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PFLICHTÜBUNG AUS FINANZRECHT/STEUERRECHT
030634 BLOCKLEHRVERANSTALTUNG
SEPTEMBER 2013
Mag. Isabella Mair/ Mag. Stanislav Nekrasov
Systematik
• Steuersubjekt
– Körperschaften
• Steuerobjekt (Steuergegenstand)
– Einkommen
• Steuersatz
– Einheitlich 25 %
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Allgemeines zur Körperschaftsteuer
Beispiel 1
A betreibt einen Gewerbebetrieb und erzielt daraus Einkünfte in Höhe von € 200.000,-- im
Jahr. Die B-GmbH betreibt ebenfalls einen Gewerbebetrieb (Alleingesellschafter ist B),
welcher Einkünfte in Höhe von € 200.000,-- erzielt. Berechnen Sie, über welchen Betrag A
und B nach Steuern verfügen können. (Nehmen Sie bei B eine Vollausschüttung der
Gewinne an.)
Beispiel 2
Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein
eigenes Personal hat („Briefkastenfirma“). Die B GmbH in der Steueroase ist
Eigentümerin eines Patents und überlässt das Patent gegen angemessenes Entgelt der A
GmbH. Dies alles erfolgt von Österreich aus. Die A GmbH macht die Lizenzausgaben als
Betriebsausgaben geltend und verlagert damit einen Teil ihres steuerpflichtigen Gewinns
in die Steueroase. Nehmen Sie dazu Stellung!
Persönliche Steuerpflicht
Beispiel 3
Der Verein „Hilf deinem Nächsten“ ist eine Organisation, welche es sich zur
Aufgabe gemacht hat, mittellosen Personen aus ihren Problemlagen wieder
herauszuhelfen.
a) Beurteilen Sie den Verein dem Grunde nach aus körperschaftsteuerlicher
Sicht!
b) Um seine Ausgaben zu finanzieren, betreibt der Verein eine kleine Bäckerei.
Qualifizieren Sie die Bäckerei und begründen Sie dies.
c) Außerdem wird in der kalten Jahreszeit eine Ausspeisung zu Selbstkosten
betrieben, die ausschließlich für die Bedürftigen zugänglich ist. Qualifizieren
Sie die Ausspeisung und begründen Sie dies!
Unbeschränkte und beschränkte
Steuerpflicht; BgA
Beispiel 4
Die Stadt Y erzielte im Jahr 2012 folgende Einkünfte:
a)
inländische Dividendeneinkünfte in Höhe von € 2.000,-b)
Veräußerung eines 2010 angeschafften Grundstückes mit dem Buchwert von €
20.000,-- um € 50.000,-c)
Verpachtung des Rathauskellers € 4.000,-d)
Vermietung von Wohnungen € 8.000,-Beurteilen Sie eine allfällige KöSt Pflicht der Stadt Y und kreuzen Sie in der
darunterliegenden Tabelle jeweils den entsprechenden Tatbestand an.
Unbeschränkte und beschränkte
Steuerpflicht ; BgA
Beispiel 4
Beschränkte
Steuerpflicht
2. Art
Dividendeneinkünfte
Grundstücksveräußerung
Verpachtung
Rathauskeller
Vermietung von
Wohnungen
Betrieb
gewerblicher
Art
Steuerfrei/
Nicht
steuerbar
Unbeschränkte und beschränkte
Steuerpflicht ; BgA
Beispiel 5
a) Die Gemeinde S. betreibt ein örtliches Kinderfreibad; durch den
Kartenverkauf lukriert die Gemeinde jährliche Einnahmen von
€ 7.000,--. Die aus dem Betrieb des Bades erwachsenden Kosten
belaufen sich auf € 10.000,-- p.a.
b) Ferner fließen der Gemeinde jährlich € 4.000,-- durch die
Verpachtung eines auf dem Badegelände befindlichen Buffets zu.
Beurteilen Sie die ertragsteuerliche Situation!
Einkommensverwendung; Einlagen
Beispiel 6
A ist Gesellschafter der B-GmbH.
a) A vermietet der B-GmbH ein Grundstück um eine Jahresmiete von € 30.000,
Angemessen und fremdüblich sind jedoch nur € 10.000,--.
Welche ertragssteuerliche Behandlung ergibt sich daraus bei der Gesellschaft
und beim Gesellschafter?
b) Die B-GmbH gewährt ihrem Gesellschafter A einen zinsfreien Kredit iHv
€ 1.000.000,-.Für einen entsprechenden Bankkredit wären € 10.000,-- an
Zinsen zu zahlen.
