Inklusion an bayerischen Schulen, ppt., Stand 8.10.2012

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Transcript Inklusion an bayerischen Schulen, ppt., Stand 8.10.2012

Inklusion in Bayern
Eine Information für
Beratungsfachkräfte
Staatliche Schulberatungsstelle München, Oktober 2012
Die Powerpoint wurde erstellt auf der Grundlage des Manusskripts
„Schulräteinformation 2011/I und dem KMS IV.3 – 5 S 7306.7- 4 b.42008 vom
11.5.2011
Informationsstand 08.11.2011
UN Behindertenrechtkonvention
Staatliche Schulberatungsstelle München
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Inklusion in Bayern - Gesetzgebung
Die Weiterentwicklung eines Bildungssystems, in dem Schülerinnen und Schüler
mit Behinderungen mit anderen gemeinsam lernen, ist ein zentrales
Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zur Umsetzung des Art.24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat eine
interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags einen
Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG (BayEUG-E) eingebracht und im
Juli 2011 beschlossen.
Das im Gesetz vorgesehene Schulprofil „Inklusion“ ist ein sehr guter Ansatz,
um schrittweise die Inklusion von jungen Menschen mit und ohne
Behinderung umzusetzen.
Die Förderschulen in Bayern bleiben auch nach der geplanten Änderung des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Kompetenzzentren für Sonderpädagogik. Sie unterstützen auch künftig die
Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich Lernort für Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
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Inklusion in Bayern – zentrale Anliegen
Folgende Schwerpunkte können als zentrale Anliegen der Inklusion in
Bayern formuliert werden:

Inklusion als Aufgabe aller Schulen

Stärkung der Elternrechte
Neue Rahmenbedingungen zur flexibleren Ausgestaltung inklusiver
Schullandschaften bis hin zur Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“.
(Art. 30b Bay-EUG-E)

Einführung der Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“.
Fortführung und Weiterentwicklung der bewährten Formen
kooperativen Lernens (Art. 30a BayEUG-E)
 Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

Vielfältige Formen des gemeinsamen Unterrichts

Ausbau der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD)
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Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller
Schulen (BayEUG Art.30a)
(3) Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. Die
allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe … von den Förderschulen
unterstützt.
(5) Ein sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Schulart.
Aber:
Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel
und die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben
unberührt.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen
Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine
schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. Die Feststellung der Lernziele …
durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die
Schulordnungen.
Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagog. Förderbedarfs die Lernziele der
Haupt/Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein
Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten
individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen
Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg.
(6) Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen soll im
Unterricht und im Schulleben besonders gefördert werden.
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Verteilung der Förderschwerpunkte
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Inklusion – konkrete Entwicklung vor Ort
Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die
inklusive Schule.
Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit
kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a (7):
1. Kooperationsklassen
2. Partnerklassen (ehemals Außenklassen)
3. Offene Klassen der Förderschule
4. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
5. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“
Folie 12
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Kooperationsklasse
Übersicht
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Partnerklasse (ehemals Außenklasse)
Übersicht
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Offene Klasse des Förderzentrums
Übersicht
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Inklusion einzelner SchülerInnen
Übersicht
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Schulen mit dem Profil „Inklusion“
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Klassen mit festem Lehrertandem
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Schulentwicklung als Voraussetzung
für Inklusion
Mehrebenenmodell inklusiver Schulentwicklung Prof. Dr. Ulrich Heimlich, LMU München 2011
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Inklusion in Europa
Literatur: Wocken: Das Haus der inklusiven Schule, 2011
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Menschenbilder
Grenzen des Elterlichen Wahlrechts
BayEUG Art.41 (4,5)
Die Aufnahme an der Förderschule setzt die
Erstellung eines sonderpädagogischen
Gutachtens voraus.
Es kann nach Einschätzung der Schule ein
Ausnahmefall des Abs.5 vorliegen, wenn:
• Der individuelle sonderpädagogische
Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch
unter Berücksichtigung des Gedankens der
sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der
Schule vorhandenen
Unterstützungsmöglichkeiten sowie der
Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem
Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt
werden kann und
•die Schülerin oder der Schüler dadurch in der
Entwicklung gefährdet ist oder
•sie oder er die Rechte von Mitgliedern der
Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt.
Im Zweifelsfall entscheidet die jeweilige
Schulaufsicht.
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Inklusionsschulen im Raum
München im Schuljahr 2012/2013
Grund-, Mittelschulen






