweck bestimmt die Rechtsform

Haftungsrisiken

Gesellschafterstruktur

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Entwicklungspotential

Folgekosten

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steuerliche
Optimierung

Außenwirkung

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung
eines einzelkaufmännischen Unternehmens

UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Top Design e.K.

1.

Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich die Firma meines
Handelsgeschäftes
„Top Design e.K.
an.

2.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur.

3.

Mein Geschäftslokal befindet sich in Kronenburgallee 1, 44141 Dortmund.

Dortmund, den 15.12.2014

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer „Einmann-GmbH“

§ 1 - Firma, Sitz
1.

Die Firma der Gesellschaft lautet:

2.

Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund

3.

Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund

§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.

Gegenstand des Unternehmens ist

2.

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

3.

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und
Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie
darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,-- €
(in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und wird von dem alleinigen
Gesellschafter, Herrn _______ gehalten.

2.

Das Stammkapital ist zur Hälfte/in voller Höhe in bar vor der Anmeldung
zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen.

§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
1.

Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird
auf unbestimmte Zeit errichtet.

2.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und
endet am darauf folgenden 31. Dezember.

§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

§ 6 - Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.

voraussichtlicher Zeitaufwand:
Gesellschaftsvertrag: 1-2 Tage
Notarkosten: 125,-- € netto


Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführerbestellung
Notarkosten: 250,-- € netto

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Handelsregisteranmeldung einer GmbH
UR.-Nr.
Amtsgericht
- Handelsregister 44135 Dortmund
„Franz Müller GmbH“
Als Geschäftsführer überreiche ich
/

erste Ausfertigung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom heutigen
Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),

/

erste Ausfertigung des notariellen Gesellschafterbeschlusses vom
heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars),

/

Liste der Gesellschafter,

und melde die Gesellschaft und meine Bestellung zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer zur
Eintragung in das Handelsregister an.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Ich versichere, dass das Stammkapital von 25.000,-- € in voller Höhe von dem
alleinigen Gesellschafter Franz Müller vor der Anmeldung zum Handelsregister in
bar an die Gesellschaft eingezahlt ist und sich der eingezahlte Betrag endgültig in
meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet.

Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________.
Die allgemeine Regelung über die Geschäftsführung lautet:
1.

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch
Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

2. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Gesellschaftern Einzelvertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB erteilt werden.
Dortmund, den 15.12.2014
voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung: ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten: 100,-- € netto zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern
§ 1 - Firma, Sitz
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund.
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1.

Gegenstand des Unternehmens ist …
...

§ 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1.

Das Stammkapital beträgt 25.000,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO)
und ist zur Hälfte in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die
Gesellschaft zu erbringen. Der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung an
die Gesellschaft zu leisten.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.

Auf das Stammkapital übernehmen:
a) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €
b) __________ eine Stammeinlage von 12.500,-- €

§ 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

§ 5 – Vertretung und Geschäftsführung
1.
a)

b)
c)

Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
...
...

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.

Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer erstreckt sich nur auf
Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Alle darüber
hinausgehenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung.
Hierzu zählen ist besondere:
a)
Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige oder
Tätigkeitsgebiete;
b)
Erwerb, Veräußerung oder Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen;
c)
Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
d)
Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag von 25.000,-- €
übersteigen;
e)

f)
...
Der vorstehende Katalog kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit
von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent) der vertretenen Stimmen – auch
einzelnen geschäftsführenden Gesellschaftern gegenüber – erweitert oder eingeschränkt werden.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 6 - Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss

§ 7 - Gesellschafterbeschlüsse

§ 8 - Verfügung über Geschäftsanteile

1.

Jegliche Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile hiervon bedarf eines
Gesellschafterbeschlusses mit einer Stimmenmehrheit von 51 % (in Worten:
einundfünfzig Prozent). Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn ein Gesellschafter
seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, seinen
Ehegatten oder einen Abkömmling überträgt.


§ 9 - Einziehung von Geschäftsanteilen
1.

Eine Einziehung von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft ist mit Zustimmung
des betroffenen Gesellschafters jederzeit möglich.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
2.

Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nicht, wenn
a)
über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b)
der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides
statt zu versichern hat,
c)
die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil oder einen Teil desselben
betrieben und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei
Monaten aufgehoben wird,


§ 10 – Abfindung

1.

