VSK - Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.

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Die Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten
ist ein unverzichtbarer Baustein
Ihrer Mietsicherheit
-im Auftrag führen…
-verantwortlich leiten…
Quelle: Duden
1) Vorstellung und Einleitung
2) Zahlen, Daten, Fakten
3) Die Lösung und Ihre Möglichkeiten
4) Datenschutz
a) Wer ist die VSK?
b) Warum die VSK?
c) Warum für Sie die VSK?
d) Statements der Mieterlobby
e) Die Realität (kein Einzelfall)
„Mietnomaden“: Unredliche Stimmungsmache von
Vermieterverbänden
Statement zum Internationalen Mietertag: Thema:
Stoppt Zwangsräumungen!
Bundeskanzlerin äußerst sich erstmals zu mietrechtlichen und
wohnungspolitischen Fragen
„Kein Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern“
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips:
Gleichbehandlungsgesetz überfällig
Schutz vor Diskriminierung muss selbstverständlich sein
kein
Einzelfall
Zeitl. Aspekt
Mietrückstand
Fristlose Kündigung
Finanz. Aspekt
2 Monate
MA: 1.000,- €
3-4 Monate
MA: 2.000,- €
RA: 500,- €
Summe: 2.500,- €
Räumungsklage
6 Monate
MA: 3.000,- €
RA: 1.300,- €
Gericht: 450,- €
Summe: 4.750,- €
Zwangsräumung
12 Monate
(Gerichtsvollzieher)
MA: 5.000,- €
ZR: 6.000,- €
RA: 1.300,- e
Gericht: 450,- €
Ohne Renovierungsaufwand und weiteren Mietausfall
Summe: 12.750,- €
Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen per 2004/05 = ca. 6,6 Bill. Euro
Verwaltungsbezirk
Merkmal
Insolvenzverfahren im 1. Quartal 2006
Anzahl
Zum Vergleich
Zunahme (+)
Zahl der
Voraussichtl.
Betroffene
bzw.
Verfahren im
Beschäftigte Forderungen 1. Quartal Abnahme (-)
in 1.000 €
In %
2005
Nordrhein-Westfalen
Insolvenzen gesamt
7.648
6.314
1.445.530
6.794
+12,6
Unternehmensinsolv.
2.347
6.314
971.829
2.689
-12,7
Sonst. Insolvenzen
5.301
X
473.701
4.105
+29,1
Verbraucherinsolv.
4.494
X
322.592
3.547
+26,7
Quelle: LDS NRW
Rund € 2,2 Milliarden Mietausfälle durch Deutschlands Mieter
Räumungsrechtstreit dauert durchschnittlich 13 Monate
Räumungsrechtstreit kann den Vermieter mit bis zu € 40.000,00 pro
Wohnung belasten (Rechtstreit, Renovierung, etc.) … Durchschnitt
€ 14.000,00
3,1 Millionen Haushalte sind überschuldet (5 Mio. an der Grenze)
66.400 Verbraucher meldeten sich 2005 insolvent (+35,2 % zu 2004)
Gesamtschäden durch Insolvenzen in 2005 beliefen sich auf
rund € 39,4 Milliarden
Folge:
Erhöhter Informationsbedarf bzgl. der Bonität von Mieter zur
erweiterten Qualitätskontrolle von Mietausfällen.
7,4 Mio. Personen mit Negativmerkmalen + 41 Mio. gespeicherten Negativmerkmalen
„weich“ =
außergerichtliches
Inkasso-Mahnverfahren
„hart“ =
Schuldnerverzeichnis/
(Verbraucher-) InsO
2,8
0,9
3,7
„mittel“ = gerichtl.
