Transcript Strafrecht AT
STRAFRECHT AT
Crashkurs 14.2.2015, 9.30 Uhr HS E
Ziele der Veranstaltung
Wiederholung der wichtigsten Themen ohne Garantie auf Vollständigkeit Anregungen zur selbständigen Nacharbeit, um Lücken zu erkennen und zu schließen Präsentation online abrufbar unter: Studium -> Lehrangebote -> Vorlesungsverzeichnis -> Repetenten-AG -> Crashkurstermine
Hinweise zu strafrechtlichen Klausuren Deckblatt (zu Hause vorbereiten) Din A4-Papier Einseitig beschriften 1/3 Rand links Seiten nummerieren Leserlich schreiben Am Ende Klausur unterschreiben
Checkliste Das müssen Sie können Aufbauschemata Definitionen Gutachtenstil Darstellung von Meinungsstreitigkeiten Meinungsstand zu Standardproblemen
Wichtige Leitprinzipien
Gesetzlichkeitsprinzip als ein Rechtsstaatsprinzip, Art. 103 II GG Bestimmtheitsgebot Analogieverbot zu Lasten des Täters Rückwirkungsverbot Verbot von strafbegründendem Gewohnheitsrecht Koinzidenzprinzip / Simultanitätsprinzip In dubio pro reo / Zweifelssatz
Aufbauschemata Das vorsätzliche Begehungsdelikt I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand: a)Erfolg, b)Handlung nur bei Erfolgsdelikten: c)Kausalität, d)objektive Zurechenbarkeit 2. Subjektiver Tatbestand: a)Vorsatz, b)sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale 3. Objektive Strafbarkeitsbedingungen II. Rechtswidrigkeit {falls erforderlich: ETBI als eigener Punkt} III. Schuld IV. Prozessvoraussetzungen (Strafantrag, Verjährung)
Aufbauschemata Versuch I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung 2. Strafbarkeit des Versuchs (§§ 23 I, 12) II. Tatentschluss 1. Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale 2. sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale III. Unmittelbares Ansetzen IV. Rechtswidrigkeit / V. Schuld VI. Strafaufhebungsgründe, insb. Rücktritt (§ 24)
Aufbauschemata Rücktritt vom Versuch (§ 24 I) I. Kein Fehlschlag II. Besondere Rücktrittsvoraussetzungen: Unbeendeter Versuch (§ 24 I 1 Alt.1) Aufgeben der weiteren Tatausführung Freiwilligkeit Beendeter Versuch (§ 24 I 1 Alt.2) Verhinderung der Tatvollendung Freiwilligkeit Beendeter, untauglicher Versuch (§ 24 I 2) Ernsthaftes Bemühen um Nichtvollendung Freiwilligkeit
Echtes Unterlassungsdelikt
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand Objektive Merkmale entsprechend dem Tatbestand Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale Tatsächliche Möglichkeit des gebotenen Tuns Zumutbarkeit des gebotenen Tuns 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Wie bei vorsätzlichem Begehungsdelikt Bei Entschuldigungsgründen zusätzlich: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Unechtes Unterlassungsdelikt
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand Eintritt des tatbestandlichen Erfolges Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen und dem Täter möglichen Handlung Hypothetische Kausalität Objektive Zurechnung Garantenstellung, § 13 Entsprechungsklausel 2. Subjektiver Tatbestand
Fahrlässigkeitsdelikt -1 -
I. Tatbestand Erfolg durch aktives Tun Durch Unterlassen: Handlungsmöglichkeit? Garantenstellung Entsprechungsklausel Kausalität des Verhaltens für den Erfolg Objektive Sorgfaltspflichtverletzung Objektive Vorhersehbarkeit Objektive Zurechnung
Fahrlässigkeitsdelikt -2-
II. Rechtswidrigkeit Wie bei Vorsatzdelikt Problem: Subjektives Rechtfertigungselement III. Schuld Schuldfähigkeit Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung Subjektive Vorhersehbarkeit Subjektive Zurechnung Unrechtsbewusstsein Fehlen von Entschuldigungsgründen Unzumutbarkeit
Mittäterschaft getrennter Aufbau 1.
2.
