Lärmminderungsplanung Das Beispiel Norderstedt Die Vorgeschichte Entscheidung für den Prozess Herbert Brüning Leiter des Fachbereichs Umwelt Mitglied der Strategischen Steuerung.
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Lärmminderungsplanung Das Beispiel Norderstedt Die Vorgeschichte Entscheidung für den Prozess Herbert Brüning Leiter des Fachbereichs Umwelt Mitglied der Strategischen Steuerung Die Vorbereitungen Fluglärm-Problematik sorgt seit langem für öffentliche und politische Aufmerksamkeit / Sensibilität 1991 1999 2000 2001 Lärmminderungspläne (LMP) werden in § 47a BImSchG rechtlich verankert (kein Fluglärm!) Anfragen aus politischem Raum (FDP + SPD) Bericht zur Erstellung und Umsetzung eines LMP durch Umweltamt Diskussion über Lärmtote durch Straßenverkehr Bereitstellung von Haushaltsmitteln für LMP Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die Meilensteine nach BImSchG 2001 2002 2003 Lärmanalysen Gewerbe / Sport- und Freizeitanlagen / Schienen- und Straßenverkehr (für aktuelle Belastung und politisch favorisiertes Szenario P6) Lärmminderungspotenziale Straßenverkehr: mögliche Lösungsansätze für Norderstedt Leitbild LMP für den FNP ( Nachhaltigkeit) konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen für südliche Ulzburger Straße Umstellung der Bearbeitung auf Europarecht Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Parallel betriebene Planungen Norderstedt schafft derzeit die planerischen Grundlagen für die mittelfristige Entwicklung: Flächennutzungsplan (FNP) Landschaftsplan (LP) Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Lärmminderungsplan (LMP) Für alle 4 Planwerke wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich, da die Direktwirkung der Richtlinie 2001/42/EG seit dem 21.7.2004 gilt. Die gemeinsame Bearbeitung spart Zeit und Geld. Sie wird auch vorhandene Widersprüche aufdecken. Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Leitbild für die LMP: Leitziele Schutz der Gesundheit BESCHLUSS VOM 20.6.2002 In Norderstedt ist kein Mensch einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung von 65 dB(A) oder mehr ausgesetzt. Störungsfreier Schlaf In den Norderstedter Wohngebieten werden alle Menschen vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 dB(A) geschützt, um ihnen einen störungsfreien Schlaf zu ermöglichen. Störungsfreie Kommunikation Zum Schutz der Aufenthaltsqualität im Freien werden in allen Wohn- und Erholungsgebieten maximale Lärmbelastungen von 55 dB(A) angestrebt. Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Leitbild – Handlungsprioritäten (1) Beseitigung bestehender Lärmkonflikte Die Beseitigung bestehender Lärmkonflikte erfolgt nach Prioritäten, um vorrangig die besonders stark betroffenen Personenkreise vor Beeinträchtigungen zu schützen: Priorität 1 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen > 75 dB(A) tags / 65 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 2 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen > 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 3 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen > 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 4 haben alle Wohngebiete mit Lärmbelastungen > 45 dB(A) nachts (an der Straßenfassade). Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Leitbild – Handlungsprioritäten (2) Vermeidung neuer Lärmkonflikte Die Stadt Norderstedt verhindert das Entstehen neuer Lärmkonflikte durch die Berücksichtigung folgender Richtwerte: zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete, zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen die Grenze von 65 dB(A), zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), zur Einhaltung der Bedingungen für einen ungestörten Schlaf die Grenze von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen. Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die Meilensteine nach EG-Recht 2003 2004 Modellhafte Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie: Anerkennung als Modellprojekt für die Metropolregion Hamburg Förderung durch Förderfonds Nord Information der Bevölkerung Effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Aktionsplans Aktualisierung der Strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr anhand des neuen Verkehrsmodells Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Mitwirkung ist mehr als Beteiligung Mitwirkung nach Umgebungslärmrichtlinie: Allgemeinverständliche Information der Öffentlichkeit über Grundlagen (Strategische Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne) Effektive Mitwirkung an der Ausarbeitung des Aktionsplanes (mit angemessenen Fristen und ausreichender Zeit für jede Phase) Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Mitwirkung im Aktionsplan Information über Aktionsplan und getroffene Entscheidungen Beteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Information der interessierten Öffentlichkeit über die bestehende Planung (amtliche Bekanntmachung, öffentliche Auslegung) Anregungen / Einwände der betroffenen Öffentlichkeit Abwägung der Belange – Prinzip der Planerhaltung Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Vorteile einer effektiven Mitwirkung der Öffentlichkeit Einbeziehung der subjektiven Komponente von Lärm Hinweise auf / Erkenntnisse über lokale Details (die oftmals schnell abgestellt werden können) Identifizierung / Stärkung von strategischen Partnerschaften für die Umsetzung von Lärmminderungen (Wohnungswirtschaft, Krankenkassen, Polizei, ...) Zielgruppen-orientierte Aktionsplanung ( Prioritäten) Verständnis / Akzeptanz von Gemeinwohlorientierung bei der Planung (Überwinden weit verbreiteter St. Florian-Argumentationsmuster) Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die effektive Mitwirkung – das Norderstedter Modell Information der Öffentlichkeit Faltblatt an alle Norderstedter Haushalte Broschüre mit allgemeinverständlicher Darstellung der Vorarbeiten (Informationspflicht nach Art. 9 der RL) Auftaktveranstaltung am 18.6.2004 (u.a. mit HH) 4 Arbeitsgruppen erarbeiten Probleme + Lösungen ÖPNV und Radverkehr / stadtverträglicher Straßenverkehr / Lärmschutz in Wohngebieten / ruhige Gebiete Informationsveranstaltung Fluglärm (3.11.2004) Workshop mit Wohnungswirtschaft (Dezember 2004) Kontinuierliche Medienarbeit (Presse, noa4, Internet) Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die hausinternen Verflechtungen Verkehrsplanung (Straßenverkehr, Radverkehr) Verkehrsaufsicht / Polizei (Kontrollen: Fahrzeuglärm, Geschwindigkeit) Verkehrsgesellschaft (ÖPNV-Qualität) Stadtplanung (FNP, Ausgestaltung der B-Pläne, Ausführungsplanung) Bauaufsicht (Auflagen zum Lärmschutz, Kontrolle) Natur und Landschaft (Schutz ruhiger Gebiete) Städtisches Betriebsamt (Sammelcontainer, Pflegemaßnahmen: Geräteeinsatz + Pflegestandard Wege) Schule und Sport (Sportstätten, Freizeitanlagen) Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die Einbindung der Politik Einladung zur Mitwirkung – Politik als Teil der interessierten Öffentlichkeit wichtig für Verständnis der Prozesse / Akzeptanz Information im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr persönlich durch Gutachter (Ergebnisse) / Moderatorin kontinuierlich schriftlich durch Ergebnisprotokolle Arbeitsgespräch mit Mitgliedern der Stadtvertretung und des zuständigen Ausschusses Diskussion / Beschlussfassung des Aktionsplanes durch die demokratisch legitimierten Gremien Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Vorteile einer Lärmminderungsplanung Standortfaktor Ruhe: ruhige Wohnlagen stellen den zweitwichtigsten Faktor für Lebensqualität dar ( deutlich vor allen Verkehrsfragen) Laute Bereiche sind prädestiniert für Stadtumbau ( Aufwertungen im Bestand lohnen sich oftmals nicht mehr) Lärminformationen bieten neue Beurteilungsqualität für Verkehrspolitik Wertsteigerungen (Grundstücke, Mietwerte von Immobilien, Steuern) Kostenentlastung im Gesundheitswesen ( Lärm macht krank!) Stadt Norderstedt - Herbert Brüning Die Partner für das Modell Norderstedt. Lebenswert leise Lärmanalyse: Strategische Lärmkarten, Betroffenheiten Lärmminderungspotenziale für Norderstedt und Aktionsplan Moderation der effektiven Mitwirkung an der Ausarbeitung des Aktionsplans Stadt Norderstedt - Herbert Brüning