10. Oktober 2013, Stuttgart VERGABE IN RUSSLAND: GESETZGEBUNG UND PRAXIS Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München Anwendungsbereiche Lieferung.
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Transcript 10. Oktober 2013, Stuttgart VERGABE IN RUSSLAND: GESETZGEBUNG UND PRAXIS Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München Anwendungsbereiche Lieferung.
10. Oktober 2013, Stuttgart
VERGABE
IN RUSSLAND:
GESETZGEBUNG UND PRAXIS
Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley)
Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)
Partner Büro Moskau
Leiterin Russia Desk in München
Anwendungsbereiche
Lieferung von Waren
Werk- und Dienstleistungen
Vermietung / Verpachtung von Immobilien
‒ Grundstücke
‒ Gebäude und Anlagen
Konzessionen
Entwicklung der bebauten Gebiete
2
Teilnehmer
Öffentliche Hand (3 Ebenen):
‒ Behörden
‒ Unternehmen
‒ Institutionen und Anstalten
Investoren:
‒ grds. keine Einschränkungen für Ausländer
Ausnahmen:
‒ landwirtschaftliche Grundstücke
‒ Grundstücke in Grenzgebieten
‒ Verteidigungsaufträge / Militärprodukte
‒ Einschränkungen zwecks des Schutzes einheimischer Produkte
3
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen
Ab 01.01.2014 – neues Vergabegesetz!
Finanzierung aus Haushaltsmitteln:
‒ Bund
‒ Länder
‒ Gemeinden
Besonderheiten für:
‒ Unternehmen mit Staatsbeteiligung
‒ Bestimmte Warenkategorien ausländischer Herkunft
4
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Überblick des neuen Vergabegesetzes
Auftragspläne und -begründungen
Bürgerbeteiligung beim Anfangspreis über 1 Mrd. Rubel
Erhöhte Anforderungen an Bewerber
Kalkulationsmethoden des Anfangspreises
Änderung der Bewertungskriterien
Verkürzte Fristen
Einheitliches Informationssystem
5
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Ablauf (1)
1)
Veröffentlichung der Anzeige
■ 20 Tage im Voraus
2)
Anmeldung / Zulassung
■ Prüfung Anforderungen an Bewerber
■ Sicherheitsleistung
3)
Antragsbewertung
■ nach Preis
■ zusätzliches Kriterium nach Wahl (außer Auktionen)
6
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Ablauf (2)
3)
Abschlussprotokoll
4)
Vertragsunterzeichnung
■ Anti-Dumping Maßnahmen
■ Schadenersatz beim Verzicht des Auftragnehmers
■ Einzelantrag: Vertragsschluss ohne Ausschreibung nur mit Zustimmung der
Behörde
Verfahrensfehler ist ein Anfechtungsgrund!
7
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Arten der Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Elektronische Auktion
Preisanfragen
Geschlossenes Vergabeverfahren
Beauftragung des Einzellieferanten bzw. Auftragnehmers
Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl
Zweistufige Ausschreibung
Angebotsanfragen
8
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Neue Arten der Vergabeverfahren
Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl
‒ Gegenstand aus dem Regierungsverzeichnis, oder
‒ Restaurierungsarbeiten
Zweistufige Ausschreibung
‒ 1. Stufe – Anträge ohne Preis
‒ 2. Stufe – präzisierte Kenndaten
Angebotsanfragen
‒ abschließendes Verzeichnis (z.B. bei Auswahl der Stromversorger,
Kündigung eines bestehenden Vertrags usw.)
