10. Oktober 2013, Stuttgart VERGABE IN RUSSLAND: GESETZGEBUNG UND PRAXIS Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München Anwendungsbereiche  Lieferung.

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Transcript 10. Oktober 2013, Stuttgart VERGABE IN RUSSLAND: GESETZGEBUNG UND PRAXIS Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München Anwendungsbereiche  Lieferung.

10. Oktober 2013, Stuttgart
VERGABE
IN RUSSLAND:
GESETZGEBUNG UND PRAXIS
Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley)
Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)
Partner Büro Moskau
Leiterin Russia Desk in München
Anwendungsbereiche

Lieferung von Waren

Werk- und Dienstleistungen

Vermietung / Verpachtung von Immobilien
‒ Grundstücke
‒ Gebäude und Anlagen

Konzessionen

Entwicklung der bebauten Gebiete
2
Teilnehmer

Öffentliche Hand (3 Ebenen):
‒ Behörden
‒ Unternehmen
‒ Institutionen und Anstalten

Investoren:
‒ grds. keine Einschränkungen für Ausländer
Ausnahmen:
‒ landwirtschaftliche Grundstücke
‒ Grundstücke in Grenzgebieten
‒ Verteidigungsaufträge / Militärprodukte
‒ Einschränkungen zwecks des Schutzes einheimischer Produkte
3
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen

Ab 01.01.2014 – neues Vergabegesetz!

Finanzierung aus Haushaltsmitteln:
‒ Bund
‒ Länder
‒ Gemeinden

Besonderheiten für:
‒ Unternehmen mit Staatsbeteiligung
‒ Bestimmte Warenkategorien ausländischer Herkunft
4
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Überblick des neuen Vergabegesetzes

Auftragspläne und -begründungen

Bürgerbeteiligung beim Anfangspreis über 1 Mrd. Rubel

Erhöhte Anforderungen an Bewerber

Kalkulationsmethoden des Anfangspreises

Änderung der Bewertungskriterien

Verkürzte Fristen

Einheitliches Informationssystem
5
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Ablauf (1)
1)
Veröffentlichung der Anzeige
■ 20 Tage im Voraus
2)
Anmeldung / Zulassung
■ Prüfung Anforderungen an Bewerber
■ Sicherheitsleistung
3)
Antragsbewertung
■ nach Preis
■ zusätzliches Kriterium nach Wahl (außer Auktionen)
6
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Ablauf (2)
3)
Abschlussprotokoll
4)
Vertragsunterzeichnung
■ Anti-Dumping Maßnahmen
■ Schadenersatz beim Verzicht des Auftragnehmers
■ Einzelantrag: Vertragsschluss ohne Ausschreibung nur mit Zustimmung der
Behörde
Verfahrensfehler ist ein Anfechtungsgrund!
7
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Arten der Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Elektronische Auktion

Preisanfragen

Geschlossenes Vergabeverfahren

Beauftragung des Einzellieferanten bzw. Auftragnehmers

Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl

Zweistufige Ausschreibung

Angebotsanfragen
8
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Neue Arten der Vergabeverfahren

Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl
‒ Gegenstand aus dem Regierungsverzeichnis, oder
‒ Restaurierungsarbeiten

Zweistufige Ausschreibung
‒ 1. Stufe – Anträge ohne Preis
‒ 2. Stufe – präzisierte Kenndaten

Angebotsanfragen
‒ abschließendes Verzeichnis (z.B. bei Auswahl der Stromversorger,
Kündigung eines bestehenden Vertrags usw.)
‒ min. 2 Kriterien
9
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Wesentliche Vertragsbedingungen

Vertragsgegenstand und –preis

ggf. Zeitplan

Abnahmeverfahren / Begutachtung

Sicherheitsleistung: Kaution oder Bankgarantie

Pflicht zur Bekanntgabe von Kontrollpersonen

Haftung und Vertragsstrafen

Eingeschränkte Änderungsmöglichkeit
behördliche Vertragsmuster
10
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Einheitliches Informationssystem

