Entwicklung der schulischen Talentsichtungs - Schulsport-NRW

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Transcript Entwicklung der schulischen Talentsichtungs - Schulsport-NRW

6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
Grundlagen der
inklusiven Schulentwicklung
und deren Auswirkungen
auf den Sportunterricht
13.04.2015
R. Schmitz
1
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
Kernfrage:
Welche Folgen hat eine inklusive Schulentwicklung
für den Sportunterricht?
1.
Politische und rechtliche Grundlagen
2.
Hier nicht zu beantworten: Was ist erfolgreicher: Inklusion oder
Segregation?
3.
Was ist bisher getan worden?
4.
Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung des
Sportunterrichts
5.
Was bleibt zu tun?
13.04.2015
R. Schmitz
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6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
Kernfrage: Welche Folgen hat eine inklusive Schulentwicklung
für den Sportunterricht?
Gibt es besondere Chancen und Probleme?
Gibt es Grenzen bezüglich bestimmter Schulformen?
Gibt es Grenzen bezüglich bestimmter Behinderungen?
Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es, zielgleich zu unterrichten?
Welche personellen, fachlichen und sächlichen Ressourcen sind notwendig?
13.04.2015
R. Schmitz
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
1.
Politische und rechtliche Grundlagen (1)
13.12.2006: Übereinkommens der UN über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen!!!)
(Behindertenrechtskonvention), dort: Artikel 24: Bildung
 „…gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen…mit
dem Ziel, (Bei Menschen mit Behinderungen)… Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre
geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen “
 „…stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
 Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden
 …Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden
 …wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen … angeboten werden.“
 „….ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem Brailleschrift,
alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch
andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;…“
 „…treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften
…Schulung von Fachkräften ,…alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation
sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit
Behinderungen …“ zu ermöglichen.
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R. Schmitz
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
1.
Politische und rechtliche Grundlagen (2)
21.12.2008: Bundestag stimmt dem UN–Gesetz zu. Es gilt für die
Bundesrepublik ab 2009 (s. d.: § 24):
„…stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
1a)
Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden …
2a)
…Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an
Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;….
2c)
angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
2d)
…innerhalb des allgem. Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird,
2e)
… in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell
angepasste Unterstützungsmaßnahmen…angeboten werden.
4
…Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften…und zur Schulung von Fachkräften
getroffen werden.…Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für
Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen,
Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien
zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.“
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R. Schmitz
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
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Politische und rechtliche Grundlagen (3)
18.11.2010: Pädagogische und rechtliche Aspekte (Beschluss der KMK)
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„Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf welche Weise
gemeinsames Lernen zu realisieren ist.“
„…Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine
Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen .“
„Alle Schulgesetze…sehen das gemeinsame Lernen..vor.“
„… gemeinsamen. … auch individ. Bildungs- und Erziehungsbedürfn. Rechnung… tragen.“
„Die Lernstands- und Leistungsmessung sowie die Leistungsbewertung müssen auch in Bezug
auf diese individuellen Ziele erfolgen.“
„das Zusammenwirken der allgem. Pädagogik mit der Sonderpädagogik ist unabdingbar“
„Lehrkräfte aller Schularten sollen in den verschiedenen Ausbildungsphasen für den
gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler vorbereitet und fortgebildet
werden…“
„…erfordert …die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der individuellen Lernausgangslage und Lernentwicklung und eine darauf bezogene Lern- und Förderplanung; sie erfolgt auf
der Grundlage einer person- und umfeldbezogenen Diagnostik.“
„Sie arbeiten mit Partnern aus Medizin, Sozial- oder Jugendhilfe eng zusammen.“
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R. Schmitz
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
1.
Politische und rechtliche Grundlagen (4)
01.12.2010: NRW-Landtag beschließt ohne Gegenstimmen, die UNBehindertenrechtskonvention in der Schule umzusetzen .
21.03.2013: Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)
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Eltern können Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2014/2015 in Klasse 5 einfordern.
Endausbau im Schuljahr 2025/26
Ausbildungskapazitäten der Hochschulen anpassen und zeitl. Befristet Qualifikationsmaßn.
wissenschaftliche Begleitung
Änderung des SchG,
§ 2: inklusive Bildung
§ 19: regelt, ob zielgleich oder zieldifferent
§ 20:Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die
Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Schule kann Antrag auf
sonderpädagogische Förderung stellen. Schulaufsicht kann - begründet – in die Entscheidung
der Eltern eingreifen
 § 46: Zahl der aufzunehmenden SuS kann reduziert werden, wenn gemeinsam unterrichtet
wird.
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
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Politische und rechtliche Grundlagen (5)
01.04.2012: Bildungspartner verfassen eine gemeinsame Erklärung:
“ Sportvereine und Schulen werden Bildungspartner in NRW“
Sportvereine und Schulen werden Bildungspartner (Gemeinsame Erklärung: MSW, MFKJKS,
Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, Sportjugend NRW). Sie beziehen sich auf
bereits bestehende Vereinbarungen:
 Pakt für den Sport
 Rahmenvereinbarung „Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen….“
 Kooperationsvereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und LSB
 „Starker Sport – Starke Städte und Gemeinden in NRW“ (10.03.2010)
 LSB und Landkreistag: „Hand in Hand für den Sport“ (11.04.2011)
 LSB: NRW bewegt seine Kinder“
Unterstützung bei allen Programmen durch
 die Medienberatung NRW
 Landesstelle für den Schulsport
 Berater im Schulsport
 Regionale Bildungsbüros / Bildungsnetzwerke
 Koordinatoren bei den Kreissportbünden
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
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1.
Politische und rechtliche Grundlagen (6)
03.07.2012: „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“: Aktionsplan NRW
Kernforderungen:
 Allen Kindern muss der Zugang zur allgemeinen Schule eröffnet werden (Rechtsanspruch)
 Vorrang für die Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung
 Schulen müssen so gestärkt werden, dass sie Förderbedarfe erfüllen können
 Eltern können weiterhin eine Förderschule wählen (kann allgemeine Schule im Einzelfall auch
prüfen lassen!)
Aber: auf die Besonderheiten des Sportunterrichts wird nicht eingegangen!!
Ab 1. August 2013: Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren.
Einbezogen sind damit auch Kinder mit Behinderungen
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R. Schmitz
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6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
2.
Hier nicht zu beantworten: Was ist erfolgreicher: Inklusion
oder Segregation?

