Stmk.BHG - Joballianz Steiermark

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Behinderung und Arbeit

Rechtsgrundlage:

Behindertengesetz Steiermärkisches (Stmk.BHG)

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen

Stmk.BHG Behinderung und Arbeit

 § 8 Berufliche Eingliederung  § 13 Lohnkostenzuschuss  § 14a Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit

Voraussetzung der Hilfeleistungen

 Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates  Aufenthalterlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung nach dem NAG (Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz)  Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt im Inland (Flüchtling anerkannt nach UN-Konvention)  Hauptwohnsitz in einer Gemeinde d. Landes Steiermark FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Allgemeine Antragstellung

BASB PVA AMS

FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Zuständige Bezirks hauptmann schaft (Hauptwohn-

sitz)

Heimatgemeinde

Als Beeinträchtigung im Sinne des Stmk.BHG gelten insbesondere alle physischen psychischen intellektuellen somatischen Erkrankungen die nicht vorwiegend altersbedingt sind oder im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellen.

FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Gewährung der beruflichen Eingliederung (EG) gem. § 8 Stmk.BHG

     Ausbildung Weiterbildung Um- u. Nachschulungen in Schulen, Betrieben und Lehrwerkstätten Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Voraussetzung

 Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung“ § 8 Stmk.BHG

FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Maßnahmen in der berufl. EG LEVO  Berufl. EG Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II.C

 Berufl. EG in Werkstätten:   Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG II.D

Berufl. EG durch betriebliche Arbeit (EGH-Betr) II.E

 Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen Diagnostik (EGH-DI PSY) V.B

 Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V.C

Fachbereich: Behindertengesetz

Maßnahmen in der berufl. EG mit Sondervertrag (BBRZ u. Team Styria)  Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ  Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ  Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria)  Teilqualifizierungslehre (TQL) nach § 8 BABG (Team Styria) FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Gewährung eines Lohnkostenzuschusses gem. § 13 Stmk.BHG

 Zweck der Hilfe durch Lohnkostenzuschuss ist die   Sicherung des kollektivvertraglichen und betriebsüblichen Entgeltes Erhaltung des Arbeitsplatz  Erlangen eines Arbeitsplatzes FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Voraussetzung

 Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuss“ gem. § 13 Stmk.BHG

FA 11 A Fachbereich: Behindertenhilfe

Berufl. Eingliederung durch betriebliche Arbeit § 14a Stmk.BHG

 Betriebsbewilligung des Landes  Gemeinnütziger Beschäftigungsbetrieb  Dauerhafte Sicherung eines kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgeltes  Sozialpädagogische Unterstützung durch geeignetes Personal  Erlangung, Förderung und Erhaltung arbeitsrelevanter Kompetenzen und persönlicher Fähigkeiten  Förderung nach LEVO II E Tagessatz + FA 11 A Lohnkostenzuschuss

Voraussetzung

 Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit“ § 14a Stmk.BHG

FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Verwaltungsvereinbarung zwischen AMS – Land Steiermark  Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen (1.) Arbeitsmarkt. FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Voraussetzung

     Anerkennung im Sinne des § 2 i.V.m. § 13 (Lohnkostenzuschuss) des Stmk.BHG

Ausmaß der Beschäftigung: mindestens 50% Dauer der AMS-Förderung: 9 Monate Dauer der Landesförderung: 27 Monate Weiterförderung seitens des Landes Steiermark möglich

Einstellung des Lohnkostenzuschusses  Der Klient ist der geschützten Arbeit nicht mehr gewachsen  Der Klient kann die volle Arbeitsleistung trotz seiner Behinderung leisten  Der Klient hat Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung (Pension) FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Aufgaben des Gutachterteams  Prüfen der Voraussetzungen  Überprüfung des Arbeitsplatzes und Feststellung einer Minderleistung  Festsetzung der Höhe und Dauer des Lohnkostenzuschusses  Koordination zwischen den Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB)  Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden  Beratung Fachbereich: Behindertengesetz

Das Gutachterteam

Heinz Oberhofer BASB

•Büro: Babenbergerstraße 35, 8020 Graz •Tel.: 05-9988-6707 oder 0316/7090-6707 •E-Mail: [email protected]

Schlömicher Elisabeth Land Steiermark

•Bez.: MA Graz, GU, FB, FF, LB, RA, DL •Büro: Außenstelle Wetzelsdorf Krottendorfer Str. 31A, 8052 Graz •Tel.: 0316/573081 •E-Mail: [email protected]

Waltraud Halsegger Land Steiermark

•Bez.: MZ, BM, LE, LI, KF, JU, MU, HA, WZ, VO •Büro: Außenstelle Kapfenberg Schinitzgasse 23 c, 8605 Kapfenberg •Tel.: 03862/27580 •E-Mail: [email protected]

FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz