Prüfungstermine Juni bis November 2015

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Transcript Prüfungstermine Juni bis November 2015

HildesHeimer land • süd
Freitag, 17. OktOber 2014
HildesHeimer allgemeine Zeitung |
In seiner Standarte lebt der Altkreis Alfeld weiter
60 Jahre sportschützenverband alfeld / aufschwung durch lichtschießtechnik für kinder
Alfeld. Der Sportschützenverband Alfeld hat sein 60-jähriges Bestehen gefeiert. Gegründet wurde er 1954 in Alfeld. Zur Gründungsversammlung trafen sich neun Vertreter von Vereinen
aus Alfeld, Freden, Lamspringe, Brunkensen, Banteln, Elze, Coppengrave,
Duingen und Betheln. Sie hatten seinerzeit zusammen 285 Mitglieder. Der
erste Verbands-Vorstand bestand aus
dem Vorsitzenden Kurt Koch aus Alfeld
und seinem Stellvertreter Günther
Scherpe aus Brunkensen. In ihrer Amtszeit traten weitere 22 Schützenvereine
mit insgesamt 1100 Mitgliedern dem
Verband bei.
Bis heute trägt der Verband stolz seine Standarte – denn die zeigte noch das
Wappen des Landkreises Alfeld. Die
Standarte wird im Alfelder Heimatmuseum aufbewahrt.
Die Brauchtumspflege innerhalb des
Kreisschützenverbandes wird auch dadurch unterstrichen, dass die Schützenvereine Elze und Eberholzen auf ein
mehr als 125-jähriges Bestehen zurückblicken können. Der Schützenklub Elze
wurde 1861 gegründet, Eberholzen ein
Jahr später.
1967 in Eime wurde das seit der
Gründung tätige Vorstandsteam
durch Ewald Wienecke als Vorsitzendem und Alfred Henke
abgelöst. Kurt Koch wurde
zum
Ehrenvorsitzenden
ernannt.
1984
legte
Wienecke sein Amt aus
gesundheitlichen
Gründen nieder, sein
bisheriger Stellvertreter Henke wurde
zum neuen Vorsitzenden
gewählt.
Auch
Wienecke
wurde zum Ehrenvorsitzenden
ernannt.
Alfred
Henke
blieb elf Jahre im
Amt, 1995 folgte ihm
Rudi Schatz aus Graste. Ihm folgte in diesem
Jahr Hans-Joachim Herhold, auch Schatz und
Henke sind jetzt Ehrenvorsitzende.
Viele Jahre war es nur ein
Wunschtraum, die stärksten Schüt-
zen aus dem Altkreis Alfeld in einer
Schießsportgemeinschaft zusammenzuholen.
Hans-Hermann
Bode hob schließlich 1998 die
Schießsportgemeinschaft
Sieben Berge aus der Taufe. Viel Überzeugungsarbeit hatte er bis dahin
bei Aktiven und Vereinsvertretern leisten
müssen. Doch der
sportliche Erfolg gab
ihm schon nach kurzer Zeit Recht.
Die Jugendarbeit
war und ist ein fester
Bestandteil der Arbeit des Verbandes.
Feste
Trainingseinheiten mit einem Landestrainer
gehören
ebenso zu den Aktivitäten wie das jährlich zu
Pfingsten
stattfindende
Jugendzeltlager. Mit der
Einführung der Lichtschießtechnik für Kinder unter zwölf
Jahren erlebte die Jugendarbeit
einen neuen Aufschwung.
Kompakt
Süd
Holle
mit Pfeil und Bogen durch den Wald
Sillium. in der revierförsterei sillium im
Forstamt liebenburg war mächtig viel
los: rund 120 teilnehmer des ersten bogenschützenturniers in der revierförsterei wollten wissen: Wer sind die treffsichersten schützen auf dem Parcours im
Hainberg? dabei galt es, Plastikattrappen diverser Wildtiere zu treffen und die
besten schützen in den drei kategorien
„langbogen glas“, „recurvebogen“ und
„Holzbogen“ zu finden. gleichzeitig fanden die Vereinsmeisterschaften der kyffhäuser Heere mit 30 teilnehmern in der
revierförsterei statt. Organisiert wurde das turnier mithilfe der tatkräftigen
unterstützung der Vereinsmitglieder
und durch den einsatz von revierförster klaus Petro und Holger Cassel, spartenleiter „bogenschießen“. Höhepunkt
des bogenturniers war auch der sonderpreis des Forstamtes liebenburg, den
Cord Fricke aus Coppenbrügge, sieger
der klasse „Holzbogen“, für sich gewinnen konnte. er gewann eine historische
münze alexanders des großen, auf der
ein bogen und ein köcher abgebildet
sind. „das bogenschützenturnier in der
revierförsterei sillium ist rundum gelungen“, resümierte Forstamtsleiter detlef
tolzmann bei seinem besuch im revier.
