Vernetzung der Lernorte Praxis und Schule

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Transcript Vernetzung der Lernorte Praxis und Schule

Vernetzung der Lernorte
Praxis und Schule
Vinzenz von Paul Schule
Duderstadt (Niedersachsen)
Staatliche Vorgaben
• RRL des niedersächsischen Kultusministeriums
• Spezifizierung im Innovationsvorhaben: Erarbeitung
eines Konzeptes für die praktische Ausbildung
einschließlich Leitfaden dazu
• In Niedersachsen gibt es verpflichtend die
Sozialassistent/innen-Ausbildung als
Eingangsvoraussetzung für die Erzieher/innenAusbildung. Für beide gelten die obigen Vorgaben.
• Niedersachsen bietet eine „Breitbandausbildung an,
deswegen müssen in der BFS und in der FSP je zwei
verschiedene Arbeitsfelder in den Praktika abgedeckt
werden.
Sozialassistent/innen-Ausbildung
• 840 Stunden praktische Ausbildung
(22 Wochen à 38,5 Stunden)
• 22x 0,5 = 11 U-Std Ausbildungsunterricht Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts bildet der
Ausbildungsbesuch.
• Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer
Handlungsansätze stellen den verbindlichen Schwerpunkt
jedes Ausbildungsbesuchs dar.
• ca. sechs Ausbildungsbesuche (pro Ausbildungsbesuch
ca. 2 Std)
• Die praktische Prüfung ist kein Ausbildungsbesuch.
Erzieher/innen- Ausbildung
• 600 Stunden praktische Ausbildung
(16 Wochen à 38,5 Stunden)
• 16x 0,5 = 8 U-Std Ausbildungsunterricht
Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts bildet der
Ausbildungsbesuch.
• Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer
Handlungsansätze stellen den verbindlichen Schwerpunkt
jedes Ausbildungsbesuchs dar.
• Mindestens vier Ausbildungsbesuche (pro
Ausbildungsbesuch ca. 2 Std)
• Die praktische Prüfung ist kein Ausbildungsbesuch.
Organisation der praktischen
Ausbildung
• Die BbS-VO lässt verschiedene Möglichkeiten
zu:
– Paralleles bzw. unterrichtsbegleitendes Modell
– Blockung
– Mischform von beidem
Ausbildungsaufgaben der Lehrkraft am Lernort
„Praxis“
• Hilfe für den/die Schüler/in sozialpädagogische Inhalte
und Methoden sowie sozialpädagogische Medien in
ihrem praktischen Handeln ein- und umzusetzen
• Dabei Herstellung der Verbindung von Theorie und Praxis
• Ziel: In komplexen Praxissituationen unter dem
Handlungsdruck des Lernortes „Praxis“ fachliche
Kenntnisse und erworbene Schlüsselqualifikationen aus
dem Unterricht im eigenen Tun zu integrieren und
berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und zu
reflektieren.
• Aufgabe der Lehrkraft: Begleitung, Beratung, Beurteilung.