Strafbarkeit des Tatnächsten I.
II.
Strafbarkeit der weiteren Beteiligten als Mittäter: 1.
2.
Tatbestandsmäßigkeit a.
b.
Objektiver Tatbestand Zurechnung der Tatbeiträge des Mittäters?
Eigener Tatbeitrag gemäß gemeinsamen Tatplans Gemeinsamer Tatentschluss (Tatplan) a.
b.
Subjektiver Tatbestand Vorsatz auf alle Tatbestandsmerkmale Besondere subjektive Merkmale RW / III. Schuld
Mittelbare Täterschaft -1-
A. Strafbarkeit des Werkzeugs B. Strafbarkeit des Hintermanns als mittelbarer Täter I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Zurechnung des Handelns des Werkzeugs nach § 25 I Alt. 2 Kausaler Tatbeitrag Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug Wissens- und Willensherrschaft beim Hintermann
Mittelbare Täterschaft -2-
2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz, insbesondere das Bewusstsein der Tatherrschaft Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale II. Rechtswidrigkeit (wie beim Alleintäter) III. Schuld (wie beim Alleintäter)
Voraussetzungen der mittelbaren Täterschaft Kausalität der Handlung des Hintermanns Herrschaft des Hintermanns über das Werkzeug Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug Herrschaft des Hintermanns kraft Überlegenen Wissens Überlegenen Willens Bewusstsein der Tatherrschaft seitens des Hintermanns Vorliegen der täterbezogenen Merkmale beim Hintermann
Gutachtenstil
1. These (Frageform / Konjunktiv) 2. Definition / Auslegung 3. Subsumtion 4. Ergebnis TIPP: Bei unproblematischen Stellen verwenden Sie den Feststellungsstil, aber niemals den Urteilsstil!
Hilfreiche Links
http://www.zjs-online.com/ http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/download Aktueller Übungsfall der ZJS: Rempelei am Glühweinstand: http://www.zjs online.com/dat/artikel/2015_1_882.pdf
Kausalität
Generelle Kausalität Kumulative Kausalität Alternative Kausalität Abgebrochene Kausalität Überholende Kausalität Atypische Kausalität
objektive Zurechnung
Rechtlich relevantes Risiko Beherrschungsvermögen Risikoverringerung Sozialadäquates Verhalten Risikozusammenhang Atypischer Kausalverlauf Schutzzweck der Norm Pflichtwidrigkeitszusammenhang Risikoerhöhung Freiverantwortliche Selbstgefährdung Eingreifen Dritter Natürliche Kausalität
Objektive Zurechnung Retterfälle Sachverhalt: A setzt das Haus des B in Brand. Um das vom Erstickungstod bedrohte Kind zu retten, dringt Nachbar N in das brennende Haus ein und erleidet bei der Rettung einen Schlüsselbeinbruch. Ist diese Verletzung dem A als Täter objektiv zurechenbar?
Retterfälle Lösung
Eine Ansicht: Verletzungen fallen immer in Risikosphäre des Täters Andere Ansicht: Zurechnung nur bei vernünftiger Selbstgefährdung; jedenfalls immer dann (+), wenn Retter sich bei Untätigkeit gem. § 323 c strafbar machen würde.
Objektive Strafbarkeitsbedingungen Nichterweislichkeit der ehrenrührigen Tatsache, § 186 Schwere Folge der Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 Begehung einer rechtswidrigen Tat im Vollrausch
Vorsatz
Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit Rein kognitive Theorien Möglichkeitstheorie Wahrscheinlichkeitstheorie Kognitiv-voluntative Theorien Billigungstheorie Gleichgültigkeitstheorie Vermeidungstheorie Ernstnahmetheorie Risikotheorien
Im Vorsatz zu prüfende Irrtümer
1.
2.
a) b) c) d) e) Tatbestandsirrtümer, § 16 I 1 Subsumtionsirrtum Error in persona vel objecto Aberratio ictus Zusammentreffen von b) und c) Irrtum über den Kausalverlauf Irrtum über privilegierende Tatbestandsmerkmale, § 16 II
Jauchegrubenfall Sachverhalt A glaubt irrig, die B bereits erschlagen zu haben mit der Mistgabel. Zu Verwischung der Tatspuren wirft sie die vermeintliche Leiche in eine Jauchegrube; erst jetzt stirbt B durch Ertrinken.
