Hinweise zum Prüfungsgeschehen

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Transcript Hinweise zum Prüfungsgeschehen

Staatliches Studienseminar
für das Lehramt an Förderschulen
Neuwied
Hinweise zum Prüfungsgeschehen
Übersicht
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Zielsetzung und Struktur der Prüfung
Terminübersicht Errechnung der Gesamtnote
Hinweise zum Prüfungsplan
Zur Durchführung und Beurteilung
der praktischen und mündlichen Prüfungen
Organisation eines Prüfungstages
Verbleibende Termine
Aufgabenbereiche des Mentors
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In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter
wirken Seminar- und Fachleiter, Leiter der
Ausbildungsschulen sowie Mentoren und Fachlehrer
zusammen.
 Besondere Bezugspersonen an der Schule sind Mentor und
Schulleiter, die den Lehramtsanwärter zur Schulpraxis
hinführen.
 Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Landesverordnung
über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Grundschulen, an Realschulen +, an
Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an
Förderschulen in der derzeit gültigen Fassung.
Aufgabenbereiche des Mentors
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als mit der Ausbildung an der Schule beauftragte
Person wird von der Leiterin oder dem Leiter im
Einvernehmen mit der Seminarleiterin/ dem
Seminarleiter bestellt (§12, Abs. 2)
 soll sich durch Unterrichtsmitschau über den
Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters
informieren und ihn beraten (§ 12, Abs. 5);
 wirkt bei der Themenwahl für die Lehrproben mit
(§ 19, Abs. 3) Die Klassen oder Lerngruppen für die mündliche
Prüfung bestimmt die Seminarleiterin oder der Seminarleiter im
Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule.
Die praktische Prüfung findet in der Regel in den durch
Ausbildungsunterricht bekannten Klassen oder Lerngruppen statt.;
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Aufgabenbereiche des Mentors
•
nimmt an den Lehrproben des Lehramtsanwärters teil und
wirkt bei der Festsetzung der Noten durch den
Seminarleiter mit (§ 10, Abs. 5 u. 7);

wirkt am Ende der Ausbildungszeit bei der Erstellung der
Beurteilung des Lehramtsanwärters durch die Leiterin/ den
Leiter der Ausbildungsschule mit (§ 14, Abs. 1);

