Was ist der Ministerrat?

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Ministerrat
Sitz des Rats der
Europäischen Union
 Rat der Europäischen Union
Rue de la Loi 175
1048 Brüssel JUSTUS-LIPSIUS-GEBÄUDE, Saal 50.1
Was ist der Ministerrat?
 Mitglieder sind die jeweiligen Fachminister der einzelnen
Mitgliedsstaaten (z.B. Rat der Außenminister, der Finanzminister,
Verkehrsminister oder Umweltminister)
-> derzeit insgesamt neun Ratsformationen
 die Europäische Union ist supranationale Organisation
 der Rat der Europäischen Union ist die ständige Versammlung
bzw. Vertretung der Mitgliedsstaaten
 Er ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU.
 Fachminister entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen,
Richtlinien), deren Entwürfe die Europäische Kommission vorlegt.
 Behandlung wichtiger aktueller politischer Fragen
 Bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird der
Rat der Außenminister vom Generalsekretär und Hohen Vertreter für
die GASP unterstützt.
Wofür ist der Rat
zuständig?
 Dieser Ministerrat bestimmt letzten Endes, was
Recht und Gesetz wird in der EU:
 Er ist das Organ, das die nationalen Interessen
in der Europäischen Union artikuliert und
diskutiert
 ohne ihn geht nichts in Europa
 Zusammen mit dem Europäischen Parlament
bildet der Ministerrat die Legislative. In diesem
Gespann gewinnt das einstmals so
schmächtige Parlament immerhin zunehmend
an Macht
Vorsitz im Rat
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Vorsitz im Rat wird als EU-Ratspräsidentschaft bezeichnet
Die Ratspräsidentschaft wird von einem Mitgliedsstaat nach einer auf
Jahre festgelegten Reihenfolge für jeweils ein halbes Jahr
wahrgenommen.
Sie bedeutet eine große Belastung für den jeweiligen Regierungsapparat
- sowohl organisatorisch als auch inhaltlich, da jede Ratspräsidentschaft
neben dem immensen Tagesgeschäft eine eigene Agenda mit selbst
gewählten thematischen Schwerpunkten abarbeitet.
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Im 1. Halbjahr 2006 hat Österreich die Ratspräsidentschaft inne. Das
bedeutet: Im Rat für Allgemeine Angelegenheiten übt die österreichische
Außenministerin Ursula Plassnik als die offizielle "Ratspräsidentin" den
Vorsitz aus
in den anderen Zusammensetzungen des Ministerrats übernehmen ihre
Kabinettskollegen die Leitung
Beschlüsse im Ministerrat
 fasst Beschlüsse entweder einstimmig oder mit qualifizierter
Mehrheit
 die Zahl der Politikbereiche ist immer kleiner geworden, in denen
einstimmige Beschlüsse erforderlich sind
 erforderlich, damit eine immer größer werdende EU
handlungsfähig bleibt und gemeinsame Beschlüsse nicht am
Vetorecht einzelner Staaten scheitern
 aber nach wie vor müssen vorerst noch zentrale Bereiche, wie das
Asyl- und Einwanderungsrecht, die Steuer- und Strukturpolitik
sowie die gemeinsame Handelspolitik einstimmig beschlossen
werden
 bei Mehrheitsbeschlüssen verfügen die Mitgliedsländer über
unterschiedliche Stimmengewichte
 große Staaten haben mehr Stimmen als kleinere
Deutschland,
Frankreich, GB und
Italien je
29 Stimmen
Österreich und
Schweden je
10 Stimmen
Polen und Spanien
je
27 Stimmen
7 Stimmen
Niederlande
13 Stimmen
Dänemark,
Finnland, Irland,
Litauen und
Slowakei je
Belgien,
Griechenland,
Portugal,
Tschechien und
Ungarn je
12 Stimmen
Estland, Lettland, 4 Stimmen
Luxemburg,
Slowenien und
Zypern je
Malta
3 Stimmen
Insgesamt gibt es 321 Stimmen.
•Überwiegend werden Beschlüsse mit „qualifizierter Mehrheit“ gefasst
->Erreichen mit der Zustimmung der meisten Mitgliedsstaaten und
mindestens 232 Stimmen
•Mitgliedstaaten können überprüfen lassen, ob 62% der
Gesamtbevölkerung vertreten sind (durch die Befürwortung)
-> sonst Ablehnung
Das war‘s…