Folien - Finanzierung

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Transcript Folien - Finanzierung

Babes-Bolyai Universität, Cluj
Wintersemester 2013/2014
Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung
Dozent: Dr. Bernhard Kopf
Womit beschäftigen wir uns in dieser Woche?
Haftung?
Kapitalgeber?
Management?
…
Rechtsformen
Finanzierungsalternativen
Was eignet sich?
Was wird benötigt?
Was ist zu beachten?
…
Ziele der Veranstaltung: Was soll vermittelt werden?
1. Überblick über Rechtsformen und ihren sinnvollen Einsatz in
Unternehmen mit allen (rechtlichen, kapitalmäßigen) Konsequenzen
2. Vorstellen wichtiger Rechtsformen mit ihren gesetzlichen Bedingungen
sowie mit ihrer Wertung auf Eignung in der Praxis
3. Sonderformen der Rechtsformen und wichtige Rahmenbedingungen
4. Hauptfinanzierungsarten (Fremd-, Eigenkapital, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Kapitalbildung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung)
5. Detaillierte Vorstellung der Fremdfinanzierung mit ihren Haupt- und
Sonderformen sowie begleitenden Bedingungen
6. Eigenfinanzierung am Beispiel der Aktien mit Sonderformen
7. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Selbstfinanzierung) und Sonderformen (z.B. Liquidation von Vermögensteilen)
8. Gesamtfazit und Klausurvorbereitung
Hochschule fü r Wirtschaft und Umwelt, N ü rtingen-Geislingen
Grundzüge der Finanzwirtschaft:
1.
Grundlagen:
1.1.
1.2.
1.3.
Bedeutung des Begriffes "F inanzwirtschaft" in Unternehmen
Einord nung der F inanzen im Unternehmungspro zess
Klärung wichtiger Begriffe
2.
Rechtsformen der Unternehmen:
2.1.
2.2.
2.3.
Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
3.
Grundzüge der Finanzplanung in Unternehmungen:
3.1.
3.2.
3.3.
3.3.1
3.3.2
Ermittlung des F inanzbedarfs
Methoden und Bewertung der F inanzp lanung
Bestimmung des optimalen F inanzvo lumens
Der Leverage Effekt
Das Kapitalb ud get
4.
Finanzierungsarten - Deckung des Kapitalbedarfs:
4.1.
4.2.
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
4.2.5.
4.2.6.
4.2.7.
4.2.8.
Fremd finanzierung über Banken, Lieferanten, Kunden
Arten der Fremd finanzierung
Kreditwürd igkeit und Kred itsicherheiten
Aufnahme vo n Darlehen
Obligationen/Schuld verschreib ungen/So nderfo rmen
Aufnahme vo n Schuldscheindarlehen
Langfristige Fremd finanzierungsarten
Kurzfristige Fremd finanzierungsarten
Leasing
Factoring
5.
Merkmale der Beteiligungsfinanzierung
5.3.1. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften
5.3.2. Grund-/ Eigenkap ital einer Ak tiengesellschaft
5.3.2.1 Aktien als Anteile am Grundkap ital
5.3.2.2 Die F unktio nen der Bö rse
5.3.2.3 Preisb ild ung der Ak tienk urse an der Börse
5.3.2.4.Formen der Kap italerhö hung
5.3.2. Beteiligungsfinanzierung bei anderen Rechtsformen
Gliederung
Dazu gibt Ihnen
das Manuskript
viele Informationen und Platz
genug, um Ihre
ergänzenden
Anmerkungen
aus der VorLesung einzutragen. Dies wird
ergänzt durch
Übungen
6.
Selbstfinanzierung
7.
Sonderformen der Finanzierung
8.
Wertung der Rechtsformen und der Finanzierungsm öglichkeiten
9.
Literaturverzeichnis
Historische Einordnung der Entwicklung zu
modernen Unternehmen
Vom Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg
bis zu den Global Playern der Gegenwart:
Die Wirtschaft in Deutschland und in der Welt
massiv verändert und weiterentwickelt. Viele
Unternehmen sind heute auf dem Weltmarkt
tätig.
Daraus ergeben sich wichtige Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung.
Historische Einordnung der Wirtschaftsentwicklung:
Die Zeit nach dem 2ten Weltkrieg
- Phase des Wiederaufbaus (Marshall Plan)
- Wirtschaftswunder
- Boom in den Jahren 1960 – 70
- Probleme in der Folge
80iger Jahre
- Die japanische Konkurrenz,
- High-Tech Produkte
- Staatsverschuldung
90iger Jahre
- Kostenabbau (López) und Inflationsbekämpfung
- Bereinigung der Märkte (EU)
- Neue Technologie (Handy, Internet, UMTS)
Die Jahre 2000 - 2013
-Weltweite Fusionen und feindliche Übernahmen
- Branchenbereinigungen, Aktienbaisse
- Finanzkrise 2007 (Bankensanierung)
- Staatskrise 2010 ff. (Ländersanierung)
S. 1-2
Wachsende
Risiken
insbesondere
aus der
StaatsverSchuldung
Was ist Inhalt der Vorlesung?
Das deutsche Handelsrecht und viele andere
Rechtsgrundlagen nehmen heute starken Einfluss auf die Finanzierungsalternativen, indem
sie für die Rechtsformen von Unternehmen zahlreiche Vorschriften vorsehen:
- zum Beispiel für die Haftung der Unternehmung,
- für die Geschäftsführung und -vertretung
- für die Mindestausstattung der Unternehmen mit
Eigenkapital (als Haftungsmasse)
- für die Mitbestimmung in Unternehmen …
Daher beschäftigen wir uns zunächst
mit den Rechtsformen von Unternehmen!
• Teil 1:
In welcher Rechtsform treten
erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen
in den Märkten auf ?
• Welche Möglichkeiten zur Bildung einer für das
Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?
• - Personengesellschaften
• - Kapitalgesellschaften
• - Wichtige Rahmenbedingungen
Vorteile?
Nachteile?
Einteilung der Betriebe nach ihrem Rechtscharakter
S. 6
Betriebe mit…
erwerbswirtsch.Zielen
nicht erwerbsw.Zielen.
nach
Privatrecht
nach öffentlichem Recht
Einzelunternehmen
Genossenschaften
Personengesellsch.
Stiftungen
Kapitalgesellsch.
Versicherungsvereine
Misch- und Sonderformen
S. 6
2.2. Einzelunternehmen:
Im juristisch engeren Sinne liegt ein Einzelunternehmen dann vor, wenn darunter
die Tätigkeit eines nach dem Handelsgesetzbuch tätigen, voll haftenden
Einzelkaufmanns verstanden wird. Die Einzelfirma ist ein Unternehmen,
das auf Rechnung einer Einzelperson (des Eigentümers) betrieben wird. Der
Inhaber trägt die volle Verantwortung, haftet persönlich und unbeschränkt.
Einzelunternehmen eignen sich besonders für:
- Kleingewerbetreibende
- Handwerker
- Dienstleister
- Freie Berufe
- Existenzgründer
Führt der Kaufmann sein Handelsgewerbe allein, ohne Gesellschafter
oder nur mit einem stillen Gesellschafter, ist er Einzelkaufmann mit
Zusatz:„eingetragener
Kaufmann (e.K.)“.
Was muss rechtlich beachtet werden?
S. 6-7
Bei Gründung wird der Gründer automatisch zum Einzelunternehmer, wenn
das in Gründung befindliche Unternehmen von ihm allein eröffnet wird.
Bei Kleingewerbetreibenden, die keine vollkaufmännische Einrichtung (z.B.
Buchhaltung) erfordern, können diese sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen (nicht freie Berufe).
Erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, werden alle Rechte und Pflichten
eines Kaufmanns übernommen. Der „eingetragene Kaufmann (e.K.)“ ist
Firmenbestandteil.
Erfolgt keine Anmeldung im Handelsregister, genügt die Anmeldung bei der
Gewerbeanmeldestelle der Kommune.
Bei Vollkaufleuten besteht dagegen die Pflicht auf die Eintragung ins Handelsregister. Mindestkapital wird bei Gründung eines Einzelunternehmens nicht
verlangt (mittelbar aber Mindesteigenkapital zur Risikoprävention und als
Nachweis, dass sich der Einzelunternehmer für sein Unternehmen engagiert).
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit :
S. 8
Freiberufliche Tätigkeit
Gewerbliche Tätigkeit
Eintragung ins
Handelsregister
Gewerbeanmeldung
Nein (nicht möglich)
Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsregister Abt. A, wenn eingetragener Kaufmann)
Nein
Ja
Firma
Name + Vorname des
Unternehmers sowie Personen
oder Unternehmerzusatz: z.B.
Baustatikbüro Heiner Miller,
Baustatikbüro Heiner Miller jr.,
Heiner Müller, Baustatikbüro
Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name
nicht über die realen Verhältnisse irreführend
sein. Wird die Firma im Handelsregister eingetragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.)
eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Heiner
Miller, EDV-Handel Heiner Miller e.K., EDV
Miller/EDV Miller e.Kfm., ...
Beginn der Gesellschaft
Sofort
Sofort
Geschäftsführung/ -vertretg.
Unternehmer, alleine
Unternehmer, alleine
Überwachendes/beschließende Keines
s Organ
Keines
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung, begrenzte Kreditbasis, alleinige Gewinnbeteiligung
• Einkommenssteuer
• Lohnsteuer (für die Angestellten)
• Umsatzsteuer
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung, Begrenzte Kreditbasis, alleinige
Gewinnbeteiligung
• Einkommenssteuer
• Lohnsteuer (für die Angestellten)
• Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer
Auflösungsgrund
Liquidation, Insolvenz, Tod des
Inhabers
Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Sonstiges Gesetzliche
Nur für freie Berufe gem. § 18
Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104
Beteiligung am Kapital
Steuern
S. 9 ff.
Die wichtigsten Regeln der
Einzelunternehmung
bzw. der
Personengesellschaften
im deutschen Recht
in der Übersicht:
Was ist bei den Rechtsformen
von Bedeutung?
- Die Eigenkapitalausstattung
- Die Geschäftsführung und –vertretung
- Die Haftung im Außenverhältnis der
Unternehmung
- Die Kreditwürdigkeit (Banken,Lieferanten)
- Die Öffentlichkeit (Handelsregister)
- Die Pflicht zur Rechnungslegung (GuV,
Bilanz je Geschäftsjahr)
- Die Rechtsgrundlagen (AktG, GmbHG,
BGB, HGB, …)
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit :
S. 8
Freiberufliche Tätigkeit
Gewerbliche Tätigkeit
Eintragung ins
Handelsregister
Nein (nicht möglich)
Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsregister Abt.A ( wenn eingetragener Kaufmann )
Gewerbeanmeldung
Nein
Ja
Firma
Name + Vorname des
Unternehmers sowie Personen
oder Unternehmerzusatz: z.B.