wird in der Regel als Mitglied des Prüfungsausschusses
bestellt (§ 16, Abs. 1); er berät über die Ergebnisse der
Lehrproben und der mündlichen Teilprüfungen mit (§ 20,
Abs. 5);
Termine
(Stand Dezember 2013)
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04.12.2013 Mitteilung an das LPA über Zulassung zur Prüfung gem. § Abs. 17 (1)
Entscheidung über Zulassung zur Prüfung durch LPA § 17, (2)
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Voraussichtlich ab 12.02.2014 Festsetzung der Vornote durch den Seminarleiter und
Eröffnung der Beurteilungen gem. § 14 Abs. 3 und 4
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Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungen:
vorgez. BS-Prüfungen mit mündlicher Prüfung im FSP ( Präsentationsprüfung)
voraussichtlich ab 05.03.2014
Erster Prüfungstag
Letzter Prüfungstag
24.02.2014
23.05.2014
Zulassung zur Prüfung
LVO § 17
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Vorlage einer Liste der zur Zulassung anstehenden
Anwärterinnen und Anwärter,
Empfehlung ggfls. um Verschiebung:
§17 (2) Über die Zulassung entscheidet das
Landesprüfungsamt. Wird die Zulassung zur Prüfung
versagt, so bestimmt das LPA, nach welcher Frist
frühestens von der Seminarleitung die erneute Zulassung
zur Prüfung empfohlen werden kann. Die Frist soll
mindestens drei und höchstens sechs Monate beantragen.
Die Entscheidungen gemäß Satz 1 und 2 werden schriftlich
mitgeteilt.
Zielsetzung und Struktur der
Zweiten Staatsprüfung
Gemäß § 15 (1) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das Lehramt
an Förderschulen zuerkannt werden kann.
 Die Ausbildung im Lehramt an Förderschulen ist gemäß §
9 der Ausbildung weit gefasst und schließt auch Erteilung
von Unterricht und Fördermaßnahmen an
Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten
ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, mit ein.
 Die Zweite Staatsprüfung besteht gem. §1 aus einem
praktischen (§ 19) und einem mündlichen Teil (§ 20) .
 Sie ist eine Langzeitprüfung (Vornote, Prüfungstag) und
eine Feststellprüfung (Prüfungsunterricht, mündliche
Prüfung)
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Hinweise zum Prüfungsplan
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Abfrage von Verhinderungsdaten der Schulen
etc.
Anfrage bei potenziellen Prüfungsvorsitzenden
Kleine Korrekturen (Mentoren, Anfangszeiten
des Unterrichts) vorgenommen
Genehmigungsbestätigung durch das MBWWK
erforderlich
Beurteilung und Vornote
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LVO § 14 (1) Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die
Fachleiterinnen oder die Fachleiter für die jeweiligen Fächer und die
Seminarleiterin oder der Seminarleiter sowie die Leiterin oder der
Leiter der Ausbildungsschule im Benehmen mit der Person, die mit der
Ausbildung an der Schule beauftragt ist, zu dem vom Studienseminar
festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Anwärterin oder
des Anwärters.
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(2) die Beurteilungen sollen über die Eignung für das jeweilige
Lehramt, insbesondere über den Erwerb von Kompetenzen in den
beruflichen Aufgabenfeldern der Curricularen Struktur gemäß Anlage
1 sowie über das dienstliche Verhalten Auskunft geben. Die
Beurteilungen schließen jeweils mit einem Notenvorschlag ab.
Strukturen des Ausbildungsverlaufs
und der Zweiten Staatsprüfung
§ 14
Beurteilung und Vornote
•je FSP, BS, Ausbildungsschule eine Beurteilung mit Notenvorschlag
sowie Eröffnung
•FDE Kompetenzorientierte Beurteilung ohne Note
•Seminarleiter setzt die Vornote auf der Grundlage der Beurteilungen fest
§ 19
Praktische Prüfung
je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern
§ 20
Mündliche Prüfung
• 1 Teilprüfung mit Präsentation eines fachbezogenen Vorhabens oder Förderplans
• 1 Teilprüfung in Erziehung und Unterricht im anderen FSP
• 1 Teilprüfung BS
• jede Teilprüfung 30 Minuten
• Teilprüfung mit Präsentation 10+20 Minuten
§ 22
Gesamtergebnis
• Vornote 4-fach
• Lehrproben je 1,5-fach
• Mündliche Prüfungen je 1-fach
Notenskala
Sehr gut:
13/ 14 / 15 Punkte
Gut:
10/11/12 Punkte
Befriedigend: 7/8/9
Punkte
Ausreichend : 4/5/6
Punkte
Mangelhaft: 1/2/3
Punkte
Ungenügend: 0
Punkte
Präsentationsprüfung
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Abstimmung mit der Fachleiterin/ dem Fachleiter
über Themenvorschlag ( § 20 , Abs. 3); (Formular
wird von der Fachleiterin/ dem Fachleiter im
Sekretariat abgegeben)
 Vorlage bei der Seminarleitung 30 Werktage vor
mündlicher Prüfung
 Festlegung durch den/die Seminarleiter/in (§20,
Abs. 3)
 Mitteilung an FÖLAA 20 Werktage vor der
Prüfung
Zur Durchführung und Beurteilung der
praktischen Prüfungen
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Je ein Prüfungsunterricht in jedem Förderschwerpunkt
Vom MBWWK berufene Prüfungsausschüsse
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
Teilnahme dienstlich interessierter Personen (Schulleiterinnen und
Schulleiter der Ausbildungsschulen, neue Fachleiter)
Themenabsprache zu festgelegten Terminen
– Eröffnungsanschrift und E-Mail-Adresse bei Eröffnung in den
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Osterferien bekannt geben
Themenbekanntgabe (am 5. Werktag bzw. am 10. Werktag vor der
Prüfung bei Prüfungsunterricht am selben Tage)
Vorlage der schriftlichen Unterrichtentwürfe am Vormittag des letzten
Werktags vor der Prüfung in fünffacher Form ! (§19, Abs. 5)
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Themenabsprachen
zur praktischen Prüfung
Termine für die Themenabsprachen ( 19.02. und
07.04.)
 Unterlagen für die Themenabsprache
(Lehrbericht, Lehr- oder Arbeitsplan, Arbeitsmaterialien)
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Ablauf der Themenabsprache
– 2 Akzentuierungen einer Rahmenthematik
– Festlegung nicht in Anwesenheit des / der FöLAA
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Themenabsprache bei kooperativer Ausbildung
 Eröffnung des Themas
– durch die Schulleitung der Ausbildungsschulen ( Rückmeldung
durch FÖLAA bei Nichterhalt, Eröffnung dann durch Seminar)
– Ggfs. durch das Seminar (in den Ferien)
Beurteilung des
Prüfungsunterrichts
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Basiert auf den Kriterien des Orientierungsrahmens Schulqualität
–
Wirkungs- und Kompetenzorientierung, Konsolidierung und Lernerfolgssicherung
→ Intentionalität
– Klarheit und Strukturierung
→ Didaktische Gültigkeit
– Angemessene Methodenvariation
→ Methodische Plausibilität
– Motivierung, Aktivierung, Umgang mit Heterogenität, Differenzierung
→ Situations- und Adressatenorientierung
– Klassenmanagement, Schülerorientierung, Lernförderliches Unterrichtsklima
→ Pädagogische Situation
Zur Durchführung und Beurteilung der
mündlichen Prüfungen
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Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
Struktur der Prüfung (Wahlthema, fachlicher Schwerpunkt, Überblick)
Bekanntgabe der Wahlthemen ( Formular)
Zur Auswahl der Prüfungsinhalte ( Themen/ Inhalte der
Seminararbeit), im FSP ein Thema aus Basaler Fachdidaktik)
Zur Gestaltung der mündlichen Prüfung
Leitaspekte der Beurteilung
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Grundlegende Orientierung
Eigene Stellungnahme
Handlungsfeldbezug
Exemplarische Konkretisierung
Durchführung kooperativer Prüfungen (Anbindung im FSP in
praktischer und mündlicher Prüfung)
Prüfung in den Religionslehren
- Einladung von Kirchenvertretern, beratende Funktion in der
Organisation des Prüfungstages