Mahnverfahren /
Zwangsvollstreckungsverfahren
Adressbestand in Millionen (im Jahresmittel) per 2/2006
Art der Anfrage
Bearbeitungszeit
(ab Eingang der Anfrage bei der VSK)
________________________________________________________________
Brief
1 Tag + Versand*
Fax
max. 3 Stunden*
Online
sofort
(2 Sekunden = Responszeit)
* Brief: Werktags 9:00Uhr bis 17Uhr ; Fax: Werktags 9.00Uhr bis 15.00Uhr
Auskunftsmerkmale
MB=
VB=
TR=
ZWA=
ZWI=
FRP=
LP=
UF=
UBV=
SU=
HB=
HV=
EV=
EEV=
WEV=
IVE=
ISP=
IVS=
IVA=
IBE=
IBA=
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid bzw. Vollstreckungsbescheids-Antrag
Ratenzahler nach Forderungs-Titulierung
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Fruchtlose Pfändung
Lohn- oder sonstige Forderungspfändung aufgrund eines
gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
uneinbringliche, titulierte Forderungen
Unbekannt verzogen (unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten aus
Geld- oder Warenkrediten)
Suchauftrag zu- unter Hinterlassung von Verbindlichkeitenunbekannt verzogenen Personen
(Adresse über Einwohnermeldeamt nicht ermittelbar)
Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
Vollstreckung des Haftbefehls zur Erzwingung der EV
Eidesstattliche Versicherung („Offenbarungseid“)
Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung
Wiederholte eidesstattliche Versicherung
Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen des
Insolvenzverfahrens
Schuldenbereinigungsplan- Verfahren eingeleitet / Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im
Insolvenzverfahren
Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im
Insolvenzverfahren
Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Beschluss
Abweisung bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
( § 26 Abs. 2 InsO)
IWP=
IRB=
IRV=
KON=
KER=
KEM=
KAS=
VGS=
VGA=
VEM=
VAS=
GVA=
GVE=
GEM=
GAS=
KI=
Aufhebung des Insolvenzverfahrens / Beginn der
Wohlverhaltensperiode
Erteilung der Restschuldbefreiung
Versagen der Restschuldbefreiung
Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Konkurses
Eröffnung des Konkursverfahrens /§108 KO)
Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse
(§§202,204KO)
Aufhebung des Konkursverfahrens (nach Schlusstermin)
(§163KO)
Eröffnung des Vergleichsverfahrens (§11ff VerglO)
Abweisung des Antrages auf Eröffnung des
Vergleichsverfahrens
Einstellung des Vergleichsverfahrens nach Rücknahme
Aufhebung des Vergleichsverfahrens (§90ff VerglO)
Abweisung des Antrages auf Eröffnung der
Gesamtvollstreckung mangels Masse (§4Abs. 2 GesO)
Eröffnung bzw. Anordnung der Gesamtvollstreckung (§5GesO)
Einstellung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Keine (Negativ-) Information
Sonstige Merkmale
AE=
HI=
HA=
MA=
HV=
Adressermittlung (Person unter der Adresse nicht zustellbar)
Hinweise zur Person oder Firma
Hinweise zur Adresse
Die Abweichung bei dem Datensatz mit dem „mittleren“
Merkmal liegt in der Adresse.
Die Abweichung bei dem Datensatz mit dem „harten“ Merkmal
liegt im Vornamen
Mitglieder des VNWI zahlen pro Anfrage attraktive Preise!
Anfragen können einzeln oder bequem im Paket gekauft werden.
1) Selbstauskunft
2) Gehaltsnachweis
3) Eigene Recherchen (Versorger, Referenz ect.)
4) Vormieter befragen
5) Ist Mieter in selbem Bestand -> Eigenkontrolle
6) Mieterzeugnis (VSK)
7) Bonitätsprüfung mit der VSK (Datenschutzhinweis zu BW)
Die Vermieterschutzkartei Deutschland hat bewirkt…
Nicht widersprochener Mahnbescheid unabhängig der Art und Quelle
kann beauskunftet werden
Bundesweiter Ansatz der VSK-Datenbank zum Zwecke der
Wohnwirtschaftlichen Auskünfte für Vermieter
Mitarbeit am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und der praktischen
Lösung mit 50+ Wohneinheiten
Eigenauflage der VSK durch ½ Jahresbericht gegenüber der
Datenschutzbehörde
Ohne Unterschrift – derzeit – berechtigtes Interesse des Vermieters nach
§ 28, 29 BDSG überwiegt über den Schutz des Mietinteressenten
Zertifizierung von Auskunfteien
Steinbeisstraße 2  71229 Leonberg  Telefon 07152/ 33 12 60  Telefax 07152/ 33 12 679
E-Mail: [email protected]  Internet: www.vermieterschutzkartei.de