„eine Wiederholung im nächsten Jahr ist
da sicherlich nicht auszuschließen.“
Gut beraten durch den Rechtsanwalt
Die neue Mütterrente- und was bedeutet das
für den Versorgungsausgleich?
Seitdem können Eltern, deren
Kinder vor dem 1.01.1992
Kinder geboren wurden, mehr
Rente erhalten.
Nach bisheriger Rechtslage
war es so, dass betreuende
Eltern von vor 1992 geborenen
Kindern einen Entgeltpunkt in
der Rentenversicherung gut
geschrieben erhielten, während Eltern von ab 1992 geborenen Kindern pro Kind drei
Entgeltpunkte gutgeschrieben
erhielten.
Diese Ungleichbehandlung ist
zum 1.07.2014 abgemildert
worden, indem nachträglich
nun betreuende Elternteile,
deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Entgeltpunkte angerechnet erhalten
( statt vorher einem). Von
diesem Zuschlag profitieren
aufgrund der tradiierten Rollenverteilung hauptsächlich
Mütter.
Doch was bedeutet dies für
getrennt lebende oder geschiedene Eheleute?
Bei Ehen, die vor dem
30.06.2014 geschieden wurden, wurde nach seinerzeit
geltender Rechtslage der
Versorgungsausgleich, also
die Aufteilung von Altersvorsorgeanwartschaften durch-
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Zum 1.07.2014 wurde sie
eingeführt: die im Volksmund
sogenannte Mütterrente.
25
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Forderungseinzug (Mahnwesen)
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Ana-T. Bitter, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht und
Mediatorin
geführt. Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz, sprich, jeder
Ehegatte hat einen Anspruch
auf gleichmäßige Teilhabe an
den in der Ehezeit von den
Ehegatten erworbenen Anwartschaften. Die Rentenanwartschaften wurden in
bisheriger geringerer Höhe
bei den Ehefrauen berücksichtigt.
Die nachträgliche Erhöhung
der Rente konnte natürlich
nicht erfasst werden.
Zur
Abhandlung
solcher
und anderer Ausnahmefälle
hat der Gesetzgeber in bestimmten Situationen eine
nachträgliche
Abänderung
einer bereits getroffenen Versorgungsausgleichsentscheidung ermöglicht.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine rechtliche
oder tatsächliche Veränderung nach dem Ende der Ehezeit vorliegt, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts
zurückwirkt und zu einer
wesentlichen Wertänderung
führt. Von einer wesentlichen
Änderung ist auszugehen,
§
§
§
§
§
§
wenn sich der Ausgleichswert
um mindestens 5 % im Vergleich zum bisherigen Wert
verändert und zusätzlich eine
Wertveränderung um mindestens aktuell 27,65 € bei Rentenbeträgen vorliegt.
Von einem Überschreiten der
Wertgrenzen und damit dem
Vorliegen einer wesentlichen
Änderung wird man ausgehen
können, wenn mindestens
zwei Kinder vor 1992 geboren
wurden.
Doch der Gang zum Familiengericht sollte gut überlegt
sein. Bei Einreichung eines
Antrages ist damit zu rechnen, dass der gesamte Versorgungsausgleich überprüft
wird, also auch Wertveränderungen bei anderen Anrechten
zu berücksichtigen sind. Deshalb ist vor einer Antragstellung genauestens zu prüfen,
ob eine Neuberechnung des
Versorgungsausgleichs nach
der heutigen Rechtslage insgesamt tatsächlich vorteilhaft
ist. Hier ist der Gang zum
Fachanwalt für Familienrecht
zu empfehlen.
