Lärmminderungsplanung Das Beispiel Norderstedt Die Vorgeschichte Entscheidung für den Prozess Herbert Brüning Leiter des Fachbereichs Umwelt Mitglied der Strategischen Steuerung.

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Transcript Lärmminderungsplanung Das Beispiel Norderstedt Die Vorgeschichte Entscheidung für den Prozess Herbert Brüning Leiter des Fachbereichs Umwelt Mitglied der Strategischen Steuerung.

Lärmminderungsplanung
Das Beispiel Norderstedt
Die Vorgeschichte Entscheidung für
den Prozess
Herbert Brüning
Leiter des
Fachbereichs Umwelt
Mitglied der
Strategischen Steuerung
Die Vorbereitungen
Fluglärm-Problematik sorgt seit langem für öffentliche
und politische Aufmerksamkeit / Sensibilität
1991
1999
2000
2001
Lärmminderungspläne (LMP) werden in § 47a
BImSchG rechtlich verankert (kein Fluglärm!)
Anfragen aus politischem Raum (FDP + SPD)
Bericht zur Erstellung und Umsetzung eines
LMP durch Umweltamt
Diskussion über Lärmtote durch Straßenverkehr
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für LMP
Stadt Norderstedt - Herbert Brüning
Die Meilensteine nach BImSchG
2001
2002
2003
Lärmanalysen  Gewerbe /  Sport- und
Freizeitanlagen /  Schienen- und Straßenverkehr (für aktuelle Belastung und politisch
favorisiertes Szenario P6)
Lärmminderungspotenziale Straßenverkehr:
mögliche Lösungsansätze für Norderstedt
Leitbild LMP für den FNP ( Nachhaltigkeit)
konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen für südliche Ulzburger Straße
Umstellung der Bearbeitung auf Europarecht
Stadt Norderstedt - Herbert Brüning
Parallel betriebene Planungen
Norderstedt schafft derzeit die planerischen
Grundlagen für die mittelfristige Entwicklung:




Flächennutzungsplan (FNP)
Landschaftsplan (LP)
Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Lärmminderungsplan (LMP)
Für alle 4 Planwerke wird eine Strategische
Umweltprüfung (SUP) erforderlich, da die Direktwirkung
der Richtlinie 2001/42/EG seit dem 21.7.2004 gilt.
Die gemeinsame Bearbeitung spart Zeit und Geld. Sie
wird auch vorhandene Widersprüche aufdecken.
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Leitbild für die LMP: Leitziele
Schutz der Gesundheit
BESCHLUSS VOM 20.6.2002
In Norderstedt ist kein Mensch einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung von 65 dB(A) oder mehr ausgesetzt.
Störungsfreier Schlaf
In den Norderstedter Wohngebieten werden alle Menschen
vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 dB(A) geschützt,
um ihnen einen störungsfreien Schlaf zu ermöglichen.
Störungsfreie Kommunikation
Zum Schutz der Aufenthaltsqualität im Freien werden in allen
Wohn- und Erholungsgebieten maximale Lärmbelastungen
von 55 dB(A) angestrebt.
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Leitbild – Handlungsprioritäten (1)
Beseitigung bestehender Lärmkonflikte

Die Beseitigung bestehender Lärmkonflikte erfolgt nach
Prioritäten, um vorrangig die besonders stark betroffenen
Personenkreise vor Beeinträchtigungen zu schützen:
 Priorität 1 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 75 dB(A) tags / 65 dB(A) nachts (an der Straßenfassade),
 Priorität 2 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts (an der Straßenfassade),
 Priorität 3 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts (an der Straßenfassade),
 Priorität 4 haben alle Wohngebiete mit Lärmbelastungen
> 45 dB(A) nachts (an der Straßenfassade).
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Leitbild – Handlungsprioritäten (2)
Vermeidung neuer Lärmkonflikte
Die Stadt Norderstedt verhindert das Entstehen neuer Lärmkonflikte
durch die Berücksichtigung folgender Richtwerte:
 zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand und eine
Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete,
 zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen
die Grenze von 65 dB(A),
 zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A),
 zur Einhaltung der Bedingungen für einen ungestörten Schlaf die
Grenze von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen.
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Die Meilensteine nach EG-Recht
2003
2004
Modellhafte Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie: Anerkennung als Modellprojekt
für die Metropolregion Hamburg
Förderung durch Förderfonds Nord
Information der Bevölkerung
Effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit
an der Ausarbeitung des Aktionsplans
Aktualisierung der Strategischen
Lärmkarten für den Straßenverkehr
anhand des neuen Verkehrsmodells
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Mitwirkung ist mehr als Beteiligung
Mitwirkung nach Umgebungslärmrichtlinie:
 Allgemeinverständliche Information der Öffentlichkeit über Grundlagen (Strategische Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne)
 Effektive Mitwirkung an der Ausarbeitung des Aktionsplanes (mit
angemessenen Fristen und ausreichender Zeit für jede Phase)
 Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Mitwirkung im Aktionsplan
 Information über Aktionsplan und getroffene Entscheidungen
Beteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
 Information der interessierten Öffentlichkeit über die bestehende
Planung (amtliche Bekanntmachung, öffentliche Auslegung)
 Anregungen / Einwände der betroffenen Öffentlichkeit
 Abwägung der Belange – Prinzip der Planerhaltung
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Vorteile einer effektiven
Mitwirkung der Öffentlichkeit