Baustatikbüro Heiner Miller,
Baustatikbüro Heiner Miller jr.,
Heiner Müller, Baustatikbüro
Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name
nicht über die realen Verhältnisse irreführend
sein. Wird die Firma im Handelsregister eingetragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.)
eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Vlad
Munteanu - EDV-Handel oder Vlad Munteanu
e.K., EDV oder EDV Munteanu e.Kfm., ...
Beginn der Gesellschaft
Sofort
Sofort
Geschäftsführung/ -vertretg.
Unternehmer, alleine
Unternehmer, alleine
Überwachendes/beschließendes
Organ - Haftung
Keines, Privat- und
Unternehmensvermögen
Keines, Privat- und Unternehmensvermögen
Beteiligung am Kapital
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung, begrenzte Kreditbasis, alleinige Gewinnbeteiligung
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung, Begrenzte Kreditbasis je nach Privatvermögen, alleinige Gewinnbeteiligung
• Einkommenssteuer
• Lohnsteuer (für die Angestellten)
• Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer
Steuern
• Einkommenssteuer
• Lohnsteuer (für die Angestellten)
• Umsatzsteuer
Auflösungsgrund
Liquidation, Insolvenz, Tod des
Inhabers
Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Sonstiges Gesetzliche
Nur für freie Berufe gem. § 18
Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104
Rechtsformen: Personengesellschaften
Kleine Personengesellschaften:
Bei ihnen schließen sich mehrere Personen zu
einem gemeinsamen (gewerblichen) Zweck zusammen:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mindestens
zwei Gesellschaftern:
(zum Beispiel: Rechtsanwaltskanzleien Juristen,
Ärztezentren, Steuerberatungsbüros, Lottogemeinschaften, …)
• Haftung der GbR: mit dem Geschäftsvermögen
und Privatvermögen der Gesellschafter!
• Zuständigkeiten: Geregelt im Gesellschaftsvertrag
Rechtsformen: Personengesellschaften
Kleine Personengesellschaften:
• Partnerschaftsgesellschaften (PartG):
Auch sie zählen zu den Personengesellschaften
und eignen sich für freiberufliche Tätigkeiten,
für die die Rechtsform der GmbH (noch) nicht
in Frage kommt.
Gründung:
- durch mindestens zwei Partner (=Gesellschafter) mit Partnerschaftsvertrag und Eintragung
ins Partnerschaftsregister
Haftung:
- Wie bei der GbR (Ausnahme: Fehler in der
Berufsausübung – dafür gibt es Versicherungen)
Rechtsformen: Personengesellschaften
Größere Personengesellschaften:
• Offene Handelsgesellschaften:
OHGs sind besonders für mittlere Unternehmen
geeignet, bei denen mindestens zwei natürliche
oder juristische Personen (als Kapitalgeber und
Geschäftsführer/-vertreter) gemeinsam ein
kaufmännisches Gewerbe betreiben und in der
Gesellschaft alleine zuständig sein wollen.
Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
Rechtsformen: Personengesellschaften
• Kommanditgesellschaften (KG):
KGs sind besonders für kleinere bis mittlere Unternehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen gemeinsam ein
kaufmännisches Gewerbe betreiben.
Mindestens 1 Gesellschafter ist Vollhafter (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter
tritt als Teilhafter (Kommanditist) auf. Vollhafter
haften mit dem Gesellschaftsvermögen und mit
ihrem Privatvermögen, Teilhafter nur mit ihrem
Geschäftsanteil! Verteilung von Gewinn/Verlust in
angemessenem Verhältnis
Rechtsformen: Personengesellschaften
• Kommanditgesellschaften (KG):
- Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
- Kein Mindestkapital vorgeschrieben
- Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% pro Jahr
Komplementär:
Kommanditist:
- Vollhafter haftet auch mit - Ist nur Teilhafter
seinem Privatvermögen
- Nimmt nicht an der
- Geschäftsführung
Geschäftsführung
+ -vertretung durch
und –vertretung teil
jeden Komplementär
- Haftet nur mit seinem
(aber: andere Regelung
ist möglich)
Geschäftsanteil
Rechtsformen: Personengesellschaften
• Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
(EWIV)
• Sie soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen benachbarten EU-Ländern erleichtern und
zählt zu den Handelsgesellschaften.
- Gründung durch natürliche Personen (Personengesellschaften, Handelsregister A)
- Mindestens zwei Mitglieder müssen aus unterschiedlichen EU-Ländern sein
- Sie darf maximal 500 Personen beschäftigen
- Sitz der EWIV muss in EU (ggf. in der EFTA) liegen
- Eine oder mehrere Personen sind Geschäftsführer
- Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
(Ausnahme: assoziierte Mitglieder aus Drittländern)
Speziell auf die EU zugeschnittene Sonderform:
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung:
S. 13
Gesellschafter: Mind. 2 aus unterschiedlichen EU-Staaten
Rechtsform:
Wird in Deutschland unter Handelsregister A bei
den Personengesellschaften geführt
Firmensitz:
Im Gebiet der EU + EFTA
Rechte der
Mitglieder:
Stimmrecht (je 1 Stimme)
Geschäftsführung und
–vertretung:
1 oder mehrere natürliche Personen
Haftung:
Alle Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts gem. BGB
Partnerschaft gem. PartGG
Offene Handelsgesellschaft
gem.HGB
Kommanditgesellschaft gem. HGB.
Mindestanzahl der
Gründer
2
2
2
2
Form
Nicht vorgeschrieben, i.R.
schriftlich
Schriftlicher Partnerschaftsvertrag
Nicht vorgeschrieben, i.R.
schriftlich
Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich
Gewerbeanmeldung
Nein
Nein
Ja (Handelsregister Abtg A)
Ja (Handelsregister Abteilung A)
Firma
Keine
Name mind. 1 Partners mit Zusatz
und Partner oder Partnerschaft sowie alle in der Partnerschaft
vertretenen Berufe. Z.B.
Müller und Partner, Rechtsanwälte,
Müller Partnerschaft, Steuerberater,
Müller und Partner, Rechtsanwälte
und Steuerberater
Name mind. 1 Gesellschafters
mit Zusatz OHG sowie
optionalen, den
Unternehmensgegenstand
andeutenden Zusätzen oder
Namen aller Gesellschafter.
Beispiel: Maier OHG,
EDV-Handel Maier OHG
Name mind. 1 persön-lich haftenden
Gesellschafters (Komplementär) mit
Zusatz sowie optionalen, den
Unternehmensgegenstand
andeutenden Zusätzen
Beispiel:
Hertner KG,
EDV-Handel Hertner KG
Geschäftsführung /
-vertretung
Alle Gesellschafter gemeinschaftlich
Alle Partner jeweils für ihre
Tätigkeit. Vertragliche Regelungen
sind möglich, jedoch kann kein
Partner von der Geschäftsführung
ausgeschlossen werden.
Jeder Gesellschafter einzeln.
Nur persönlich haftende
Gesellschafter (Komplementäre)
einzeln. Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Gewinnbeteiligung
Nach Köpfen
Angemessener Anteil
4% des Kapitals,
Rest nach Köpfen oder Vertrag
4% des Kapitals,
Rest: angemessenes Verhältnis
Haftung
Gesellschafter persönlich und
solidarisch mit Privat- und Gesellschaftsvermögen
Partner persönlich und solidarisch
mit Privat- und Partnerschaftsvermögen. Die Haftung aus der Tätigkeit kann vertraglich beschränkt
werden.
Gesellschafter persönlich als
Gesamtschuldner mit Privatund Gesellschaftsvermögen
Gesellschaft mit ihrem Betriebsvermögen, Komplementär mit
Privatvermögen, Kommanditist (nur
beschränkt) mit seinen Einlagen
Verlustbeteiligung
Nach Köpfen
Nach Vertrag
Nach Köpfen oder
Gesellschaftsvertrag
Angemessenes Verhältnis oder
Gesellschaftsvertrag
Steuern
Einkommen-,Lohn- (für
Angestellte), Umsatz-*,
Gewerbesteuer ( * soweit
gewerbliche Tätigkeit).
Einkommensteuer,
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*.
Einkommensteuer,
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*,
Gewerbesteuer*.
Einkommensteuer.
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*,
Gewerbest.*
Überwachendes/beschli
eßendes Organ
-
-
-
-
Sonstiges
Nur für freie Berufe
Gem. §18 EKStG
S. 9-12
S. 14ff.
Die wichtigsten Regeln
der
Kapitalgesellschaften
im deutschen Recht:
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unterscheidet sie sich von einer Personengesellschaft?
Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und Zusatz (AG, GmbH).
Daher kann sie in eigenem Namen klagen und
verklagt werden.
Sie ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens
und ist Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen,
Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.
Sie haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem
Gesellschaftsvermögen.
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unterscheidet sie sich von einer Personengesellschaft?
Kapitalgesellschaften treten auf als :
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2. Aktiengesellschaft (AG)
3. Sonderform (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG,
Societas Europaea – SE)
Rechtsform der GmbH:
S.14-15
Gründung: erfolgt durch eine oder mehrere Personen.
Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Gesellschaftervertrag (in
notarieller Form) auf der Grundlage des geltenden Rechtes, der von
allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss (§§2-3 GmbHG).
Der Gesellschaftervertrag enthält:
• Die Firma und den Sitz der Gesellschaft
• Den Gegenstand der Unternehmung
• Den Betrag des Stammkapitals (den die Gesellschafter aufbringen) mit mindestens 25.000,00 Euro
• Die Zahl und die Höhe der Geschäftsanteile (ggf. weitere
Leistungen die jeder Gesellschafter als Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) bereitstellt.
• Insgesamt müssen bei Gründung 50% aller Einlagen geleistet
werden (die > 100 Euro und durch 50 teilbar sein müssen).
• Die Regelungen für die Gesellschafterversammlung und für die
Geschäftsführung/-vertretung
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Aktiengesellschaft (AG):
:Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
= Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH).
= Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.
= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.
S.14,15
= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.
Grundkapital:
= Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM
davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll
(§§7 und 36a AktG).
Stammkapital:
= Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.
(bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro,
hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft
erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).
Aktien:
= Geschäftsanteil am Grundkapital der AG,
Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der
GmbH
= Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stückaktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang).
Höhere Nennbeträge müssen auf volle
Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt
AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-).
hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile
schafter:
ergibt das Stammkapital der GmbH
= Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht
unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG).
Höhe der
Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unterschiedlich sein.
Haftung:
= In Höhe des Gesellschaftsvermögens
= Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nennwertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum
Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
Eigenkapital:
Organe:
= Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanzgewinn und dem Bilanzverlust.
= Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung),
Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ).
Organe:
= Gesellschafterversammlung,
Geschäftsführung.
Kapitalgesellschaften:
S.16-20
Rechtsform der Aktiengesellschaft
Jede Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 €
Grundkapital haben, das ihr gehört und mit dem sie
arbeiten kann (Damit kann sie in Anlage- und Umlaufvermögen investieren oder Verluste ausgleichen).
Dieses Grundkapital wird durch Aktionäre aufgebracht, die sich mit ihren Aktien am unternehmerischen Risiko beteiligen.
Kapitalgesellschaften:
S.16-20
Rechtsform der Aktiengesellschaft
Art der Aktien:
- Nennwertaktien (Mindestbeteiligungsbetrag am Grundkapital
= mindestens 1 Euro)
bzw. Stückaktien (1/10000tel Beteiligung am Grundkapital – muss
auch wieder mindestens 1 Euro betragen
- Stammaktien (mit normalen Rechten wie Stimmrecht, Recht auf
Gewinnausschüttung, Informationsrecht) - bzw. Vorzugsaktien
(höhere Gewinnausschüttung als bei den Stammaktien)
- Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Namensaktien
Kapitalgesellschaften:
S.16-20
Rechtsform der Aktiengesellschaft
Art der Aktien:
- Nenn- bzw. Stückaktien (Mindestanteil am Grundkapital = 1 Euro)
- Stamm- bzw. Vorzugsaktien
- Inhaber-, Namens-, vinkulierte Namensaktien
Organe der Aktiengesellschaft:
- Hauptversammlung (Gremium und Interessenvertretung der
Aktionäre der AG = beschließt über alle wichtigen Entscheidungen)
- Vorstand (Geschäftsführung und –vertretung der AG)
- Aufsichtsrat (fachliches Kontrollorgan, kontrolliert den Vorstand)
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Aktiengesellschaft (AG):
Rechts:form:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
= Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH).
= Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.
= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.
S.16-20
= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.
Grundkapital:
= Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM
davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll
(§§7 und 36a AktG).
Stammkapital:
= Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.
(bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro,
hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft
erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).
Aktien:
= Geschäftsanteil am Grundkapital der AG,
Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der
GmbH,
= Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stückaktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang).
Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten (§8 Abs. 2
Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt
AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-).
hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile
schafter:
ergibt das Stammkapital der GmbH
= Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht
unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG).
Höhe der
Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unterschiedlich sein.
= Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nennwertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum
Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
(§8Abs.4 AktG). Sie sind unteilbar.
Eigenkapital:
Organe:
= Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanzgewinn und dem Bilanzverlust.
= Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung),
Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ).
Organe:
= Gesellschafterversammlung,
Geschäftsführung.
Was sollten Sie für die Klausur wissen?
S. 6-13
1. Was ist eine Handelsfirma? Wer kann die Firma leiten bzw. nach
außen vertreten? Welche Handelsbücher müssen geführt werden?
Was sagt der Gesetzgeber zum Jahresabschluss?
2. Was ist eine OHG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist
leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG
geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann
ein Gesellschafter ausscheiden?
3. Was ist eine KG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist
leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG
geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann
ein Gesellschafter ausscheiden?
4. Was ist eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung?
S.14-20
Übung:
Bitte beantworten Sie anhand der Gesetzesunterlagen die nachstehenden Fragen:
5. Was ist eine Kapitalgesellschaft? Wie wird sie juristisch behandelt? Auf welchen Rechtsquellen ist sie begründet? Wie
haftet sie? Wie wird ihr Eigenkapital bereitgestellt? Welche
Rechte und Pflichten lassen sich daraus ableiten?
6. Was ist eine Aktiengesellschaft? Wie wird sie gegründet? Wieviel
Grundkapital muss sie haben? Wie setzt sich das Grundkapital
zusammen? Wie ist hier die Haftung geregelt? Welche Organe
gibt es? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer
kontrolliert? Wie heißt die Versammlung der Aktionäre und
welche Rechte und Pflichten hat sie?
7. Was ist eine GmbH? Wie wird sie gegründet? Wieviel Stammkapital muss sie haben? Wie ist hier die Haftung geregelt?
Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer
kontrolliert?
Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:
In ihren Möglichkeiten, Eigenkapital zu beschaffen und bei
Verlusten zu haften: (Eigenkapital ist die Haftungssubstanz
der Unternehmung und wird für Risikoinvestitionen benötigt).
Kapitalgesellschaften können durch Aktien/Stammeinlagen
sehr viel Eigenkapital sammeln. Ihre Kreditwürdigkeit hängt daher
an der Höhe des Eigenkapitals, da die Anteilseigner nicht mit ihrem
Privatvermögen haften. (Problematisch: GmbH mit 25.000 Euro
Mindeststammkapital)
Personengesellschaften sind auf das Vermögen angewiesen, das
der/die Unternehmer hat/haben und das zur Haftung mit herangeZogen wird. Je nach Vermögenslage kann hier die Beschaffung von
Eigenkapital limitiert sein (Ausnahme: Kommanditgesellschaft).
Was ist Inhalt der heutigen
Vorlesung?
Teil 2:
• Finanzierung einer Unternehmung
Wir kennen jetzt die Bedeutung der Rechtsform für die Unternehmensfinanzierung:
- Wieviel Eigenkapital (Stammkapital bei
der GmbH, Grundkapital bei der AG)
kommt von den Mitunternehmern/
Gesellschaftern/Aktionären?
- Was erwarten die Kreditgeber bei der
Haftung?
Jetzt stellt sich die Frage:
Welchen Stellenwert hat dasThema
Finanzierung in einer Unternehmung ?
Welche Hauptfinanzierungsarten
gibt es?
Wofür wird Kapital benötigt?
Wie sind die Spielregeln?
?
Wofür benötigt ein Unternehmen Kapital?
S.3
Interne
Interne Gestaltung
Gestaltung des
des unternehmerischen
unternehmerischen Entscheidungsprozesses:
Entscheidungsprozesses:
AuftragsAuftragsbeschaffung
Kalkulation
Einkauf/
Versorgung
Produktion ...
Wertschö
Wertschöpfungsentscheidungen
Führungsprofile
Marktbeschaffenheit
Steuerungsinstrumente
Wettbewerbsstruktur
ManagementManagemententscheidungen
RisikoRisikopotential
MarktMarktentscheidungen
Organisationsstruktur
Produktportfolio
Personalstruktur ...
Kundenstruktur...
Finanzwirtschaftliche Entscheidungen
Investitionen
Finanzierung/
Liquiditä
Liquidität
KostenKostenstruktur
KapitalKapitalstruktur
Vermö
Vermögensgensstruktur...
struktur...
Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen:
S. 22
Auftragsbeschaffung
Kalkulation:
Markttransparenz
Marketing
Auftragsbearbeitung
Service
...
Mengen- und
Wertegerüst
Auftrags- und
Arbeitskalkulation
Nachkalkulation
...
Beschaffung
/Versorgung:
Einkauf
Betriebsmittel
Produktion:
Terminplanung
Qualität
Lagerverwaltung
Hilfsbetriebe
(intern/extern)
...
Wertschöpfungskette
und - tiefe
...
Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:
Kostenstruktur:
Personal
Sachmittel (Standort,
Maschinen, Lager ...)
Know How
Optimierungsentscheidungen ...
Kostenplan und -budget
Kostencontrolling
Einparungspotenzial
durch Rationalisierung
/Produktivitätssteigerung ...
Kapitalstruktur:
Eigenkapital
Vermögensstruktur:
Anlagevermögen
Fremdkapital
Liquidität ...
Umlaufvermögen
...
Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
• Klärung wichtiger Begriffe aus der
Betriebswirtschaftslehre
S. 4 - 5
Wichtig ist, für die Begriffe den richtigen Inhalt
zu definieren, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Beispiel: Liquidität
Was ist das? Was muss man unter diesem
Begriff verstehen? Was bedeutet er?
Liquidität eines Wirtschaftssubjektes
(einer Unternehmung)
Eigenschaften von
Vermögensteilen
zur Rückverwandlung in Geld
= Liquidierbarkeit
Deckungsverhältnis von
Vermögensteilen zu den
Verbindlichkeiten einer
Unternehmung
Zahlungsmittelbestand bei
einer
Unternehmung in
einem
bestimmten
Zeitpunkt
Eigenschaft von
Unternehmungen,
jederzeit zu einem
Zeitpunkt bzw. in
einem Zeitraum
zahlungsfähig zu
sein.
überliquide
unterliquide
(optimal) liquide
Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
• Klärung wichtiger Begriffe aus der
Betriebswirtschaftslehre
S. 4 - 5
Beispiel: Liquidität
Die wichtigste Definition der Liquidität
für Unternehmen ist, dass diese immer
die Fähigkeit haben müssen, ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen zu können!
Insolvenzordnung:
S.23-24
Sie beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer
Unternehmung, jederzeit fristgerecht ihre
Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.
Kann sie das nicht mehr, muss sie Insolvenz
anmelden! Geregelt ist das in folgenden §§:
§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten)
§ 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit droht)
Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert?
Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend
§ 19 InsO (Überschuldung liegt vor)
an?
Warum ist das deutsche Insolvenzrecht so
S.23-24
scharf geregelt?
•
•
•
•
•
•
•
•
Was will das deutsche Insolvenzrecht erreichen?
Frühzeitige Sanierung und Rettung von Unternehmen
Welche Interessen nimmt der Staat hier wahr?
Sicherung der Arbeitsplätze, der Sozialabgaben und
Steuereinnahmen, Erhaltung der Wirtschafts-kraft am
Standort Deutschland, …
Was voll insbesondere § 18 InsO bewirken?
Frühzeitiges Erkennen für den Unternehmer, dass sein
Unternehmen Probleme bekommt und dass er reagiert.
Was passiert bei Mißachtung des Insolvenzrechtes?
Es liegt ggf. ein Strafdelikt vor (bis 1 Jahr Gefängnis)
Liquidität = Finanzielles Gleichgewicht
Ein Unternehmer hat die Situation, dass seine technische, seine finanzwirtschaftliche und seine Absatzsituation nicht zusammenpassen.
Welche Handlungsempfehlungen würden Sie ihm als seine Unternehmensberaterin/sein Unternehmensberater geben, wie er bestmöglichst
entscheiden soll?
technische Kapazität: Finanzwirtschaftliche Absatzmöglichkeit Handlungsempfehlungen?
Kapazität:
in den Märkten:
1.000 Einheiten
800 Einheiten
800 Einheiten
/Monat
/Monat
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
1.200 Einheiten
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
800 Einheiten
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
800 Einheiten
/Monat
1.000 Einheiten
/Monat
S.23
Wie kann Insolvenz vermieden werden?