Vorgezogene Prüfungen
– bei Einsatz an zwei voneinander entfernten
Ausbildungsschulen
– Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung
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Einzelprüfungen
 Doppelprüfungen (gemäß Organisationsplan)
Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung
 Beispiel
Zusammensetzung der Gesamtnote
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Vornote (vierfach gewichtet)
40%
(Schule, BS, FSP 1 und FSP 2)
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Prüfungsunterricht (einfach gewichtet) zusammen

Mündliche Prüfung
30%
30%
(BS, FSP 1, FSP 2)

Einsicht in Gutachten erst nach Abschluss der gesamten
Prüfung möglich
Hinweise und Informationen
zur letzten Ausbildungsphase
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Mehrarbeit
 Mögliche Beteiligung an sonderpädagogischen
Gutachten/ Gutachtenportal
 Mögliche Beteiligung an Formen der
Leistungsbeurteilung und –bewertung/
Förderplänen
 Zusätzliche Ausbildungsangebote im
Studienseminar

Informationen für Quereinsteiger erfolgte am 18.12.
Ausblick auf den kommenden
Ausbildungskurs
Schwerpunktschulen –
mögliche Ausweitungen
 Lehr-Werkstatt: Gemeinsame Angebote für
Mentoren und FÖLAAs
 Austausch über Erfahrungen mit Praktika an
den Ausbildungsschulen
 Ausbildung an