Transcript Die Jugendhilfe im Strafverfahren stellt sich vor
Slide 1
Jugendhilfe im
Strafverfahren
des
Landratsamt Ansbach
Johanna Mayer
Dipl. Sozialpädagogin(FH)
Peter Pfister
Dipl. Sozialpädagoge(FH)
Gisela Lewerenz
Verwaltungsangestellte
Amt für Jugend und Familie im Landkreis Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach
Slide 2
Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)?
Jugendhilfe im
Strafverfahren ist eine
gesetzlich
vorgeschriebene
Aufgabe des
Jugendamtes
Jugendhilfe im
Strafverfahren ist ein
spezialisierter,
sozialpädagogischer
Fachdienst.
Jugendhilfe im
Strafverfahren
berät, begeleitet und
hilft bei der
Orientierung in einem
Strafverfahren.
Slide 3
Jugendstrafrecht
Das gesamte Jugendstrafrecht steht bei der
Auswahl von Sanktionen unter dem
Erziehungsgedanken.
Slide 4
Jugendstrafrecht
Dies erfordert speziell ausgebildete Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, Polizeibeamte
und Sozialpädagogen.
Slide 5
Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) wird immer dann tätig, wenn ein
Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.
Slide 6
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Rechtsgrundlagen dafür:
• §38 JGG
Jugendgerichtsgesetz
– Regelt die Rechte und
Pflichten der
Jugendgerichtshilfe bei
der Durchführung ihrer
Arbeit
• § 52 SBG VIII (KJHG)
– bildet die Verknüpfung
zwischen JGG und KJHG
und verweist auf die im
§ 38 JGG aufgeführten
Aufgaben und Pflichten der
Jugendhilfe im
Strafverfahren
– Weist auf die Nutzung der
Hilfen zur Erziehung im
Sinne der Haft- bzw.
Prozessvermeidung hin
Slide 7
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendliche
(14- unter 17 Jahre) und
Heranwachsende (18- unter 21 Jahre)
im gesamten Prozess des Strafverfahrens begleiten und beraten
Slide 8
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
den
Jugendlichen/Heranwachsenden oder dessen
Sorgeberechtigten über Beratungs- und
Hilfsangebote der Jugendhilfe informieren
intensive Erforschung der Persönlichkeit,
der Entwicklung und tatauslösenden Umwelteinflüsse
bei Bedarf passende Massnahmen der Jugendhilfe
prüfen und auf Antrag einleiten
richterliche Weisungen und Auflagen überwachen,
Slide 9
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
in der Verhandlung eine mündliche Stellungsnahme
darlegen, erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld
beschreiben
Slide 10
Strafzumessung
Der Erziehungsgedanke bei einer Jugendstrafe
•Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens hat der Richter einen
Ermessensspielraum
•Die erzieherische Wirkung steht hierbei im Vordergrund und
nicht die Strafe
Slide 11
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wir danken für Ihr Interesse
und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie einfach an oder lassen Sie sich Infos zusenden
Jugendhilfe im
Strafverfahren
des
Landratsamt Ansbach
Johanna Mayer
Dipl. Sozialpädagogin(FH)
Peter Pfister
Dipl. Sozialpädagoge(FH)
Gisela Lewerenz
Verwaltungsangestellte
Amt für Jugend und Familie im Landkreis Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach
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Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)?
Jugendhilfe im
Strafverfahren ist eine
gesetzlich
vorgeschriebene
Aufgabe des
Jugendamtes
Jugendhilfe im
Strafverfahren ist ein
spezialisierter,
sozialpädagogischer
Fachdienst.
Jugendhilfe im
Strafverfahren
berät, begeleitet und
hilft bei der
Orientierung in einem
Strafverfahren.
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Jugendstrafrecht
Das gesamte Jugendstrafrecht steht bei der
Auswahl von Sanktionen unter dem
Erziehungsgedanken.
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Jugendstrafrecht
Dies erfordert speziell ausgebildete Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, Polizeibeamte
und Sozialpädagogen.
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Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) wird immer dann tätig, wenn ein
Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.
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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Rechtsgrundlagen dafür:
• §38 JGG
Jugendgerichtsgesetz
– Regelt die Rechte und
Pflichten der
Jugendgerichtshilfe bei
der Durchführung ihrer
Arbeit
• § 52 SBG VIII (KJHG)
– bildet die Verknüpfung
zwischen JGG und KJHG
und verweist auf die im
§ 38 JGG aufgeführten
Aufgaben und Pflichten der
Jugendhilfe im
Strafverfahren
– Weist auf die Nutzung der
Hilfen zur Erziehung im
Sinne der Haft- bzw.
Prozessvermeidung hin
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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendliche
(14- unter 17 Jahre) und
Heranwachsende (18- unter 21 Jahre)
im gesamten Prozess des Strafverfahrens begleiten und beraten
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Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
den
Jugendlichen/Heranwachsenden oder dessen
Sorgeberechtigten über Beratungs- und
Hilfsangebote der Jugendhilfe informieren
intensive Erforschung der Persönlichkeit,
der Entwicklung und tatauslösenden Umwelteinflüsse
bei Bedarf passende Massnahmen der Jugendhilfe
prüfen und auf Antrag einleiten
richterliche Weisungen und Auflagen überwachen,
Slide 9
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
in der Verhandlung eine mündliche Stellungsnahme
darlegen, erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld
beschreiben
Slide 10
Strafzumessung
Der Erziehungsgedanke bei einer Jugendstrafe
•Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens hat der Richter einen
Ermessensspielraum
•Die erzieherische Wirkung steht hierbei im Vordergrund und
nicht die Strafe
Slide 11
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wir danken für Ihr Interesse
und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
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