Strafbarkeit der A?
(BGHSt 14, 193)
Jauchegrubenfall
Lehre vom dolus generalis (Kritik: unzutreffende Unterstellung; Verstoß gegen Art. 103 II GG) Trennungstheorie: Versuch und Fahrlässigkeit in Tatmehrheit, § 53 (Kritik: willkürliches Zerreißen eines einheitlichen Lebensvorgangs) BGH: Irrtum über Kausalverlauf: Wesentlich oder unwesentlich?
Error in persona vel objecto
Bei Ungleichwertigkeit des Objekts: Beachtlicher Irrtum, § 16; Versuch und Fahrlässigkeit in Tateinheit, 52 Bei Gleichwertigkeit des Objekts: Unbeachtlicher Motivirrtum, weil die Identität des Opfers / Tatobjekts nicht zum Tatbestand gehört
Aberratio ictus
Bei Ungleichwertigkeit des Objekts: Beachtlicher Irrtum, § 16 Bei Gleichwertigkeit des Objekts: str.
Formelle Gleichwertigkeitstheorie Materielle Gleichwertigkeitstheorie Konkretisierungstheorie
Dolus alternativus Sachverhalt A schießt auf Reiter B, wobei er es gleichermaßen für möglich hält, den Reiter oder das Pferd zu treffen.
Dolus alternativus Lösung Eine Ansicht: Nur das objektiv verwirklichte Delikt wird zugerechnet. Wenn die versuchte Tat im Unrechts- und Schuldgehalt wesentlich überwiegt, soll Tateinheit zwischen vollendetem und versuchten Delikt vorliegen.
Andere Ansicht: Vorsatz nur hinsichtlich des schwereren Delikts. Kritik: Das Unrecht eines auf zwei Tatbestände gerichteten Vorsatzes kommt nicht zum Ausdruck.
Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungsgründe -1-
§ 32 (Notwehr) § 34 (Rechtfertigender Notstand) Einwilligung (gesetzlich nicht normiert) Mutmaßliche Einwilligung (gesetzlich nicht normiert) Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 Rechtfertigende Pflichtenkollision (str.) Erlaubtes Risiko (str.) Sozialadäquanz (str.) Züchtigungsrecht (sehr str.)
Rechtfertigungsgründe -2-
§ 228 BGB (Defensivnotstand) § 904 BGB (Aggressivnotstand) Selbsthilferechte Allgemeines Selbsthilferecht: § 229 BGB Aus dem besonderen Schuldrecht: §§ 547 a BGB, 562 b BGB, 581 II BGB Aus Besitz: § 859 BGB des Rechtsbesitzers: §§ 1029, 859 BGB
Rechtfertigungsgründe -3-
Festnahmerecht § 127 I StPO Politisches Widerstandsrecht Art. 20 IV GG Weitere Grundrechte, z.B. Art. 4 GG (MM) Für Gerichtsvollzieher: Gewaltanwendung bei Durchsuchung, § 758 ZPO Pfändung, § 808 ZPO Verhaftung, § 909 ZPO Für Träger hoheitlicher Gewalt § 127 II StPO 9 weitere
Aufbau sämtlicher gesetzlich normierter Rechtfertigungsgründe Situation Handlung Subjektives Rechtfertigungselement
Notwehrlage
Zeitpunkt str: Ex ante Sicht eines objektiven Dritten Ex post Sicht
Einschränkungen des Notwehrrechts durch Gebotenheit Krasses Missverhältnis Provokation, insbesondere Absichtsprovokation, auch fahrlässige Provokation Garantenstellung zum Angreifer Erkennbare Schuldunfähigkeit des Angreifers Erkennbarer Irrtum des Angreifers Chantagefälle (Schweigegelderpressung) {ZJS http://www.zjs online.com/dat/artikel/2008_2_43.pdf}
§ 34 Angemessenheit
hM: Keine eigenständige Bedeutung aA: Folgende Fallgruppen: Besondere Gefahrtragungspflichten Verstoß gegen oberste Rechtsprinzipien Nötigungsnotstand
Einwilligung Voraussetzungen
Disponibles Rechtsgut Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden Vorherige Zustimmung Formfreiheit, aber Zustimmung muss unmissverständlich sein Keine Willensmängel Täter handelt in Kenntnis der Einwilligung
