Download: Präsentation zur Inklusion

Download Report

Transcript Download: Präsentation zur Inklusion

Änderungen der Schulpolitik NRW
Gesetz
Inhalte
( Schulrechtsänderungsgesetze )
Beschluss
4.
Rücknahme Grundschulempfehlung u. Kopfnoten;
Drittelparität; Schulbezirke für GS
15.12.2010
5.
Einschulungsstichalter auf 30. Sept. festgesetzt
30.03.2011
6.
Einführung Sekundarschule; Erleichterung v. GSVerbünden; Gemeinschaftsschulgesetz wurde
zurückgezogen
20.10.2011
7.
Einführung des Schulfaches Islamischer
Religionsunterricht
21.12.2011
8.
Regeln zum Erhalt kleiner Schulstandorte und zur
gerechten Klassenbildung
7.11.12
beschlossen
9.
Umsetzung der Inklusion an Schulen
Kabinettsent
wurf 10.09.12
1
Inhaltliche Aspekte des Vortrags
(1) Überblick über die Problemlage
(2) Details zum Referentenentwurf zum 9.
Schulrechtsänderungsgesetz vom 10.Sept. 2012 und
Verordnung über Mindestgrößen v. Förderschulen
(3) Zur konkreten Förderschulgefährdung im Kreis
Heinsberg
(4)Positionen der Kommunalen Spitzenverbände
2
Sonderpädagogische Förderung NRW
Schüler in Förderschulen
Schüler im GU ( alle Schulformen )
Jahr
Schüler
Jahr
Schüler
2000
100.120
2000
9880
2008
100.960
2008
14.350
2011
93.930
2011
15.090
2012 *
89.965
Gesamtbilanz: 2000 :110.000
* Haushalt 2012
2008:
115.300 2011: 109.020 *
Pressemitteilung Ministerin 3.12.12:
130.000 Förderschüler ( 104.000 in Förderschulen )
d.h. 20% Inklusionsanteil !
Inklusionsanteil: 2011: 15,5 % ( Klemm-Preuss-Lausitz )
(Niedersachsen: 7,2% -- Schleswig-Holstein: 45,5%)
Quelle: Antwort L-Reg. auf kl. Anfrage 14/9753 ; * Zahlen ohne berufsbild. und Waldorfschulen
Förderschwerpunkte an den 701 Förderschulen in NRW
Schwerpunk Anzahl
t
Schulen
Lernen
317
Sprache
Schüler
L/SRel.
Inklusionsanteil 2011
54.700
10,56
17,1%
14.600
8,53
7,86
16,9%
Emot. u. Soz.
Entwicklung
103
19.900
7,86
20,6%
Geistige
Entw.
115
19.000
6,14
7,1%
Körperl. u.
motor.
Entwicklung
10.100
5,91
17,3 %
Hören u.
Kommunikat.
5100
7,86
14,5 %
Sehen
2700
7,86
14,0%
Ministerin:
Diese 3 Schwerpunkte sollen auslaufen:
- 60% der Schulen
- 71% der Schüler
Referentenentwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz
Aussagen Ministerin Löhrmann
1) „Wir sind mitten auf dem Weg zu einem inklusiven
Bildungssystem…“ „von Landesseite sollen keine Förderschulen mit bestimmten Förderschwerpunkten
abgeschafft werden“ (Presseinfo 1137/12/2012 )
aber: Handlungsweise:
- Verordnungsentwurf über Mindestgrößen für
Förderschulen beschleunigt massiv die Zwangsschließung
von Förderschulen
- Druck auf Kommunen/Schulämter: Terminankündigung für
Rechtsanspruch der Eltern;
5
Verordnungsentwurf v. 10. Sept 2012 :
Schulgrößen v. Förderschulen
Förderschule Fortführung
Neu
Fortführung
Bisher
Errichtung *
Prognose bei 50%
Inklusions-quote bis 2020
Lernen
144
144 / 72
216
254 Schulen (80%)
mit >72 SS
Sprache
33p + 33sekI
66 / 33
50
4 Schulen (6%) > 33 SS
E/Soz. Entw.
33p + 33s
66 / 33
50
31 Schulen (30%)
S-H Körperl.
Mot. Entw.
110
100 / 50
165
17% d. Schulen f. Sehen
> 50 SS
Geist.
Entw.
50
50 / 25
75
3 Schulen (3%) > 25 SS
Verbünde
144
Sch. F.
Kranke
12
*) Auch Zusammenlegung/Teilung gilt als Errichtung !
