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Kinder- und Jugendpolitik
Folien zur Unterstützung des
Lernkonzeptes
Was ist Kinder- und Jugendpolitik?
Der historische Kontext bestimmt den Blick auf Kinder und Jugendliche und somit auch die jeweiligen
gesellschaftlichen Ziele und Instrumente der Kinder- und Jugendfürsorge bzw. Kinder- und Jugendhilfe
bspw. …
… als Teil der Armenfürsorge und
caritatives Handlungsfeld.
… als Mittel zur gesellschaftlichen Einbindung
und Nutzung von Kindern und Jugendlichen,
bspw. als Arbeitskraft.
… als polizei- und ordnungspolitisches Instrument
zur Abmilderung der Folgen sozialer Ungleichheit
mit dem Ziel der Sicherung des gesellschaftlichen
Friedens.
… als Mittel zur gesellschaftlichen
Gleichschaltung oder zur militärischen
Nachwuchssicherung.
… als (sozialpolitisches) Instrument, um
strukturelle Benachteiligungen bestimmter
gesellschaftlicher Gruppen auszugleichen
… als Mittel zur Demokratieerziehung.
… als gesetzlich verbrieftes Recht von
Kindern und Jugendlichen auf Hilfe und
Unterstützung.
… als eigenständiges politisches
Handlungsfeld
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Kinder- und Jugendpolitik in der Verantwortung
Aktuelle Ziele der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesfamilienministeriums:
1. Faire Chancen für alle Kinder trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten von Anfang an
schaffen.
2. Besondere Unterstützung und individuelle Förderung für Kinder, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen.
3. Verbesserung der gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen für Kinder und für
ihre Eltern.
Begründungslinien:
Auf welche Entwicklungen und Problemlagen
reagiert die Kinder- und Jugendpolitik?
1. Demographische Entwicklung
2. Veränderungen in den Lebenslagen von
Kindern und Jugendlichen
3
Kinder- und Jugendpolitik & Kinder- und Jugendhilfe
in der Verantwortung
Aktuelle Ziele der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesfamilienministeriums:
1.
Faire Chancen für alle Kinder trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten von Anfang an schaffen.
2.
Besondere Unterstützung und individuelle Förderung für Kinder, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen.
3.
Verbesserung der gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen für Kinder und für ihre
Eltern.
Was kann der Beitrag der Sportjugend dazu sein?
•
Begleitung und Beratung der politisch Verantwortlichen im
politischer Gremien oder Fachzirkel.
•
Einbringen von Erfahrungswerten aus der eigenen Praxis
Kindern und Jugendlichen und ihren Familien.
•
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen bzw. unterstützen.
•
Übernahme von Verantwortung zur Mitgestaltung für das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen in öffentlicher Verantwortung.
•
Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe aktiv an der Förderung von Kindern und Jugendlichen
mitwirken - insbesondere für diejenigen, die in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen.
Rahmen
mit
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Hintergrund und Aufgaben für eine Eigenständige
Jugendpolitik
Entwicklungshintergrund:
Grundlagen
Die Jugendphase in Deutschland unterliegt einem tief greifenden
Strukturwandel, v.a. durch
• den demographischer Wandel,
• die Globalisierung mit steigenden Anforderungen an Wissen und
Kompetenzen,
• die Beschleunigung und Verdichtung der Bildungs-biographie mit
einer stärkeren Zeitregulierung des Alltags,
• die fortschreitende Heterogenisierung der Jugendphase.
• Eckpunktepapier des BMFSFJ:
„Eine Allianz für Jugend.
Entwicklung und Perspektiven
einer Eigenständigen
Jugendpolitik“, 2011
• Stellungnahme des
Bundesjugend-kuratoriums:
„Zur Neupositionierung von
Jugendpolitik“, 2009
• Koalitionsvertrag CDU/CSU,FDP,
2009
Aufgabe einer Eigenständigen Jugendpolitik:
•
•
• Nationaler Aktionsplan „Für ein
kindergerechtes Deutschland
2005 - 2010“
bestmögliche und passgenaue Rahmenbedingungen für alle
Jugendlichen zu gewähren;
Jugendpolitik als gesellschaftlich relevante Zukunftspolitik zu gestalten
(= Aufwertung des Politikfeldes).