D.h.. Wieviel Kapital brauche ich ständig,
Um immer zahlungsfähig zu sein?
Hilfsmittel: Finanzplanung!
Planung der Einnahmen und Ausgaben
Aus heutiger Sicht, um zu erkennen,
ob das Unternehmen in Zukunft Liquiditätsengpässe
oder –überschüsse haben wird.
Revolvierende Finanzplanung:
Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Quartal 4 Quartal 5 Quartal 6......
Grundsätze der Finanzplanung:
- Vollständigkeit.
( Erfassung aller Ein- und Auszahlungen! )
- Zeitpunktgenauigkeit: ( Wann werden Zahlungen liquiditätswirksam? )
- Betragsgenauigkeit:
( Möglichst genaue Zahlungshöhe !)
- Elastizität:
( Einbau von Änderungen in den
Finanzplan sofort und vollständig !)
Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung?
ErVerkauf/Aus- probung
Lagerg. lieferung
Fertigprodukte
Ausgaben
/Einnahmen
Bezahlung
S. 26
Lagerg.
Fertigprodukte
Produktion
Produktion
Einkauf
Einkauf
Zeit
Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Sept. …
Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:
Kapitalbedarf
(saisonaler) Spitzenbedarf
Finanzieller Sockelbedarf
Kontokorrent
für Saisonbedarf
Darlehen
Eigenkapital
für längerfristigen Bedarf
Zeit
Der Sockelbetrag sollte ( insbes. bei Existenzgründung ) langfristig ( 5 - 10 Jahre ), der Spitzenbedarf (Projektfinanzierung) kurz- bis mittelfristig ( i. R. 3 Monate bis 1 Jahr ) finanziert werden.
Die Unternehmung muss also fortlaufend ihren
Kapitalbedarf prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten, um jederzeit zahlungsfähig
zu sein.
Welche Kapitalbeschaffungsvarianten stehen
dafür zur Verfügung?
Welche 4 Hauptmöglichkeiten hat das Unternehmen, sich für
das Unternehmen zwecks Investitionen Kapital zu beschaffen?
1.Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredite = Fremdkapital von
Kreditgebern)
2.Eigenfinanzierung (siehe Rechtsformen: Beteiligungs- bzw.
Eigenkapital einer Unternehmung)
3. Selbstfinanzierung (aus steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
und einbehaltenen Gewinnen)
4. Sonderformen (Freisetzung von nicht produktiven Unternehmensteilen, um dort gebundenes Kapital für lohnendere Investitionen freimachen zu können)
Dazu stellt sich die Frage:
Wann und wieviel Fremdkapitaleinsatz
lohnt sich für ein Unternehmen?
Dazu zwei theoretische Abhandlungen:
Leverage und Dean
Interpretation des Leverage - Effektes:
(Leverage kommt aus dem Englischen und bedeutet: Hebel)
S.27-29
Re (%)
FK
Re=f(
)
EK
r - if
FK
EK
Solange der Sollzinssatz if unter der Investitionsrendite r liegt, wächst die
Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK)
(r, if und EK sind konstant unterstellt!)
Die Methode des Kapitalbudgets:
(%)
if
r
Bearbeitungs10,0
zentrum 4
Universalmaschine D
Bohrwerk 7
Sicherungsübereignung div. Maschinen
7,5
Bankdarlehen
mit GS
KfW-Darlehen mit GS
5,0
Versandzentrum B
Eigenkapital (nach Steuern)
Modernisierung
Fuhrpark
2,5
C (TDM)
50
100
150
200
250
Vorteilhafte Investitionen
300
350
400
450
500
Unvorteilhafte Investitionen
Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:
S.29-31
FK-Zinsen = if
Investitionsrendite = r(%)
Finanzierungsmöglichkeiten
if=f1(C)
Investitionsmöglichkeiten
r = f2(C)
C(TDM)
Copt
Welche Rechte und Pflichten übernimmt
der Gläubiger gegenüber seinem
Kreditnehmer (Schuldner)?
Der Status des Gläubigers:
Merkmale:
S.32
Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung:
Ansprüche des
Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Kapital
Fremdkapitalgebers dienst (Zins-/Tilgung) und bei Insolvenz auf
anteilige Konkursmasse
Mitbestimmung des Formal keine. Aber bei Fehlentwicklungen in
Fremdkapitalgebers Unternehmung hat FK-Geber starken Einfluß auf
die Geschäftsführung.
Verfügbarkeit des
Fremdkapitals
Fremdkapital wird in der Regel befristet bereitgestellt ( per Tilgung oder per Endfälligkeit)
Haftung des
Aus der Gläubigerstellen entsteht keine
Fremdkapitalgebers Haftung.
Steuerliche Behand- Fremdkapitalzinsen sind bei Unternehmungen
lung (Kreditnehmer) als Aufwand absetzbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit ein Darlehen/ein Kredit möglich ist?
1. Kreditfähigkeit
2. Kreditwürdigkeit
3. Sicherheiten
was bedeutet das in
der BWL und in der
juristischen Praxis
S.33
1. Wann sind Privatpersonen
und Unternehmen
juristisch kreditfähig?
S.33
Kreditfähigkeit
A
Personen
I
Beschränkte
Geschäftsfähigkeit
II
Unbeschränkte
Geschäftsfähigkeit
III
Geschäftsunfähig
keit (außer
Kraft
gesetzt)
B
Handlungsfähigkeit
Gesetzliche Vertretung
Ehepaare
Haftung
- handelt durch gesetzl. Vertreter bzw. mit deren Zustimmung
- zusätzlich Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts
Eltern, bei grobfahrlässigem Verstoß
gegen Aufsichtspflich
- handeln rechtlich selbstständig
- geben selbst rechtswirksame Willenserklärungen ab
Gesamtes Vermögen
Gesamtes Vermögen
- Handelt weiter unter eigenem Namen,
- Wirtschaftsbetreuer kann für
ihn beratend bestellt werden.
Gesamtes Vermögen
- handeln je selbständig nach
dem Grundsatz der Gleichberechtigung
IV
C
Gesamtes Vermögen des
kreditnehmenden Ehegatten. Güterrechtliche
Gesichtspunkte sind zu
beachten (z.B. Gütertrennung(!
S.33
2. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Privatpersonen:
- Wie ist seine Vermögenslage (Anlagen, Schulden) ?
- Wie ist sein bisheriges Zahlungsverhalten aus Sicht
der Hausbank?
- Gibt es von dritter Seite Informationen und Erkenntnisse
zum Zahlungsverhalten des Schuldners?
Kreditwürdigkeitsprüfung
durch die finanzierende BankWS
bei Privatpersonen:
HfWU – RE/MAX, Immobilienfinanzierung,
2012/2013
Wertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):
Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine
anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau/Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital
vorhanden.
Neutrale Verhältnisse:
Verschuldung ist zwar vorhanden, wird aber
durch Vermögenswerte mindestens ausgeglichen (z.B. Aktiendepot, werthaltiges Immobilienvermögen, ...). Eigenkapital ist vorhanden.
Angespannte (risikoreiche) Verhältnisse:
Es besteht beim Bau-/Kaufinteressenten keine
Vermögenswerte. Es ist kein Eigenkapital vorhanden (besonders erschwerend: negative
Schufaeintragungen).
S.33
3. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Unternehmen:
- Wie ist die Geschäftslage des Unternehmens in den letzten
Bilanzjahren (Gewinne, Verluste)?
- Wie entwickelt sich das Unternehmen aktuell (Auftragslage, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu den Monaten
des laufenden Geschäftsjahres, Entwicklung der Branche
des Unternehmens, Analyse der aktuellen und erwarteten
Konjunkturlage?
- Informationen von Dritten (Auskunfteien, Bankauskünfte)
- Eigene Beobachtungen aus der Zusammenarbeit mit dem
Unternehmen (Fähigkeiten des Managements, Betriebsbesichtigung)
Kreditwürdigkeitsprüfung bei Unternehmen:
S.33
Fremdfinanzierung durch
Darlehens-/Kreditaufnahme
Kreditfähigkeit
(natürliche Personen
ab Volljährigkeit =
ab 18tem Lebensjahr)
Darlehen
/ Kredit
Kreditwürdigkeit
(Schuldner muss immer Zins
und Tilgung mit seinem Vermögen, Einkommen/Gewinn
bezahlen können)
Der Gläubiger
/die Bank verlangt Sicherheiten
mit einem Wert
S.34
Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:
- Was versteht der Darlehensgeber (Gläubiger) unter Sicherheiten?
- Warum werden Sicherheiten in der Regel bei Krediten und
Darlehen verlangt?
- Welche Hauptformen gibt es und was sichern sie (akzessorisch
bzw. fiduziarisch)?
- Werden Kredite nur wegen Sicherheiten bereitgestellt oder
was muss der Gläubiger immer prüfen und sicherstellen?
Hauptbedingung für das Darlehen/den Kredit? S. 34
Grundsätzlich muss der Schuldner dauerhaft in der Lage sein,
die vertraglich vereinbarten Zinsen für den Kredit und die
Tilgungsraten (i. R. monatlich/quartalsweise) zu bezahlen.
Sicherheiten sind zusätzlich erforderlich, damit der Gläubiger
seine Restforderung (den noch nicht getilgten Teil der Kredites)
durch die Sicherheit abdecken kann, falls der Schuldner seine
Zahlungen dauerhaft beendet (z.B. wegen Arbeitslosigkeit,
Krankheit, bei Unternehmen wegen Insolvenz etc.).
Die typischen Hauptsicherungsarten sind:
Realsicherheiten (hier gibt der Schuldner dem Gläubiger
ein Grundstück, ein Gebäude, eine Maschine etc. als Sicherheit
für die Rückzahlung des Kredites. Diese Sicherheit muss einen
Wert haben. Sie werden auch dingliche Sicherheiten genannt).
Personalsicherheiten (hier sichert eine dritte Person (der Bürge)
Den Kredit mit seinem Einkommen und Vermögen).
Sicherungsumfang:
S.34
(Welcher Kredit, welches Darlehen wird durch die
dingliche bzw. Personalsicherheit gesichert)?
Akzessorische Sicherheit (Sicherheit mit enger
Zweckerklärung) – Sichert nur ein spezielles
Darlehen (Bedingung: Das Darlehen muss bereitgestellt werden). Ist das Darlehen zurückgezahlt,
muss die Sicherheit gelöscht werden.
Die akzessorische Sicherheit ist immer an den
Hauptvertrag (Darlehensvertrag) gekoppelt.
Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)
Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
Hausbank:
Kreissparkasse
Göppingen
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Le)
- mittelfristiges Darlehen für
eine Fertigungsanlage 30.000,- Le)
- Kreditlinie für Betriebsmittel
70.000,- Le)
- Baudarlehen für eine
Fertigungshalle
(1.328.000,- Le)
Was wird
mit der
Hypothek
gesichert?
?
Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für
eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebsmittel
(70.000,- Lei)
- Baudarlehen für eine
Fertigungshalle
(1.328.000,- Lei)
das mit Darlehensnummer und Betrag
genau bezeichnete Baudarlehen
Fremdfinanzierung:
Hausbank:
Kreissparkasse
Göppingen
Akzessorisch sichert die Hypothek nur
Gießerei Munteanu GmbH
Ist das Baudarlehen getilgt, wird die Hypothek zwingend gelöscht!
S.34
Fiduziarische Sicherheit:
(Sicherheit mit weiter Zweckerklärung) – Sichert das gesamte
Kreditverhältnis zwischen Gläubiger (Hausbank) und Schuldner.
Die fiduziarische Sicherheit kann gestellt werden, ohne dass schon
ein Kredit/Darlehen vereinbart ist (Eigentümergrundschuld). Hier
kann der Gläubiger wählen, welcher der an seinen Schuldner vergebenen Kredite/Darlehen gesichert werden soll. Ist das Darlehen
zurückgezahlt, bleibt die Sicherheit bestehen.
Typisches Beispiel: Grundschulden.
Fiduziarische Sicherheiten werden gerne mit Unternehmen vereinbart, die immer wieder Darlehen/Kredite brauchen (spart hohe
Notarkosten).
Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)
Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
Hausbank:
Kreissparkasse
Göppingen
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für
eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebsmittel
(70.000,- Lei)
- Baudarlehen für eine
Fertigungshalle
(1.328.000,- Lei)
Was wird
mit der
Grundschuld
gesichert?
?
Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)
Fremdfinanzierung:
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für
eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebsmittel
(70.000,- Le)
Hausbank:
Kreissparkasse
Göppingen
Bei fiduziarischen Sicherheiten
kann der Gläubiger wählen, was
er damit sichern möchte.
Gießerei Munteanu GmbH
- Baudarlehen für eine
Fertigungshalle
(1.328.000,- Le)
Die Grundschuld ist nicht einem speziellen Darlehen zugeordnet.
Dingliche Sicherheiten:
Finanzierung gegen Sicherungsübereignung der finanzierten Objekte:
Kreditnehmer =
produzierendes
Unternehmen
Kreditnehmer wird
Besitzer der
Sicherungsgegenstände,
bis Kredit zurückgezahlt ist.
Vereinbarung eines Darlehens gegen die
Absicherung mit Sicherungsübereignungsvertrag (zum Kauf div.Vermögensobjekte)
S.35-36
Kreditgeber =
Bank
Zusätzlich wird ein Nutzungsvertrag zugunsten des Kreditnehmers vereinbart (Besitzkonstitut)
Bank wird Eigentümer,
bis Kredit zurückgezahlt ist.
S.36
Zession:
= Sicherungsabtretung
Krediteinräumung
Forderungsabtretung
Drittschuldner
au
sF
or
de
ru
ng
Schuldner:
Aus WarenLieferung =
Kreditgeber
Kreditinstitut
=ne uer Gläubiger =Zessionar
be
io
ffe
ne
rZ
es
sio
n
Übergang durch
Vertrag nur sicherungsg
un
halber = fiduziarisch
r
e
rd
o
F
Za
hl
un
g
Forderung aus Kaufvertrag
Kreditnehmer
(bisheriger
Gläubiger)
= Zedent
Die Rechnung
(Forderung aus
Lieferung und
Leistung) wird
dem Kreditinstitut als
Sicherheit abgetreten.
Grundpfandrechte (an Grundstücken, Immobilien)
S.37-38
Arten der Grundpfandrechte:
Hypothek
§§ 1113 ff. BGB
Grundschuld
§§ 1191 ff. BGB
Rentenschuld
§§ 1199 ff. BGB
Sonderform der
Grundschuld
Briefhypothek
Buchhypothek
Briefgrundschuld
Buchgrundschuld
Grundbuch:
S.40
Öffentliches Register, geführt in Baden-Württemberg durch Grundbücher (Notare)
Aufbau des Grundbuchs:
Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und den drei Abteilungen (I, II, III)
Abteilung I:
Zeigt das Eigentümerverhältnis
Abteilung II: Zeigt Lasten und Beschränkungen, die auf dem
Grundstück lasten Überfahrts-, Wohnrechte, …
Abteilung III: Zeigt Hypotheken und Grundschulden, die auf dem
Grundstück lasten
Lageplan
laut
KatasterAuszug
Zuständig für Lage,
Maße, Flächenangaben:
Landratsamt, kreisfreie Stadt
S.41
Aufbau der Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg
Oberste Vermessungsbehörde
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Obere Vermessungsbehörde: Landesvermessungsamt
Untere Vermessungsbehörde
- 35 Landratsämter
- 9 Landkreise
Flurbereinigungsbehörde
-35 Landratsämter
- Regierungspräsidien
Stuttgart, Tübingen,
Freiburg und Karlsruhe
16 Städtische
Vermessungsdienststellen
146 Öffentlich
Bestellte
Vermessungsingenieure
Das Liegenschaftskataster ist dafür zuständig, ein Verzeichnis aller katastermäßig (amtlich) vermessenen und durch Grenzsteine markierte Teile der Erdoberfläche zu führen und zu pflegen Die
vom Liegenschaftskataster erhobenen Daten (Flurbezeichnung, Maßangaben, …) werden vom
Grundbuchamt übernommen und im jeweiligen Grundbuchblatt eingetragen!
Aufbau
Aufbau des
des Liegenschaftskatasters:
Liegenschaftskatasters:
Aufgaben als Amtliches Verzeichnis:
Gebietsaufteilung (Aufbau):
Katasteramtsbezirk
(Landkreis, kreisfreie Stadt)
Es ist nach § 2 GBO für die Bezeichnung der einzelnen
Grundstücke im Grundbuch maßgebend:
zur Sicherung des Grundeigentums, für Steuerzwecke,
wirtschaftliche, statistische und Planungszwecke.
Er entspricht grundsä
grundsätzlich den regionalen Grenzen
eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.
Gemarkung:
Sie ist der Vermessungsbezirk des Katasters mit einer örtlich umschriebenen, abgeschlossenen Gruppe von Grundstücken. I.R. ist Gemarkungsbezirk = Gemeindebezirk.
Oder Gemeinde hat mehrere Gemarkungsbezirke ( die
Gemarkungskarte hat dann mehrere Blätter)
Flur:
Sie ist ein auf einem Blatt der Gemarkungskarte topographisch abgegrenzter Teil der Gemarkung (meist durch
Wege, Straßen, Flüsse, Berge abgegrenzt). Für jede Flur
ist eine amtliche Karte (Lagepläne) angelegt.
Flurstück:
Der topographisch abgegrenzte Bezirk umfaßt eine
Anzahl von Flurstücken mit Gemarkungsnamen, Flurbezeichnung (z.B. Flur 6), Flurstücknummer und Eigenschaftsangaben wie Nutzungsart, Fläche, Lagebezeichnung.
Erste Sicherungsmöglichkeit: Realsicherheit S.43-44
Zweite Sicherungsmöglichkeit: Personalsicherheit
Personalsicherheit:
Absicherung von Darlehen und Krediten mittels Vermögen
/Einkommen einer Dritten Person, die für den Schuldner
haftend eintritt, wenn dieser seinen Kapitaldienst (Zins- und
Tilgungszahlung) dauerhaft einstellt.
Der Bürge wird bei Kreditvergabe ebenso auf Kreditwürdigkeit
geprüft wie der Schuldner selbst.
S. 44
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Darlehensvertrag
Kreditnehmer
Kredit-institut
Darlehensauszahlung
Rückzahlungsvereinbarung
Der Bürge erwirbt
durch Zahlung
die Forderung und
kann gegen Schuldner
rechtlich vorgehen.
Verzicht der Einrede der Vorausklage heißt, dass Bürge auf erste
Anforderung Restschuld des
Kreditnehmers abdecken muss,
wenn der die Zahlungen einstellt.
Bürge
Ausfallbürgschaft:
Forderung: 35.000,- €
Kreditnehmer stellt nachhaltig Zins-/Tilgungszahlungen ein.
Kreditnehmer
Kreditinstitut
Bürge nutzt Recht auf Einrede der Vorausklage. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des
Kreditinstituts erbringen Euro 25.000,-. Noch offene Restschuld: 10.000,-€, wird dem
Bürgen offengelegt.
Bürge
Erwirbt Forderung
gegen Kreditnehmer
Bürge zahlt 10.000,- €, wenn alle
Rechtsmittelder Bank ausgeschöpft sind.
Klassische Einteilung des
Fremdkapitals nach Laufzeit der
Kredite/Darlehen:
S.45 ff.
Laufzeiten von
Krediten/Darlehen:
Kurzfristige
Kredite/Darlehen
(bis ca. 1 Jahr)
Mittelfristige
Kredite/Darlehen
(>1 Jahr bis < 4 Jahre)
langfristige
Kredite/Darlehen
(> 4 Jahre)
z.B. Kontokorrentkredit, Wechselkredit, …
Seiten 45-47
z.B. Konsumkredit
(Autofinanzierung mit
Laufzeit: 36 Monate)
Seiten 48-51
z.B. Obligationen
mit Laufzeit von
4 Jahren
Seiten 52-63
S.45
Lieferantenkredit:
Nutzung Skonto
Ausschöpfung
des Zahlungsziels
Zahlung hinhalten
i.R. 2 % innerhalb 14 Tagen,
im Preis einkalkuliert.
i.R.10 - 30 Tage
im Preis einkalkuliert.
Zahlung erst
nach 30 Tagen,
nicht einkalkuliert.
Kontokorrentkredit:
Sollsalden werden taggleich mit Sollzinsen berechnet:
Sollsaldo x KK-Zins ./. 365 Tage = Sollzins pro Tag
Summe aller Tagessollzinsen ergibt die Zinslast pro Jahr
Beispiel für den Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto:
• Girokonto Munteanu OHG: Kreditrahmen: 8.000 Lei
•
Sollzinsen 9 % p.a:
Buchungen:
22.11.
23.11.
Saldo
23.11.
24.11.
Saldo
24.11.
840,00 Lei Guthaben
- 320,00 Lei für Rechnung
- 210,00 Lei für Strom
- 300,00 Lei in Bar
0,00 Lei Zinsen
10,00 Lei Guthaben
- 700,00 Lei Miete
+ 320,00 Lei Rückzahlung Finanzamt
- 240,00 Lei Telefonrechnung
0,00 Lei Zinsen
- 610,00 Lei Kreditbeanspruchung
(= Sollstand)
9(%)
610(Lei) x 100
365
610 x 100
365 x 100
= 0,15041 Lei Zinsen
• Girokonto Munteanu OHG: Kredit: 8.000 Lei
Saldo
24.11.