Wir haben einen verbindlichen Auftrag! „Die Behindertenrechtskonvention
ist für alle Träger öffentlicher Gewalt und damit für den Bund, die Länder
und die Kommunen völkerrechtlich verbindlich.“ (s. KMK)
Kern: Förderung am anderen Ort - neue Form der individuellen Förderung
Beginnen und steigern


Hinweise:
 17 % der SuS mit Behinderung besuchen bereits eine Regelschule; 83 % lernen in einer
Förderschule; Ziel: in 10 Jahren sollen 85 % in der Regelschule beschult werden
 Anzahl der SuS mit Beh.: 5 – 6 % eines Jahrganges - d.h.: rd. 2 SuS pro Lerngruppe
 Viele Formen der Behinderung: Sehen, Hören/Kommunikation, Sprache, Lernen, geistige,
emotionale und soziale, körperlich-motorische
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R. Schmitz
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
3. Was ist bisher getan worden? (1)
 S. (schul)rechtliche Legitimationen: u.a.: Änderung des Schulgesetzes
(9. Schulrechtsänderungsgesetz) ist auf dem Wege: aktuell: Beteiligung der Ausschüsse
 Ausstattung mit Personal:
 In 2013 für gemeinsames Lernen: 1680 Lehrkräfte
 Pro Schulamt eine Koordinierungskraft (53): Beratung der Schulen, Eltern und Schulträger
 Pro Kompetenzteam: Moderatoren, die wissenschaftlich unterstützt werden

