Neue Reifeprüfung

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Transcript Neue Reifeprüfung

Reifeprüfung 2015

VWA

Termine – vorletzte Schulstufe

Themenfindung:

erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers 

Festlegung des Themas:

spätestens am Ende des 1. Semesters der vorletzten Schulstufe 

Vorlage des Themas inkl. Erwartungshorizont bei der Schulbehörde

1. Instanz: Ende März der vorletzten Schulstufe 

Genehmigung durch die Schulbehörde 1. Instanz:

Ende April bei Ablehnung: Vorlage eines neuen Themas innerhalb einer Nachfrist (ev.14 Tage, Festlegung der 1. Instanz) 

Erste Besprechung nach der Genehmigung

VWA Termine – letzte Schulstufe

Abgabe der VWA:

Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters, 2 Kopien + digital + Schülerbegleitprotokoll 

Korrektur und Beschreibung:

Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe der VWA, Software zur Plagiatskontrolle, Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dir + KV, Weiterleitung an Vorsitzende/n

VWA Termine – letzte Schulstufe

Abschließende Besprechung zwischen Betreuer/in und Kandidat/in

im Hinblick auf Präsentation und Diskussion der VWA 

Terminvereinbarung für Präsentation mit Vorsitzende/r/m:

Termin ev. noch vor Klausurbeginn, Bekanntgabe spätestens 2 Wochen vor Beginn der Präsentation 

Präsentation und Diskussion:

Beurteilung

VWA Umfang und Inhalt

 Umfang: 40 000 – 60 000 Zeichen incl. Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- Literatur- Bild- und Abkürzungsverzeichnis  Abstract: 1000 – 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen), in deutscher oder englischer Sprache  Einbeziehung weiterer, nicht im Lehrplan vorgesehener Bereiche möglich  im Einvernehmen mit Betreuer/in Abfassen in einer von Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich 

Teamarbeit bei klar abgegrenzten Teilen grundsätzlich möglich

VWA Betreuung

 Ein/e fachkundige/r Lehrer/in hat bis zu 3, maximal jedoch 5 VWA pro RP-Jahrgang zu betreuen.

 Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; vor Beginn der Arbeit muss mindestens ein Orientierungsgespräch stattfinden.

 Die letzte Besprechung erfolgt nach der Korrektur und hat bilanzierenden Charakter, Ausblick auf Präsentation und Diskussion  Der/die Kandidat/in führt ein Begleitprotokoll, das der VWA beizulegen ist.

 Aufzeichnungen des/der Lehrer/in zum Entwicklungsprozess und zu den wesentlichen Meilensteinen der VWA , insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen

VWA Präsentation und Diskussion

 Dauer: 10 bis 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit!)  Nachweis von inhaltlicher Vertrautheit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs und Diskursfähigkeit  Präsentations- und Diskussionskompetenz fließen gleichermaßen in die Beurteilung ein.

 Aufzeichnungen der Lehrerin/des Lehrers sind dem RP-Protokoll anzufügen

VWA Beurteilung

 Der/die Prüfer/in erstellt kriterienorientierte Beschreibung (Gutachten).

 Beurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion festgelegt.

 Bei negativer Beurteilung der Abschließenden Arbeit (VWA) Wiederholung in einem nächsten Termin mit neuer Aufgabenstellung.

Innerhalb von 2 Wochen Festlegung einer neuen Themenstellung; Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz ebenso innerhalb von 2 Wochen  Positive Beurteilung bleibt auch bei Wiederholung der 8. Klasse erhalten.

 Keine Beurteilung bei vorgetäuschten Leistungen; Wiederholung mit neuer Aufgabenstellung in einem nächsten Termin, höchstens 3 Mal.

VWA Beurteilungskriterien (bmukk), relevante (Teil)Kompetenzen

Schriftliche Arbeit:

     Selbstkompetenz Inhaltliche Kompetenz Informationskompetenz Sprachliche Kompetenz Gestaltungskompetenz (Formale Kriterien)

Präsentation:

  Strukturelle und inhaltliche Kompetenz Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz

Diskussion

 Diskursfähigkeit

Zulassung zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

Berechtigung zum Antreten zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

     Positives Jahreszeugnis Keine Jahresprüfung mehr im Rahmen der Reifeprüfung ein Nicht genügend: Schüler/in kann Antrag zum Antreten zur Wiederholungs prüfung zwischen Beurteilungskonferenz und Klausurbeginn stellen.

Bei negativer Beurteilung einmalige Wiederholung im Herbst auf Antrag möglich zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im Herbst, beide müssen positiv absolviert werden; sonst Wiederholung der Klasse

Prüfungsgebiete Klausurprüfung

   3 oder 4 Klausuren Bei 3 Klausuren je eine aus den (standardisierten) Prüfungsgebieten: - Deutsch - Lebende Fremdsprache (mind. 10 Wochenstunden) - Mathematik Bei 4 Klausuren: - analog zu 3 Klausuren + - entweder eine weitere lebende Fremdsprache oder Latein oder Griechisch oder eine Klausur aus den nicht standardisierten Prüfungsgebieten: DG, Ph, BIUK, SpK, …

Klausurprüfung Erstellung der Aufgaben

 Aufgaben der standardisierten Prüfungsgebiete sowie die Termine dafür werden bundeseinheitlich gestellt bzw. festgelegt.  Nicht standardisierte Klausuren: - Erstellung durch den/die Fachprofessor/in - Vorlage bei Schulbehörde 1. Instanz - Kompetenzorientierte Aufgabenstellung - Erwartungshorizont und darauf abgestimmter Korrekturvorschlag  Individuelle Lösungen bei Prüfungskandidat/inn/en mit körperlicher Behinderung

Klausurprüfung Durchführung der Klausurprüfung

 Maßnahmen gegen die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sind zu setzen.