25.11.
1.300 Lei Lohnzahlung
- 45 Lei Versicherung
- 420 Lei Autoreparatur
- 320 Lei Handwerkerrechnung
Saldo
- 610,00 Lei
- 95 Lei Kreditbeanspruchung
Sollzinsen 9 % p.a:
= 0,15041 Lei
9(%)
95(Lei) x 100
=
365 (Tage)
95
x
9
365
x 100
= 0,023424 Lei Zinsen
26.11.
+ 510 Lei Mieteinnahmen
Saldo
+ 415 Lei Guthaben
0,0 Lei Zinsen
S. 47
Bei Unternehmen übliche kurzfristige Kredite:
Wechselkredit: Aufkauf von durch Wechsel
gesicherte Forderungen
Akzeptkredit: Von der Bank zugesagter Betrag,
mit dem sie Wechsel des Kunden
vorfinanziert
Avalkredit:
Kreditbürgschaft der Bank für
gute Kunden
S.48
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
-Autokredit (Finanzierung von privat und gewerblich genutzten PKWs – über 56 % der Konsumentenkredite entfallen auf PKW´s)
Barzahlung: 40 %
Finanzierung: > 75 %
Leasing: > 85 %
S.49
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
flexible
Anzahlung
monatliche
Rückgabe des Fahrzeugs
Ratenzahlung Weiterfinanzierung Schlussrate
Zahlung Schlussrate
= Modelle der „Mehrwegefinanzierung“
S. 50
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
Finanzierungsbetrag
in €
S-Auto-Kredit vario
klassischer (linearer)
Konsumentenkredit
S-Auto-Kredit classic
0
12
24
36
48
60
Laufzeit in Monaten
S.52-57
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Obligationen,
Anleihen, Schuldverschreibungen,
Industrieobligationen, -anleihen,
Zero Bonds,
…
Wertpapiere gegen Zins und Tilgung sowie fest
vereinbarter Laufzeit.
Sie eröffnen dem Anleger den Gläubigerstatus!
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.52
Rahmenbedingungen für die Emission von festverzinslichen
Wertpapieren:
- Die Erstellung eines Prospektes (Emissions- oder Wertpapierverkaufsprospekt) bei erstmalig öffentlich angebotenen Wertpapieren. Er ersetzt den Börsenzulassungsprospekt, wenn die
Anleihe zur amtlichen Notierung an der Börse zugelassen wird.
- Einschaltung des zentralen Kapitalmarktausschusses ZKMA,
der zwar eine freiwillige Instanz (ohne gesetzl. Grundlage) ist, in
dem aber die hauptsächlich mit Emissionen beschäftigten Banken
vertreten sind.
Er berät in bezug auf die Emissionstätigkeit, trifft Absprachen
über Zeitpunkt, Volumen, Ausstattung der einzelnen Anleihe und
hat starken Einfluß.
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Tilgungsmodalitäten von Obligationen / Anleihen
S.53
Tilgungsvereinbarungen/Ausgabe- und Rücknahmekurs:
- Während Laufzeit
nur Zinsratenzahlung
- Tilgung endfällig
- Tilgung in
- Tilgung in
- Tilgung in
gleichen Jahresraten
wachsenden Jahresraten unterschiedlichen Jahresraten
( = Annuitätentilgung)
mit Hilfe Tilgungsfonds
tilgungsfreie Zeit
i.R. 5 Jahre
- jährliche Annuität
- dem Fonds werden vom
(Zins + Tilgung) bleibt
Unternehmen regelmässig
gleich
Geldbeträge zugeführt
- Ausgabekurs
i.R. unter pari
z.B. 97 %,
- Einteilung der Obli- - Tilgung wächst im Zeit- - durch Tilgungsfonds erfolgt freigation in Serien ana- ablauf, da Zinsanteil
händiger Rückkauf eines Teils
log Tilgungsterminen wegen kleinerer Restder emittierten Wertpapiere über
schuld fällt.
die Börse (insb. wenn der Börsenkurs
unter dem späteren Tilgungskurs liegt)
- Rücknahmekurs nach n
Jahren = 100%
- Auslosung der Serie,
die je Tilgungstermin
getilgt wird.
- Kurspflege
- Ausgabe unter pari,
je früher Serie getilgt
wird(100%), desto
höher der Effektivzins
- Kombination mit Auslosungstilgung
möglich
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.54
Ausstattung der Obligationen:
Anleihen weisen einen festen, in % vom Nennwert (Nominalwert angegebenen Zinssatz, den Nominalzinssatz auf, daher werden sie "festverzinsliche
Anleihen" genannt.
Ausnahmen davon gibt es bei:
- Anleihen, bei denen die Umwandlung möglich ist (Konversion),
- Floating Rate Notes, die mit variablem Zinssatz ausgestattet sind,
- Zero Bonds (Nullkupon-Anleihen), die keine laufende Verzinsung
aufweisen.
Die Tilgung der Obligation erfolgt entweder einmalig am Ende der Laufzeit
oder ratenweise in gleichen, wachsenden oder unterschiedlichen Jahresraten.
Nach bestimmter Wartezeit kann die Anleihe durch den Schuldner gekündigt
und danach vorzeitig getilgt werden, sofern die Kündigung nicht ausgeschlossen wird.
Sonderformen bei Anleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen
dadurch, daß sie neben Zins und Tilgung weitere Rechte einräumen. Dafür
werden i.R. geringere Zinsen gezahlt
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Wozu werden Großkredite in Form von Obligationen,
Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zero
Bonds, … benötigt?
Beispiele dazu:
?
S.54
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe,….:
= in Urkunden verbriefte Wertpapiere, die als Teilschuldverschreibungen Darlehen (i.R. an Großkreditnehmer)
vergeben und besondere Rechte/Privilegien beinhalten.
In Deutschland i.R. Fremdemissionen durch ein Bankenkonsortium und meist durch Grundschulden abgesichert.
Industrieobligationen
WandelAnleihen
Optionsanleihen
Gewinnschuldverschreibungen
Genußscheine
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.54-55
Wandelanleihen: Sie sind Anleihen von Aktiengesellschaften, die
ihren Eigentümern das Recht einräumen, in bestimmtem Zeitraum
die Wandelanleihe in einem bestimmten Verhältnis in Aktien der
AG umzutauschen (zu wandeln). Es handelt sich um eine Möglichkeit für den Anleger, der die Wandelanleihe neben Zins und Tilgung attraktiver macht.
Durch Umwandlung wird aus dem Schuldtitel (Fremdfinanzierung)
ein Beteiligungstitel (Eigenfinanzierung). Diese Möglichkeit wird
vom Anleger durch niedrigeren Zins honoriert, der später durch
Kurschancen der Aktien kompensiert werden kann. Verzichtet der
Anleger auf die Wandlung, hält er die Wandelanleihe bis zur
Fälligkeit oder kann sie verkaufen.
Vorteil der Wandelanleihe:
Erfolgt die Wandlung, dann steht der Aktiengesellschaft in entsprechender Höhe langfristig verfügbares Eigenkapital zur Verfügung.
= Statustausch
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.55
Optionsanleihe:
Sie räumt ihren Eigentümern das Zusatzrecht ein, während eines
bestimmten Zeitraumes Wertpapiere (i.R. Aktien) zu erwerben.
Gegenstand der Option ist das Recht auf Bezug von Aktien bzw.
das Recht auf Erwerb zukünftiger Anleihen des Emittenten zu
einem zum Zeitpunkt der Herausgabe der Optionsanleihe im
voraus festgesetzten Preis (Optionspreis, -kurs). Für diesen Zusatzanreiz ist sie mit niedrigerem Zins als vergleichbare Normalanleihen ausgestattet.
Vorteile der Optionsanleihe:
Der Emittent (AG) sichert sich langfristig zinsgünstiges Fremdkapital und beschafft sich bei Ausübung der Option durch die Anleger Eigenkapital sowie Liquidität durch Optionspreis.
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.55-56
Gewinnschuldverschreibung:
Bei derartigen Industrieobligationen werden neben Tilgung Zinsansprüche
eingeräumt, die ganz oder z.T. Gewinn- bzw. Dividendenabhängig sind.
Der Eigentümer der Teilschuldverschreibung (Gläubiger) wird am Geschäftserfolg der Unternehmung beteiligt, beim Participation bond durch
Basiszins und dividendenabhängigen Zusatzzins bzw. beim income bond
mit einem in voller Höhe gewinnabhängigen Zins.
Genußscheine:
Hier handelt es sich um Wertpapiere, die besondere Genußrechte insbesondere am Gewinn und am Liquidationserlös verbriefen. Sie werden meist im
Zusammenhang mit Unternehmungsgründung für besondere Leistungen der
Gründer bei Gründung (Gründergenußschein als Gründerlohn), für Unternehmungssanierung zum Ausgleich von Gläubigerverzicht, Kapitalherabsetzung, Zuzahlung auf Aktien (Sanierungsgenußschein oder Besserungsschein als Sanierungslohn), bei Unternehmungsverschmelzung (Fusion als
Verschmelzungslohn), zur Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern
ausgegeben. Die Banken haben die Möglichkeit, Genußkapital auf das
haftende Eigenkapital anrechnen zu lassen (§ 10 abs. 1 KWG)
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
S.56-57
Schuldscheindarlehen:
Sie sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite mit i.R. 1 bis 50
Mio. Euro, die ausserhalb der Börse über Nichtbanken- Kapitalsammelstellen aufgenommen werden. Sie sind elastisch für die Bedürfnisse von
Kapitalgeber/-nehmer gestaltbar (Höhe, Laufzeit, Zins-, Tilgungs-, Kündigungsmodalitäten). Beteiligt sind die Schuldscheingläubiger ( Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Banken, Bausparkassen, Sozialversicherungen), die Schuldscheinnehmer (Industrie, Handel, Banken,
Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post...).
Sie werden durch Einschaltung von Maklern und Banken vermittelt, um
einen Interessenausgleich zwischen den Vorstellungen der Gläubiger und
Schuldner zu erreichen (z.B. Darlehenshöhe und Fristigkeit des Darlehens). Schuldscheindarlehen werden durch Forderungsabtretung
übertragen (Zession).
Ausstattung von Schuldscheindarlehen:
Ausgestattet sind Schuldscheindarlehen ähnlich wie Obligationen,
liegen aber im Nominalzins i.R. bis 0,5 %-Punkte über vergleichbaren Anleihezinssätzen.
