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Transcript hier - Bayerischer Jugendring

Die Jugendbeauftragten in
Bayern
Eine
Erfolgsgeschichte!
Die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendbeauftragten hat
sich in vielen kreisangehörigen Gemeinden sehr
bewährt
Bereits 1972 entstand im Landkreis Haßberge die
Idee
Seit 2002 benennen annähernd alle Gemeinden in
Bayern Jugendbeauftragte
Heute: Eine Erfolgsgeschichte in Bayern!
Weit über 2000 Jugendbeauftragte in 2056 politisch
selbstständigen Gemeinden
In bester Gesellschaft!
Die Jugendbeauftragten in den Städten, Märkten und
Gemeinden leisten wichtige Beiträge und Impulse
zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den
Gemeinden.
Das erfolgreiche Wirken der Jugendbeauftragten
wird zu einem Garanten für gelingende Kommunale
Jugendpolitik.
Das ist es, was für die Belange von Kindern und
Jugendlichen zählt: Der Einsatz und die Kompetenz
der vielen einzelnen Jugendbeauftragten in jeder
Gemeinde in Bayern.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement
Informationen zu den Aufgaben der
Jugendbeauftragten
Tipps zur Kommunalen
Jugendpolitik
Themen:
1.
Grundlagen: Kommunale Jugendpolitik als Standortfaktor
2.
Gesetzliche Grundlagen
3.
Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte
4.
Elemente der Kommunalen Kinder- und Jugendpolitik
5.
Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik
6.
Ihre Partner
Teil 1 Grundlagen:
Kinder- und Jugendfreundlichkeit
in den Gemeinden
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Unsere Aufgaben für Kinderund Jugendliche in den
Gemeinden
>
„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinderund familienfreundliche Umwelt erhalten und
schaffen.....“
§ 1 (3) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
>
„Querschnittaufgabe“ örtlicher Kommunalpolitik
und Kommunalverwaltung
Warum ist diese Aufgabe
so wichtig?
>
(nicht nur) die demografische Entwicklung macht eine
eigenständige „kommunale Kinder- Jugend- und
Familienpolitik“ immer bedeutsamer
>
„Die Herstellung kinder- und jugendgerechter
Lebensbedingungen für die nachwachsenden
Generationen geht uns alle an, weil davon die
Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens abhängt.“
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005
>
kommunale Betreuungs- und Bildungsleistungen für
Kinder, Jugendliche und deren Familien sind „weiche
Standortfaktoren“ für jede Gemeinde
>
Eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder,
Jugendliche und Familien ist ein wichtiger
Standortfaktor für Kommunen mit Zukunft!
Warum brauchen wir die
Kinder- und Jugendarbeit der
Gemeinde?
>
Die „Lebenswelt“ der Jugendlichen ist der
„Sozialraum“ Gemeinde
>
Die Gemeinde ist ein gelebter „Lern- und
Erfahrungsraum“
> verantwortungsbewusste Mitgestaltung
> gesellschaftliche Mitverantwortung
> soziales Engagement
>
Im örtlichen Gemeinwesen können Kinder und
Jugendliche ihre Rolle als Mitbürgerinnen und
Mitbürger erfahren und erproben
Warum brauchen wir die
Kinder- und Jugendarbeit der
Gemeinde?
>
Damit bietet die Gemeinde Lern- und
Erfahrungsfelder zur Identifikation von jungen
Menschen mit dem Gemeinwesen
Das brauchen unsere Gemeinden:
engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich
mit
ihrer Gemeinde identifizieren und an ihrer
Entwicklung aktiv Anteil haben.
>
>
„gelernter Gemeinsinn“ durch Kinder- und
Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche in der
Gemeinde sind ein wertvolles
Gut!
> Angebote und Leistungen der Kinder- und
>
>
Jugendarbeit sind ein „wichtiger Teil der sozialen
und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens“
Eine gute „Kommunale Jugendpolitik“ unterstützt
diese Leistungen und sichert die Attraktivität der
Gemeinde für junge Menschen
Jugendbeauftragte sind die Hauptpersonen der
Kommunalen Jugendpolitik. Sie leisten wichtige
Beiträge und Impulse zur Entwicklung einer
gelungenen Kommunalen Jugendpolitik.
Teil 2
Gesetzliche Grundlagen
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Gesetzliche Grundlagen
>
Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der
Gemeinden auf dem Gebiet der Jugendarbeit
mehrfach beschrieben:
>
>
>
>
Kommunalgesetz: Bayerische
Gemeindeordnung
Landesgesetz: AGSG, Bayerisches
Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch
Bundesgesetz: SGB VIII, Sozialgesetzbuch,
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden
ist damit in verpflichtender Weise mehrfach
legitimiert
Gesetzliche Grundlagen
Bayerische Gemeindeordnung
Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
(1) 1 Im eigenen Wirkungskreis sollen die
Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen
schaffen und erhalten, die nach den örtlichen
Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Wohl und die Förderung des
Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich
sind, insbesondere Einrichtungen …, der
öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der
Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der
Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung,
des Breitensports ….