Einwilligung aufgrund von Täuschung Eine Ansicht: Jede durch Täuschung erschlichene Einwilligung ist unwirksam Andere Ansicht: Täuschungsbedingter Irrtum muss rechtsgutbezogen sein; Motivirrtümer führen nicht zur Unwirksamkeit Vermittelnde Meinung: Täuschungsbedingter Motivirrtum dann relevant, wenn es sich um ein ausschlaggebendes Motiv handelt
Einwilligung / Einverständnis
Einverständnis (Tatsächlicher Charakter)
Natürliche Willensfähigkeit ausreichend
Einwilligung (Normativer Charakter)
Einwilligungsfähigkeit erforderlich Nur Freiwilligkeit erforderlich Bei erheblichen Willensmängeln unwirksam Keine Kenntnis des möglichen Täters erforderlich Kenntnis des möglichen Täters von Einwilligung erforderlich
Subjektives Rechtfertigungselement Voraussetzungen Eine Ansicht: Kenntnis der Rechtfertigungslage genügt.
Andere Ansicht: Rettungswille darüber hinaus erforderlich.
Erlaubnistatbestandsirrtum -1-
Vorsatztheorie: Vorsatz umfasst auch Unrechtsbewusstsein, Irrtum nach § 16; Kritik: Nicht vereinbar mit Trennung von Vorsatz (16) und Unrechtsbewusstsein (17), wie das aktuell gültige Strafgesetzbuch es vorsieht.
Modifizierte Vorsatztheorie: Vorsatz umfasst Kenntnis der Sozialschädlichkeit, § 16 direkt
Erlaubnistatbestandsirrtum -2-
Strenge Schuldtheorie: § 17 direkt, Schuldlosigkeit hängt davon ab, ob Irrtum vermeidbar war Eingeschränkte Schuldtheorie: Variante 1: § 16 I 1 analog (Vorsatzunrecht entfällt) Variante 2: Rechtsfolgenverweisende Lösung (Vorsatzschuld entfällt)
Schuldfähigkeit und BAK-Werte
Ca. 2,0 Promille (2,2 Promille bei Tötungsdelikten)
Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB
Ca. 3, 0 Promille (3,3 Promille bei Tötungsdelikten)
Schuldunfähigkeit, § 20 StGB
Actio libera in causa
Tatbestandslösung, auch Vorverlagerungsmodell genannt Modell der mittelbaren Täterschaft Ausdehnungsmodell Ausnahmemodell Ablehnungstheorie; es bleibt § 323c
Entschuldigungsgründe
I. Anerkannte Entschuldigungsgründe Entschuldigender Notstand, § 35 I Notwehrexzess, § 33 Übergesetzlicher, entschuldigender Notstand II. Diskutierte Entschuldigungsgründe Handeln auf Anordnung oder Befehl Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG
Extensiver Notwehrexzess
Rspr: Keine Anwendung von § 33 Arg.: Wortlaut „Überschreiten der Grenzen der Notwehr“ setzt Notwehrlage voraus AA: „Grenze“ ist auch zeitliche Grenze, § 33 immer abwendbar Differenzierende Ansicht: vorzeitig-extensiv (-) nachzeitig-extensiv (+)
Versuch
Strafgrund
Objektive Theorie (Gefährdung) Subjektive Theorie (Handlungsunrecht) Eindruckstheorie (gemischt objektiv-subjektive Theorie) WICHTIG FÜR ABGRENZUNG VORBEITUNG / VERSUCH
Besondere Konstellationen
Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum): strafbar Abergläubischer Versuch: straflos Versuch aus grobem Unverstand (abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen), §23 III Wahndelikt (umgekehrter Verbots-, Subsumtions oder Strafbarkeitsirrtum): straflos
Erfolgsqualifizierter Versuch (§ 18 nicht vergessen!) 1. Fallgruppe: Grunddelikt vollendet, vom Vorsatz umfasste Folge bleibt aus versuchte Erfolgsqualifizierung 2. Fallgruppe: Grunddelikt bleibt versucht, qualifizierender Erfolg tritt ein: str.