S.59-63
Sonderformen der Fremdfinanzierung:
- Leasing
- Factoring
Leasing:
Leasing als Form der Investitionsgüterbeschaffung
beinhaltet die vertragliche Verpflichtung des
Leasinggebers, dem Leasingnehmer gegen Zahlung
eines festgesetzten (meist monatlichen) Entgeltes
bestimmte Investitionsgüter zur Verfügung zu stellen,
die aber im Eigentum des Leasinggebers verbleiben.
Leasing ist die Alternative zum kreditfinanzierten
Kauf.
Leasing
-Arten:
Leasing-Arten:
S.61
Vollamortisations
- Leasing:
Teilamortisations
- Leasing
-- i.R.
Miet
i.R. kurzfristiger
kurzfristiger MietMiet-vertrag
§§535
535 ff.
((§§535
vertrag (§§
ff. BGB),
BGB),
-- ohne
ohne Option,
Option,
-- unter
unter Einhaltung
Einhaltung von
von
K
ündigungsfristen jeje
Kündigungsfristen
je-derzeit
ündbar,
kkündbar,
derzeit kü
-- mit
mit Andienungsrecht
Andienungsrecht des
des
Leasing-Gebers,
Leasing
Leasing-Gebers,
-- mit
ängerungsMietverl
ngerungsmit Mietverlä
Mietverlängerungsoption,
option
option,,
-- mit
mit Kaufoption,
Kaufoption,
-- mit
Mehr
mit Aufteilung
Aufteilung des
des MehrMehr-erlö
öses,
erl
ses,
erlöses,
-- Investitionsrisiko
Investitionsrisiko beim
beim
Leasing-Geber,
Leasing
Leasing-Geber,
-- mit
ängerungsVerl
ngerungs- und
mit Verlä
Verlängerungsund
Kaufoption,
Kaufoption,
-- sogenanntes
ündbares
kkündbares
sogenanntes kü
Leasing,
Leasing,
-- tendenziell
üter
Konsumg
tendenziell Konsumgü
Konsumgüter
--orientiert,
orientiert,
-- Mietvertrag
lang
Mietvertrag wird
wird langlang-fristig
fristig abgeschlossen,
abgeschlossen,
-- Mietvertrag
lang
Mietvertrag wird
wird langlang-fristig
fristig abgeschlossen,
abgeschlossen,
-- Investitionsalternative
Investitionsalternative
zur
berbrü
berbrückung von
zur Ü
Überbrückung
von
kurzfristigen
ässen,
Engp
kurzfristigen Engpä
Engpässen,
-- Mietvertrag
Grund
Mietvertrag ist
ist in
in GrundGrund-mietzeit
mietzeit von
von beiden
beiden Seiten
Seiten
unkü
ündbar,
unk
unkündbar,
-- Mietvertrag
Grund
Mietvertrag ist
ist in
in GrundGrund-mietzeit
mietzeit von
von beiden
beiden Seiten
Seiten
unkü
ündbar,
unk
unkündbar,
-- zivilrechtlich
her
zivilrechtlich wie
wie herher-kkömmliche
ömmliche Mietverträ
äge.
Mietvertr
ge.
Mietverträge.
-- Investitionsrisiko
Investitionsrisiko hat
hat
Leasing-Nehmer.
Leasing
Leasing-Nehmer.
-- Investitionsrisiko
Investitionsrisiko liegt
liegt
beim
-Nehmer.
Leasing
beim LeasingLeasing-Nehmer.
Operate Leasing:
Art des Leasing-Vertrages:
Vertrages
Zurechnung des Leasingvertrages:
beim Leasing-Geber
Vertrag ohne Option
Kaufoption ( nach Grundmietzeit von mind. 40%
und max. 90 % der
Nutzungsdauer )
Verlängerungsoption
( nach Grundmietzeit von
mind. 40% und max. 90 %
der Nutzungsdauer )
Spezialleasing
Grundmietzeit mind. 40 %,
max. 90 % der Nutzungsdauer
Kauf- >
preis
Summe der
Anschluß- >
mieten*
Restbuchwert
Werteverzehr
für Zeitraum
der Anschlußmiete
-
beim Leasing-Nehmer
Grundmietzeit < 40 %
oder
> 90 %
der Nutzungsdauer
Kauf- <
preis
Summe der
Anschluß- <
mieten
Rest
buchwert
Werteverzehr für
Zeitraum
der Anschlußmiete
in jedem Fall
*Das Schema gilt für Immobilien- und Mobilienleasing. Beim Immobilienleasing ist zu
beachten, daß die Anschlußmiete mind. 75% der örtlichen Vergleichsmiete betragen
muß, um dem Leasing-Geber zugerechnet werden zu können.
Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
• Unter Factoring wird verstanden, dass ein Factor
gewerbsmäßig von Unternehmen Forderungen übernimmt, diese vor Fälligkeit bevorschusst und so den
beteiligten Unternehmen Liquidität bereitstellt.
Das Factoring kann als echtes Factoring, unechtes
Factoring, offenes oder stilles Factoring auftreten.
Beteiligte
Beteiligte beim
beim Factoring
Factoring::
(3) Bevorschussung
der Forderung
(1) FactoringFactoringVertrag
Faktor
Faktorals
alsAnbieter
Anbieter
des
desFactoring
Factoring
(4) Zahlung der
Kaufsumme
S.62-63
33 Beteiligte:
Beteiligte:
Klient
Klientals
alsNach
Nachfrager
fragernach
nach
Factoring
Factoring
(2) Kaufvertrag
und Lieferung auf Ziel
Kunde
Kundeals
alsNach
Nachfrager
fragerder
derLeistun
Leistungen
gendes
desKlienten
Klienten
Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
• Echtes Factoring:
• Finanzierungsfunktion
(die Forderung wird vor Fälligkeit vom Factor
vorfinanziert)
• Dienstleistungsfunktion
(der Factor übernimmt die Buchhaltung und das Mahnwesen und überwacht den Geldeingang)
• Delkrederefunktion
(der Factor übernimmt das Ausfallrisiko)
• Unechtes Factoring:
(Factor übernimmt nur die Finanzierungsfunktion)
Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
Offenes Factoring: Hier erfährt der Dritte (der die
Forderung bezahlen muss), dass
diese von einem Factor bevorschusst
wurde und er (schuldbefreiend) an
diesen bezahlen muss.
Stilles Factoring: Hier erfährt der Dritte nichts von
Factoringgeschäft. Er zahlt an
seinen Lieferanten, der das Geld
dann an den Factor weitergeben
muss.
Zusammenfassung der Fremdfinanzierung
• Die Fremdfinanzierung ist ein sehr
umfassendes Instrument, das aber in der
täglichen Arbeit von Unternehmen ständig
benötigt und eingesetzt wird.
Fazit: Es
öglichkeiten der
Es gibt
gibt eine
eine Vielzahl
Vielzahl an
an M
Möglichkeiten
der
Fremdfinanzierung
ür Unternehmen
Fremdfinanzierung ffür
Unternehmen (und
(und Privatpersonen):
Privatpersonen):
Aufnahme
Fremdmit
Aufnahme von
von FremdmitFremdmit---teln
teln üüber
ber Kapitalanleger:
Kapitalanleger
Kapitalanleger::
Obligationen,
WandelschuldWandelschuldverschreibungen,
verschreibungen,
Wandelanleihen,
Aufnahme
ber KreKre
Aufnahme von
von Fremdmitteln
Fremdmitteln üüber
Kre-ditinstitute:
ditinstitute
ditinstitute:: == klassische
klassische Fremdfinanzierung
Fremdfinanzierung
Kurzfristige
Kurzfristige Kredite:
Kredite:
GewinnschuldverGewinnschuldverschreibungen,
schreibungen,
Kundenanzahlungen,
Lieferantenkredit,
Wechselkredit (Diskont(Diskont-,
Akzeptkredit),
Avalkredit,
Lombardkredit,
Genuß
Genußscheine,
SchuldscheindarSchuldscheindarlehen.
lehen.
Sonderformen
Finan
Sonderformen der
der FinanFinan-zierungsgeschä
äfte:
zierungsgesch
fte:
zierungsgeschäfte:
Langfristige
Langfristige Kredite:
Kredite:
Kontokorrentkredit,
Optionsanleihen,
S.63
Auslandskredite (Akkre
(Akkre-ditivditiv-, RemboursRembours-, NegoNegoziationskredit),
ziationskredit),
KurzKurz-/mifri.
mifri. Darlehen.
Darlehen mit
Laufzeiten
zwischen 5 und
10 Jahren,
Darlehen aus
öffentl.Fö
ffentl.Förderrderprogrammen
KfW, ERP, DeutDeutsche LastenausLastenausgleichsbank.
gleichsbank.
Leasing
(Voll(Voll-, TeilTeilamortisatiamortisationsveronsvertrag, ...),
Factoring
(unecht,
echt, offen,
still).
S.64 ff.
Zweite Hauptfinanzierungsart:
Eigenfinanzierung/Beteiligungsfinanzierung
- Aufbringung von Grundkapital einer AG
mittels Verkauf von Aktien an Dritte
- Aufbringung von Stammkapital durch die
Gesellschafter einer GmbH
Eigenfinanzierung
( = Beteiligungsfinanzierung )
S.64 ff.
Bei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbt
derjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) am
Unternehmen.
Er wird Mitunternehmer mit allen Rechten
und Pflichten und trägt das unternehmerische
Wagnis mit !!!
Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-,
Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen
unbefristet zur Verfügung
Einteilung von Aktien nach:
Der
DerEinteilung
Einteilungdes
des
Grundkapitals
Grundkapitals
Nennwertaktien
Quotenaktien
Der
bertragbarkeit
DerÜÜbertragbarkeit
Namensaktien
Inhaberaktien
Dem
DemUmfang
Umfangder
derRechte
Rechte
Stammaktien
Vorzugsaktien
Der
öglichkeit der
ber
DerM
Möglichkeit
derAG,
AG,üüber
eigene
ügen
eigeneAktien
Aktienzu
zuverf
verfügen
Vorratsaktien
Eigene Aktien
Dem
DemAusgabezeitpunkt
Ausgabezeitpunkt
Den
DenWirtschaftszweigen
Wirtschaftszweigen
Junge Aktien
Alte Aktien
Industrieaktien
Bankaktien
Versicherungsaktien
Kuxe
Handelsaktien
Siehe dazu ähnlich: K.K.-D. Däumler,
umler, Betriebswirtschaftliche Finanzwirtschaft, 7. Auflage, 1997, S. 342.
Einteilung des Grundkapitals nach dem
Beteiligungswert:
Nennwertaktien
S.64
Beteiligungshöhe
am Grundkapital?