6
Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS
Schule
Min *
Prognose
Ist
Größe
12/13
14/15
Okt 11
Aug 12
Rurtalschule
50
226
215
233
234
Don Bosco
144
195
180
162
141
Gebr. Grimm
66
132
124
130
112
Pestalozzi
144
161
151
172
146
Mercator
144
92
84
114
117
Janusz-Korczak
66
119
118
134
143
Peter Jordan
144 ?
187
177
168
156
Comenius
144
79
72
71
47
*) Nach Erlassentwurf L-Reg. Sept. 12
7
Referentenentwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz
Aussagen Ministerin Löhrmann
2) Ziel ist ein breiter politischer Konsens… dabei geht
Gründlichkeit vor Schnelligkeit aber:
„die Landesregierung hat die Schulaufsicht bereits beim
Übergang zum Schuljahr 2011/12 gebeten, das gemeinsame
Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung immer dort möglich zu machen, wo es
gewünscht ist.“
=> Verwaltung ( Bez.Reg. / Schulamt ) handelt ohne
Gesetzesgrundlage mit pauschaler Befragung der Eltern
8
Entwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz - Details
 Neu: §2, Abs 5:
In der Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der
Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).
 Inklusive Bildung „sortiert“ gar nicht erst aus. Strukturen und Didaktik werden
von vorneherein auf die verschiedenen Bedürfnisse ausgerichtet. Ziel ist ein
inklusives Lernen bis zum Ende der Schulpflicht.
=> Gemeinsame Curricula – zielgleich ?
 Neue Unterscheidung: Sonderpädagogische „Unterstützung“ – „Förderung“
=> soll sonderpäd. Unterstützung nicht mehr von Sonderpädagogen
durchgeführt werden ?
 Komm. Spitzenverbände:
Erweiterung des Auftrages um das Ziel inklusiver Bildung ist eine wesentliche
Veränderung des Systems Schule => personelle u. sächliche Begleitung
erforderlich ! CDU / Lehrerverbände: Lehrerteams - Doppelbesetzung
9
 §19,Abs 2:
Die sonderpädagogische Förderung ( i.d.R. an allg. Schule) umfasst alle 7
Förderschwerpunkte
d.h. jede allg. Schule fördert alles ! Wie soll das personell organisiert werden ?
 Abs 3: Sie hat im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen
das Ziel, die Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu
den Abschlüssen zu führen, die dieses Gesetz vorsieht .
Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben (§ 29) für die
allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen
Förderschwerpunkte.
=> alle SS werden zielgleich unterrichtet !
 Abs 4: In den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden
die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt (§ 12 Absatz 4).
Dies gilt auch für Schüler, bei denen daneben weitere Förderschwerpunkte
festgestellt sind. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem
Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.
10
 § 19 , Abs. 5:
Auf Antrag der Eltern ( nicht mehr der Schule)entscheidet die
Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung und die Förderschwerpunkte.
Besteht ein solcher Bedarf, schlägt sie den Eltern mit Zustimmung des
Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot
zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist, das der Empfehlung der Schule
oder dem bisherigen Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers entspricht.
§ 20 Absätze 3 und 5 bleiben unberührt.
Vorher holt die Schulaufsichtsbehörde ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches
Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die Eltern. ( Nur noch Anhängsel ohne
konkrete Bedeutung )
 Nur 5% der Entscheidungen für sonderpäd. Förderbedarf geht von den Eltern aus
=> Absicht: Der Bedarf wird zukünftig kaum noch festgestellt : Es gibt diese SS
praktisch nicht mehr – alle werden nach der allg. SS/Lehrer-Relation unterrichtet:
Einsparung von Lehrern ! => Qualität ?!
11
 § 19 , Abs. 7:
In besonderen Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule den Antrag nach
Absatz 5 stellen, insbesondere wenn
1. eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann,
2. bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbstoder Fremdgefährdung einhergeht.
Diese Gründe sind nicht gegen die Eltern durchsetzbar – Beschränkung auf
Fremdgefährdung geht an der Realität vorbei und blendet die Interessen der
Lernwilligen aus.
Verfahren dazu: später per Rechtsverordnung!)
 Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag frühestens
stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler drei Jahre lang in der
Grundschule die Schuleingangsphase besucht hat. Nach dem Ende der
Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich.
Präventive sonderpäd Förderung beginnend mit der Einschulung ist nicht mehr
gesichert
12
 § 19 , Abs. 8:
Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des für
Schulen zuständigen Landtagsausschusses die Voraussetzungen und das
Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und Benennung
geeigneter Schulen einschließlich der Beteiligung der Eltern und die Vergabe
der Abschlüsse nach Maßgabe des Absatzes 4.