Ausbildungsaufgaben der
Praxisanleitung
• Muss eine (erfahrene) sozialpädagogische
Fachkraft sein
• Anleitung der/des Schülerin/s vor Ort
• Schüler/in fachlich zu begleiten und zu
unterstützen, um sich im sozialpädagogischen
Berufsalltag besser und schneller zurechtzufinden
und eine feste Ansprechperson zu haben
• Reflexionsgespräche unter der Perspektive
Entwicklung der Persönlichkeit und der
Professionalität
• Lehrkraft und Anleitung kooperieren
Umsetzung an der VvP Schule
• Kombiniert mit dem Modell der vier Entwicklungsaufgaben nach
Gruschka
• Alle Praktika als Blockpraktikum
• Fortbildungen während des Praktikums
• Durchgängiger Wechsel von Theorie- und Praxiszeiten
• Lernsituationen als Vorbereitung auf die jeweiligen Praktika
• Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf das Praktikum im
Unterricht
• Hospitationen während der Theoriephasen
• Fachkräfte aus der Praxis im Unterricht
• Praxisanleitertreffen
• Portfoliearbeit mit den Schüler/innen zur Ausbildung parallel
Entwicklungsaufgaben (nach Gruschka)
• 1. EWA: Formulierung eines Berufsrollenverständnisses: „Ich kann
Erzieher/in werden, weil ich lernen kann, was ich lernen muss und
was ich lernen will.“
• 2. EWA: Formulierung eines pädagogischen Konzeptes der
Fremdwahrnehmung: „Ich finde pädagogisches Kontakt zu Kindern,
weil ich sie verstehen kann.“
• 3. EWA: Formulierung eines Konzeptes pädagogischen Handelns:
„Mein Handeln mit Kindern/Jugendlichen/ Erwachsenen basiert auf
einer pädagogischen Leitidee.“
• 4. EWA: Formulierung einer Strategie für die Professionalisierung in
der Berufspraxis: „Auch wenn ich zu Beginn der Berufspraxis nicht
alles kann, was ich können müsste, werde ich in der Praxis nicht
untergehen, weil ich weiß, wie ich dort noch lernen kann.“
Praxiszeiten und Ausbildungsunterricht
Staatliche Vorgaben
Umsetzung VvP Schule
• BFS:
840 Stunden in 22 Wochen (38,5)
• BFS:
840 Stunden in 28 Wochen (30+)
Dafür Wochenstundenzahl Theorie erhöht
11 Std Ausbildungsunterricht
inclusive Praxisbesuch
24 UStd absolut für Betreuung in
der Praxis
plus 64 UStd Fortbildung in
Doppelbesetzung
ca. sechs Ausbildungsbesuche
plus praktische Prüfung
mindestens 5 Besuche
plus praktische Prüfung
Praxiszeiten und Ausbildungsunterricht
Staatliche Vorgaben
Umsetzung VvP Schule
• FSP:
600 Stunden in 16 Wochen (38,5)
• FSP:
600 Stunden in 20 Wochen (30+)
Dafür Wochenstundenzahl Theorie erhöht
8 Std Ausbildungsunterricht
inclusive Praxisbesuch
12 UStd absolut für Betreuung in
der Praxis
plus 42 UStd Fortbildung in
Doppelbesetzung
vier Ausbildungsbesuche
plus praktische Prüfung
mindestens 2 Praxisbesuche
plus praktische Prüfung
Übersicht über die Theorie- und Praxiszeiten
Sep.
BFS 1
BFS 2
FSP 1
FSP 2
Okt.
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1.
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Wochen)
2. Praxis-Block BFS
Kindergarten II
12 Wochen
Praktische Prüfung BFS
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-Block FSP
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-Block FSP
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Dez.
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Feb.
März Apr.
1. Praxis-Block
2.
BFS
Kindergarten I Theorie O
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8 Wochen
Mai
Juli
-Block BFS (ca. 20 Wochen)
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3. Theorie-Block BFS
(ca. 20 Woche
Juni
3. Praxis-Block
BFS
Tageseinricht.
8 Wochen
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1. Praxis-Block FSP
Stat. + teilstat.
Einrichtungen
10 Wochen
Wochen)
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2. Theorie-Block FSP
(ca. 10 Wochen
2. Praxis-Block FSP
Wahlpraktikum
10 Wochen
Praktische Prüfung FSP
Aug
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Struktur der praktischen Ausbildung in
Rückbindung an die Entwicklungsaufgaben
Klasse
Name
BFS 1
Kindergarten Teil I
BFS 2
Kindergarten Teil II
Institutionen
Kindertagesstätten
Kindertagesstätten
Entwicklungsaufgabe
EWA 1
EWA 1 und Übergang zur 2.