Wie erfolgt die Besteuerung?
Einkommensverwendung; Einlagen
Beispiel 7
L ist Gesellschafter der R-GmbH. Am 1.1.2011 verkauft L der GmbH ein
Flugzeug um € 10.000,-- (Verkehrswert € 200 000,--).
a) Welche ertragsteuerliche Behandlung ergibt sich daraus bei der
Gesellschaft?
b) Welche ertragsteuerliche Behandlung ergibt sich daraus beim
Gesellschafter?
Variante: L stellt der R-GmbH das Flugzeug unentgeltlich zur Verfügung.
Einkommensverwendung; Einlagen
Beispiel 8
Die X-GmbH steht zu 100 % im Eigentum von Herrn X. Im Jahr 2012 steht die
GmbH vor dem Konkurs: Um das Unternehmen vor dem Konkurs zu retten,
gewährt Herr X der GmbH ein Darlehen von € 250.000,--, verzinst mit 5%.
Beteiligungsertrag
Prüfschema § 10 KStG:
juristische
Person
Beteiligung an
ausl.
Körperschaft
Beteiligungsausmaß ab 10%
+ Behaltedauer
1 Jahr
Internationale
Schachtelbeteili
gung iSd §10
Abs 2
natürliche
Person
Beteiligung
an inl.
Körperschaft
Beteilgungsausmaß bis 10% (bzw
über 10% aber
Behaltedauer unter
1 Jahr insgesamt)
EU-Körperschaft
bzw umfassende
Amtshilfe
Beteiligungsertragsbefreiung
gem § 10 Abs 1
KStG
Beteiligungsertragsbefreiung
gem § 10 Abs 1
KStG
Keine
umfassende
Amtshilfe
Steuerpflichtig
§ 27 EStG
Befreiung für Beteiligungserträge
Beispiel 9
Die inländische X-AG ist seit drei Jahren zu 7 % an der inländischen YAG beteiligt.
a) Welche steuerlichen Folgen hat eine Gewinnausschüttung der YAG?
b) Welche steuerlichen Folgen hat eine verlustbringende Veräußerung
der Anteile an der Y-AG?
Variante: Bei der Y-AG handelt es sich um eine Gesellschaft in einem
Drittstaat mit dem Österreich (k)ein Amtshilfeabkommen hat.
Befreiung für Beteiligungserträge
Beispiel 10
Die inländische A-GmbH ist seit 2 Jahren ununterbrochen zu 20 % an
der deutschen B-GmbH beteiligt. Am 01.04.2011 wurde in der
Generalversammlung der B-GmbH beschlossen, den gesamten Gewinn
des Jahres 2012 auszuschütten.
a) Welche steuerlichen Auswirkungen hat diese Gewinnausschüttung
der B-GmbH an die A-GmbH?
b) Zwei Jahre später verkauft die A-GmbH ihre ausländische
Beteiligung an der B-GmbH mit Gewinn. Welche steuerlichen
Auswirkungen hat dieser Veräußerungsgewinn?
Befreiung für Beteiligungserträge
Beispiel 11
Die österreichische A-GmbH ist seit 2 Jahren zu 7 % an der B-Limited (=GmbH)
mit Sitz in einem Drittstaat – mit dem Österreich ein umfassendes
Amtshilfeabkommen hat – beteiligt. In diesem Drittstaat wird keine
Körperschaftsteuer erhoben.
Beispiel 12
Die B-GmbH erwirtschaftet 2009 einen Gewinn iHv € 100.000,--. Dieser soll
vollständig an die 5 Gesellschafter der B-GmbH ausgeschüttet werden. Die AGmbH ist an der B-GmbH zu 50 % beteiligt. Die C-GmbH hält eine Beteiligung
von 5 %, D (natürliche Person) ist zu 30 % an der GmbH beteiligt. E und F
(ebenfalls natürliche Personen) halten je 7, 5 % der Anteile. Wie hoch ist die von
der B-GmbH einbehaltene KESt?
