Kompetenzzentrum Sonderpädagogische Förderung

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Transcript Kompetenzzentrum Sonderpädagogische Förderung

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung ?
Kompetenzzentrum Sonderpädagogische Förderung
Anforderungen, Aufgaben und Perspektiven
Modellprojekt NRW entsprechend § 20/5 SchulG
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Die Verpflichtungen der Schulen…
der Druck zum Wandel =
Der Druck zur Umsetzung des längst
Proklamierten!
Das Schulgesetz NRW 2005 enthält eindeutige Setzungen für die Schulen
(Zeugnisse, Schulformen usw.)…
und Proklamationen, Visionen, Entwicklungsaufgaben:
So proklamiert das Schulgesetz NRW 2005 ein gerechtes Schulwesen, in
dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner
Herkunft und seinen individuellen Besonderheiten seine Chancen und
Talente nutzen und entfalten kann.
Leitidee des SchulG ist die individuelle Förderung - § 1 (1):
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Die Schule berücksichtigt die individuellen
Voraussetzungen - § 2 (4)
Der Unterricht soll die Lernfreude erhalten und weiter
fördern - § 2 (8)
Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsverzögerungen
oder Behinderungen werden besonders gefördert, um
ihnen durch individuelle Hilfen schulische Eingliederung und
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen - § 2 (9)
Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die
Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung
der Regelfall ist - § 50 (3)
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Weder so:
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noch so:
Es handelt sich um ein
Schulmodell zur
Integration von
Problemkindern.
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Jede Schule ist anders
Wir können nicht von „der Schule“ sprechen, die Unterschiede in Qualität und
Kultur der Schulen ist überaus unterschiedlich.
Diese Unterschiede beziehen sich nicht allein auf die Qualität des Unterrichts,
sondern vielmehr auf
die Kultur des Miteinanders, das soziale Klima sowie die Qualität des
Gemeinsamen (versus Vereinzelung und „Ich-AGs“),
die Kultur der Achtung und Anerkennung,
den Umgang mit individueller Vielfalt,
den Blick auf das einzelne Kind in einer Kultur des Behaltens, der Fürsorge
und der ermöglichenden (Lern)Entwicklung,
die flexible Gestaltung sowie die Koordination von Unterstützung für Kinder
in schwierigen Lebens- und Lernsituationen.
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Der Entwicklungsdruck auf das Schulsystem
und die Schulen wird deutlich zunehmen
infolge
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des NRW-Modellprojektes „Kompetenzzentrum für
die sonderpädagogische Förderung“ und
insbesondere infolge
der Anforderungen für ein inklusives
Bildungssystem der „UN-Konvention zum Schutz
und zur Förderung der Rechte und der Würde von
Menschen mit Behinderungen“.
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„Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für
die sonderpädagogische Förderung ausbauen.
Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (acht
Kategorien) und Angeboten zur Diagnose, Beratung und
ortsnahen präventiven Förderung“
Dieser 2. Satz im § 20 Abs. 4 des SchulG NRW wurde mit dem
Eckpunktepapier des MSW vor genau drei Jahren Realität in mittlerweile 50
Modellregionen.
Die ersten 20 Projekte starteten im August 2008, Phase 2 begann 2009,
ab August 2010 befinden wir uns in Phase 3 = 50 Modellregionen.
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Welche Ziele verfolgt das Modellprojekt?
Kostendeckelung: Bei sinkenden Schülerzahlen steigen die
Aufnahmen und somit die Kosten in den Förderschulen
(Anmerkung: Das sagt niemand so offiziell!)
Kinder und Jugendliche wohnortnah und präventiv, möglichst integrativ
in allgem. Schulen frühzeitig fördern, damit sich Unterstützungsbedarfe
nicht zu einem sonderpädagogischen Bedarf verfestigen.
Das System der sonderpädagogischen Förderung entsäulen: Alle
Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung bündeln und
wirkungsvoll an Förderschulen und an allgemeinen Schulen verankern.
In einer tragfähigen regionalen Vernetzungsstruktur ein Gesamtkonzept
pädagogischer Förderung unter Einschluss sonderpädagogischer
Förderung in den jeweiligen Einzugsgebieten entwickeln.
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Das Modellprojekt
hat zum Start 2008 keinen Bezug zur UNKonvention,
ist nicht inklusiv ausgerichtet,
konzentriert sich lediglich auf das Konstrukt
„sonderpädagogischer Förderbedarf“ und hat
nicht alle Kinder und Jugendlichen im Blick.
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Die Aufgaben:
Diagnostik:
Eingangsdiagnostik und
Prozess begleitende Diagnostik sowie individuelle
Förderplanung = „Kompetenz orientierte Förderdiagnostik
und -planung“
Beratung:
indiv. Schullaufbahnberatung
Eltern- und Schüler-Beratung
kollegiale Beratung (intern und extern)
mediale und technische Beratung
interdisziplinäre Beratung
Fortbildung von L in allg. Schulen
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Prävention:
Frühförderung in der Schnittstelle Kita – Schule
interdisziplinäre, päd. und organisatorische Lern- und
Erziehungsbegleitung im Vorfeld von Lern- und
Entwicklungsstörungen
Prävention durch Qualifikation von L. der allg. Schulen
Vernetzung der erforderlichen außerschulischen Hilfen
Unterricht:
L. aus Kompetenzzentrum unterrichten sowohl im K. als auch in
allg. Schulen
indiv. Förderplanung verknüpfen mit curricularen Vorgaben
Lernprozessbegleitung
Methodenkompetenz des eigenständigen Lernens bereitstellen
Medienkompetenz erweitern - technische Hilfsmittel einsetzen
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KsF – Entwicklungen
Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 hat die 3. Phase des
Modellprojektes mit nun insgesamt 50 Modellprojekten begonnen.
