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Kooperation von Jugendhilfe
und Schule nach
§ 58 JuFöG
im Kreis Herzogtum Lauenburg
Förderung der Kooperation von Jugendhilfe
und Schule nach § 58 JuFög
• Landesmittel zur Förderung der Kooperation gibt es seit
2002
• Umfang der Förderung: 26.000 €
• Seit 2005: Aufstockung durch Kreismittel in Höhe von
19.000 €
• Seit Anfang 2005: Benennung eines Schulkoordinators
durch das Schulamt
• Entwicklung der Projektförderung:
• Haushalt 2002/20033
9 Projekte
• Haushalt 2004
13 Projekte
• Haushalt 2005
25 Projekte
Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von
Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
Erzieherische Hilfen
Freie Träger
der Jugendhilfe
Kindertagesstätten
Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von
Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
Erzieherische Hilfen
Freie Träger
der Jugendhilfe
Kindertagesstätten
Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
• Ausbildung von
Aktionsleiter/innen
• Streitschlichterausbildung
• Mädchen-/Jungenprojekte
• Freizeitgestaltung im, am
und auf dem Wasser
• Qualifizierung für außerschulische Fachkräfte an
Ganztagsschulen
• Beteiligungsprojekte
Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von
Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
Erzieherische Hilfen
Freie Träger
der Jugendhilfe
Kindertagesstätten
Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und:
Erzieherische
Hilfen
• Berufsvorbereitende Kurse
für Hauptschüler
• Projekt „Schülerhof“
Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von
Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
Erzieherische Hilfen
Freie Träger
der Jugendhilfe
Kindertagesstätten
Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und:
Kindertagesstätten
• Kinder erleben Kultur und
Sprache Großbritanniens
Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von
Schule und:
Jugendpflege /
Jugendzentren
Erzieherische Hilfen
Freie Träger
der Jugendhilfe
Kindertagesstätten
Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und:
Freie Träger
der Jugendhilfe
• Beratungsrallye
• Außer Spesen nix gewesen
Kriterien für die Vergabe von Mitteln zur Förderung
der Kooperation nach § 58 JuFöG
Projekt soll in eine
dauerhafte Kooperation
münden
Das Projekt soll
soziale Fähigkeiten
junger Menschen
fördern und stärken
Projekt beruht auf Koop von
Jugendhilfeträger und Schule
und ist für beide Seiten
Gewinn bringend
Kriterien
Dem Projekt liegt ein
klar definiertes
Konzept zu Grunde
Feste Ansprechpartner/innen und
Ressourcen auf
beiden Seiten
Projekt orientiert
sich an den
Interessen junger
Menschen
Verfahren zur Beantragung von Mitteln
nach §58 JuFöG:
Idee und Initiative der Schule oder des Kooperationspartners
Abstimmung der Ziele, Inhalte, Zielgruppe sowie des
Zeitrahmens des Projektes
Antragstellung beim Fachdienst 210 /
Prüfung des Antrages durch den Schulkoordinator
Bewilligung des Zuschusses
Durchführungder
derMaßnahme
Maßnahme
Durchführung
Sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Sachbericht und Verwendungsnachweis an den FD 210