Prüfschema KESt
Gewinnausschüttung an
Juristische
Person
Beteiligung
mind 10%
Beteiligung
unter 10%
Keine KESt
einzubehalten
KESt
einzubehalten
Natürliche
Person
KESt
einzubehalten
Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) - Details
• Gruppenträger (§ 9 Abs 3 KStG)
– unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
– vergleichbare ausländische Körperschaften
– Beteiligungsgemeinschaft (Mehrmüttergruppe)
• Gruppenmitglieder (§ 9 Abs 2 KStG)
– unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
– Vergleichbare ausländische Körperschaften
• nur finanzielle Verbindung notwendig (§ 9 Abs 4 KStG)
– mehr als 50 % der Anteile und Stimmrechte
– Beteiligungsgemeinschaft (eine Körperschaft min 40% und eine zweite min
15%)
• 100 % Ergebniszurechnung zum Gruppenträger
– Ausnahme: ausländische Gruppenmitglieder ( § 9 Abs 6 Z 6 KStG)
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Gruppenbesteuerung
Beispiel 13
Die A-GmbH ist zu 50 % an der B-GmbH beteiligt. Ist eine
Gruppenbildung möglich?
Variante: Wäre eine Gruppenbildung auch möglich, wenn A zu 60% an
der C-OG beteiligt wäre?
Beispiel 14
Die A-GmbH ist zu 40 %, die B-GmbH zu 15 %, die C-GmbH zu 25 %
und die D-GmbH zu 10 % an der E-GmbH beteiligt. Ist eine
Gruppenbildung möglich?
Gruppenbesteuerung
Beispiel 15
Die österreichische A-AG ist zu 90 % an der österreichischen B-GmbH und zu 20 % an
der österreichischen C-GmbH beteiligt. Die B-GmbH ist zu 45 % an der C-GmbH beteiligt.
Während die A-AG einen Gewinn von MEUR 1 erwirtschaftet, erleidet die B-GmbH einen
Verlust von MEUR 0,5. Die C-GmbH hat ebenfalls einen Verlust von MEUR 0,1. Die AAG möchte die Verluste mit ihrem Gewinn verrechnen. Ist dies möglich? Begründen Sie
Ihre Lösung.
Variante 1:Bei gleicher Beteiligungshöhe erwirtschaften die B-GmbH und C-GmbH
einen Gewinn von jeweils MEUR 0,5, während die A-AG einen Verlust von
MEUR 0,5 schreibt.
Variante 2:Was ändert sich, wenn statt der C-GmbH die Beteiligungen an einer S.R.L.
(Rumänische GmbH) bestehen?
Gruppenbesteuerung
Beispiel 16
Gruppenträger A-AG, 70% Beteiligung an B-AG, Sitz in Wien, Gewinn:
€ 900.000,--;
Gruppenmitglied B-AG, 70 % Beteiligung an C-AG, Sitz in Salzburg, Verlust:
€ 500.000,-Gruppenmitglied C-AG, Sitz und Betriebsstätte in München, Gewinn:
€ 200.000,-a) Wie hoch ist die Steuerbemessungsgrundlage der Gruppe? Begründen Sie
die Antwort!
b) Die A-AG hat aus dem Jahr vor Gründung der Gruppe, noch einen
Verlustvortrag von € 100.000,-- und die B-AG hat (ebenfalls aus dem Jahr
vor Gründung der Gruppe) einen Verlust von € 50.000,--. Wie wirken sich
diese Verluste t auf das Gruppenergebnis aus?
Gruppenbesteuerung
Beispiel 17
Die X-AG ist als Gruppenträger zu 80% an der Y-AG beteiligt. Die X-AG
erwarb am 01.01.2008 die Beteiligung an der Y-AG um einen Kaufpreis
von MEUR 4. (Anschaffungskosten).
Kann die X-AG einen Teil der Anschaffungskosten dieser Beteiligung
abschreiben? Begründen Sie die Antwort!
Verlustabzug
Beispiel 18
Die C-AG kauft die B-GmbH, die ihre Tätigkeit eingestellt
hat und einen Verlustvortrag von MEUR 1 in ihrer
Steuerbilanz aufweist. Die C-AG plant, einen Großteil der
Belegschaft zu entlassen und den Verlustvortrag mit
späteren Gewinnen zu verrechnen. Welche steuerlichen
Probleme stellen sich?
Steuersatz
Beispiel 19
Das Eigenkapital der B-AG zeigt folgende Werte:
- Nennkapital: MEUR 10
- Kapitalrücklagen: MEUR 2
- Gewinnrücklagen: MEUR 3
- Bilanzgewinn: MEUR - 0,5
Berechnen Sie die Mindestkörperschaftsteuer!