Neben der Mehrzahl von Projekten im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen (L-ESE-SQ) und zwei Projekten KM und GE
sind nun auch Modellregionen in den Förderbereichen Sehen und
Hören gestartet.
Jede Modellregion verfolgt ihr eigenes Konzept, die regionale Vielfalt
ist gewollt. Dieses „Vor-Ort-Prinzip“ findet bundesweite
Anerkennung und wird in die KMK-Empfehlungen übernommen.
Jede Modellregion macht ihre Erfahrungen des Gelingens und des
Scheiterns. Die Erkundungsphase selbst der Startprojekt 2008 ist
noch zu kurz für generelle Erkenntnisse für eine
Rechtsverordnung, d.h. alle hoffen auf eine zeitliche Verlängerung
sowie eine Erweiterung der Modellregionen.
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Die langfristigen Projektziele:
Die Schülerzahlen in den Förderschulen für Lern- und
Entwicklungsstörungen (L – ESE – SQ) sinken.
Aufgrund der eingefrorenen Stellenpläne dieser
Förderschulen, d.h. der Stellenplan bleibt trotz sinkender
Schülerzahlen auf dem Niveau der ASD 2008, können immer mehr
sonderpäd. Fachkräfte in den allgemeinen Schulen tätig
werden…
…bis zur Auflösung der Förderschulen in
Kompetenzzentren ohne Schülerinnen und Schüler
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Wie arbeiten die (meisten?) KSFs?
Sie konzentrieren sich auf die
Inklusion von Kindern/Jugendlichen mit
„sonderpädagogischem Förderbedarf“.
Sie handeln als Reisepädagoginnen
regional überdimensioniert,
beratungslastig,
untrainiert in neue Anforderungen
und im Mangelzustand.
Sie arbeiten in einer Atmosphäre aus
Druck (Erwartungen der Schulaufsicht) und
Widerstand (Erstarrung allgemeiner Schulen,
Überforderung, Dämonisierung…).
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Was braucht das Modellprojekt,
um sich inklusiv auszurichten?
die Erweiterung der inklusiven
Perspektive aus der Nische des
Konstrukts „sonderpädagogischer
Förderbedarf“ hin zum Blick auf die
Individualität, Vielfalt, Besonderheit
aller Kinder und Jugendlichen…
im Sinne der UN-Konvention:
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mit angemessenen Vorkehrungen für die
Bedürfnisse des Einzelnen sowie
individuell angepassten
Unterstützungsmaßnahmen.
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Im schulischen Bereich ersetzt der inklusive Ansatz den
„sonderpädagogischen Förderbedarf“ durch das Konzept
„Hindernisse für Lernen und Teilhabe“ für alle Kinder und
Jugendlichen.
Das Konzept fragt nicht nur, was braucht das Kind, sondern „Was braucht
Schule, Unterricht…, damit dieses Kind teilhaben kann“:
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Was sind die Barrieren für Lernen und Teilhabe in der Schule?
Wer stößt auf Barrieren für Lernen und Teilhabe in der Schule?
Was kann dabei helfen, Barrieren für Lernen und Teilhabe zu
überwinden?
Welche Ressourcen sind nutzbar, um Lernen und Teilhabe zu
unterstützen?
Wie können zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden, um beides
zu unterstützen?
(siehe „Index für Inklusion“)
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Was braucht das Modellprojekt,
um sich inklusiv auszurichten?
eine auf inklusive Qualitäten ausgerichtete
regionale Bildungsplanung unter Einbezug
aller öffentlichen und freien Angebote und
Dienstleistungen für Kinder und
Jugendliche (Kitas, Schulen, Kinder- und
Jugendarbeit, Vereine, Kirchen,
Gesundheitsdienst, Jugend- und
Sozialhilfe…)
= die inklusive kommunale Bildungslandschaft
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Das Beispiel Gütersloh
KOKO.G:
www.kokog.de
von Beginn an inklusiv ausgerichtet
in einem begrenzten Erkundungsraum (3 Grundschulen
ohne „GU“) zur Entwicklung übertragbarer Prototypen
Konzept der „sonderpädagogischen Grundversorgung“:
Auf der Ebene der Diagnostik, Prävention, Beratung
und des Unterrichts wird diesen Schulen jeweils
eine Ressource von einer Stelle Sonderpädagogik in
Person einer Lehrerin/eines Lehrers für
Sonderpädagogik pauschal (=AO-SF frei) zugewiesen
für Diagnostik – Beratung - IEP – Teamteaching
und Coaching – Unterricht und
Unterstützungsprojekte mit Kindern…
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Schulentwicklung in inklusiver Perspektive:
Auf der Ebene des Kollegiums erhalten diese Schulen
eine schulentwicklungsbegleitende Fortbildung durch
ein ausgebildetes Moderationsteam Grundschul- und
Förderschullehrerin = Schulentwicklung mit dem Index
für Inklusion.
Inklusive Schulentwicklung braucht kluge Leitung und
Steuerung:
Auf der Ebene Schulleitung und Steuergruppen
erhalten die Schulleitungen und ihre Steuergruppen
ein Coaching zur Qualifizierung in der Führung und
Steuerung dieses Schulentwicklungsprozesses.
Inklusive Entwicklung braucht regionale strategische
Planung: Den Zukunftskonferenzen aller Förderschulen
werden Zukunftswerkstätten mit allen
Bildungsbeteiligten folgen.
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