Intransparent – völlig unklar – zukünftig ohne Verbändebeteiligung entschieden !
 § 20, Abs 1: Orte Sonderpädagogischer Förderung sind
1. die allgemeinen Schulen
2. die Förderschulen 3. die Schulen f. Kranke
 Abs 2: Der Unterricht wird an der allg. Schule als gemeinsames Lernen im
Klassenverband oder der Lerngruppe erteilt.
d.h. Organisationsform beliebig wählbar !
13
 § 20, Abs 3:
Die Schulaufsicht richtet Gemeinsames Lernen mit Zustimmung des
Schulträgers ein. Unbestimmter Rechtsbegriff: „vertretbarer Aufwand“
( d.h. Träger ist verantwortlich für personelle/sächliche Ausstattung)
 Abs. 4:
Sonderpäd. Förderung findet in der Regel an der allgemeinen Schule statt.
Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen
( Wenn sie noch besteht ! Schulträger kann anders entscheiden )
 Abs. 5:
In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsicht – abweichend von der
Wahl der Eltern die allg. Schule an Stelle der Förderschule bestimmen
Ermächtigung für Schulaufsicht für Inklusion an allg. Schule auch gegen den
Elternwillen !
 Abs. 6:
Schulträger können mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgem. Schulen
als Schwerpunktschulen für gemeinsames Lernen bestimmen
Mindestvoraussetzungen (personell /sächlich) nicht definiert !
14
 § 46, Abs 4: Aufnahme in die Schule; Schulwechsel
Der Schulträger kann die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schüler
begrenzen, wenn
a) ein Angebot für gemeinsames Lernen eingeführt wird
b) rechnerisch pro Parallelklasse (einer Schule) min. 2 Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischem Bedarf aufgenommen werden
c) Im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert
nicht unterschritten wird
d.h. Möglichkeit zur Bildung von Kleineren Klassen bei angepasstem Verhalten zu
„Gemeinsamem Lernen“ und Bildung größerer Parallelklassen !
=> Konflikte auf kommunaler Ebene durch größere-kleinere Klassen !
15
§ 65; Abs. 2: Aufgaben der Schulkonferenz
Neu: Vorschlag zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens
§ 80 Abs 2,5: Schulentwicklungsplanung
hat Orte des gemeinsamen Lernens zu berücksichtigen
§ 132: Übergangsvorschriften
Kreise und Gemeinden können als Schulträger ( mit Genehmigung der Oberen
Schulaufsicht) vereinbaren, Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung und Sprache auch dann aufzulösen, wenn sie die
Mindestschülerzahlen erreichen !
Ermächtigung für Kommunen zur Auflösung von Förderschulen auch aus reinen
finanziellen Gründen ! ( Nochmal Beschleunigung für Schießungen !)
In diesem Fall können die Schulträger eine bestehende Schule in ein
Unterstützungszentrum umwandeln. Hier sollen Schüler mit bes. ausgeprägtem
Bedarf an Unterstützung im Förderschwerpunkt Emot. u. soz. Entw. befristet
unterrichtet und auf die Rückkehr in die allg. Schule vorbereitet werden
d.h. ein Schulträger muss zuerst Förderschulen f. Emot.Soz. Entw. schließen !
16
 Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft;
Aktuell: Aug. 2014 oder später
 Schulleitungsämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen
können auch Lehrkräften mit der Befähigung zum Lehramt für
sonderpädagogische Förderung, zum Lehramt für Sonderpädagogik oder
zum Lehramt an Sonderschulen verliehen werden.“
 Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen aus § 19 und § 20
SchulG für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/2014 die
Klasse 1 einer Grundschule, die Klasse 5 einer weiterführenden Schule, die
Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe oder die Eingangsklasse eines
Berufskollegs besuchen werden. ( nicht mehr aktuell ) 14/15 ?
 Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung sind bis
spätestens zum 31. Juli 2014 aufzulösen ( Peter Jordan Schule !?)
 Integrative Lerngruppen können letztmalig zum Schuljahr 2013/2014
gebildet werden. Danach können sie auslaufend fortgeführt werden.
17
Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS
Schule
Min *
Prognose
Ist
Größe
12/13
14/15
Okt 11
Aug 12
Rurtalschule
50
226
215
233
234
Don Bosco
144
195
180
162
141
Gebr. Grimm
66
132
124
130
112
Pestalozzi
144
161
151
172
146
Mercator
144
92
84
114
117
Janusz-Korczak
66
119
118
134
143
Peter Jordan
144 ?