Grundschule an der Schrobenhausener Str., München
Grundschule am Hedernfeld, München
Grundschule am Theodor-Heuss-Platz, München
Mittelschule an der Schleißheimer Str., München
Mittelschule Elisabeth-Kohn-Straße, München
Mittelschule an der Schrobenhausener Straße, München
Ansprechpartner zur Inklusion (Dienstaufsicht):
Förderschule: Frau Doll-Edlfurtner, Reg. v. Obb., T: 2176-3105
Mittelschulen: Herr Pirkl, Reg. v. Obb., T: 2176-2584
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Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011
Formen der Inklusion an der Realschule
1. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am
lernzielgleichen Unterricht teilnehmen
Ziel: Realschulabschluss
Umsetzung:
 Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen Budgetstunden
(Zweck: Zusätzliche Stunden können bspw. für die Einrichtung kleinerer
Klassen, für spezielle Zusatzangebote, für die Erstellung zusätzlicher
Materialien oder auch für die Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts
verwendet werden.)
Umfang Zusatzstunden 2010/11: 266 Schüler mit 376 Wochenstunden
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs durch MB
(z. B. Zeitverlängerung, Anpassung der Prüfungsorganisation und –struktur u.
a.)

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Realschulen mit sonderpädagogischem
Förderschwerpunkt / Inklusion
 Samuel-Heinicke-Realschule München
Schwerpunkt Hören
 Edith-Stein-Schule Unterschleißheim
Schwerpunkt Sehen
 Ernst-Barlach-Schule München
Schwerpunkt Körperbehinderung
 Landschulheim Elkhofen i. Grafing
soziale und emotionale Entwicklung
Realschule mit dem Schulprofil Inklusion
 Marie-Luise-Fleißer-Realschule, München
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Inklusion an Realschulen Einzelinklusion
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Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011
2. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht am
lernzielgleichen Unterricht teilnehmen
Ziel: soziale Teilhabe
Umsetzung:
Partnerklasse

RS Eching – Fröbelschule Freising: seit 2006/07; gemeinsame
Unterrichtseinheiten und Projekte in Geschichte, Kunsterziehung, Haushalt
und Ernährung, Sport sowie gemeinsames Theaterstück und gemeinsamer
Wandertag

RS München III – Otto-Steiner-Schule München: Seit 2006/07; Teil einer 7.
Jgst. (sowohl gemeinsamer als auch getrennter Unterricht)

RS Nürnberg II – Förderschule der Lebenshilfe, Nürnberg: Teil einer
Ganztagesklasse in Jgst. 5 und 6 (gemeinsamer Unterricht in Kunst, Musik
und Sport, gemeinsame Projekte und Lernzeiten)
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Inklusion an Gymnasien KMS vom 14.10.2011
Mit der Gesetzesänderung wird der grundsätzlich gleichberechtigte Zugang für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu allen
Schularten ermöglicht.

Die schulartspezifischen Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den
Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen bleiben an den weiterführenden
Schulen unberührt.
Formen am Gymnasium

Partnerklassen
Das Gymnasium Kirchseeon sowie das Gymnasium Grafing haben mit der KorbinianSchule Steinhöring hier bereits Pionierarbeit geleistet und praktizieren eine sehr
gewinnbringende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung bedarf es einer engen
Abstimmung zwischen der Förderschule und dem jeweiligen Gymnasium, wobei die
Zustimmung der beteiligten Schulen und Schulaufwandsträger erforderlich ist. Der
Elternbeirat ist anzuhören.

Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen
Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle
Förderung im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG für alle Schülerinnen und
Schüler um. Dabei sind Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und
Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf auszurichten.