• UN-Kinderrechtekonvention
• Orientierung an der
Europäischen Jugend-strategie
2010 – 2018
Drei zentrale jugendpolitische Herausforderungen:
1. faire Chancen für alle Jugendlichen,
2. gelungene Ressourcenaufteilung von (Aus-)Zeiten und Räumen,
3. Perspektiven und Zuversicht für ein Leben in der Zukunft.
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Was sind Jugendverbände?
(§ 12 SGB VIII)
Jugendverbände sind Zusammenschlüsse von jungen Menschen mit gemeinsamen
Interessen oder Zielen.
Besondere Rolle der Jugendverbände:
•
Jugendarbeit wird von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und
mitverantwortet.
•
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt, sie ist i.d.R. auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, kann sich
aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind.
•
Jugendverbände gelten als Vertreter der Anliegen und Interessen junger Menschen.
Ehrenamtlichkeit
Freiwilligkeit
Partizipation
Prinzipien der
Jugendverbandsarbeit
Demokratische
Organisation
Selbstorganisation
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Kommunen als Teil
der Bundesländer
Artikel 85 GG, Artikel 78 VerfNRW
•
Im Staatsaufbau bilden die Kommunen
einen Teil der vollziehenden Gewalt
(Exekutive).
•
Als unterste Ebene im Staat sind sie in die
Länder integriert und bilden damit einen
Teil der Verwaltung der Länder.
•
Gemeinden und Gemeindeverbänden
dürfen keine Aufgaben durch
Bundesgesetze übertragen werden (Art.
85 GG).
•
Da Gemeinden bzw. Kreis keine eigenen
Gesetze erlassen, sind sie keine
eigentlichen Parlamente wie Landtage
oder der Bundestag.
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Wer ist wer … und wer macht was?
In der Kommune
Verwaltung
Ausschüsse
besetzt
leitet
Gemeinderat
Bürgermeister/in
kontrolliert
•
•
•
•
Bürgerversammlung
Bürgerantrag
Bürgerbegehren
Bürgerentscheid
Mitspracherecht über …
erfüllt
Dienstleistungen
wählen
Bürgerinnen und Bürger
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Zusammenspiel öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Deutscher
Bundestag
Deutsches Nationalkomitee für
internationale Jugendarbeit
Deutscher
Bundesjugendring
(DBJR)
Deutsche
Sportjugend
(dsj)
Ring Politischer
Jugend
(RPJ)
Andere zentrale
Verbände und
Institutionen
Wohlfahrtsz.B.
AGJ, AdB,
verbände
BKJ, DJH, DJI,
IJAB
Bundestagsausschuss für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen
und Jugend
Kinderkommission
Landesebene
Wohlfahrtsverbände
Land
Andere
Verbände
auf Landesebene
Landesjugendhilfeausschüsse
Landesregierung
oder Senat
Oberste
Jugendbehörde des
Landes
Stadtrat,
Kreistag
Gemeinderat
Örtliche
Sportvereine
Stadt- oder
Kreisausschuss des
RPJ
Andere
Wohlfahrts- Verbände
verbände
auf OrtsOrtsebene
ebene
Stadt- oder
Kreisjugendhilfeausschüsse
Stadt-, Kreis-,
Gemeindeverwaltung
Landesjugendamt
Landesverbände
der kommunalen
Spitzenverbände
Stadt
Landkreis
Gemeinde
Stadt- oder
Kreisjugendamt
Erläuterung:
Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich
Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien
Berufung
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Kommunale
Ebene
Kommunale
Ebene
Landesausschüsse
des RPJ
Kommunale
Spitzenverbände
auf Bundesebene
Landesebene
Stadt- oder
Kreisjugendringe
dsj-Landessportverbände
Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesjugend- und
Familienbehörden
Bundesjugend
-kuratorium
Landtag oder
Abgeordnetenhaus
Landesjugendringe
Bundesrat
Bundesregierung
Bundesebene
Bundesebene
Freie Kinder- und Jugendhilfe
Beteiligungsmöglichkeiten
-
Sportjugenden der Vereine
Sportjugenden der Kreise und Städte
J-Teams
Kreisjugendring
Andere Jugendverbände in den
Kommunen (z.B. Pfadfinder, Falken
etc.)
Ansprechpartner bei der Sportjugend NRW
Team Jugendpolitik
[email protected]
0203 7381-758
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