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BAS– –Jugendhilfe
Jugendhilfe
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Vermittlung von Gastfamilien
Vermittlung von Gastfamilien nach § 42 SGB VIII ist ein Angebot für
Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.
Die Kinder- und Jugendhilfe vermittelt vorübergehend oder langfristig
einen Platz in einer Gastfamilie. Auftrag gebende sind Behörden oder
soziale Fachstellen. Die Fachperson macht eine Situationsbeschreibung
und formuliert ihre Erwartungen. Wird ein Auftrag erteilt, muss eine
Kostengutsprache zugesichert sein.
Die Vorgehensweise bei der Vermittlung einer Gastfamilie ist auf die
Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. Kann eine
geeignete Gastfamilie vermittelt werden, wird nach Absprache mit der
zuständigen Fachperson der Ablauf für den Eintritt festgelegt. Das
Vorgehen ist abhängig von der Situation, dem gewählten Angebot und
der Dringlichkeit.
Gastfamilie
Gasteltern verfügen über Erfahrung in der Begleitung und Betreuung von
fremden Kindern und Jugendlichen und/oder über eine Ausbildung im
sozialen oder pädagogischen Bereich. Mit der ufnahme eines Kindes
sind alle Familienmitglieder einverstanden. Sie sind sich bewusst, dass
die Kinder und Jugendlichen in der Regel „Gäste auf Zeit“ sind. Die
Gastfamilie zeichnet sich aus durch Tragfähigkeit und Flexibilität,
Offenheit und Toleranz sowie Verschwiegenheit. Ihre Haltung gegenüber
der Herkunftsfamilie ist wertschätzend. Sie arbeitet gemäss
Betreuungsauftrag mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die
Gastfamilie ist auf ihre Eignung abgeklärt und steht in einem
Arbeitsverhältnis zur Kinder- und Jugendhilfe.
Aufgaben und Zusammenarbeit
Der Eintritt in die Gastfamilie erfolgt in Begleitung einer Bezugsperson
und/oder der zuweisenden Stelle, zusammen mit der Begleitperson der
Kinder- und Jugendhilfe. Bei Jugendlichen muss die Bereitschaft
vorhanden sein, in einer Gastfamilie zu leben. Beim Eintrittsgespräch
wird eine Aufenthaltsvereinbarung abgeschlossen, die den Rahmen und
die Ziele definiert, persönliche Daten enthält sowie spezielle
Abmachungen festhält. Die Zusammenarbeit zwischen der zuweisenden
Stelle, der Gastfamilie und der Kinder- und Jugendhilfe wird geklärt.
 Zuweisende Stelle
 Fallführung
 Rechtliche Vertretung Kindesinteressen
 Kontakt zu Eltern
 Klärung Zukunftsperspektiven
 Kostengutsprach
Während des Aufenthaltes finden regelmässig Standortgespräche in der
Gastfamilie statt. Je nach Alter und Thematik nehmen die Kinder und
Jugendlichen am Standortgespräch teil. Dabei werden Fragen aller
Beteiligten geklärt, der Verlauf des Aufenthaltes reflektiert sowie die
Ziele überprüft und wenn nötig angepasst.
Gastfamilie
Die Mitarbeit und Einbindung der Eltern im Aufenthaltsprozess wird
angestrebt, ist jedoch nicht immer möglich. Auch wenn die elterlichen
Möglichkeiten beeinträchtigt sind, bleiben die Eltern der Kinder
oder Jugendlichen wichtige Partner. Die Gastfamilie ersetzt nicht die
Beziehung zu den Eltern, sondern ergänzt diese. Die Kinder- und
Jugendhilfe begleitet und berät die Puzzle-Gastfamilie während des
Aufenthaltes in Erziehungs- und Betreuungsfragen und unterstützt bei
Krisensituationen.
Zielgruppe
In einer Gastfamilie werden Kinder und Jugendliche aufgenommen,
deren Eltern oder Bezugspersonen Ihre Aufgaben oder
Betreuungsverantwortung vorüber gehend oder längerfristig nicht
wahrnehmen können. Dies kann Notwendig sein bei:
 Eltern, die sich in einer Not- und Krisensituation befinden
 Eltern, die nicht mehr auf die Entwicklung ihrer Kinder eingehen
 Aufnahme des Kindes/ Jugendlichen
 Betreuung, Unterkunft und Essen
 Begleitung im Alltag
 Kontakte mit Herkunftsfamilie, je nach Auf
Auftrag
Kinder- und Jugendhilfe
 Vermittlungen
 Begleitung der Gastfamilie
 Unterstützung in Krisensituationen
 Koordination mit zuweisender Stelle
 Vermittlung in die Familie
Anforderungen an Gastfamilien
Gastfamilie werden Sie sind eine Familien oder ein Paar und haben
Verständnis für ausserordentliche Situationen von Familien, Kindern
und Jugendlichen? Sein haben Platz und wollen raum bieten und sich
einsetzen für ein Kind oder Jugendlichen in schwierigen
Lebenssituationen?
können
 Eltern, die eine stationäre Behandlung in der Psychiatrie oder im
Spital brauchen und kein tragfähiges Netz für die Betreuung ihrer
Kinder haben
 Kindern und Jugendlichen, die Vernachlässigung, psychische,
physische oder sexuelle ´Gewalt erleben
 Jugendlichen in Konflikt- und Krisensituationen
Wohnsituation und eigene Familie
Angebote
Eignungskriterien
Notaufenthalt:
 Der Notaufenthalt erfolgt innert kürzester Frist für die Dauer von
einigen Tagen bis mehreren Monaten. Es ist eine Übergangslösung
mit dem Ziel, den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
 Der Notaufenthalt dient dazu, die Situation und die Perspektive des
Kindes und dessen Familie sorgfältig zu klären. Während des
Aufenthaltes muss die Zuweisende Stelle entscheiden, ob das Kind
wieder zu seinen Eltern zurückkehrt oder in einer Pflegefamilie bzw. in
einem Heim leben wird. Je jünger ein Kind ist, umso schneller sollte
geklärt sein, wo das Kind in Zukunft leben wird, da sonst zu starke
Bindungen zur Gastfamilie entstehen. Bei Jugendlichen sind die
Gasteltern eher in der Rolle der begleitenden Erwachsenen.
 stabile und belastbare Verhältnisse
 physische und psychische Gesundheit
 ein tragbares soziales Netz
 zeitliche Präsenz, Freiraum und Kraft
 Einführungsvermögen in die Situation des Kindes oder Jugendlichen
 Bereitschaft, die Herkuftsfamilie des Kindes oder Jugendlichen
 Geeignete räumliche Verhältnisse, wenn möglich steht eigenes
Zimmer zur Verfügung
 Bereitschaft der ganzen Familie für das für das vorübergehende
Zusammenleben mit einem Kind oder Jugendlichen aus einer anderen
Familie
anzuerkennen
 Offenheit, Tragfähigkeit, Flexibilität und Reflexionsfähigkeit
 Pädagogisches Geschick und Geduld
 Finanzielle Existenzsicherung vorhanden
Notaufenthalt mit Tagesstruktur
Aufnahmeverfahren
Ein Notaufenthalt mit Tagesstruktur beinhaltet eine Angepasste Mithilfe
im Hauswirtschaft.
Langfristiger Aufenthalt
Der langfristige Aufenthalt bietet einem Kind oderJugendlichen über
mehrere Jahre Schutz, Geborgenheit und Stabilität. Dieses Angebot
kann auch im Anschluss an einen Notaufenthalt erfolgen. Zuverlässige
familiäre Strukturen unterstützen die kindliche Entwicklung.
Bei einem langfristigen Aufenthalt findet ein Vorstellungsgespräch in der
Puzzle-Gastfamilie statt. Je nach Situation können Schnuppertage
vereinbart werden. Wiederkehrend wird überprüft, ob der Verlauf des
Aufenthaltes weiterhin passend ist. Die Eltern bleiben wichtige
Bezugspersonen. Im Alltag obliegt jedoch die Betreuung und Erziehung
des Kindes den Puzzle-Gasteltern. Regelmässige Kontakte zu den
Eltern finden statt, sind jedoch nicht immer möglich.
 Erster Telefonischer Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe
 Schriftliche Bewerbung als Gastfamilie mit Lebenslauf und
Motivationsschreiben
zwei Abklärungsgespräch mit Ihnen Zuhause