Gesetzliche Grundlagen
Landesgesetz AGSG:
Ausführungsgesetz zum
Sozialgesetzbuch
Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit
Art. 30 AGSG
Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
(1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend
§ 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem
örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen,
Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11,
12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung
stehen. ...
Gesetzliche Grundlagen
„….wenn keine Umstände
Landesgesetz AGSG:
vorliegen, die den Fall als
Ausführungsgesetz zum atypisch erscheinen lassen,
dann bedeutet das „Soll“ ein
„MUSS“
Sozialgesetzbuch
Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit
BVerwG v. 17.8.1978
Art. 30 AGSG
Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
(1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend
§ 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem
örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen,
Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11,
12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung
stehen. ...
Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz:
SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfegesetz
§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer
Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen
an den Interessen junger Menschen anknüpfen
und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet
werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen
und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung
und zu sozialem Engagement anregen und
hinführen“ ....
Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz:
SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfegesetz
§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände
(1) „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der
Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern.
In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird
Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert,
gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. .....
Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse
werden Anliegen und Interessen junger Menschen
zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Teil 3:
Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte in der
kommunalen Kinder- und Jugendpolitik
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Was sind Jugendbeauftragte?
Definition
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
„Jugendbeauftragte sind zentrale
Ansprechpartner für Belange und Anliegen von
Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche
Aufgaben übernehmen und die Anliegen der
Kinder und Jugendlichen und auch der
Jugendarbeit vertreten, unterstützen und
fördern.“
Bayerischer Jugendring, Arbeitshilfe Jugendbeauftragte, 2014
Ihre Partner
Ihre wichtigsten Partner sind alle Menschen in Organisationen
und Initiativen, die sich im Gemeinwesen auch zum Wohl von
jungen Menschen einsetzen. Arbeiten Sie mit den engagierten
Menschen in ihrer Gemeinde zusammen. Achten Sie dabei auch
auf diejenigen, die (noch) nicht so etabliert sind.
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Ihre Rolle
Kontakte pflegen,
Ideen und Impulse aufnehmen
Die Jugendbeauftragten sorgen als Vermittler für gute
Kommunikation und Zusammenarbeit für optimale Bedingungen
zur Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Kinder,
Jugendliche und deren Eltern
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Ihre Aufgaben
>
Kontaktpflege
Von der Gemeinde ... zu den
Mitarbeiter/innen der
Jugendarbeit, zu Kindern und
Jugendlichen, zu Schulen,
Kirchen, weiteren
Organisationen und
Institutionen
>
Transparenz von
Entscheidungen
des Gemeinderates
>
Information
>
Beratung
in Fragen zu Kindern und
Jugendlichen in der
Gemeinde
>
Unterstützung
der Mitarbeiter/innen der
Jugendarbeit
Koordination
Zusammenarbeit von
Organisationen Personen,
Gruppen und Initiativen, die
mit Kindern und Jugendlichen
tätig sind
>
>
Vertreten und Vermitteln
von Belangen
der jungen Menschen im
Gemeinderat, in der
Öffentlichkeit
Ihr Arbeitsfeld:
Entwickeln und Gestalten von
„Infrastrukturen“ für Kinder, Jugendliche und
deren Familien in Ihrer Gemeinde
Schauen Sie mal genau auf die nächste Folie: Fehlt was?
Fehlt etwas?
Teil 4:
Elemente der kommunalen Jugendpolitik
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Das gestalten Sie vor Ort:
Einrichtungsstrukturen
Bitte nicht so
>
Eine ausreichende Infrastruktur von
Einrichtungen für Kinder- und
Jugendliche gehört in jede
Gemeinde
>
Jugendheime, Jugendräume
>
Jugendtreffs, Stadtteiltreffs
>
Jugendzentren
>
Spielplätze
>
……
Das gestalten Sie vor Ort:
Mitarbeiterstrukturen
„unbezahlbar
aber
förderbar“
Fördern Sie das
ehrenamtliche
Engagement:
die Gruppenleiter/innen
die Verantwortlichen im Jugendtreff
die Betreuer/innen bei Ferienfreizeiten
die Organisatoren von Initiativen
und andere Freiwillige
>
z.B.
>
>
>
Aufwandsentschädigungen
Vergünstigungen
Einladung zu Jugendleiter/innenVersammlung
....
>
Auch pädagogisches Fachpersonal
ist nötig
>
Gemeinde- Jugendpfleger
>
Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten
>
Streetworker / Mobile
>
Jugendarbeit
Tipp:
>
Möglichkeiten von gemeindlichen
>
Kooperationen nützen
Das gestalten Sie vor Ort:
Beteiligungsstrukturen
>
Entwicklung von Gemeinsinn,
>
Beteiligungsmöglichkeiten
soziale Verantwortung und
Solidarität.
>
Stadtteil
>
>
Verantwortungsübernahme und
Identifikation mit Gemeinde,
Heimatsinn!
