Strafrecht AT

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STRAFRECHT AT

Crashkurs 14.2.2015, 9.30 Uhr HS E

Ziele der Veranstaltung

 Wiederholung der wichtigsten Themen ohne Garantie auf Vollständigkeit  Anregungen zur selbständigen Nacharbeit, um Lücken zu erkennen und zu schließen  Präsentation online abrufbar unter: Studium -> Lehrangebote -> Vorlesungsverzeichnis -> Repetenten-AG -> Crashkurstermine

Hinweise zu strafrechtlichen Klausuren  Deckblatt (zu Hause vorbereiten)  Din A4-Papier  Einseitig beschriften  1/3 Rand links  Seiten nummerieren  Leserlich schreiben  Am Ende Klausur unterschreiben

Checkliste Das müssen Sie können  Aufbauschemata  Definitionen  Gutachtenstil  Darstellung von Meinungsstreitigkeiten  Meinungsstand zu Standardproblemen

Wichtige Leitprinzipien

 Gesetzlichkeitsprinzip als ein Rechtsstaatsprinzip, Art. 103 II GG  Bestimmtheitsgebot  Analogieverbot zu Lasten des Täters  Rückwirkungsverbot  Verbot von strafbegründendem Gewohnheitsrecht  Koinzidenzprinzip / Simultanitätsprinzip  In dubio pro reo / Zweifelssatz

Aufbauschemata Das vorsätzliche Begehungsdelikt      I. Tatbestand    1. Objektiver Tatbestand: a)Erfolg, b)Handlung nur bei Erfolgsdelikten: c)Kausalität, d)objektive Zurechenbarkeit 2. Subjektiver Tatbestand: a)Vorsatz, b)sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale 3. Objektive Strafbarkeitsbedingungen II. Rechtswidrigkeit {falls erforderlich: ETBI als eigener Punkt} III. Schuld IV. Prozessvoraussetzungen (Strafantrag, Verjährung)

Aufbauschemata Versuch      I. Vorprüfung  1. Nichtvollendung  2. Strafbarkeit des Versuchs (§§ 23 I, 12) II. Tatentschluss  1. Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale  2. sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale III. Unmittelbares Ansetzen IV. Rechtswidrigkeit / V. Schuld VI. Strafaufhebungsgründe, insb. Rücktritt (§ 24)

Aufbauschemata Rücktritt vom Versuch (§ 24 I)   I. Kein Fehlschlag II. Besondere Rücktrittsvoraussetzungen:    Unbeendeter Versuch (§ 24 I 1 Alt.1)   Aufgeben der weiteren Tatausführung Freiwilligkeit Beendeter Versuch (§ 24 I 1 Alt.2)   Verhinderung der Tatvollendung Freiwilligkeit Beendeter, untauglicher Versuch (§ 24 I 2)   Ernsthaftes Bemühen um Nichtvollendung Freiwilligkeit

Echtes Unterlassungsdelikt

   I. Tatbestandsmäßigkeit   1. Objektiver Tatbestand   Objektive Merkmale entsprechend dem Tatbestand Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale   Tatsächliche Möglichkeit des gebotenen Tuns Zumutbarkeit des gebotenen Tuns 2. Subjektiver Tatbestand   Vorsatz Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale II. Rechtswidrigkeit III. Schuld   Wie bei vorsätzlichem Begehungsdelikt Bei Entschuldigungsgründen zusätzlich: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

Unechtes Unterlassungsdelikt

 I. Tatbestandsmäßigkeit  1. Objektiver Tatbestand  Eintritt des tatbestandlichen Erfolges  Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen und dem Täter möglichen Handlung  Hypothetische Kausalität  Objektive Zurechnung  Garantenstellung, § 13  Entsprechungsklausel  2. Subjektiver Tatbestand

Fahrlässigkeitsdelikt -1 -

 I. Tatbestand  Erfolg  durch aktives Tun  Durch Unterlassen: Handlungsmöglichkeit?  Garantenstellung  Entsprechungsklausel  Kausalität des Verhaltens für den Erfolg  Objektive Sorgfaltspflichtverletzung  Objektive Vorhersehbarkeit  Objektive Zurechnung

Fahrlässigkeitsdelikt -2-

  II. Rechtswidrigkeit   Wie bei Vorsatzdelikt Problem: Subjektives Rechtfertigungselement III. Schuld        Schuldfähigkeit Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung Subjektive Vorhersehbarkeit Subjektive Zurechnung Unrechtsbewusstsein Fehlen von Entschuldigungsgründen Unzumutbarkeit

Mittäterschaft getrennter Aufbau 1.

2.

Strafbarkeit des Tatnächsten I.

II.

Strafbarkeit der weiteren Beteiligten als Mittäter: 1.

2.

Tatbestandsmäßigkeit a.

b.

Objektiver Tatbestand Zurechnung der Tatbeiträge des Mittäters?

Eigener Tatbeitrag gemäß gemeinsamen Tatplans Gemeinsamer Tatentschluss (Tatplan) a.

b.

