Die kleine AG - BSCW Server der FH Brandenburg

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Die kleine Aktiengesellschaft
Gliederung
- Eigentümer- und Geschäftsführerunternehmung
- Die reguläre Aktiengesellschaft
- Die Satzung
- Die kleine Aktiengesellschaft
- Gründungsvoraussetzungen für die kleine AG
- Unterschiede zur regulären AG
- Fazit
Entscheidung über die Art der Unternehmensstruktur
Eigentümerunternehmung
- Eigentümer ist Geschäftsführer
Geschäftsführerunternehmung
- Anteilseigner übernehmen nur
Kapitalrisiko
- Eigentümer trägt Kapitalrisiko
- Er leitet das Unternehmen
- Führungsentscheidungen trifft der
Geschäftsführer (Manager)
- Alleinige Verantwortung für
Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Geschäftsführer hat keine Beteiligung
am Unternehmen
- gesamte Verantwortung für wirtschftl.
Entwicklung des Unternehmens
Die AG als Geschäftsführer-Unternehmung
Die reguläre Aktiengesellschaft
- mindestens 5 Gründungsmitglieder
- Grundkapital 50.000 EURO
- Leitung der Gesellschaft durch Vorstand
- Aufsichtsrat wählt Vorstand für maximal 5 Jahre
- Hauptversammlung mindestens 1 mal pro Jahr
- Haftung der AG auf Grundkapital beschränkt
- gesetzliche Rücklagen sind zu leisten (50% des Jahresüberschusses)
Die reguläre AG im Großen und Ganzen
- Gründungskosten und Aufwand sind hoch
- Rasche Erhöhung des Risikokapitals möglich
- Vorteilhaft für Gesellschaften mit hohem Kapitalbedarf
Die Satzung - in der regulären AG
- beschreibt die wichtigsten Grundsätze zur Gründung einer AG
- muß notariell beurkundet werden
- wird beschrieben durch § 23 AktG
Die kleine Aktiengesellschaft
- 10. August 1994
Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur
Deregulierung des Aktienrechts
- Gesetzesänderung orientiert sich an GmbH-Recht
- Annäherung der AG an die GmbH bietet echte Alternative zur GmbH
Gründung einer kleinen AG
- Nur ein Gründer notwendig
- Grundkapital 50.000 EURO
- Einzelne Aktie mindestens 1 EURO
- Bareinlage mindestens 1/4 des Grundkapitals
- Sacheinlagen sind in voller Höhe zu erbringen
- Gründer der AG sind alle Aktionäre, die die Satzung feststellen
- Gutachtliche Stellungnahme der IHK
Unterschiede zwischen
kleiner AG und regulärer AG
- Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung
- Freiere Gewinnverwendung
- Arbeitnehmermitbestimmung
- Übergangsregelung DM zu EURO
Fazit
- Reform nutzt besonders:
- nicht börsennotierten AGs
- AGs mit kleinem Aktionärskreis
- Alternative für kleine Mittelstandsunternehmen zur GmbH
- „Ein-Mann-Gründung“ und weitgehende Befreiung von Mitbestimmung
soll den Gang zur Börse für kleine Gesellschaften erleichtern
Kontakt
Thema: Die kleine Aktiengesellschaft
Böckmann, Ingmar - [email protected]
Koppe, Björn
- [email protected]
Grawert, Uwe
- [email protected]
Script zum Thema: http://bscw.gmd.de
unter WI98/WI98 offener Arbeitsbereich/BWL-Referate 1. Semester