Fortbildung und Ausbildung
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


FB –Angebot zur inklusiven Didaktik, Unterrichtsentwicklung, Diagnostik u. Förderplanung
AG „Inklusion“ im MSW; s.a. Mitarbeiter in der BR (Frau Becker)
Unterrichtsbegleitend: FB zum Erwerb des sonderpädagogischen Lehramts
Fortbildungstag für Schulen
Professionalisierung der Moderatoren der Kompetenzteams
Kooperation mit erfahrenen Schulen
(s.a.: „Aktionsplan der Landesregierung)
 Ausbildungskapazitäten an den Uni´s sollen erhöht werden.
Aber: Besonderheiten des Schulsports werden kaum thematisiert
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4.
Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung
des Sportunterrichts (1)
Alle SuS sollen auf der Basis ihrer individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten
sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft miteinander lernen und individuell
gefördert werden (s.a.: lerntheoretisches Modell: anthropogene und sozio-kulturelle
Voraussetzungen beachten).
D. h.: Bedingungen des Lernens (individuale (motorische und emotionale) und soziale
Voraussetzungen) prüfen (Diagnose) und auf der Basis der festgestellten
Ausgangslage möglichst selbstgesteuerte Lernwege zur individuellen
Erreichung der Kompetenzerwartungen ermöglichen und das
innerhalb einer Lerngruppe.
Das hat Konsequenzen für
 Unterrichtsgestaltung


Didaktik/Kommunikation
Methodik
 Leistungsbewertung
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6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
4.
Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung
des Sportunterrichts (2)
Unterrichtsgestaltung (s.u.a: Gutachten Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz, Juni 2011)
„Guter Unterricht meint dabei, dass alle Schüler/innen einer Lerngruppe (individuell) optimale
Lernergebnisse in einem sozial befriedigenden Lernklima erreichen“
Es geht um die „dynamische Balance zwischen Annäherung und Abgrenzung.“
(s. Christa Kleindienst-Cachay) oder:
Wie viel Gemeinsamkeit ist möglich, wie viel Separierung ist notwendig?
Didaktik/Kommunikation
 konstruktive Einstellung der Lehrkräfte gegenüber Verschiedenartigkeit
 Akzeptanz von Differenzen
 soziale Beziehungen in der Klasse fördern
 planvolle Teamarbeit zwischen den (beiden) Lehrkräften
 Kenntnis der (differenzierten) curricularen Anforderungen
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
4.
Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (3)
Konstruktive Gelingensbedingungen für individuelle Förderung
1.
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

Grundlagen ermitteln – Beobachtungskompetenz entwickeln
Lernausgangslage: Wahrnehmungs-, Bewegungs-, Fach- und Sozialkompetenz der SuS
Erfahrungs- und Interessenlage der SuS
Beobachtungskompetenz der Lk (z. B.: s. Bedingungsanalyse nach dem lerntheoretischen Modell)
2.


Unterrichtskonstruktion
Immer kompetenzorientiert (s. päd. Perspektiven - aber auch Inhalte und Methoden)
Innere Differenzierung – aber wie:
→ gleiche aber offene Aufgabenstellung (s. LP GS: Lernaufgaben vs. Leistungsaufgaben)
→ unterschiedliche Aufgabenstellung
→ Lernbegleitung – Lernberatung
Äußere Differenzierung