Einbeziehung der subjektiven Komponente von Lärm
Hinweise auf / Erkenntnisse über lokale Details
(die oftmals schnell abgestellt werden können)

Identifizierung / Stärkung von strategischen Partnerschaften für die Umsetzung von Lärmminderungen
(Wohnungswirtschaft, Krankenkassen, Polizei, ...)


Zielgruppen-orientierte Aktionsplanung ( Prioritäten)
Verständnis / Akzeptanz von Gemeinwohlorientierung
bei der Planung
(Überwinden weit verbreiteter St. Florian-Argumentationsmuster)
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Die effektive Mitwirkung
– das Norderstedter Modell
 Information der Öffentlichkeit


Faltblatt an alle Norderstedter Haushalte
Broschüre mit allgemeinverständlicher Darstellung der
Vorarbeiten (Informationspflicht nach Art. 9 der RL)
 Auftaktveranstaltung am 18.6.2004 (u.a. mit HH)
 4 Arbeitsgruppen erarbeiten Probleme + Lösungen
 ÖPNV und Radverkehr /  stadtverträglicher Straßenverkehr /
 Lärmschutz in Wohngebieten /  ruhige Gebiete
 Informationsveranstaltung Fluglärm (3.11.2004)
 Workshop mit Wohnungswirtschaft (Dezember 2004)
 Kontinuierliche Medienarbeit (Presse, noa4, Internet)
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Die hausinternen Verflechtungen
 Verkehrsplanung (Straßenverkehr, Radverkehr)
 Verkehrsaufsicht / Polizei (Kontrollen:
Fahrzeuglärm, Geschwindigkeit)
 Verkehrsgesellschaft (ÖPNV-Qualität)
 Stadtplanung (FNP, Ausgestaltung der
B-Pläne, Ausführungsplanung)
 Bauaufsicht (Auflagen zum Lärmschutz, Kontrolle)
 Natur und Landschaft (Schutz ruhiger Gebiete)
 Städtisches Betriebsamt (Sammelcontainer, Pflegemaßnahmen: Geräteeinsatz + Pflegestandard Wege)
 Schule und Sport (Sportstätten, Freizeitanlagen)
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Die Einbindung der Politik
 Einladung zur Mitwirkung – Politik als Teil der
interessierten Öffentlichkeit

wichtig für Verständnis der Prozesse / Akzeptanz
 Information im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr


persönlich durch Gutachter (Ergebnisse) / Moderatorin
kontinuierlich schriftlich durch Ergebnisprotokolle
 Arbeitsgespräch mit Mitgliedern der Stadtvertretung
und des zuständigen Ausschusses
 Diskussion / Beschlussfassung des Aktionsplanes
durch die demokratisch legitimierten Gremien
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Vorteile einer
Lärmminderungsplanung

Standortfaktor Ruhe: ruhige Wohnlagen stellen den
zweitwichtigsten Faktor für Lebensqualität dar
( deutlich vor allen Verkehrsfragen)

Laute Bereiche sind prädestiniert für Stadtumbau
( Aufwertungen im Bestand lohnen sich oftmals nicht mehr)



Lärminformationen bieten neue Beurteilungsqualität für Verkehrspolitik
Wertsteigerungen
(Grundstücke, Mietwerte von Immobilien, Steuern)

Kostenentlastung im Gesundheitswesen
( Lärm macht krank!)
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Die Partner für das Modell
Norderstedt. Lebenswert leise
Lärmanalyse: Strategische
Lärmkarten, Betroffenheiten
Lärmminderungspotenziale für
Norderstedt und Aktionsplan
Moderation der effektiven
Mitwirkung an der Ausarbeitung
des Aktionsplans
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