Lehre von der Erfolgsgefährlichkeit Lehre von der Handlungsgefährlichkeit Differenzierende Theorie (umstr. bei § 227)
Nichtvollendung der Tat
Erfolg fehlt Kausalität fehlt Objektive Zurechenbarkeit fehlt Subjektives Rechtfertigungselement fehlt (str.)
Strafbarkeit des Versuchs
Zwei Möglichkeiten: 1. Strafbarkeit gem. §§ 23 I Alt.1, 12 I StGB 2. Strafbarkeit gem. §§ 23 I Alt.2, 12 II, xy StGB (z.B. § 223 II, 224 II StGB) HINWEIS: §§ 23 und 12 müssen immer auch – richtig und vollständig - zitiert werden!
Tatentschluss
Unbedingt und endgültig Abgrenzung zur Tatgeneigtheit (wichtig auch bei der Anstiftung)
Unmittelbares Ansetzen Abgrenzung zur Vorbereitungshandlung Objektive Theorien: Formal-objektiv Materiell-objektiv Subjektive Theorien FÜR KLAUSUR EINZIG RELEVANT: Gemischt subjektiv-objektiv Nach der Vorstellung des Täters von der Tat (subj.) Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals oder unmittelbares Ansetzen aus Sicht des Täters
Unmittelbares Ansetzen
Gefährdungstheorie (konkrete Rechtsgutsgefährdung) Zwischenaktstheorie (keine weiteren wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderl) Sphärentheorie (zeitliche/räumliche Nähe) Rechtsprechung (Mischung aus sämtlichen Theorien)
Unmittelbares Ansetzen beim unechten Unterlassungsdelikt Theorie des letztmöglichen Eingriffs Theorie des erstmöglichen Eingriffs Allgemeine Theorie
Unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft Beginn der Einwirkungshandlung auf Werkzeug Beginn des Werkzeugs mit der Tat Alternativformel: Beginn bei unmittelbarer Gefährdung des Rechtsguts
oder
Beginn beim „Aus-der-Hand-Geben“ des Geschehens, wenn das Werkzeug ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tat schreiten soll
Unmittelbares Ansetzen bei Mittäterschaft Einzellösung Gesamtlösung
Rücktritt
Rücktritt
Strafzwecktheorie (Präventionsgedanke) Opferschutzgedanke Prämien- oder Gnadentheorie
Rücktritt
Tatplantheorie Rücktrittshorizont Einzelakttheorie Gesamtbetrachtungslehre
Fehlgeschlagener Versuch
Aktuell: http://www.zjs online.com/dat/artikel/2015_1_873.pdf
Denkzettelfälle
Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels Versuch ist fehlgeschlagen: So die Einzelakttheorie und ein kleiner Teil der Anhänger der Gesamtbetrachtungslehre Versuch ist beendet, Rücktritt nur bei Gegenmaßnahmen möglich Rücktritt ist nicht freiwillig Versuch ist unbeendet, Rücktritt möglich und auch freiwillig; Arg: Art. 103 II: Wortlaut von § 24
Fahrlässigkeit
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeit Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Entfällt, wenn Erfolg auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten eingetreten wäre (rechtmäßiges Alternativverhalten).
Problem: Pflichtwidrigkeitszusammenhang lässt sich nicht eindeutig klären.
Eine Ansicht: In dubio pro reo Andere Ansicht: Risikoerhöhungslehre; Kritik: Verletzungsdelikte wie 222, 229 werden contra legem (§ 15!) in Gefährdungsdelikte umgewandelt.