 Vorliegen von Strafregisterauszug
 Abschluss des Zusammenarbeitsvertrags mit der Kinder- und
Jugendhilfe
 Generalle Eignungsbescheinigung durch das zuständige Jugendamt
Gastfamilie sein
Bei einem Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen werden Sie durch
die Kinder- und Jugendhilfe begleitet und unterstützt.
Während des Aufenthaltes
Ein Aufenthalt von Jugendlichen hat häufig das Ziel, die Lebenssituation
zu stabilisieren und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Die
Weiterführung der Beschulung oder der Berufseinstieg sind zentrale
Inhalte in der Begleitung durch die Gastfamilie.
Begleiteter Eltern-Besuchskontakt



Das Kind oder Jugendlichen mit seiner Geschichte annehmen und es
begleiten
Sicherheit und Zuverlässigkeit vermitteln
Wertschätzende Grundhaltung gegenüber der Herkunftsfamilie des
Kindes
Einhaltung des Schweigepflicht
Durch den begleiteten Eltern-Besuchskontakt in einem geschützten
Rahmen kann die Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern
aufrechterhalten oder wieder neu aufgenommen werden. Die
Gewährleistung des Kindeswohls steht im Zentrum. Die Begleitung der
Kontakte kann individuell und örtlich ungebunden erfolgen, zum Beispiel
bei Ausflügen, am Wohnort der Gastfamilie oder in den Räumlichkeiten
der Kinder- und Jugendhilfe.

 Respekt gegenüber den Herkunftseltern des Kindes
 Eigene Möglichkeiten und Grenzen erkennen
 Coaching und Begleitung durch die Kinder-und Jugendhilfe
 Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen
 Bereitschaft zu Superversion bei Schwierigkeiten
Begleitete Rückkehr
Intervision und Erfahrungsaustausch
Mit der Begleiteten Rückkehr werden die leiblichen Eltern und das Kind
beim Rückführungsprozess unterstützt. Das Zusammenleben kann nicht
am Punkt der Trennung fortgesetzt werden. Die Begleitung beginnt vor
der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie und unterstützt die
Familienmitglieder in der ersten Zeit des Zusammenlebens.
Voraussetzung ist, dass eine verlässliche Beziehung zwischen den
Eltern und dem Kind besteht und die Eltern wieder in der Lage sind,
eigenverantwortlich für ihr Kind zu sorgen
 Teilnahme an einer Erfahrungsaustauschgruppe ( 3 mal jährlich)
 Teilnahme an Weiterbildung
Bei Eignung und Interesse freuen wir uns über die
Kontaktaufnahme