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VWA Die „Vorwissenschaftliche Arbeit“ als erste Säule der neuen Reifeprüfung § Gesetz § Übersicht 1. 2. 3. 4. 5. 6. VWA Basisinformation (§ 34) Rahmenbedingungen (§ 34, 36) Betreuung (§ 37) Thema (§ 37) Beurteilung (§ 38) Präsentation und Diskussion (§ 37) 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 2 1. Basisinformation - Gesetz VWA § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG: Die Hauptprüfung besteht aus 1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschlussoder Diplomcharakter), […] 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 3 1. Basisinformation - Erläuterung VWA „vorwissenschaftliches Niveau“ Schüler dokumentieren, dass sie in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens einsteigen können 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 4 1. Basisinformation - Erläuterung VWA Kompetenzen: • • • • • • • • • Fragen zu Inhalt formulieren Recherchieren Arbeit mit Quellen Umgang mit Sekundärliteratur Zitationsregeln Experimente durchführen Sachlich schreiben Inhalte präsentieren Auf Fragen in Diskussion eingehen 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 5 1. Basisinformation - Erläuterung VWA Möglichkeiten (je nach Fragestellung): • • • • • • • Reine Literaturarbeit Naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen Experteninterviews Fragebogenerhebungen Quellenarbeit Programmiertätigkeit usw. 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 6 2. Rahmenbedingungen - Gesetz VWA § 36 Abs. 2 Z 1 SchUG: Hauptprüfungen haben stattzufinden: 1. für die erstmalige Abgabe der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe vor dem Beginn der Klausurprüfung im Haupttermin, […] 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 7 2. Rahmenbedingungen - Erläuterung VWA Abgabe erfolgt gleich nach Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse vor der schriftlichen Matura 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 8 3. Betreuung - Gesetz VWA § 37 Abs. 4 SchUG: Während der Erstellung der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs.3Z 1 ist der Prüfungskandidat in der letzten Schulstufe kontinuierlich vom Prüfer zu betreuen, wobei auf die Selbständigkeit der Leistungen des Prüfungskandidaten zu achten ist. 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 9 3. Betreuung - Erläuterung VWA 7. Klasse: „Erwartungsbesprechung“ • Vor Beginn der Arbeit, Auftakt • Ev. Hilfe bei Konkretisierung des Themas • Zeitplan, Projektplan, Termine besprechen • Formale Aspekte 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 10 3. Betreuung - Erläuterung VWA 8. Klasse: „Kontinuierliche Betreuung“ • Bis zur Abgabe der Arbeit (= voraussichtlich Ende der 1. Unterrichtswoche im 2. Semester) • Persönliche Treffen, Kontakt über Mail,… • Betreuungsperson ist über Fortschritte zu informieren • Feedback zu Zwischenergebnissen • Rückmeldungen zu Stringenz (Darstellung und Argumentation), formalen Kriterien sowie sprachlichen und orthografischen Aspekten 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 11 3. Betreuung - Erläuterung VWA 8. Klasse: „Abschließende Besprechung“ • Nach der Abgabe der Arbeit • Vorher erstellt Betreuer „Beschreibung der Arbeit“ (dazu wird laut bm:ukk Leitfaden erstellt) • Präsentation und Diskussion stehen im Zentrum • Betreuungsperson analysiert Stärken und Defizite 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 12 4. Thema - Gesetz VWA § 37 Abs. 2 Z 2 SchUG: Die Aufgabenstellungen sind wie folgt zu bestimmen: […] 2. Für die abschließende Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z1 durch den Prüfer im Einvernehmen mit dem Prüfungskandidaten und mit Zustimmung der Schulbehörde erster Instanz, […] 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 13 4. Thema - Gesetz VWA § 37 Abs. 3 SchUG: […] Die Aufgabenstellung der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z1 ist darüber hinaus unter Beachtung des Bildungszieles der jeweiligen Schulart (Schulform, Fachrichtung) so zu gestalten, dass der Prüfungskandidat umfangreiche Kenntnisse und die Beherrschung von dem jeweiligen Prüfungsgebiet oder der jeweiligen Fachdisziplin angemessenen Methoden sowie seine Selbständigkeit bei der Aufgabenbewältigung und seine Fähigkeit in der Kommunikation und Fachdiskussion im Rahmen der Präsentation und Diskussion unter Beweis stellen kann. 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 14 4. Thema - Erläuterung VWA Themenstellung: • Einem Bildungsziel des Schultyps entsprechen • Forschungsfrage, die beantwortet, bestätigt oder widerlegt wird Einreichung: Angabe von (muss beigelegt werden): • Erwartungshorizont • hauptsächlich verwendete Literatur • angestrebte Methode und • ungefähre Gliederung 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 15 5. Beurteilung - Gesetz VWA § 38 Abs. 2 SchUG: Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 (einschließlich der Präsentation und Diskussion) sind auf Grund eines begründeten Antrages des Prüfers der abschließenden Arbeit von der jeweiligen Prüfungskommission der Hauptprüfung (§ 35 Abs. 2 und 3) zu beurteilen (Beurteilung der abschließenden Arbeit). 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 16 5. Beurteilung - Erläuterung VWA Beurteilung: • Hauptaugenmerk liegt auf schriftlicher Arbeit (= Grundlage) • Präsentation und Diskussion sollen Eindruck abrunden • Leitfaden von bm:ukk in Erarbeitung • Eindeutig negative schriftliche Arbeit kann durch Präsentation und Diskussion nicht positiv werden • Aber: Gerade noch positive schriftliche Arbeit kann durch mangelhafte Leistung bei Präsentation und Diskussion zu negativem Gesamtergebnis führen 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 17 6. Präsentation und Diskussion - Gesetz VWA § 37 Abs. 3 SchUG: […] Die Aufgabenstellung der abschließenden Arbeit […] ist […] so zu gestalten, dass der Prüfungskandidat […] seine Fähigkeit in der Kommunikation und Fachdiskussion im Rahmen der Präsentation und Diskussion unter Beweis stellen kann. 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 18 6. Präsentation und Diskussion - Erläuterung VWA • Vorstellung relevanter inhaltlicher Teilbereiche • Erläuterung des persönlichen Zugangs zum Thema • Insgesamt 10-15 Minuten Präsentation: • Soll nicht überwiegenden Teil einnehmen • Präsentationsmedien unterstützen Vortrag, stehen aber nicht im Mittelpunkt • Kann von Handreichung begleitet werden • Präsentationsregeln beachten 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 19 6. Präsentation und Diskussion - Erläuterung VWA Diskussion: • Prüfer(in) führt Prüfungsgespräch • Prüfungskommission kann sich ins Gespräch einbringen • Fragen sollen sich auf schriftliche Arbeit konzentrieren: Inhaltliche Klärung (Verständnisfragen) Vertiefung ( Vernetzung/Bezüge herstellen) Bezug auf Methodik und Arbeitsweise • Keine Fragen über das Umfeld des Themas 08.04.2015 Mag. Iris Wolf 20