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Lehre mit Matura =
Berufsreifeprüfung (BRP)
Ein Schlüssel zu deiner Karriere die Lehre mit Matura.


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Lehre mit Matura = BRP
 Österreich verfügt über ein differenziertes Bildungssystem.
Damit jede/r Jugendliche ihre/seine Neigungen und
Begabungen bestmöglich entfalten kann, stehen ihr/ihm
eine Reihe von Ausbildungen zur Verfügung. Um einen
gewählten Bildungsweg nicht in einer Sackgasse enden zu
lassen, zeichnet sich das österreichische Bildungssystem
durch eine hohe Durchlässigkeit aus.

 Durch die Einführung der Berufsreifeprüfung im Jahr 1997
wurde die Durchlässigkeit für Lehrlinge, Facharbeiter/innen
und Absolventen/innen mittlerer Schulen erheblich
verbessert.

 Die Berufsreifeprüfung ist eine Matura, die alle
Studienwege in Österreich ermöglicht.


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Gesetzliche Bestimmungen
 Allgemeine Bestimmungen
Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss UND der
Berufsreifeprüfung werden folgende Berechtigungen
erworben:

Besuch von Kollegs und Akademien
Fachhochschulstudiengängen
Hochschulen und Universitäten
Gehobener Dienst im öffentlichen Bereich
Die Berufsreifeprüfung ist rechtlich gesehen eine
Externistenprüfung.


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Gesetzliche Bestimmungen
 Was wird geprüft?
Insgesamt sind 4 Teilprüfungen erforderlich:
 Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit
 Mathematik: eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit
 Lebende Fremdsprache: z.B. Englisch: eine
fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine
mündliche Prüfung

 Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche
Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung aus dem
Berufsfeld des/der Prüfungskandidaten/in

 Die Fachbereichsprüfung entfällt für Personen, die
bereits eine gleichwertige Prüfung (z.B.: Meisterprüfung,
Befähigungsprüfung, Fachakademie oder dgl.) absolviert
haben.


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Gesetzliche Bestimmungen
 Wer kann die BRP absolvieren?
Voraussetzung für die Zulassung zur BRP ist u.a. ein
gültiger Lehrvertrag. Die Prüfungen können in folgenden
Schritten abgelegt werden:
 Teilprüfungen können getrennt oder gemeinsam an





einem Termin absolviert werden
die Ablegung der ersten Teilprüfung ist frühestens nach
Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
die letzte Teilprüfung erst nach Vollendung des 19.
Lebensjahres
EINE Teilprüfung kann schon VOR Abschluss der Lehre
abgelegt werden
Bei 4-jährigen Lehrberufen kann eine zweite Teilprüfung
im letzten Lehrjahr absolviert werden oder im Anschluss
an die Lehrabschlussprüfung eine Teilprüfung im
jeweiligen Fachbereich


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Gesetzliche Bestimmungen
 Wer unterstützt mich bei der Vorbereitung zur BRP?
Zur Vorbereitung auf die BRP werden Lehrgänge von
Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten, z.B.
 Schulgemeinschaft Freunde der Höheren technischen
Lehranstalten und Berufsschulen
 WIFI
 BFI
 VHS


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Gesetzliche Bestimmungen
 Wo finden die Prüfungen statt?
Die Berufsreifeprüfung findet grundsätzlich an der Höheren
Schule (HTL, HBLA;....) statt, an der sich der/die
Prüfungskandidat/in angemeldet hat. EinzelneTeilprüfungen
können auch von dazu berechtigten Erwachsenenbildungseinrichtungen abgenommen werden. Mindestens eine
Teilprüfung ist jedoch an der vom/von der Prüfungskandidaten/in
gewählten Höheren Schule abzuhalten.

 Link zu den gesetzlichen Bestimmungen
der Berufsreifeprüfung:
www.bmukk.gv.at
Bildung/Schulen
Bildungswesen in Österreich
Berufsreifeprüfung


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Angebote zur Berufsreifeprüfung
 Schulgemeinschaft, Freunde der Höheren technischen
Lehranstalten und Berufsschulen:
www.brp-berufsschule.at

 Erwachsenenbildungseinrichtungen, z.B.
 WIFI: www.wifi.at - Berufsreife
 BFI: www.bfi.at - OÖ anklicken –
Suchbegriff: "Berufsreifeprüfung" eingeben

 VHS: www.berufsreifepruefung.at


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Kursdauer - Kosten
Die verschiedenen Erwachsenenbildungseinrichtungen
bieten Vorbereitungslehrgänge in allen Prüfungsgegenständen und nach Lehrplänen verschiedener
Schultypen (HTL, HBLA, HAK, AHS) an. Abendlehrgänge,
Wochentagslehrgänge, Wochenendlehrgänge und
Fernstudienlehrgänge stehen zur Auswahl (siehe Angebote
zur BRP).

 Dauer
Die Gesamtdauer der erforderlichen Lehrgänge variiert (je
nach Alter, Vorkenntnissen und Angebot) zwischen ein
und drei Jahren.
 Kosten
Gesamtkosten (ohne Förderungen): zur Zeit ca. € 2.600,bis € 3.000,-


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Förderungen
 Bildungskonto der Oö. Landesregierung
Wer wird gefördert?
U.a. Personen (auch Lehrlinge), die in einem
Arbeitsverhältnis stehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden 50 % der dem Förderungswerber
persönlich erwachsenen Kosten.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Absolvierung
der Bildungsmaßnahme mittels Formular an die Abteilung
Gewerbe, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten.


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Förderungen
 Bildungskonto der Oö. Landesregierung
Formular und Richtlinien
Antrag auf Förderung im Rahmen des allgemeinen und
speziellen Bildungskontos PDF-Download
Detailauskünfte:
Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Gewerbe,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732 / 77 20-149 00, FAX: 0732 / 77 20-21 17 85,
eMail: [email protected]


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Förderungen
 Arbeiterkammer OÖ

Bildungsbonus – Information:
www.arbeiterkammer.at - Bildung/Bildungsförderung

 Gewerkschaft
Gewerkschaftsmitglieder erhalten Ermäßigungen bei
bestimmten Anbietern. Information: bei der zuständigen
Teilgewerkschaft

 IFA-Verein – Begabtenförderung (Wirtschaftskammer)
Für Lehrlinge und Lehrabsolventen unter 35 Jahren:
Wenn der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses
der Berufsreifeprüfung maximal 2,0 beträgt.
Information: www.ifa.or.at
Steuerliche Absetzmöglichkeit: Der Vorbereitungskurs gilt
steuerlich als "Aus- und Weiterbildung" und kann im
Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten berücksichtigt werden.


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Ansuchen zur Berufsreifeprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist an
jener öffentlichen höheren Schule zu stellen, bei der eine
oder mehrere Teilprüfungen abgelegt werden müssen.
Die Formulare für diese Anmeldung können über die
Kursanbieter bezogen werden.


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Wichtige Links

Schulservice des Landesschulrates für OÖ
www.lsr-ooe.gv.at/schulservice

Wirtschaftskammer OÖ
www.wkooe.at
www.lehrvertrag.at

Arbeiterkammer OÖ
ooe.arbeiterkammer.at