Eine Lernaufgabe ist eine Lernumgebung zur Kompetenzentwicklung und steuert den Lernprozess durch eine Folge von gestuften Aufgabenstellungen mit entsprechenden Lernmaterialien.
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4.
Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (4)
Methodik
Grundsätze auf der Basis einer klaren Unterrichtssteuerung: Lernen durch Handeln, Wechsel der
Sozialformen, kommunikatives Lernen (Peer-Peer-Lernen), verstärkte Partizipation (Einführung
von Wahlmöglichkeiten beim Anspruchsniveau, bei Teilthemen, Zeitdauer, Medien, Sozialformen,
Präsentationsarten), Verantwortungsübergabe auch an ‚schwierige’ Schüler/innen, Teamarbeit,
Zielvereinbarungen auf Basis von Förderplänen mit SEN (special educational needs) -Schülern
Mögliche Formen:
A) kooperativen Lernens („Peer- Tutoring“),
individuelle Verantwortung in der Gruppe und Einlassen auf die Gruppe; Lösungen und
Reflexion im kommunikativen Gruppenprozess
B) differenzielles Lernen
Variation des Bewegungsablaufes unter Beachtung des Bewegungsideals möglich, Lösung der
Bewegungsaufgabe durch Versuchen und Selbstkorrektur
C) Problemorientiertes Lernen
gegenwartsbezogenes, zukunfts- und anwendungsorientiertes, komplexes Problem als
Ausgangslage, individuell bedeutsam und selbstgesteuert lösbar (Lernbegleitung),
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Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (5)
Welche Bewegungsbeziehungen sind möglich? Ein meth.-didakt. Raster:
(s. Weichert 2000/ Kleindienst-Cachay)
Koexistent mit oder ohne Wettbewerb = Bewegungshandeln erfolgt unabhängig voneinander ,
jeder für sich, mit Hilfe (Gerät, Mitschüler(in) oder Lehrkraft)
(Bewegungslandschaften, Stationenbetrieb, bei den Spielen…)
Kooperativ-additiv= gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe mit
unterschiedlichen – ergänzenden Leistungen
(z. B. Paddeln, Tandemfahren, Rollstuhlstaffel mit Partnerhilfe…)
Kooperativ-kompensatorisch= gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe
mit ausgleichend-unterstützenden Leistungen
(Pyramidenbau, Akrobatik, Rollstuhltanz, Skilanglauf als Tandem…)
Kooperativ-differenziert = gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe mit
unterschiedlichen Aufgaben
kompetitiv-differenziert = jeder trägt nach seinen Möglichkeiten zur Umsetzung bei.
(z. B.: Große Spiele)
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Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung
des Sportunterrichts (5)
 Leistungsbewertung
Grundlagen:
 Unterrichtsvorgaben in einem gemeinsamen Plan integrieren, der einerseits die allgemeinen
(Mindest-)Lernziele, andererseits davon abweichende individuelle Lernziele ausweist.
 ausweisen, welche der in einem Fach vorhandenen Kompetenzbereiche erworben wurden.
 Zur Bewertung eine gegliederte Einteilung in mehrere Kompetenzniveaus vornehmen. Als
weitere Information kann zusätzlich die individuelle Lernentwicklung beschrieben werden.
 Angewendete Methoden bei der Leistungsbewertung berücksichtigen (insbesondere
individuelle und soziale Lernziele/Kompetenzen).
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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht
6. Paderborner Tag des Schulsports 2013
Aus Lehrplan RS: Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
Jahrgangsstufe 6
Jahrgangsstufe 8
Jahrgangsstufe 10
Die SuS können
Die SuS können
Die SuS können
Bewegungsund
Wahrnehmungskompetenz
grundlegende technisch koordinative Fertigkeiten
(Lauf, Sprung und Wurf)
ausführen und in Variationen, in Spielformen sowie
mit unterschiedlichen
Materialien anwenden
technisch-koordinative
Fertigkeiten (Lauf, Sprung
und Wurf) leichtathletischer Disziplinen ausführen und erläutern sowie
für das Aufwärmen nutzen.
leichtathletische Disziplinen (Lauf,
Sprung, Wurf oder Stoß) auf erweitertem technisch-koordinativen
Fertigkeitsniveau ausführen und
grundlegende Merkmale
leichtathletischer Fertigkeiten in
ihrer Funktion erläutern.
Methodenkompetenz
leichtathletische Übungsund Wettkampfanlagen
sicherheitsgerecht nutzen.
unter Anleitung für die
Verbesserung der
leichtathletischen
Leistungsfähigkeit üben
und trainieren
Leichtathl. Wettkampfregeln
erläutern und gemeinsam einen
leichtathl. Mehrkampf für die
eigene Lerngruppe organisieren
sowie dessen Umsetzung
auswerten.
Urteilskompetenz
die eigene leichtathl.
Leistung auf der Grundlage verabredeter Kriterien
einschätzen und bewerten.
die eigene disziplinspezif.
Leistungsfähigkeit und die
Leistungsfähigkeit der Wkgruppe grundlegend
beurteilen.
die eigene disziplinspezifische
Leistungsfähigkeit für die
Durchführung eines
leichtathletischen Wettkampfes
beurteilen.
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5.
Was bleibt zu tun?
Intensive Lehreraus- und –fortbildung:
praxisbegleitend und in der 1. und 2. Phase der Ausbildung mit Pflicht-Modul „Inklusion /
Teamarbeit / individuelle Förderung / Heterogenität… Förderdiagnostik“ (s.u.a: Gutachten Klaus
Klemm / Ulf Preuss-Lausitz, Juni 2011)
Eltern einbinden
Partner einbinden: s.o.
Kommune/Schulträger:
Ausstattung: Räume und Geräte
Kommunikationskultur zwischen allen Partnern: Grundverständnis bezüglich individueller
Förderung
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