‒ min. 2 Kriterien
9
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Wesentliche Vertragsbedingungen
Vertragsgegenstand und –preis
ggf. Zeitplan
Abnahmeverfahren / Begutachtung
Sicherheitsleistung: Kaution oder Bankgarantie
Pflicht zur Bekanntgabe von Kontrollpersonen
Haftung und Vertragsstrafen
Eingeschränkte Änderungsmöglichkeit
behördliche Vertragsmuster
10
Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Einheitliches Informationssystem
Vergabepläne
Informationen über laufende Ausschreibungen
Typisierte Vertragsbedingungen und Vertragsmuster
Verschiedene Vergaberegister
Berichte zur Vertragserfüllung
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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen –
Besonderheiten
Auftraggeber – Unternehmen mit > 50% Staatsbeteiligung oder ihre Tochterbzw. Enkelgesellschaften
‒ Vergabe in Ausschreibungen und Auktionen
‒ interne Vergaberegelungen oder Vergabegesetz
Verteidigungsaufträge / Militärprodukte
‒ strengere Vorgaben
‒ keine direkte Beteiligung von Ausländern
Abwicklung über Rosoboronexport
Schutz bestimmter einheimischer Produkte
‒ Sonderbedingungen im Vergabeverfahren
‒ Ausschluss ausländischer Erzeugnisse
12
Grundstücksvergabe
2 Verfahrensarten:
‒ Ausschreibung / Auktion
‒ sog. „Genehmigung der Objektplatzierung“
Vertragsübernahme ohne Zustimmung des Verpächters (bei Verträgen ab 5
Jahren)
Vorkaufsrecht
Kaufoption nach Bauabschluss
Besonderheiten für Wald-, Wassergrundstücke, Grundstücke in den
Sonderwirtschaftszonen
Evtl. Umlaufbeschränkungen
13
Grundstücksvergabe – Ausschreibung / Auktion
Pacht- oder Eigentumsrecht
Umgelegte und im Kataster erfasste Grundstücke
Kriterium – bester Pachtzins
Vertrag für den weiteren Zeitraum ohne Ausschreibung möglich
Zuständigkeiten beachten!
14
Grundstücksvergabe –
Genehmigung der Objektplatzierung
Auf Antrag des Investors
Zuständig grundsätzlich die Gemeinde
Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr:
‒ Abstimmung mit den zuständigen Behörden
‒ Festlegung und Katastererfassung der Grenzen
‒ Verordnung des Bürgermeisters
‒ Vertragsschluss
15
Pachtzins gesetzlich festgelegt
Vermietung von Gebäuden und Anlagen
Im Wege der Ausschreibung / Auktion
Ausnahme: Einzelantrag
Bei Staatsunternehmen: Zustimmung des Eigentümers
Nutzungszweck im Vertrag
Neuer Vertrag ohne Ausschreibung möglich
Präferenzen für KMU:
‒ Ermäßigte Mietzinsen
‒ Vorkaufsrechte
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Besondere Vergabearten
Konzessionen
‒ Gegenstand: Objekte der Infrastruktur, Gesundheitswesens, Sport, Bildung
‒ Umbau / Modernisierung
‒ langfristiges Nutzungsrecht
‒ Dienstleistungen an Verbraucher
Entwicklung der bebauten Gebiete
‒ Gebiete mit renovierungsbedürftiger Wohnbebauung
‒ aufgrund des Gemeindebeschlusses
17
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ekaterina Evdokimova ist Leiterin des Russia Desks in Noerr
München und Lokal Partner in den Corporate und Real Estate
Abteilungen von Noerr Moskau.
Sie hat langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von
Mandaten im Bereich Immobilien und Private Equity
Investments auf dem russischen Immobilienmarkt.
Ekaterina Evdokimova, LL.M.
(UC Berkeley)
Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)
Partner Moskau
Leiterin Russia Desk
Sie berät westliche Mandanten bei ihren
Investitionsvorhaben in Russland (Greenfield und
Brownfield) sowie russische Unternehmen in Deutschland.
The Legal500 EMEA 2013 empfiehlt Ekaterina Evdokimova
für Immobilienrecht in Russland
[email protected]
Eine der ‚Leading Lawyers for Business’ für Corporate/M&A
in Russland // Chambers Global 2013
München
Tel. +49-(0)89-28628 308
Mobil +49-(0) 175 2040051
Unter der besten Anwälten für Immobilienrecht in Russland
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18
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