Die Jugendhilfe im Strafverfahren stellt sich vor

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Jugendhilfe im
Strafverfahren
des
Landratsamt Ansbach

Johanna Mayer
Dipl. Sozialpädagogin(FH)

Peter Pfister
Dipl. Sozialpädagoge(FH)

Gisela Lewerenz
Verwaltungsangestellte

Amt für Jugend und Familie im Landkreis Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach


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Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)?

Jugendhilfe im
Strafverfahren ist eine
gesetzlich
vorgeschriebene
Aufgabe des
Jugendamtes

Jugendhilfe im
Strafverfahren ist ein
spezialisierter,
sozialpädagogischer
Fachdienst.

Jugendhilfe im
Strafverfahren
berät, begeleitet und
hilft bei der
Orientierung in einem
Strafverfahren.


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Jugendstrafrecht
Das gesamte Jugendstrafrecht steht bei der
Auswahl von Sanktionen unter dem
Erziehungsgedanken.


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Jugendstrafrecht
Dies erfordert speziell ausgebildete Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, Polizeibeamte
und Sozialpädagogen.


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Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) wird immer dann tätig, wenn ein
Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.


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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Rechtsgrundlagen dafür:
• §38 JGG
Jugendgerichtsgesetz
– Regelt die Rechte und
Pflichten der
Jugendgerichtshilfe bei
der Durchführung ihrer
Arbeit

• § 52 SBG VIII (KJHG)
– bildet die Verknüpfung
zwischen JGG und KJHG
und verweist auf die im
§ 38 JGG aufgeführten
Aufgaben und Pflichten der
Jugendhilfe im
Strafverfahren
– Weist auf die Nutzung der
Hilfen zur Erziehung im
Sinne der Haft- bzw.
Prozessvermeidung hin


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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren

 Jugendliche

(14- unter 17 Jahre) und

Heranwachsende (18- unter 21 Jahre)
im gesamten Prozess des Strafverfahrens begleiten und beraten


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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren



den

Jugendlichen/Heranwachsenden oder dessen
Sorgeberechtigten über Beratungs- und
Hilfsangebote der Jugendhilfe informieren



intensive Erforschung der Persönlichkeit,
der Entwicklung und tatauslösenden Umwelteinflüsse



bei Bedarf passende Massnahmen der Jugendhilfe
prüfen und auf Antrag einleiten



richterliche Weisungen und Auflagen überwachen,


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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren



in der Verhandlung eine mündliche Stellungsnahme
darlegen, erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld
beschreiben


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Strafzumessung
Der Erziehungsgedanke bei einer Jugendstrafe

•Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens hat der Richter einen
Ermessensspielraum
•Die erzieherische Wirkung steht hierbei im Vordergrund und
nicht die Strafe


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Jugendhilfe im Strafverfahren
Wir danken für Ihr Interesse

und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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