Naturschutz durch Flächeneigentum

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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Naturschutz durch Flächeneigentum
Axel Steffen
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
19. November 2010
Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Eigentumsrechtliche Flächensicherung
Bedeutung
Hoheitliche Möglichkeiten sind begrenzt

Beispiel: Schutzgebiets-VO
Nutzungsdruck steigt weiter

Beispiel: Biomasseproduktion
Haushaltsmittel werden knapper und unflexibler

Beispiel: Rückgang Vertragsnaturschutz, Probleme in Agrarförderung
Naturschutzprojekte brauchen direkten Flächenzugriff


Beispiel: Hohe Wasserstände, Moorschutz
Eigentum ist einzige Form des dauerhaften Flächenzugriffs
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Eigentumsrechtliche Flächensicherung
Instrumente
1. Nationales Naturerbe
2. BVVG-Naturschutzflächenübertragung
3. Flächenerwerb
4. Vorkaufsrecht
5. Förderung
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Nationales Naturerbe – BVVG-Flächen
Gesamtkulisse BVVG-Flächen: 11.128 ha




Schwerpunkt im NNE-Prozess
Rahmenvereinbarung ist abgeschlossen
Flächenkulisse mit BVVG flurstücksscharf abgestimmt
Nachrückerliste des Landes liegt vor
 Flächenübertragungen an Stiftungen / Verbände laufen
 Feinabstimmungen bei Übertragungen laufen
 BVVG kann nicht gelistete Flächen verkaufen
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Nationales Naturerbe – LMBV-Flächen
Gesamtkulisse LMBV-Flächen: 1.751 ha
 Rahmenvereinbarung liegt im Entwurf vor
 Entwurf wird durch die Bergbehörde geprüft
 Rahmenvereinbarung soll baldmöglichst abgeschlossen werden
 Flächenübertragungen könnten im Jahr 2011 starten
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Nationales Naturerbe – BIMA-Flächen
Gesamtkulisse BIMA-Flächen: 11.102 ha
 DBU-Flächen sind bereits übertragen (ca. 10.000 ha)
 Rahmenvereinbarung für „restliche“ 722 ha liegt im Entwurf vor
 Entwurf wird durch die BIMA nochmals überarbeitet
(Begründung: landeseinheitliche Regelungen)
 Rahmenvereinbarung soll baldmöglichst abgeschlossen werden
 Flächenübertragungen könnten im Jahr 2011 starten
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Nationales Naturerbe – Zweite Tranche
Flächengröße
(ha)
BMU-Liste
(02.11.2010)
Döberitzer Heide / Ferbitzer Bruch (Restflächen der BIMA)
432
ja
Rüdnitz / Biesenthaler Becken (Restflurstücke der BIMA)
23
ja
Friedrichsthal - NLP Unteres Odertal (Restfläche der BIMA)
0,2
ja
4.142
ja
803
ja
Storkow
3.669
nein
Lehnitz / Borgsdorf
2.223
nein
400
nein
Bezeichnung Fläche
Streganz – Münchehofe
Zerwelin / Parmen-Weggun
Brandenburg / Havel
Summe Brandenburg

11.692
Kyritz-Ruppiner Heide:
weder auf Liste des Landes noch auf Liste des BMU
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Nationales Naturerbe – Kyritz-Ruppiner Heide
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 11.11.2010:
1. Bestärkung der Bundesregierung, „die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 ha
national wertvoller Naturflächen grundsätzlich fortzuführen.“
2. Aufforderung an die Bundesregierung, in der Gesamtumsetzung des NNE „die noch
ausstehende Übertragung der Liegenschaft Wittstock (sog Kyritz-Ruppiner Heide,
„Bombodrom“) mit rund 11.900 ha vollständig zu berücksichtigen.“
3. Aufforderung an die Bundesregierung, „bis zur endgültigen Klärung der Details zu
einer Übertragung der Liegenschaft Wittstock im Rahmen des „Nationalen Naturerbes“
keine weiteren Liegenschaften im Rahmen des „Nationalen Naturerbes“ mehr zu
übertragen, sofern durch weitere Übertragungen eine Gesamtfläche von bereits
übertragenen Flächen von maximal 13.100 ha überschritten würde.“
4. Bericht an den Haushaltsausschuss bis zum 30. Juni 2011 zum Sachstand der
Übertragung der Liegenschaft Wittstock
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
These 1: Flächenmanagement von Naturschutzflächen
muss beispielhaft sein
Ziel:
 Dauerhafte Sicherung einer naturschutzgerechten Landnutzung bzw.
Pflege von prioritären Naturschutzflächen
Problem:

Agrarumweltmaßnahmen (KULAP)
-

NATURA 2000 Förderung nach Artikel 38
-

Deckelung der Auflagen bei 200 EUR/ha
Vertragsnaturschutz
-

Defizite (Ackerflächen, Teiche) und Förderfähigkeit von ehemaligen Militärflächen
Mittelkürzung, EU-Notifizierungsbedürfnis
Verpachtung von Naturschutzflächen
-
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Preisgestaltung, Auswahl Pächter
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Gemeinsame Handlungsfelder:




FFH-Managementplanung
PEP der Großschutzgebiete
Pflege- und Entwicklungspläne für NNE-Flächen abstimmen
• vorgeschrieben für alle NNE-Flächen >20 ha
• vorgesehen ist Einvernehmen mit BMU
Verpachtung von Naturschutzflächen
Beispiele:


Stiftung Wälder für Morgen (Gadow, Schöbendorfer Busch)
Euronatur Stiftung (Gumnitzwiesen)
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These 2: Konkurrenz belebt das Geschäft – aber nicht
für den Naturschutz
Ziel:
 Effektivierung der Möglichkeiten des Flächenerwerbs
Problem:



Verkaufsvorgänge erfordern schnelle Reaktionen
Vielfalt der Aktivitäten macht zielgerichtetes Arbeiten manchmal
schwierig
Vorkaufsrecht außerhalb GSG derzeit nicht umsetzbar
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Gemeinsame Handlungsfelder:


Gebietsbezogene Aktivitätsbereiche von Stiftungen und Verbänden
festlegen
Abgestimmtes Vorgehen bei vorliegenden Möglichkeiten zum
Flächenerwerb (Kommunikationswege abstimmen)
Beispiele:


Abstimmung Naturschutzfonds und NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
im NP Westhavelland
Abstimmung Naturschutzfonds und Kulturlandschaftsverein Uckermark im
BR Schorfheide Chorin
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These 3: Wildnis braucht besondere Flächeneigentümer
Ziel:
 60.000 ha Wildnisflächen landesweit, 2% der Landesfläche
Problem:




Nutzungsdruck – zunehmende Tendenz
Akzeptanzprobleme für neue Wildnisflächen bei Flächeneigentümern auch auf landeseigenen Flächen (Landesforst)
Keine Entschädigungsmöglichkeiten
Kein landesweiter Überblick über freiwillige Wildnisflächen
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Gemeinsame Handlungsfelder:
 Wildniskonzept gemeinsam mit Flächen untersetzen
=> Einbeziehung freiwilliger Wildnisflächen in eine Landeskonzeption
 „Neue Wildnis“ in Brandenburg stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken
Beispiele:
 Stiftung Naturlandschaften Brandenburg (Jüterbog, Lieberose, Heidehof)
 Heinz-Sielmann-Stiftung (Döberitzer Heide, Bergbaufolgelandschaft)
 Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU (Prösa, Hohe Warte, Rüthnicker Heide,
Zschornoer Wald)
 Michael Succow Stiftung (Bollwinfließ)
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These 4: Bessere Kooperation der Naturschutzflächeneigentümer braucht Strukturen
Ziel:
 Bessere Kooperation zwischen Stiftungen / Verbänden und dem staatlichen
Naturschutz (bessere Kooperation zwischen Stiftungen / Verbänden?)
Problem:


Vielfalt im Flächenerwerb kann hinderlich sein (siehe These 2 – Konkurrenz
belebt das Geschäft)
Ersten beiden „Runden Tische“ nur für flächenbesitzenden Stiftungen – es
gibt aber auch Naturschutzverbände mit größerem Flächenbesitz
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Gemeinsame Handlungsfelder

Diskussion von möglichen Strukturen für eine bessere Kooperation
Beispiel:
Heutiger „Runder Tisch“ der flächenbesitzenden Stiftungen
=> reicht der „Runde Tisch“ als Kooperationsinstrument aus?
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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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