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Gymnasien mit Integrationserfahrung /
Schulprofil Inklusion







Städt. Adolf-Weber-Gymnasium: Integration Blinder und Sehbehinderter
Gisela-Gymnasium: Integration hörgeschädigter Schülerinnen und Schülern
ab der 10. Jgst. bis zum Abitur
Gymnasium Geretsried: Integration Körperbehinderter
Carl-Orff Gymnasium Unterschleißheim: Integration gehörloser Schülerinnen
und Schülern
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten: Integration Körperbehinderter
Kleines privates Lehrinstitut Derksen, staatl. anerkannt: Integration
Behinderter
Günther-Stöhr-Gymnasium Icking, staatl. anerkannt: Integration Behinderter
Gymnasium mit dem Schulprofil Inklusion

Dante Gymnasium, München
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Berufliche Schulen mit Integrationserfahrung




Adolf-Kolping-Berufsschule München: Staatlich anerkannte
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit
Förderschwerpunkt Lernen in über 40 Ausbildungsberufen.
Staatliche Wirtschaftschule der Bayerischen Landesschule für
Körperbehinderte: Aufnahme von Schüler/innen mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf; Aufnahme von 1-2 Autisten und
1-2 ADS/ ADHS – Schüler/Innen
Samuel-Heinicke-FOS zur sonderpädagogischen Förderung, staatl.
anerkannt: Förderschwerpunkt Hören
Ernst-Barlach-Schulen, staatl. anerkannt: FOS zur
sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt körperliche
und motorische Entwicklung
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Berufliche Schulen
Behinderungsbegriff i.S.d. SGB IX
Behindert in diesem Sinne sind Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben,
wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend
wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich
lernbehinderter Menschen. Diesen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den genannten Folgen
droht.
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Berufsorientierung individuell
Zielgruppe
schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf aller Schularten
– die in den letzten (beiden) Jahren vor ihrem angestrebten Schulabschluss
stehen.
– bei denen besondere Hindernisse für die Eingliederung auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten sind
– bei denen es möglich erscheint, durch eine zusätzliche individuelle
Unterstützung in der Phase der beruflichen Orientierung eine realistische
Perspektive und tragfähige Netzwerkstrukturen für eine spätere Eingliederung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln
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Berufsorientierung individuell
Die förmliche Feststellung einer Schwerbehinderung oder eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend erforderlich!

Angebot für Schülerinnen und Schüler mit
- mit Sinnesbehinderungen,
- körperlichen,
- sprachlichen
- kognitiven Beeinträchtigungen
- schweren chronischen Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, Asthma, …)
- psychischen Störungen (Autismus-Spektrum-Störung, Psychosen,
Persönlichkeitsstörungen, …)

Die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen erfolgt nach dem
Prinzip: So normal wie möglich – so speziell wie nötig.
Aus: BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL, Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-LänderProgramms „Initiative Inklusion“ , FB für die Schulaufsicht.
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Integrationsfachdienste in Bayern
www.integrationsfachdienst.de
Eingerichtet zur Überwindung von Schnittstellen bei der Unterstützung von Menschen mit
Behinderung zur beruflichen Teilhabe.
Zuständig für:
- Menschen mit (Schwer-)Behinderung
- Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Schüler, WfbM-Beschäftigte
Berufsorientierung individuell
•Meldung Betreuungswunsch durch die Schule beim IFD
•Kontakt- und Informationsgespräch zwischen IFD und teilnehmenden Schüler
•Einleitung der Maßnahme durch IFD, Meldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Koordinatoren
(IFD, Schule, Agentur für Arbeit) und Integrationsamt
•Vermittlung berufskundlicher Informationen
•Analyse von Kompetenzen und Potenzialen
•Durchführung von Praktika, Training arbeitsweltbezogener sozialer Kompetenzen
•Auswertung der Erfahrungen und Beratung über die beruflichen Optionen des Schülers und die weitere
Strategie der beruflichen Eingliederung unter Einbeziehung aller am Prozess der Berufsorientierung zu
beteiligenden Personen
•Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen
beruflichen Maßnahme, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist
•Abschluss der Maßnahme
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