Rechtsanwalt Stefan Schröder
Schwerpunkt: Immobilienrecht
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Termine nach Vereinbarung
Und nochmal Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat in
den letzten 10 Jahren in eklatanter Art und Weise zu Lasten
der Vermieter entschieden,
dass eine große Anzahl von
Mietvertragsregelungen in Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen
unwirksam
sind. Dieses hat in einer Vielzahl
von Fällen dazu geführt, dass
Mieter ihre Wohnung verlassen
konnten, ohne Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen, obwohl dieses vertraglich
vereinbart war. Nunmehr ist der
Bundesgerichtshof den Vermietern zumindestens teilweise
etwas entgegengekommen. So
hat er ausgesprochen, dass
dem Vermieter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten
Weitervermietung ein Interesse
daran, die Wohnung am Ende
des Mietverhältnisses mit einer
Dekoration
zurückerhalten,
die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird,
nicht abzusprechen ist und der
Mieter nach Treue und Glauben gehalten ist, eine von ihm
angebrachte
ungewöhnliche
Dekoration bei Rückgabe der
Wohnung wieder zu beseitigen.
Dieses gilt insbesondere in den
Fällen, in denen vom Mieter
eine ungewöhnliche Farbwahl
bei der Dekoration einzelner
Räume gewählt wurde. Der
Mieter ist danach zum Schadensersatz verpflichtet, wenn
er eine in neutraler Dekoration
übernommene Wohnung mit
einem farbigen Anstrich zurückgibt. Dieses gilt nicht für
jeglichen farblichen Anstrich,
der von einer weißen Farbe
abweicht. Vielmehr werden
auch helle neutrale Anstriche
durchaus zu akzeptieren sein.
Der Bundesgerichtshof geht
vielmehr davon aus, dass ein
Mieter seine Pflicht zur Rücksichtnahme verletzt, wenn er
die in neutraler Dekoration
übernommene Wohnung bei
Mietende in einem Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert
wird. Der Schaden des Vermieters besteht dann darin, dass
er die für breite Mieterkreise
nicht akzeptable Art der Dekoration beseitigen muss. Diese
Schadensersatzpflicht
entsteht grundsätzlich auch dann,
wenn die mietvertraglichen
Regelungen zu den Schönheitsreparaturen
unwirksam
Werner Lemm, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
sind. Wird also die Wohnung
in ungewöhnlichen bunten und
nicht mehr in hellen neutralen
Farben zurückgegeben werden, entsteht für den Vermieter
ein Schadensersatzanspruch
gegenüber dem Mieter.
Es steht einem Mieter selbstverständlich jederzeit frei, die
Wohnung farblich so zu gestalten, wie es seiner individuellen
Vorstellung entspricht. Wenn
er das macht, ist er dann allerdings verpflichtet, unabhängig
von der Dauer der Mietzeit, die
Wohnung anschließend wieder
in hellen neutralen Farben zu
streichen, wenn er die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter
zurückgibt.
Ähnliches ergibt sich aus der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung im Falle des Rauchens.
Diese Entscheidung betraf die
Frage, wann beim Rauchen die
Grenzen des vertragsgemäßen
Gebrauchs überschritten sind.
Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Rauchen
nicht mehr als vertragsgemäßer
Gebrauch einer Mietsache anzusehen ist („exzessives Rau-
chen“), wenn die damit verbundenen negativen Auswirkungen
auf die Mietsache Schäden verursachen, die durch die Abnutzung der Dekoration hinausgehen und sich dementsprechend
nicht mehr durch bloße Ausführung von Schönheitsrepa-
raturen beseitigen lassen. Exzessives Rauchen führt zu einer
übermäßigen Abnutzung der
Mieträume, die Beseitigungsmaßnahmen erfordert, die über
normale Schönheitsreparaturen
hinaus gehen.
Um die Abnutzung von Mieträumen geht es bei deren
farblicher Gestaltung und ungewöhnlichen Farben jedoch
nicht. Vor der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs haben
Mieter häufiger bei wirksamen
Schönheitsreparaturen
im Mietvertrag die Wohnung
zwar frisch renoviert, aber um
den Vermieter zu verärgern, in
extremen Farbgestaltungen wie
in knalligem Rosa.
Eine solche Vorgehensweise
ist nach der neuen Rechtsprechung nunmehr nicht mehr
möglich. Der Mieter würde sich
trotz durchgeführter Schönheitsreparaturen
schadensersatzpflichtig machen.
MARTIN HEYNERT
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