Scheidet ein Gesellschafter - gleich aus welchem Grunde - aus der Gesellschaft
aus, so steht ihm eine Abfindung zu.

2.

...

3.

...

4.

...

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 11 - Gütertrennung
Gesellschafter, die während der Dauer ihrer Geschäftsbeteiligung heiraten und
damit in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft treten, sind verpflichtet,
-

Gütertrennung gem. § 1414 BGB zu vereinbaren

oder
-

ihren Gesellschaftsanteil durch einen Ehevertrag vom Zugewinnausgleich
gem. § 1363 BGB auszuschließen

oder aber
-

einen Ehevertrag zu schließen, wonach zwar ein Zugewinnausgleich geltend
gemacht werden kann, dieser aber nicht in das betriebliche und betrieblich
gebundene Vermögen vollstreckt werden kann,

so dass im Falle der Scheidung eines Gesellschafters kein Zugriff des
geschiedenen Ehegatten auf die Gesellschaft erfolgen kann.
Für Gesellschafter, die bei Gründung der Gesellschaft verheiratet sind, gilt die
vorstehende Regelung von ihrem Eintritt in die Gesellschaft an.

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 12 – Wettbewerbsverbot

1.

Den Gesellschaftern und den Geschäftsführern, soweit diese Gesellschafter sind,
ist es untersagt, außerhalb der Gesellschaft in deren Tätigkeitsbereich
selbstständig, unselbstständig oder beratend, auch nicht gelegentlich oder
mittelbar, tätig zu werden.

2.

Mit dem Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter von
dem Wettbewerbsverbot befreit werden. Sie sind dann berechtigt, unmittelbar oder
mittelbar, direkt oder indirekt, im eigenen oder fremden Namen mit der
Gesellschaft in Wettbewerb zu treten oder sich an Konkurenzunternehmen zu
beteiligen. Die Befreiung kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden.

3.

Eine Zustimmung der weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich. Für solche
Beteiligungen und Wettbewerbshandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses
dieses Vertrages oder des Eintritts in die Gesellschaft bestehen und/oder ausgeübt
werden, wird Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt.

4.

Vertragsstrafe

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

§ 13 - Tod eines Gesellschafters

§ 14 - Kündigung

§ 15 - Auflösung
1.

Die Auflösung der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer
Stimmenmehrheit von 75 % (in Worten: fünfundsiebzig Prozent) beschlossen
werden.


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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
§ 16 - Schlussbestimmungen
1.

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen
Bundesanzeiger.

2.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist vielmehr durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am
nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechend ist beim
Vorhandensein einer unbewussten Lücke zu verfahren. Zur Ausfüllung der Lücke
soll das gelten, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren
Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.


voraussichtlicher Zeitaufwand:
von der Anmeldung bis zur Eintragung ca. 2 bis 3 Tage
Notarkosten insgesamt: 600,-- € netto zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto
und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €

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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Beteiligungsformen für Geldkreditgeber
Private Equity
Mezzanine
(zwischen Eigenkapital und Fremdkapital)

Stille Gesellschaft
• Einzelunternehmer
• Personenhandelsgesellschaft
• Kapitalgesellschaft
• kapitalmäßige Beteiligung durch Einlage in das Vermögen des
Kaufmanns/der Gesellschaft
- ohne unmittelbar Haftung
- ohne Bekanntgabe der stillen Beteiligung nach Existenz und Höhe
- ohne Nennung des stillen Gesellschafters
• es entsteht eine reine Innengesellschaft als BGB-Gesellschaft
• Bilanziell: Eigenkapital
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Gesellschafterstellung

• GmbH
• AktG
• Bilanziell: Eigenkapital
• ohne oder mit abgestuften
Stimm-Eingriffsrechte

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Darlehen

• mit Gewinnbeteiligung
(partiarisches Darlehen)
• ohne Gewinnbeteiligung
• Bilanziell: Fremdkapital

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Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer
Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Markenrecht
Franchise- und Lizenzrecht
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Unternehmensnachfolge
Sicherung der privaten Vermögenssphäre
In einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten
analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen
Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.
Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für Sie.
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Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Haftungsausschluss
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR stellt in dieser Seminarunterlage ausgewählte Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, unseren
Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle und exakte Informationen zur
Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser
Seminarunterlage. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht
auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen im Einzelfall
abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich.
Diese Seminarunterlage dient insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall.
Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

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gestattet. Die Überlassung an private Dritte ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die
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unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

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