187
177
168
156
Comenius
144
79
72
71
47
1096
*) Nach Erlassentwurf L-Reg. Sept. 12
18
Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS
Schule
Ort
F-Schw.
Lehrer
Fach-L.
Sonst.
Rurtalschule
Oberbruch
Geist. Entw.
26
18
6
Don Bosco
Heinsb.
Lernen
16
2
2
Gebr. Grimm
Heinsb.
Sprache
16
-
2
Pestalozzi
Erkelenz
Lernen
22
-
2
Mercator
Gangelt
Lernen
12
1
1
Janusz-Korczak
GK
Emot Soz.
Entw
25
1
2
Peter Jordan
Hück.
Komp.Zentr.*
27
3
3
Comenius
(auslaufend)
Übach-P
Lernen
9
1
1
153
26
18
*) Lernen/Sprache/Emot-Soz Entw
19
Akt. Situation an Förderschulen Lernen Sj. 12/13
Schule
144 (72)
Schüler *
Standort /
Träger
SS vom
Standort
Auswärtige
Bemerkung
Comenius
44 / 47
ÜbachPalenberg
42
2 (GK)
Läuft
aus !
Mercator
116 / 117
Gangelt
Zweckverb.
Gang. 14
GK: 63
Selfk. 17
ÜP: 9
Waldf.: 9
Heinsb. 4
Gangelt –
GK Selfkant
Heinsberg
Zweckverb.
111
Wass. 40
Waldf. 11
HS- Wass.
- Waldfeucht
Erkelenz
84
Wegb. 56
Wass. 10
Hück. 1
Vertrag mit
Wegberg
134
Wegb. 8
Erkel. 5
Wass. 5
Schließung
2014 !?
Kein Schuleinzugsbereich; Kostenbeteiligung d. Komm.
Don Bosco
162 / 141
Schuleinzugsbereich Zweckverband
Pestalozzi
151 / 146
Kein Schuleinzugsbereich; keine Kostenbeteiligung
Peter
Jordan
153 / 156
Hückelh.
Kein Schuleinzugsbereich; keine Kostenbeteiligung
*) Quelle: Kreisschulamt Aug. u. Nov. 2012
( d.h. Sj. 11/12 und Sj. 12/13 )
20
Akt. Situation an weiteren Förderschulen Sj. 12/13
Schule
Schüler
Janusz –
Korczak
52 (Prim)
90 (SekI)
( Emot. Soz.
Entwickl.)
[ 33p + 33s]
Gebrüder
Grimm
( Sprache )
110
( Prim)
Standort /
Träger
Herkunft der SS
GK-Beeck
Hünshoven
Kreis HS
Erkel. 10
GK
9
Heinsberg
Heinsb. 27
Erkelenz 22
Hückelh. 17
GK
14
Kreis HS
[ 33p + 33s]
Rurtal
Schule
( Geistige
Entw.)
Bemerkung
231
Oberbruch
[ 50 ]
Kreis HS
Kreisumlage
Wegb.
Gangelt
Wass
Selfk.
Waldf.
6
5
4
4
4
Kreisumlage
Kreisumlage
21
Position der kommunalen Spitzenverbände
(1) Die Länder sind zur Umsetzung verpflichtet; NRW ist bisher gesetzgeberisch
nicht aktiv geworden, wohl aber untergesetzlich:
(1) Runderlass v 15.12.10: (VV-AOSF) Beweislastumkehr zu Gunsten der Eltern
( Nichterfüllung d. Eltern Wunsches nur noch mit dezidierter schriftl.
Erläuterung ) Löhrmann Plenum: hatte große Wirkung !
(2) Verpflichtung der Schulaufsicht zu einer inklusionsfreundlichen Haltung
(3) Koordinatoren für Inklusion
(2) Der Gesetzentwurf überlässt viele wesentliche Umsetzungsentscheidungen den
Kommunen. Dabei beachtet er nicht das Erfordernis der notwendigen
Kompetenzen und Ressourcen und trifft damit keine „angemessenen
Vorkehrungen“ ( z.B. Kostenfolgeabschätzung)
(3) Die im Aktionsplan und im Gesetzentwurf enthaltenen „Öffnungsklauseln“
bedeuten, dass das Land sich aus der Gewährleistung gleichwertiger
Lebensverhältnisse ( Bildungschancen; Bild-Abschlüsse) zurückzieht, wenn es
unterschiedliche Geschwindigkeiten inklusiven Lernens zulässt ( Komm. Sollen
entscheiden wo und wie schnell umgesetzt wird ) => Standortverschiedene
Umsetzung
22
Position der kommunalen Spitzenverbände
(4) Die Wahlfreiheit der Eltern wird dazu führen, dass immer mehr Förderschulen
unter die Mindestschülerzahl rutschen. Dies verstärkt den „Auflösungsautomatismus“ der Schulgrößenverordnung noch zusätzlich!