Vielfältige
Repräsentative Formen
(Jugendgemeinderat,
Jugendparlament)
>
Offene Formen
>
Projekte
>
Arbeitskreise/ Runde Tische (Das „Jugendring-
(Jugendforum, Jugendversammlung)
(Planungsprojekte, Workshops, Zukunftswerkstatt)
Prinzip“)
>
Beachte die
Beteiligungsstandards!
>
Erweiterung bestehender Ausschüsse
u.s.w
Das gestalten Sie vor Ort:
Förderstrukturen
>
Planungssicherheit durch eine ausreichende
finanzielle Ausstattung z.B. für
Teil 1:
Grundlagen
>
>
>
Teil 2:
Gesetze
>
Teil 3:
Aufgaben
>
>
>
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
>
„Basisförderung“ für die Jugendgruppen
Die laufende Arbeit der Jugendgruppen
Anschaffung von Geräten und Materialien für eine
wirkungsvolle pädagogische Arbeit
Die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der
Kinder- und Jugendarbeit.
Einrichtungen der Jugendarbeit (zB. Jugendtreffs)
Aktivitäten auf Gemeindeebene
Förderung des Jugendforums
Achte auf die Abstimmung mit den Förderungsstrukturen
des Landkreises/ Kreisjugendring
Das gestalten Sie vor Ort:
Eigene Angebote der
Gemeinden
Das Jugendfest der Gemeinde ...,
das Kinderferienprogramm ...,
die Jugendkulturveranstaltung ...
der Kinder- und Jugendtag ...
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
>
Tipp:
nicht verzetteln
anregen
motivieren
koordinieren
Zusammenarbeit suchen
fördern
unterstützen
Rahmenbedingungen schaffen
Teil 5:
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik in den Gemeinden
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
1. Planen und Schwerpunkte setzen
>
>
>
>
>
>
>
Situationsanalyse
Bedarfsermittlung: Der Bedarf bestimmt das Angebot
Angebotsschwerpunkte festlegen
Arbeitskonzept planen
Immer: Jugendhilfeplanung beachten
Immer: Gemeinderat informieren,
Am besten: Das Arbeitskonzept im Gemeinderat abstimmen
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
2. Rahmenbedingungen schaffen
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
>
>
>
>
Infrastrukturen gestalten
gute Arbeitsvoraussetzungen für Andere bereitstellen
Initiativen aufgreifen
Anliegen ermöglichen
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
3. „Subsidiär“ arbeiten
Teil 1:
Grundlagen
>
Subsidiarität bedeutet:
Teil 2:
Gesetze
>
Vorrang für freie Träger,
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Selbstständigkeit von freien Trägern beachten
Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken,
dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
Teil 3:
Aufgaben
>
Teil 4:
Elemente
>
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
>
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
4. Lebensräume gestalten
>
Bauleitpläne und
Flächennutzungspläne
überprüfen
>
Offene (Spiel-) Landschaften
ermöglichen
Teil 4:
Elemente
>
Öffnung von Räumen
Teil 5
Strategien
>
Universalflächen schaffen
Teil 6
Partner
>
öffentlichen Nahverkehr
stärken
Bitte nicht so:
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
5. Integration und Chancengleichheit
herstellen
>
Auf interkulturelle Verständigung achten
>
Stichworte Integration und Inklusion
>
Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen
Teil 3:
Aufgaben
>
Benachteiligungen abbauen
Teil 4:
Elemente
>
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
fördern
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
( vgl. § 9 SGB VIII)
Teil 6:
Kooperations- Partner
auf kommunaler Ebene
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Ihre Kooperations- Partner
auf kommunaler Ebene
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
> Kommunale Jugendarbeit
> Kreisjugendring
Aufgaben der Landkreise
>
Gesamt- und Planungsverantwortung
>
gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten
Leistungsangebotes
>
Anregung, Beratung, und Unterstützung
Teil 2:
Gesetze
>
Gegebenenfalls Förderung
Teil 3:
Aufgaben
>
Beteiligung der Gemeinden an der
Jugendhilfeplanung
>
Gewährleistungspflicht
Teil 1:
Grundlagen
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
Aufgaben der Landkreise
Teil 1:
Grundlagen
>
Teil 2:
Gesetze
>
Anregung,
Beratung
Teil 4:
Elemente
für Verwaltung,
Mitarbeiter-/innen in
den Gemeinden,
Teil 5
Strategien
Bürgermeister-/innen
Teil 3:
Aufgaben
Teil 6
Partner
>
>
Unterstützung
>
z.B. durch
Kooperations-projekte
Aufgaben der Landkreise
Teil 1:
Grundlagen
Teil 2:
Gesetze
Teil 3:
Aufgaben
Teil 4:
Elemente
Teil 5
Strategien
Teil 6
Partner
>
Koordination
z.B. kommunale
Zusammenarbeit,
Zweckverbände, usw.
>
Förderung
z.B. Impulsförderung
Personalkostenförderung
Vielen Dank
V
Viel Erfolg
Konzept, Text:
Winfried Pletzer
Bayerischer Jugendring 2014