Einkommensteuer

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Aktuelle Gesetzesänderungen
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Steuerberatung
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Wirtschaftsprüfung

Rechtsberatung

Unternehmensberatung
Einkommensteuer
Steuerfreiheit für Home Use Programme
 Kein geldwerter Vorteil auf Privatnutzung für Ausstattung des
Telearbeitsplatzes mit
• PC (auch Smartphones und Tablets), Drucker, Fax-Gerät, EDV-Möbel, wenn
• die Gegenstände im Eigentum des Arbeitgebers bleiben
 Anwendung: rückwirkend ab 2000
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Einkommensteuer
Einkünftenachweis bei volljährigen Kindern entfällt
 z. B. für Kindergeld, Kinderfreibetrag
 bisher Fallbeilwirkung, wenn Einkünfte > 8.004 Euro
 künftig keine Einkommensgrenze mehr zu prüfen
 volljährige Kinder sind zu berücksichtigen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen; unschädlich sind:
• Erwerbstätigkeit < 20 Wochenstunden,
• eine geringfügige Beschäftigung sowie
• ein Ein-Euro-Job
 Inkrafttreten: 01.01.2012
Abzug von Kinderbetreuungskosten vereinheitlicht
 Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten
Kinderbetreuungskosten entfällt
 Inkrafttreten: 01.01.2012
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Einkommensteuer
Veranlagung: Reduzierung des Tarifdschungels für Ehegatten
Einzelveranlagung
1.
2.
• Antrag eines Ehegatten
Ausübung des
Wahlrechts
• dem Ehegatten, der die
Aufwendungen
wirtschaftlich getragen hat
Zurechnung von
Sonderausgaben,
außergewöhnlichen
Belastungen und
haushaltsnahe
Dienstleistungen
Zusammenveranlagung
• Wahl beider Ehegatten oder
• Einzelveranlagung nicht
beantragt
• hälftige Zurechnung
• auf Antrag beider hälftige
Zurechnung
• in Einzelfällen reicht der
Antrag des wirtschaftlich
belasteten
 Inkrafttreten: 01.01.2013
Quelle(n): Eigene Darstellung
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Einkommensteuer
Grenzen bei verbilligter Vermietung vereinheitlicht
 bisherige Regelung:
• < 56 % = nur anteiliger Werbungskostenabzug
• < 75 % = positive Totalüberschussprognose erforderlich
 künftig: maßgeblicher Prozentsatz 66 % der ortsüblichen Miete
• </= 66 % = nur anteiliger Werbungskostenabzug
• > 66 % = voller Werbungskostenabzug; keine Totalüberschussprognose nötig
 Anwendung: ab 2012
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Einkommensteuer
Vereinfachung bei Günstigerprüfung für Entfernungspauschale
 Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen
Aufwendungen bei abwechselnder Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
und privaten bzw. Firmen-Pkw
 Umstellung von tageweise auf jährliche Vergleichsrechnung
 Inkrafttreten: 01.01.2012
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Weitere Bundesländer erhöhen
Grunderwerbsteuersatz
Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze (1)
Bundesland
Bayern
Erhöhung
zum
Grunderwerbsteuersatz
---
3,5 %
Berlin
01.01.2007
01.04.2012
4,5 %
5,0 %
Brandenburg
01.01.2011
5,0 %
Baden-Württemberg
05.11.2011
5,0 %
Bremen
01.01.2011
4,5 %
Hamburg
01.01.2009
4,5 %
---
3,5 %
01.01.2011
4,5 %
Hessen
Niedersachsen
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Weitere Bundesländer erhöhen
Grunderwerbsteuersatz
Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze (2)
Bundesland
Erhöhung
zum
Grunderwerbsteuersatz
Nordrhein-Westfalen
01.10.2011
5,0 %
Mecklenburg-Vorpommern
01.07.2012
5,0 %
Rheinland-Pfalz
01.03.2012
5,0 %
Saarland
01.01.2011
01.01.2012
4,0 %
4,5 %
Sachsen
---
3,5 %
Sachsen-Anhalt
02.03.2010
4,5 %
Schleswig-Holstein
01.01.2012
5,0 %
Thüringen
07.04.2011
5,0 %
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Gesetzentwurf zum Ehrenamtspaket 2013
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Geplante Änderungen in der
Einkommensteuer
Gemeinnützigkeitsreform
 Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf 2.400 €
 Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €
 Spendenabzug 2 Mio. € für zusammenveranlagte Ehegatten bei Spenden in
den Vermögensstock einer Stiftung
• derzeit hat der allein stiftende Ehegatte nur eine Mio. € Spendenabzug
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Geplante Änderungen in der
Abgabenordnung
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
• Verlängerung der Frist für die zeitnahe Mittelverwendung um ein
Kalenderjahr
• Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage
• Erleichterung bei der Zuführung von Mitteln in die freie Rücklage
• Festlegung des Zeitraumes für die Rücklagenzuführung auf zwei Kalenderjahre
• Auflösung von Rücklagen auch bei Wegfall des Grunds für deren Bildung
• Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu
gegründeten Stiftungen um ein Kalenderjahr
• Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
• Erhöhung der Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins
um 10.000 € auf 45.000 € (sog. Zweckbetriebsgrenze)
• Anwendung: grundsätzlich 2013
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