Das Jugendstrafrecht

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Das Jugendstrafrecht
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Ausmass der Jugendkriminalität
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15‘064 Strafurteile im Jahr 2009
68 % Schweizer/innen
80 % männlich
25 % unter 15 Jahre alt
Rückfallquote: 30 %
(Quelle: Radio DRS v. 4. 11. 2010)
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Warum werden Jugendliche kriminell?
Misshandlung
Vernachlässigung
mangelnde elterliche
Aufsicht
Ursachen der
Jugendkriminalität
(Beispiele)
massive Streitigkeiten
zwischen den Eltern
inkonsequenter
Erziehungsstil
schulische Probleme
ungenügende Integration
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Grundidee des JStG
• „Erziehung kommt vor Strafe“
• Junge Straftäter und Straftäterinnen können
leichter als erwachsene wieder "auf den
rechten Weg" gebracht werden
• Oft nützen erzieherische Massnahmen besser
als Strafen
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Strafkatalog des JStG
Trotz dem Vorrang der Erziehung gibt es folgende
Strafen, welche verhängt werden können:
• Verweis
• Persönliche Leistung (Höchstdauer grundsätzlich 10 Tage,
aber 3 Monate für 15- bis 18-Jährige, die ein Verbrechen
oder Vergehen begangen haben)
• Busse bis 2'000 Franken (für 15- bis 18-Jährige)
• Freiheitsentzug bis 1 Jahr (für 15- bis 18-Jährige)
• Freiheitsentzug bis 4 Jahre (für 16- bis 18-Jährige, die
schwere Verbrechen begangen haben).
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Schutzmassnahmen
• Aufsicht (gegenüber Eltern od. Vormund um
sicher zu stellen, dass die notwendigen
erzieherischen Vorkehren getroffen werden)
• Persönliche Betreuung (Erziehungshelfer)
• Ambulante Behandlung (medizinisch oder
psychologisch)
• Unterbringung (bei Privatpersonen oder in
Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen)
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Kantone haben 2 Verfahren zur Wahl
Jugendrichtermodell
Jugendanwaltsmodell
Jugendrichter/in:
• untersucht Sachverhalt
• entscheidet leichtere
Fälle alleine
• amtet als Mitglied des
Jugendgerichts
Jugendanwalt/-anwältin
• klärt Sachverhalt ab
• erlässt Strafbefehle
• tritt als Ankläger/in auf
• überwacht Vollzug des
Urteils
Urteil fällt Jugendgericht
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Rat für Straftäter/innen und Eltern
http://www.tschau.ch/rechte-und-pflichten/straftat/
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Statistisches
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/th
emen/19/03/04/key/ueberblick/wichtigste_zahlen
.html
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Das Gesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_1/index.html
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