Vergabepläne

Informationen über laufende Ausschreibungen

Typisierte Vertragsbedingungen und Vertragsmuster

Verschiedene Vergaberegister

Berichte zur Vertragserfüllung
11
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Besonderheiten

Auftraggeber – Unternehmen mit > 50% Staatsbeteiligung oder ihre Tochterbzw. Enkelgesellschaften
‒ Vergabe in Ausschreibungen und Auktionen
‒ interne Vergaberegelungen oder Vergabegesetz

Verteidigungsaufträge / Militärprodukte
‒ strengere Vorgaben
‒ keine direkte Beteiligung von Ausländern
Abwicklung über Rosoboronexport

Schutz bestimmter einheimischer Produkte
‒ Sonderbedingungen im Vergabeverfahren
‒ Ausschluss ausländischer Erzeugnisse
12
Grundstücksvergabe

2 Verfahrensarten:
‒ Ausschreibung / Auktion
‒ sog. „Genehmigung der Objektplatzierung“

Vertragsübernahme ohne Zustimmung des Verpächters (bei Verträgen ab 5
Jahren)

Vorkaufsrecht

Kaufoption nach Bauabschluss

Besonderheiten für Wald-, Wassergrundstücke, Grundstücke in den
Sonderwirtschaftszonen

Evtl. Umlaufbeschränkungen
13
Grundstücksvergabe – Ausschreibung / Auktion

Pacht- oder Eigentumsrecht

Umgelegte und im Kataster erfasste Grundstücke

Kriterium – bester Pachtzins

Vertrag für den weiteren Zeitraum ohne Ausschreibung möglich

Zuständigkeiten beachten!
14
Grundstücksvergabe –
Genehmigung der Objektplatzierung

Auf Antrag des Investors

Zuständig grundsätzlich die Gemeinde

Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr:
‒ Abstimmung mit den zuständigen Behörden
‒ Festlegung und Katastererfassung der Grenzen
‒ Verordnung des Bürgermeisters
‒ Vertragsschluss

15
Pachtzins gesetzlich festgelegt
Vermietung von Gebäuden und Anlagen

Im Wege der Ausschreibung / Auktion
Ausnahme: Einzelantrag

Bei Staatsunternehmen: Zustimmung des Eigentümers

Nutzungszweck im Vertrag

Neuer Vertrag ohne Ausschreibung möglich

Präferenzen für KMU:
‒ Ermäßigte Mietzinsen
‒ Vorkaufsrechte
16
Besondere Vergabearten

Konzessionen
‒ Gegenstand: Objekte der Infrastruktur, Gesundheitswesens, Sport, Bildung
‒ Umbau / Modernisierung
‒ langfristiges Nutzungsrecht
‒ Dienstleistungen an Verbraucher

Entwicklung der bebauten Gebiete
‒ Gebiete mit renovierungsbedürftiger Wohnbebauung
‒ aufgrund des Gemeindebeschlusses
17
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ekaterina Evdokimova ist Leiterin des Russia Desks in Noerr
München und Lokal Partner in den Corporate und Real Estate
Abteilungen von Noerr Moskau.
Sie hat langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von
Mandaten im Bereich Immobilien und Private Equity
Investments auf dem russischen Immobilienmarkt.
Ekaterina Evdokimova, LL.M.
(UC Berkeley)
Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)
Partner Moskau
Leiterin Russia Desk
Sie berät westliche Mandanten bei ihren
Investitionsvorhaben in Russland (Greenfield und
Brownfield) sowie russische Unternehmen in Deutschland.
The Legal500 EMEA 2013 empfiehlt Ekaterina Evdokimova
für Immobilienrecht in Russland
[email protected]
Eine der ‚Leading Lawyers for Business’ für Corporate/M&A
in Russland // Chambers Global 2013
München
Tel. +49-(0)89-28628 308
Mobil +49-(0) 175 2040051
Unter der besten Anwälten für Immobilienrecht in Russland
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Tel. +7-(495)799 5696
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18
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