Mindestbeteiligungsbetrag?
z.B. 50 Euro
mindestens 1,0 €
bzw.
Stück(Quoten-)aktien
1/1000tel am Grund- umgerechnet
kapital der AG
mindestens 1,0 €
Dieser Anteil am Grundkapital darf nicht verwechselt werden mit
dem täglichen Börsenkurs (aus Angebot und Nachfrage) der Aktie,
der spekulative Erwartungen (Konjunktur, Gewinnentwicklung, Auftragslage) und Wertzuwächse aus der Substand (Zusatzkapital)
enthält.
Kapital
Kapital
Kapitalerhö
Kapitalerhöhung
im rechtl.
rechtl. Sinne
Eigenkapital
Grundkapital
Verkauf
Verkauf neuer
neuer
Aktien
Aktien
Ausgabe
Ausgabe von
von
Gratisaktien
Gratisaktien aus
aus
R
ücklagen
Rücklagen
Bedingte Kapitalerhöhung lt.
§§ 192-201 AktG
Genehmigtes
Kapital lt.
§§ 202-206 AktG
KapitalerKapitalerhöhung aus
GesellschaftsGesellschaftsmitteln lt.
lt.
§§ 207207-220
AktG
Fremdkapital
Zusatzkapital
Bilanzgewinn
Bilanzgewinn
(Gewinnvortrag)
(Gewinnvortrag)
Offene
ücklagen
R
Offene Rü
Rücklagen
KapitalKapital
Kapital-rrücklage
ücklage
Kapitalerhöhung
gegen Einlagen
lt. §§ 182-191
AktG
Kapitalerhö
Kapitalerhöhung
im wirtsch.
wirtsch. Sinne
Gesetzliche
Gesetzliche
R
ücklage
Rücklage
R
ücklage fü
ür
ffür
Rücklage
eigene
Anteile
eigene Anteile
Einstellung
des 20igsten
Teils des JahJahresü
resüberschusberschusses (abzgl.
abzgl.VerVerlustvortrag
aus Vorjahr),
§§ 231, 232
bis mit Kap.Kap.AktG (bei der
Rücklage10%
cklage10%
vereinfachten
KapitalherabKapitalherab- (>Satzung)
des GK erersetzung)
setzung)
reicht ist.
§ 150 Abs.
Abs. 2
§ 237 Abs. 5
AktG(Gewinne)
(Gewinne)
AktG
AktG(
(
beiKapiAktG beiKapi
talherabsetzung § 300 AktG
Gewinnabführhrdurch EinziehEinzieh- (Gewinnabfü
ungsvertrag)
ung von Aktien) ungsvertrag)
§ 272 Abs.
Abs. 2
HGB (Agio,
Zuzahlungen
v. Aktionä
Aktionären)
Möglich fü
für
eigene AnAnteile
§ 272 Abs.
Abs. 4
HGB (aus
vorhandevorhandenen,
nen, frei
verfü
verfügbaren
Gewinnrü
Gewinnrückcklagen)
Freie
Freie
R
ü
cklagen
Rücklagen
Möglich bis
50% des um
Kap. Und gesetzl. Rücklagenreduzierten
Jahresüberschusses
§ 58 AktG
Einteilung des Grundkapitals nach dem
Eigentümer:
S.64
Stammaktie: Inhaber der Aktie / des Depots, in das die Aktie
eingebucht ist, ist Eigentümer.
Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer und trägt
ihn im Aktienbuch ein. (Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei NamensAktien zeigen früh, ob feindliche Übernahme droht).
Vinkulierte
Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer, stimmt
Dem Eigentumsübertrag durch Verkauf zu oder lehnt den Käufer ab
(Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Verdacht auf feindliche Übernahme kann bei diesen Aktien verhindert werden).
Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:
Stimmrecht:
Je Aktie eine
Stimme
S.65
Mitentscheidungsrecht: Anspruch auf Dividende:
Wahl des Aufsichtsrates Bei Gewinnerwirtschaftung
+ Entlastung des Aufim Geschäftsjahr Beschluss
sichtsrates/Vorstandes
der Hauptversammlung
Stammaktien:
Vorzugsaktien:
Dividendenvorzüge
Höhere Dividendenausschüttung als
Stammaktien (prioritätisch, kummulativ)
Stimmrechtsvorzüge Liquidationsvorzüge
Eine Aktie bekommt
Höhere Ausschüttung
mehrere Stimmrechte des Liquidationser(In Deutschland nicht löses als Stammaktie
zulässig)
Kapitalerh
öhung einer
Kapitalerhöhung
einer AG
AG
Kapitalerh
öhung mit
ß
Kapitalerhöhung
mitZuflu
Zufluß
von
vonGeldmitteln
Geldmitteln
Beschluss der
Hauptversammlung erforderlich
Kapitalerh
öhung ohne
ß
Kapitalerhöhung
ohneZuflu
Zufluß
von
vonGeldmitteln
Geldmitteln
Ordentliche
öhung
Kapitalerh
OrdentlicheKapitalerhö
Kapitalerhöhung
nach
-191 AktG
182
nach§§
§§182182-191
AktG
Bedingte
öhung
Kapitalerh
BedingteKapitalerhö
Kapitalerhöhung
nach
-201 AktG
192
nach§§
§§192192-201
AktG
Genehmigtes
GenehmigtesKapital
Kapital
nach
§§
202206
202
nach §§ 202-206AktG
AktG
Kapitalerhö
öhung aus
Kapitalerh
Kapitalerhöhung
aus
Gesellschaftsmitteln
Gesellschaftsmitteln
Kapital- und
ücklagen
Kapital
Gewinnr
KapitalundGewinnrü
Gewinnrücklagen
nach
-220 AktG
207
nach§§
§§207207-220
AktG
Bildung
örsenkurses (Einheitskurses
ührungsprinzip):
Bildungdes
desBBörsenkurses
(Einheitskursesnach
nachMeistausf
Meistausführungsprinzip):
Verkaufsauftr
äge:
Verkaufsaufträge:
Einheitskurs
St
ück
Stück
20
20
15
15
30
30
25
25
Limit
Euro)
Limit((Euro)
55,50
55,50
60,00
60,00
65,50
65,50
68,50
68,50
Kaufauftr
äge
Kaufaufträge
St
ück
Stück
15
15
18
18
20
20
15
15
20
20
Limit
Euro)
Limit((Euro)
85,00
85,00
82,00
82,00
78,00
78,00
72,00
72,00
65,00
65,00
Tabellarische
TabellarischeErmittlung
Ermittlungdes
desEinheitskurses:
Einheitskurses:
Kurs
ührungsmöglichkeit
Kurs Angebot
Angebot Nachfrage
NachfrageAusf
Ausführungsmöglichkeit
DM
DM
55,50
55,50
60,00
60,00
65,50
65,50
68,50
68,50
72,00
72,00
78,00
78,00
82,00
82,00
85,00
85,00
Stü
ück
St
Stück
20
20
35
35
65
65
90
90
90
90
90
90
90
90
90
90
Stü
ück
Stü
ück
St
St
Stück
Stück
88
20
88
20
88
35
88
35
68
65
68
65
68
68
68
68
68
Meistausfü
ü
hrung:
:
68
Meistausf
hrung
68 Meistausführung: 68
53
53
53
53
33
33
33
33
15
15
15
15
S.64 ff.
Dritte Hauptfinanzierungsart:
Selbstfinanzierung (Erwirtschaftung von
Zusatzkapital durch die Unternehmung)
- Aufbringung von Zusatzkapital einer
Unternehmung durch Erwirtschaftung
von Gewinnen
- Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten,
die sich steuermindernd auswirken
Selbstfinanzierung (= Erwirtschaftung von Kapital durch
die Unternehmung aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit)
- Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen,
die nur zum Teil an die Gesellschafter ausgeschüttet werden und durch Steuerzahlungen
verloren gehen. Ein Teil der Gewinne bleibt im
Unternehmen und erhöht so das Eigenkapital
(Haftungskapital).
- Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten,
die sich steuermindernd auswirken.
S.64 ff.
Vierte Hauptfinanzierungsart:
Sonderform der Freisetzung von bereits im
Unternehmen gebundenem Kapital
- Hier werden unrentierliche Unternehmensteile liquidiert (verkauft). Der Verkaufserlös
steht dann für andere rentierliche Investitionen in zur Verfügung. (Es wird dabei der
Unternehmung kein neues Kapital von den
Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt)
Vierte Hauptfinanzierungsart:
S.64 ff.
Sonderform der Freisetzung von bereits im Unternehmen gebundenem Kapital
- Hier werden unrentierliche Unternehmensteile liquidiert (verkauft).
Der Verkaufserlös steht dann für andere rentierliche Investitionen in zur Verfügung.
(Es wird dabei der Unternehmung kein neues
Kapital von den Gesellschaftern oder
Gläubigern zugeführt).
Klausur zur Vorlesung
Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung
Dozent: Prof. Dr. Kopf
Babes Bolyai Universität, Cluj
Name:
Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen.
Frage 1 ist eine Pflichtfrage.
Von den Fragen 2 – 4 (Wahlfragen) müssen nur zwei beantwortet
werden. Möchten Sie zunächst alle Wahlfragen beantworten, dann
machen Sie bitte mit ja kenntlich, welche zwei davon gewertet
werden sollen (sonst werden nur die ersten zwei gewertet).
Hilfsmittel keine.
Bearbeitungszeit:15 Minuten.
Viel Erfolg!
Ein mittelständischer Unternehmer mit Geschäftssitz in Cluj kommt zu Ihnen und bittet Sie um
Beratung:
Frage 1: (Pflichtfrage: 6 Punkte) Wie erklären Sie ihm die Begriffe Einnahmen (3 P.) und Ertrag (3 P.)?
Frage 2: (Wahlfrage: 12 Punkte) Erklären Sie dem Unternehmer das Insolvenzrecht. Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden (6 P.)
Warum ist der Staat mit der Insolvenzordnung so hart ? Welche Ziele verfolgt er damit(6 P.) ?
Wertung: ja
nein
Frage 3: (Wahlfrage: 12 Punkte) Der Unternehmer fragt Sie, ob für ihn interessant ist. Erklären Sie ihm das Factoring . Was bedeutet echtes und
unechtes Factoring (6 Punkte), worin unterscheidet sich offenes von stillem Factoring ( 4 P.). In welcher Zinsphase ist Factoring besonders interessant (2 P.)
Wertung: ja
nein
Frage 4. (Wahlfrage: 5 Punkte) Der Unternehmer will wissen, was eine Anleihe ist. Erklären Sie ihm den Aufbau einer Anleihe (6P.) und zeigen
Sie ihm, was eine Wandelanleihe ist (8 P.)
Wertung: ja
nein