Krippe, Hort, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Sonderpädagogische
Einrichtungen
EWA 2
Zeitdauer
Zeitraum
8 Wochen
Januar bis Februar
Schwerpunkt
Orientierungspraktikum
12 Wochen
Ersten 12 Wochen des
Schuljahres
Vertiefung und Überprüfung
der Befähigung zum/zur
Sozialassistenten/in
8 Wochen
Letzten acht Wochen des
Schuljahres
Orientierung und
Kennenlernen eines
weiteren Arbeitsfeldes
Inhalt/Ziele
Prüfungen/Aufgaben
Kindergarten als exemplarisches Arbeitsfeld, wo
vieles auf andere
Arbeitsfelder übertra-gen
werden kann
Kennenlernen der Institution sowie der Aufgaben und Arbeitsweisen des zukünftigen
Berufes
Erste Überprüfung der
Berufsentscheidung
und Berufsrolle
Sich ausprobieren und
in Kontakt kommen
Tageseinrichtungen
FSP 1
(Teil-) Stationäre
Einrichtungen
Vollheime, Tagesgruppen
FSP 2
Wahlpraktikum
EWA 3
EWA 4
10 Wochen
Januar bis März
10 Wochen
Letzten 10 Wochen des
Schuljahres
Professionalisierung und
Überprüfung der Befähigung
zum/zur Erzieher/in
Erweiterung des
Rollenverständnisses
alle
2. Arbeitsfeld in FSP
2. Arbeitsfeld in BFS
Vertiefung der Berufsentscheidung
“Bildungsangebote“ als
did/meth. Handlungsweise
Übertragung der Aufgaben und Handlungsweisen eines/r Sozialassistenten/in auf ein
anderes Arbeitsfeld
Üben von “Beobachtung“ als päd. und did/
meth. Handlungsweise
Erprobung der pädagogischen und did/meth.
Fähigkeiten mit einer
2. Adressatengruppe
Erweiterung des eigenen
Berufsrollenverständnisses auf „Erzieher/in“
Weiteres Üben von “Beobachtung“ als päd. und
did/meth.Handlungsweise
Entwicklung/Formulierung
von eigenen Leitsätzen
für das pädagogische
Handeln
Institution + eigene Arbeit im systemischen
Kontext erfassen
Vernetzung von Theorie und Praxis
Meth/did. Instrumentarien adressatenbezogen anwenden und begründen
Eigene Leitidee als
Schritt zur Professionalisierung
Planungen
Praktische Prüfung BFS
Beobachtungsaufgabe (nicht
Beobachtungsaufgabe (als
Leistungsnachweis)
Praktische Prüfung FSP
als Leistungsnachweis)
Lernsituationen vor den Praktika
• Kindergarten Teil 1: Erkundung verschiedener Kindertagesstätten
aufgrund eigener Recherchen (konzeptioneller und pädagogischer
Ansatz, Tagesstruktur, …)
• Kindergarten Teil 2: Projektwoche Planung
• Tageseinrichtungen: 1. Erkundung zukünftiger sozialpädagogischer
Handlungsfelder
2. Wege zum Verstehen von Kindern und Jugendlichen
(Entwicklungspsychologie und Beobachtung als Schwerpunkte)
• Heimpraktikum: Projektorientiertes Arbeiten mit Kindern und
Jugendlichen und dessen Voraussetzung: Beobachtung
• Wahlpraktikum: 1. Erarbeitung verschiedener päd.
Handlungskonzepte aus Vergangenheit und Gegenwart
2. Formulierung einer eigenen päd. Leitidee
Praxisbegleitender Unterricht
jeweils in geteilten Gruppen und mit Teamteaching
• Kindergarten Teil 1: 4x 8.00 – 13.00 Uhr in
geteilter Gruppe
• Kindergarten Teil 2: 2x 8.00 – 13.00 Uhr plus
2x 8.00 – 17.00 Uhr in geteilter Gruppe
• Tageseinrichtungen: 3x 8.00 – 13.00 Uhr
• Heimpraktikum: Reflexionswoche im
Anschluss (5x 8.00 – 13.00 Uhr)
• Wahlpraktikum: 2x 8.00 – 13.00 Uhr
Grundzüge des Fortbildungskonzeptes
Die Inhalte der Fortbildungen sollen:
• die Arbeitssituation focussieren,
• die pädagogische Arbeit effektieren und
professionalisieren,
• eine Auseinandersetzung mit der
Erzieherpersönlichkeit ermöglichen.
Die besondere Situation des Praktikantenstatus wird
berücksichtigt.
Aspekte der TZI können praktiziert werden, wobei der
einzelne, die Gruppe und das Thema im gegebenen
Umfeld Planungsgrundlage sind.
Was erwartet Sie im Workshop
Als möglicher Vorschlag:
• Praxisstruktur und damit Vernetzung Theorie –
Praxis näher erläutern
• Fortbildungskonzept
• Lernsituation (ein Beispiel)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
und Geduld!