(5) Der Gesetzesvorbehalt wird verletzt: die wesentlichen grundgesetzrelevanten
Entscheidungen hat der Gesetzgeber und nicht die Verwaltung alleine zu treffen!
Das Land muss die kommunalen Gestaltungsspielräume klar definieren und die
notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen
(6) Dem Gesetzesentwurf hätte eine Kostenfolgeabschätzung beigefügt werden
müssen. ( Rechtsgutachten von Prof. Wolfram Höfling )
(7) Die geplante Beschränkung des Antragsrechtes für sonderpäd. Förderbedarf
auf die Eltern ab 2013,( bisher nur 5% der Feststellungsverfahren) führt dazu,
dass unterstützungswürdige Schüler nicht mehr erfasst werden und die
Lehrerstellenzuweisung sinkt
23
Position der kommunalen Spitzenverbände
(8) Es ist nicht geregelt, wie Unterstützungsbedarfe diagnostiziert werden sollen. Es
muss gleichzeitig (2013!) eine systematische Lernfortschrittsdiagnose in der
Schule etabliert werden. Dazu ist ein System curriculum-basierter Messinstrumente erforderlich.
(9) Es muss geklärt sein wie weit multiprofessionelle Teams gewährleistet werden
können oder ob nicht ausgebildete Lehrer eingesetzt werden sollen
( Forderungen CDU; VEB ; Phil-Verb. ; GEW )
24
Gemeinsame Presseerklärung (17.01.13)
 Bekenntnis zur Inklusion, die qualitativ hochwertig erfolgen muss und deshalb
deutlich mehr Geld erfordert => im Haushalt bereitzustellen !
 Eine notwendige Kostenfolgeabschätzung der Landesregierung fehlt bis heute
 Benötigt werden Mittel für:
mehr Sonderpädagogen, Fortbildung von Regelschullehrern, Pflege- und
Assistenzkräfte, Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter, geeignete Lehr- und
Lernmittel, Herstellung von Barrierefreiheit, Schülerbeförderung, Differenzierungsund Auszeiträume
25
Zur aktuellen Qualität des Bildungssystems
Schulabgänger 2011
alle
Ohne Hauptschulabschluss
alle
Förderschulabschluss
Geistige
Entwicklung
Lernen
Ohne jeden
Abschluss
NRW
208.999
11.202
(100%)
5,4
%
5969
(53%)
1740
4229
5233
2,5%
Krs
Heinsberg
3148
165
(100%)
5,2
%
110
(67%)
17
93
55
1,7%
Erkelenz
700
23
(100%)
3,3
18
(78%)
-
18
5
0,7%
Quelle: BA-Aachen / IT-NRW
26
Inklusionsentwicklung Sek I im Kreis Heinsberg
2009/10
2012/13
Veränder.
Schüler mit
SPF
916
1038
+ 13,3%
Davon an
Allgemeinen
Schulen
SekI
45
192
Faktor
4,3 !
Schüler im GU und in
Integrativen Lerngruppen:
( Sek I und II )
392
d.h. 37,8% !
Aktuell:
Von 11/12 => 12/13
112 => 192 ( + 71%)
Neue Integrative Lerngruppen 2012/13:
 HS Oberbruch
6 SS
(5 LE/1SH)
 HS Wegberg
9 SS
(5LE/3ES/1KM)
 HS Boscheln
7 SS
(7 LE)
 HS Hückelh.
6 SS
(5 LE/1ES)
 Gesamt. Wass.
6 SS
(6LE)
Quelle: Schulamt HS
27
Entwicklung im Bereich der
Sonderpädagogen
2012/13
Berufsaustritte
Einstellungsbedarf
Neueinstellungen 2011/12
600
1000
NRW: 360
Krs HS : 5
5 Jahre
( bis 2017/18)
4700
4600
9 Jahre
( bis 2021/22)
7800
7400
d.h. z.Zt. werden
nur 60% der
Berufsaustritte
ersetzt !
Quelle: Antwort LR auf Kl Anfrage 1285
28
Vielen Dank fürs Zuhören
und
Allen
einen
guten Start
in
2013 !
29