Privatstiftung Besteuerungssystem
Stifter
Stiftungseingangssteuer: 2,5 % (uU 25 %) (§ 2 StiftEG)
Zuwendung eines inländischen Grundstücks: + 3,5%
Besteuerung der PS:
Laufende Besteuerung der PS: 25 %
Zuwendungsbesteuerung
Erträge: 25 %
PS
Begünstigte
Substanz: steuerfrei
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Privatstiftung
Beispiel 20
Die Wiener Rechtsanwältin C entscheidet sich eine Privatstiftung zu errichten und bringt
folgendes Vermögen in die Stiftung ein:
Eine Eigentumswohnung in Innsbruck (Zweitwohnsitz). Wert: € 500.000,--, Einheitswert: €
50.000,-Eine 10%ige Beteiligung an einer inländischen börsennotierten AG. Anschaffungskosten
(vor 4 Jahren): € 100.000,--, derzeitige Kurswert: € 120.000,-Ein Sparbuch: Wert € 200.000,-a) Berechnen Sie die Stiftungseingangssteuer.
b) Im Jahr 01 erwirtschaftet die Privatstiftung folgende Einkünfte:
Einkünfte aus der Vermietung der Eigentumswohnung
Zinsen aus dem Sparbuch
Beteiligungsertrag aus der 10%igen Beteiligung an der inländischen börsennotierten AG
Wie sind diese Einkünfte zu versteuern?
c) Im Jahr 05 wendet die Stiftung die Zinsen von den Jahren 01 bis 04 dem Stifter zu.
Umgründungen
•
Umgründung = Änderung des Rechtsträgers eines Unternehmens
– Formwechselnd: Änderung der Rechtsform, keine Änderung der Identität des
Rechtsträgers und somit keine Übertragung von Vermögen (kein UmgrStG)
– Übertragend: Immer Übertragung von Vermögen
•
UmgrStG verhindert bei Übertragungen die Besteuerung als Liquidation
oder Tausch
– Vermeidet demnach nachteilige Steuerfolgen
– Zwingendes Recht
•
Steuerneutralität der Umgründung
–
–
–
–
Unterbleiben des Aufdeckens der stillen Reserven durch Buchwertfortführung
Verlustvortragsübergang
Kein steuerbarer Vorgang iSd UStG
Entlastung von Verkehrsteuern und Gebühren
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Arten von Umgründungen
Art der Umgründung
VON
AUF
Verschmelzung
Körperschaft
Körperschaft
Umwandlung
Körperschaft
Hauptgesellschafter
Mitunternehmer
Einbringung
Körperschaft / natürliche Person
/ Mitunternehmerschaft
Körperschaft
Zusammenschluss
Körperschaft /
natürliche Person /
Mitunternehmerschaft
Mitunternehmerschaft
Realteilung
Mitunternehmerschaft
Gesellschafter
Mitunternehmerschaft
Spaltung
Körperschaft
Körperschaft
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Umgründungen und Verkehrsteuern
• Umsatzsteuer
– Vermögensübertragungen nicht umsatzsteuerbar
• Gesellschaftsteuer
– Nur bei Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung und Spaltung: ZweiJahres-Frist
– Einbringung und Abspaltung: Übertragenes Vermögen muss länger als
zwei Jahre beim Einbringenden bestehen
– Sonst: Übertragende Körperschaft muss länger als zwei Jahre bestehen
• Grunderwerbsteuer
– Übertragung von Grundstücken: Bmgl = doppelter Einheitswert
• Gebührenbefreiungen
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Umgründungen
Beispiel 21
Herr Bruch ist Buchhändler in Wien. Er beteiligt sich an der X-GmbH
und leistet seine Buchhandlung als Sacheinlage (Buchwert € 800.000,--,
Verkehrswert € 1.000.000,--).
a) Gehen Sie kurz auf die umgründungssteuerrechtlichen
Konsequenzen
ein.
b) Wie ist die Sacheinlage zu bewerten?
Umgründungen
Beispiel 22
A und B sind zu je 50% Gesellschafter der A & B-OG, die zwei
Teilbetriebe führt. Teilbetrieb I hat einen Buchwert von MEUR 4 und
einen Verkehrswert von MEUR 5; Teilbetrieb II einen Buchwert von
MEUR 3 und einen Verkehrswert von MEUR 5. Da sich A und B nicht
mehr verstehen, möchten sie nunmehr als Einzelunternehmer tätig sein.
Dabei will A Teilbetrieb I und B Teilbetrieb II übernehmen. Beurteilen
Sie den Sachverhalt aus Sichtweise des UmgrStG.