Pflichtwidrigkeitszusammenhang Fallgruppen: Selbstgefährdung (Rauschgiftfälle) Rechtmäßiges Alternativverhalten (Radfahrerfall) Verhalten Dritter Eine Ansicht: Vorsätzliches Handeln Dritter unterbricht Zurechnungszusammenhang Andere Ansicht: Zurechnungszusammenhang wird nicht unterbrochen bei Anhaltspunkten für Tatgeneigtheit Dritter Nebentäter
Täterschaft und Teilnahme
Dualistisches Beteiligungssystem Einheitstäterschaft (§ 14 OWiG; aber auch bei Fahrlässigkeitsdelikten)
Beteiligungsformen
Täterschaft, § 25 Alleintäterschaft Unmittelbare Täterschaft, § 25 I Alt.1
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt.2
Mittäterschaft, § 25 II Nebentäterschaft (nicht im Gesetz) Teilnahme Anstiftung, § 26 Beihilfe, § 27
Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme Formal-objektive Theorie Lehre von der Tatherrschaft Subjektive Theorie
Persönliche Strafausschließungsgründe Indemnität von Abgeordneten (Art. 146 GG, § 36) Altersprivileg, zB § 173 III Straffreiheit für Schwangere, § 218 IV S.2
Beteiligung an der Vortat bei Begünstigung (§ 257 III) und Strafvereitelung (§ 258 V) Angehörigenprivileg (zB § 258 VI) Nichtverfolgbarkeit Exterritorialer (§§ 18, 19 GVG)
Persönliche Strafaufhebungsgründe Rücktritt, § 24 Bestimmte Fälle der tätigen Reue Straferlass Begnadigung und Amnestie
Prozessvoraussetzungen
Strafantrag, zB §§ 123 III, 230, 303 c Keine Verjährung (§§ 78 ff) Kein Strafklageverbrauch (ne bis in idem) Keine Immunität (Art. 46 II, IV GG)
A-Z Absicht, actio libera in causa, Aggressivnotstand, Akzessorietät der Teilnahme, Angriff (32), Anstiftung, Äquivalenztheorie, Beendeter Versuch, Beihilfe, Beschädigen, Bestimmen, Bewusste Fahrlässigkeit, Billigungstheorie, Defensivnotstand, Direkter Vorsatz, Dolus alternataivus, Echtes Unterlassungsdelikt, Einverständnis, Einwilligung, Entschuldigender Notstand, Erfolgsqualifiziertes Delikt, Erfolgsunwert, Erforderlichkeit (32), Erlaubnistatbestandsirrtum, Ernstnahmetheorie, Eventualvorsatz, Extensiver Notwehrexzess, Fahrlässigkeit, Fehlgeschlagener Versuch,
Freiwilligkeit beim Versuch, Fremd, Garantenstellung, Gebotenheit (32), Gefährliches Werkzeug, Gegenwärtigkeit (32), Gegenwärtige Gefahr (34), Gleichgültigkeitstheorie, Grausam, Habgier, Handlungsunwert, Heimtücke, Hinterlistig, Idealkonkurrenz, in dubio pro reo, Intensiver Notwehrexzess, Kausalität, Konkurrenz, Körperliche Misshandlung, Limitierte Akzessorietät, Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich, Mit gemeingefährlichen Mitteln, Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft, Mittels eines das Leben gefährdenden Behandlung, Möglichkeitstheorie, Mordlust,
Nichtvollendung der Tat, Niedrige Beweggründe, Notwehr, Notwehrexzess, Objektive Strafbarkeitsbedingungen, Objektive Zurechnung, Objektiver Tatbestand, Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungs-gründe, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, rechtfertigender Notstand, Rechtfertigungs-gründe, Risikotheorie, Rücktritt vom Versuch, Sache, Schädigung an der Gesundheit, Schuld, Strafbarkeit des Versuchs, Strafgrund des Versuchs, Subjektiver Tatbestand, Subsumtionsirrtum, Tatbestandsirrtum,
Tatentschluss, Täter hinter dem Täter, Täterschaft, Tun und Unterlassen, Überfall, Umgekehrter Erlaubnisirrtum, Umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum, Unbeendeter Versuch, Unbefugt, Unechtes Unterlassungsdelikt, Unmittelbares Ansetzen, Verändern des Erscheinungsbildes, Verbotsirrtum, Vermeidewille, Versuch der Beteiligung, Vollendetes Delikt, Vorsatz, Vorsatz-Fahrlässigkeit Kombination, Vorsatzgefahr, Waffe, Wahndelikt, Wahrscheinlichkeitstheorie, Wegnahme, Zerstören, Zueignungsabsicht