Einführungsphase

Download Report

Transcript Einführungsphase

Informationen zum Übergang

in die

Einführungsphase

der gymnasialen Oberstufe (Klassen 10)

Versetzung in die Qualifikationsphase

Gesetzliche Grundlagen:

1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.03.2011

2. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009;

GVBl. LSA Nr. 25/2009

3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004

SVBl. LSA Nr. 9/2004

Gymnasiale Oberstufe: Versetzung in die Einführungsphase: Versetzt wird auch bei:

• Einführungsphase (10. Klasse) Noten • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Punktesystem • zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches • mangelhafte Leistung in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach • mangelhafte Leistung in einem Kernfach

und

mangelhafte Leistung in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach

oder

mangelhafte Leistung in zwei sonstigen versetzungsrelevanten Fächern

Versetzung in die Qualifikationsphase

Versetzt wird auch bei: Versetzung in die Qualifikationsphase:

• Alle nicht ausreichenden Leistungen müssen ausgeglichen werden.

• Mangelhafte Leistungen in einem Kernfach können nur durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden.

• Mangelhafte Leistungen in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach können durch mindestens befriedigende Leistung in einem versetzungsrelevanten Fach ausgeglichen werden.

• zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches • mangelhafte Leistung in nur einem Fach Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich • kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich

Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe

-

in der Regel 3 Jahre (Einführungsphase, 4 KHJ Qualifikationsphase)

-

mindestens 2 Jahre (ohne Besuch der Einführungsphase z. B. bei Auslandsaufenthalt)

-

höchstens 4 Jahre (Freiwilliger Rücktritt und Wiederholung ist 1x möglich!)

Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Verweildauer um ein Jahr überschritten werden.

Stundentafel für den 10. Schuljahrgang

Fach

Deutsch Englisch zweite Fremdsprache Musik

oder

Kunsterziehung Geographie

oder

Sozialkunde Geschichte Religionsunterricht

oder

Ethikunterricht Mathematik Biologie Chemie Physik Sport Pool

gesamt

4 2 2 2 2 3

34

2 2 2 2

Stundenzahl

4 3 4

Stundenzuweisung 10. Schuljahrgang

Schuljahr 2015/ 2016

Wahl von Klasse 9 nach Klasse 10 Gesamtschülerzahl unter 131 Stundenzuweisung:

5 Klassen

Pool Sockel Summe - momentan 6 Klassen - 5 Klassen 133 Schüler 15 6 21 Rechtskunde Sozialkunde bili Wirtschaft Informatik Astronomie Kunst Berufsvorbereitung Anzahl der Kurse Stundenbedarf 1 1 2 1 2 2 (+1 Extrazuweisung ) 4 2 4 2 4 (Stundentafel) +1 5 2 5 16 21 4 8 Summe Stundenbedarf 2 10 14

Einführungsphase 2014/ 2015

Name, Vorname: ________________________ Klasse: _________________________

1.

Pflichtfächer: Deutsch, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Sport, Englisch, Französisch 2. Wahlpflichtfächer: ( 4 Fächer Pflichtbelegung ) Pro Wahlentscheidung ist nur ein Fach möglich: Musik

oder

Kunsterziehung Geographie

oder

Sozialkunde

oder

Sozialkunde bilingual (nur als Fortführung) ev. Religion

oder

Ethik

Einführungsphase 2014/ 2015

Aus den folgenden Fächern ist ein weiteres Fach zu wählen. Bitte einen Erst- und einen Zweitwunsch angeben!

-Informatik -Rechtskunde - Geographie - Kunsterziehung - Musik - Astronomie - Sozialkunde - Wirtschaft

Erstwunsch: __________________ Zweitwunsch: ___________________

Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Kurs besteht nicht.

Die Kurswahl ist für beide Halbjahre verbindlich.

Die hier aufgeführten Kurse können auch gewählt werden, wenn sie in Klasse 9 nicht belegt wurden.

Datum: _______________ Unterschriften: _______________

______

____________________

Erziehungsberechtigte Sc hüler(in)

Die Abiturprüfung

 

Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:

 Mathematik,  Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder eine Naturwissenschaft Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft.

Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. (Ausnahmen: Sport und Astronomie)

• Hier eine Korrektur zur Informationsveranstaltung am 16.01.2015!

• Für Schüler, die Aquarellmalerei als Wahlpflichtfach belegt haben, erscheint auf dem Zeugnis der Vermerk „Nicht erteilt“.

• • Ich hatte diese Mitteilung für das Fach moderne Medienwelten formuliert.

Hier gibt es natürlich im 1. Halbjahr eine Bewertung.

• Ich bitte um Entschuldigung!

• • A. Modrach Oberstufenkoordinatorin