Präsentation - Wege aus der Krise

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Transcript Präsentation - Wege aus der Krise

Economic Governance und
Fiskalpakt: Neoliberale EUKrisenpolitik durch
Aushöhlung der
Demokratie?
aktionskonferenz – eure schulden, unsere demokratie
lukas oberndorfer
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Die wesentlichen Säulen der EU-Krisenpolitik
– Eine Übersicht
Economic Governance (beschlossen im Herbst
2011): Durch eine weitere Neoliberalisierung der
europäischen Wirtschaftspolitik sollen die
Restrukturierungsprogramme der „Problemstaaten“
auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden.
Der Fiskalpakt (Ratifizierung im Laufe von 2012)
ist ein völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der
„europäischen Verfassung“ (EU-Verträge):
Demokratische und rechtsstaatliche Garantien des
Europarechts werden unterlaufen.
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Der Fiskalpakt – Fahrplan der Erarbeitung &
Beschlussfassung
9.12.2011: Einigung auf Erarbeitung
16.12.2011: Erster Entwurf
31.01.2012: Akkordierung der Endfassung
Erarbeitung in
3 Monaten
2.03.2012: Unterzeichnung durch
25 Staats- und Regierungschefs
Ratifizierung im Laufe des Jahres 2012
Beschlussfassung im NR Herbst 2013?
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Neoliberales „Weiter wie bisher“ mittels der
Durchbrechung formaler Demokratie?
Ausstrahlungskraft der neoliberalen Projekte im
Rahmen der EU (WWU, Binnenmarkt,…) ist gesunken;
Krisenkosten führen zu einem kleiner gewordenen
Spielraum für „materielle Zugeständnisse“
(Sozialleistungen, Pensionen,…) -> Konsens für
neoliberale Integrationsweise der EU bröckelt.
Fortsetzung der herrschenden Wirtschaftspolitik
zunehmend nur durch Zwang und die Durchbrechung
formaler Demokratie.
Zentrale Bestandteile der Economic Governance,
und des Fiskalpaktes sind europarechtswidrig.
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Die materielle Substanz des Fiskalpakts
Vertragsparteien verpflichten sich zur Einführung
einer „Europäischen Schuldenbremse“, welch ein auf
ein Nulldefizit vorsieht (Art. 3 Abs. 1 lit. a FP)
Diese Vorschrift soll noch als erfüllt gelten, wenn
das mittelfristige Haushaltsziel im Sinne der
Economic Governance eingehalten wird.
Allerdings definiert der Fiskalpakt einen wesentlich
engeren Korridor für das mHZ: nicht mehr -1%
sondern allein -0,5% des BIP sind zulässig (Art. 3
Abs. 1 lit. b FP).
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Automatischer Austeritätsmechanismus
Bei Nichteinhaltung der europäischen
Schuldenbremse, wird automatisch (ohne
Beteiligung der Parlamente) ein
„Korrekturmechanismus“ ausgelöst.
Die genaue Gestalt des Austeritätsmechanismus
bleibt im FP vollkommen unbestimmt (die VP sind
verpflichtet „Maßnahmen zu ergreifen, um die
Abweichungen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes
zu korrigieren.“ Art. 3 Abs. 1 lit. e FP)
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Genehmigung von
Strukturreformprogrammen durch
Kommission und Rat:
Sobald eine Vertragspartei „Gegenstand eines
Defizitverfahrens ist“ verpflichtet sie sich ein
Haushaltsprogramm mit „detaillierten
Strukturreformen“ vorzulegen. Diese Programme
werden durch Rat und Kommission (Exekutive)
genehmigt, wie ihre Umsetzung durch diese Organe
überwacht wird (Art 5).
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Verpflichtung zur Verankerung in den
nationalstaatlichen Rechtsordnungen
Neue Instrumente müssen in den nationalen
Rechtsordnungen „durch verbindliche und dauerhafte
– vorzugsweise verfassungsrechtliche –
Bestimmungen“ verankert werden (Art. 3 Abs. 2).
Obwohl der Austeritätsmechanismus völlig
unbestimmt ist, wird die Kommission zur
Konkretisierung berufen: sie soll „insbesondere Art,
Umfang und Zeitrahmen der zu ergreifenden
Korrekturmaßnahmen“ und die „Rolle und die
Unabhängigkeit der auf einzelstaatlicher Ebene für die
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
zuständigen Institutionen“ festlegen (Art. 3. Abs 2
FP).
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Scharfe gerichtliche Kontrolle der Umsetzung
der neuen Instrumente
Die Umsetzung der neuen Austeritätsinstrumente in
nationalstaatliches Recht wird der Kontrolle des EuGH
unterworfen.
Wenn die Umsetzung nicht ordnungsgemäß erfolgt,
kann das Gericht Geldbußen idH von 0,1% des BIP
verhängen.
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Europarechtliche und demokratiepolitische
Kritik des Fiskalpaktes: Umgehung
Eine große Bandbreite der neuen Instrumente verfügt
über keinerlei Rechtsgrundlage in der Europäischen
Verfassung.
Ihre europarechtsfonforme Einführung hätte ein
ordentliches Änderungsverfahren der „Europäischen
Verfassung“ (Art. 48 EUV) zur Voraussetzung gehabt,
welches die Beteiligung und Zustimmung der
nationalen Parlamente und des europäischen
Parlaments garantiert.
Aufgrund der Tatsache, dass der FP als
völkerrechtlicher Vertrag vorgelegt wird, wird
dieses Verfahren und damit die parlamentarische
Arena umgangen.
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Europarechtliche und demokratiepolitische
Kritik des Fiskalpaktes: Flucht aus der
europäischen Verfassung
Aufgrund seines völkerrechtlichen Charakters umgeht der FP
demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien
Europäische Verfassung:




Parlamentarische
Kontrolle
Unabhängige
gerichtliche Kontrolle
Kompetenzordnung
Achtung von Grundund Menschenrechte
Fiskalpakt als
völkerrechtlicher
Vertrag
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Europarechtliche und demokratiepolitische
Kritik des Fiskalpaktes: Bruch des
Europarechts
Mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung des
Fiskalpakts verletzten die Mitgliedstaaten die
Europäische Verfassung.
Das Europarecht verpflichtet die EU und die
Mitgliedstaaten zur Achtung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit (Art. 2 EUV).
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle
Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele
der Union gefährden könnten, zu unterlassen (Art. 4
Abs. 2 EUV).
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Austerität leichter durch völkerrechtlichen
Vertrag durchsetzbar?
Die Beschlussfassung des FP unter Vermeidung des
eigentlich notwendigen ordentlichen
Vertragsänderungsverfahrens, legt nahe, dass die
Fortsetzung der neoliberalen Krisenbearbeitung nur
durch eine Durchbrechung formaler Demokratie möglich
ist.
Ein Hinweis für diese Annahme findet sich durch einen
Vergleich der Ratifizierungsverfahren: Die
Anforderungen an einen völkerrechtlichen Vertrag sind
geringer: z. B. Irish Supreme Court 1987: „amendment to
European Treaties“ nur durch zwingende Volksabstimmung;
Österreichische Bundesverfassung.
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Divide et Impere!
Der Fiskalpakt folgt der Strategie von „teile und
herrsche“. Im Gegensatz zum ordentlichen
Vertragsänderungsverfahren reichen schon 12
Vertragsparteien aus, dass der FP zwischen diesen in
Kraft tritt (Art 14 Abs. 2 FP).
Weiterer Anreiz zur Ratifizierung des Vertrages
gegen demokratische Mehrheiten: Ratifizierung
und Einhaltung des Vertrages ist Voraussetzung, um
aus dem ESM Mittel zu erhalten (Erwg. 25 FP).
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Versteinerung durch internationales Recht –
Austerität und Neoliberalismus für immer?
Der Fiskalpakt enthält keine Bestimmungen über seine Beendigung
“a Treaty which contains no provision regarding its
termination and which does not provide for denunciation or
withdrawal is not subject to denunciation” (Art. 56, para. 1
Vienna Convention of the Law of Treaties).
Deutsche Kanzlerin Angela Merkel: “It is about inserting debt
brakes permanently in the national legal systems. They shall
possess a binding and eternal validity!”
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Euroraum
 2012/2016
Simulation von Stephan Schulmeister
Fiskalpakt
Eurobonds
BIP
0.5
1.3
Brutto-Investitionen
0.5
2.3
Arbeitslosenquote 1)
11.4
10.3
Inflation
0.4
2.0
Budgetsaldo in % des BIP 1)
0.6
-1.8
88.3
87.2
0.8
-0.3
Staatsschuldenquote 1)
Leistungsbilanz in % des BIP 1)
1)
Absolut
16
08.04.2015
Neoliberale Sparprogramme = EU der Wenigen
statt Europa der Vielen…
2009-2011
Quelle: Paul Krugman (http://krugman.blogs.nytimes.com/2012/04/24/austerity-and-growth-againwonkish/).
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Lesetipp: EU-Infobrief
http://wien.arbeiterkammer.at/infobrief-bestellen
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Legal Development of the
Economic and Monetary Union
Lisbon-Treaty
Coordination of
Economic Policies, Art
121 TFEU
Provisions Specific to
Member States whose
Currency is the Euro, Art
136 TFEU
Preventive
Part of the
SP
Reg on the strengthening of
the surveillance of
budgetary positions and
the surveillance and
coordination of economic
policies(1466/97/EG)
Maastricht-Treaty
Excessive Deficit
Procedure, Art 126 TFEU
Caption:
Maastricht Treaty 1993
Stability Pact 1997
Lisbon-Treaty 2009
Proposal for Economic Governance
Protocol (Nr.12) on the
Excessive Deficit
Procedure
Reg on speeding up and
clarifying the
implementation of the
excessive deficit procedure
(1467/97/EG)
Corrective
Part of the SP
Reg on the effective
enforcement of budgetary
surveillance in the euro
area, COM (2010) 524
Regulation on enforcement
measures to correct the
excessive macroeconomic
imbalances in the euro
area , COM (2010) 525
Proposal for a tightening
of Reg 1466/97,
COM(2010) 526
Reg on the prevention
and correction of
macroeconomic
imbalances (COM(2010)
527)
Proposal for a tightening
of Reg 1467/97
COM(2010) 522
Directive on
requirements for
budgetary frameworks
of the Member States ,
COM (2010) 523
Abbreviation:
Reg -> Regulation
COM -> Commission
SP -> Stability Pact
TFEU -> Treaty on the Functioning of the
European Union
[email protected]; department for eu and international affairs
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The Substance of the Fiscal Pact: Harsher rules for
debt reduction
Contracting Parties whose deficit exceeds 60% GDP
have to reduce their whole debt by a rate of onetwentieth a year until they have fallen below
benchmark (Art. 4 FP)
Economic
Governance
GDP
60 %
1/20 a year
60 %
1/20 a year
GDP
Fiscal Pact
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