 Prüfungskandidat/innen, die den Prüfungsverlauf stören und Anweisungen der Aufsicht nicht befolgen sind von der (weiteren) Ablegung der Prüfung auszuschließen.

Klausurprüfung Beurteilung

    Korrektur + Beurteilungsvorschlag spätestens eine Woche nach der Klausur Klausurarbeiten + Beurteilungsvorschläge + Erwartungshorizont + Beurteilungskriterien + Beurteilungsschlüssel an Vorsitzende/n Beurteilungskonferenz: Festlegung der Beurteilungen Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; - Fortsetzen der Klausur im selben Prüfungstermin und Antreten zur mündlichen Prüfung möglich; - Wiederholung der nicht beurteilten Prüfung(en) in einem nächsten Termin.

Mündliche Kompensationsprüfung Durchführung und Beurteilung

       Bekanntgabe von negativen Beurteilungen spätestens eine Woche vor der Kompensationsprüfung Spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung kann der Kandidat/die Kandidatin den Antrag zur Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung im selben Termin stellen.

Aufgabenstellungen analog zu den Bestimmungen der standardisierten bzw. nicht standardisierten Klausuren; sie beziehen sich auf die Kompetenzen der vorangegangenen negativ beurteilten Klausur.

Bei standardisierten Kompensationsprüfungen erfolgt die Übermittlung der Aufgabenpakete voraussichtlich an zwei vorgegebenen Tagen. Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Gesamtbeurteilung: nicht besser als „Befriedigend“

Beurteilung der standardisierten Klausuren

Beurteilung Deutsch

 Für jeden der beiden Texte (= Kompensationsbereiche) - Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht - Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht - Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck  Über beide Performanzen (= Kompetenzbereich 3) - Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit  Jeder der 3 Kompetenzbereiche muss positiv sein.

Beurteilung

 

Lebende Fremdsprachen

Kompetenzbereich 1: Lesen und Hören Kompetenzbereich 2: Sprache im Kontext mit Schreiben  Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein.

 Lesen, Hören, Sprache im Kontext: - Vorgegebene Anzahl von gewichteten Items, die richtig gelöst werden müssen, damit das Wesentliche überwiegend erfüllt ist.  Schreiben: Analytischer Beurteilungsraster mit 4 Kriterien - Erfüllung der Aufgabenstellung/Aufbau und Layout/Spektrum sprachlicher Mittel/ Sprachrichtigkeit

Beurteilung Latein (vierjährig bzw. sechsjährig) / Griechisch

  Kompetenzbereich 1: Übersetzungstext Kompetenzbereich 2: Interpretationstext  Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Der Übersetzungstext ist stärker zu gewichten als der Interpretationstext, und zwar im Verhältnis 60 : 40   Übersetzungstext: - Sinnäquivalenz, Lexik, Morphologie, Syntax, sprachliche Qualität der Zielsprache Interpretationstext: - Interpretationskompetenz

Beurteilung Mathematik

Grundkompetenzen (= das Wesentliche)

- 1. Teil:Typ-1-Aufgaben (vollständig richtig  Befriedigend, das Wesentliche überwiegend erfüllt (ev. 66%)  - Ausgewiesene Typ-1-Aufgabenteile in den Typ-2-Aufgaben (zur Erreichung eines Genügend bzw. Befriedigend ) Genügend)

Vernetzung von Grundkompetenzen

- Typ-2-Aufgaben (ohne Typ-1-Aufgabenteile) Notengebend für (Befriedigend) Gut und Sehr gut Kein Ausgleich zwischen Grundkompetenzen und Vernetzung

Mündliche Prüfung Prüfungsgebiete

 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus der Liste der Prüfungsgebiete (PG)  PG entsprechend einem wissensorientierten, (schulautonomen) Pflicht gegenstand bzw. (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand (WPG), der im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde.

  2 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 10 Wochenstunden 3 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 15 Wochenstunden  Haben 2 PG zusammen weniger als 10 Wochenstunden, ist eine Kombination aus Pflicht- und dazugehörigem WPG möglich (analog für 3 PG mit weniger als 15 Wochenstunden).

Mündliche Prüfung Aufgabenstellung, Durchführung

     Empfehlung: Die Fachkonferenz ermittelt pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe mindestens 3, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche. Diese unterliegen der Zustimmung durch die Fachkonferenz.

Empfehlung: Bei einem Viertel der Themen können klassenspezifische Elemente berücksichtigt werden, auch hier Genehmigung durch die Fachkonferenz Jede/r Prüfungskandidat/in zieht aus dem vollständigen Themenpool zwei Themenbereiche und legt einen zurück.

Zu jedem Themenbereich hat Prüfer/in bei mehr als einem/er Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu formulieren. Eine Aufgabenstellung im gewählten Themenbereich (auch aus mehreren Aufgaben bestehend)ist den Kandidat/innen samt den erforderlichen Hilfsmitteln zur Beantwortung vorzulegen.

Mündliche Prüfung Durchführung und Beurteilung

    Vorbereitungszeit: mind. 20 Minuten in den lebenden Fremdsprachen mind. 15 Minuten Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Nachzuweisen sind: - Kenntnis des Themenbereichs (Reproduktion) - Einsicht in Zusammenhänge (Transfer) - Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung der Lernziele (Reflexion) Kommission: Vors., Dir., KV, Prüfer + Beisitzer Prüfer/in und (fachkompetente/r) Beisitzer/in oder die zwei Prüfer/innen erstellen gemeinsamen Beurteilungsvorschlag; haben gemeinsam ein Stimmrecht.