Subjektiver Tatbestand Vorsatz auf alle Tatbestandsmerkmale Besondere subjektive Merkmale RW / III. Schuld

Mittelbare Täterschaft -1-

 A. Strafbarkeit des Werkzeugs  B. Strafbarkeit des Hintermanns als mittelbarer Täter  I. Tatbestand  1. Objektiver Tatbestand  Zurechnung des Handelns des Werkzeugs nach § 25 I Alt. 2  Kausaler Tatbeitrag  Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug  Wissens- und Willensherrschaft beim Hintermann

Mittelbare Täterschaft -2-

 2. Subjektiver Tatbestand  Vorsatz, insbesondere das Bewusstsein der Tatherrschaft  Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale  II. Rechtswidrigkeit (wie beim Alleintäter)  III. Schuld (wie beim Alleintäter)

Voraussetzungen der mittelbaren Täterschaft  Kausalität der Handlung des Hintermanns  Herrschaft des Hintermanns über das Werkzeug  Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug  Herrschaft des Hintermanns kraft  Überlegenen Wissens  Überlegenen Willens  Bewusstsein der Tatherrschaft seitens des Hintermanns  Vorliegen der täterbezogenen Merkmale beim Hintermann

Gutachtenstil

 1. These (Frageform / Konjunktiv)  2. Definition / Auslegung  3. Subsumtion  4. Ergebnis TIPP: Bei unproblematischen Stellen verwenden Sie den Feststellungsstil, aber niemals den Urteilsstil!

Hilfreiche Links

 http://www.zjs-online.com/  http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/download  Aktueller Übungsfall der ZJS: Rempelei am Glühweinstand: http://www.zjs online.com/dat/artikel/2015_1_882.pdf

Kausalität

 Generelle Kausalität  Kumulative Kausalität  Alternative Kausalität  Abgebrochene Kausalität  Überholende Kausalität  Atypische Kausalität

objektive Zurechnung

   Rechtlich relevantes Risiko    Beherrschungsvermögen Risikoverringerung Sozialadäquates Verhalten Risikozusammenhang   Atypischer Kausalverlauf Schutzzweck der Norm Pflichtwidrigkeitszusammenhang  Risikoerhöhung    Freiverantwortliche Selbstgefährdung Eingreifen Dritter Natürliche Kausalität

Objektive Zurechnung Retterfälle  Sachverhalt: A setzt das Haus des B in Brand. Um das vom Erstickungstod bedrohte Kind zu retten, dringt Nachbar N in das brennende Haus ein und erleidet bei der Rettung einen Schlüsselbeinbruch. Ist diese Verletzung dem A als Täter objektiv zurechenbar?

Retterfälle Lösung

 Eine Ansicht: Verletzungen fallen immer in Risikosphäre des Täters  Andere Ansicht: Zurechnung nur bei vernünftiger Selbstgefährdung; jedenfalls immer dann (+), wenn Retter sich bei Untätigkeit gem. § 323 c strafbar machen würde.

Objektive Strafbarkeitsbedingungen  Nichterweislichkeit der ehrenrührigen Tatsache, § 186  Schwere Folge der Beteiligung an einer Schlägerei, § 231  Begehung einer rechtswidrigen Tat im Vollrausch

Vorsatz

Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit  Rein kognitive Theorien  Möglichkeitstheorie  Wahrscheinlichkeitstheorie  Kognitiv-voluntative Theorien  Billigungstheorie  Gleichgültigkeitstheorie  Vermeidungstheorie  Ernstnahmetheorie  Risikotheorien

Im Vorsatz zu prüfende Irrtümer

1.

2.

a) b) c) d) e) Tatbestandsirrtümer, § 16 I 1 Subsumtionsirrtum Error in persona vel objecto Aberratio ictus Zusammentreffen von b) und c) Irrtum über den Kausalverlauf Irrtum über privilegierende Tatbestandsmerkmale, § 16 II

Jauchegrubenfall Sachverhalt  A glaubt irrig, die B bereits erschlagen zu haben mit der Mistgabel. Zu Verwischung der Tatspuren wirft sie die vermeintliche Leiche in eine Jauchegrube; erst jetzt stirbt B durch Ertrinken.

Strafbarkeit der A?

(BGHSt 14, 193)

Jauchegrubenfall

   Lehre vom dolus generalis (Kritik: unzutreffende Unterstellung; Verstoß gegen Art. 103 II GG) Trennungstheorie: Versuch und Fahrlässigkeit in Tatmehrheit, § 53 (Kritik: willkürliches Zerreißen eines einheitlichen Lebensvorgangs) BGH: Irrtum über Kausalverlauf: Wesentlich oder unwesentlich?

Error in persona vel objecto

 Bei Ungleichwertigkeit des Objekts: Beachtlicher Irrtum, § 16; Versuch und Fahrlässigkeit in Tateinheit, 52  Bei Gleichwertigkeit des Objekts: Unbeachtlicher Motivirrtum, weil die Identität des Opfers / Tatobjekts nicht zum Tatbestand gehört

Aberratio ictus

 Bei Ungleichwertigkeit des Objekts: Beachtlicher Irrtum, § 16  Bei Gleichwertigkeit des Objekts: str.

 Formelle Gleichwertigkeitstheorie  Materielle Gleichwertigkeitstheorie  Konkretisierungstheorie

Dolus alternativus Sachverhalt  A schießt auf Reiter B, wobei er es gleichermaßen für möglich hält, den Reiter oder das Pferd zu treffen.

Dolus alternativus Lösung   Eine Ansicht: Nur das objektiv verwirklichte Delikt wird zugerechnet. Wenn die versuchte Tat im Unrechts- und Schuldgehalt wesentlich überwiegt, soll Tateinheit zwischen vollendetem und versuchten Delikt vorliegen.

Andere Ansicht: Vorsatz nur hinsichtlich des schwereren Delikts. Kritik: Das Unrecht eines auf zwei Tatbestände gerichteten Vorsatzes kommt nicht zum Ausdruck.

Rechtswidrigkeit

Rechtfertigungsgründe -1-

         § 32 (Notwehr) § 34 (Rechtfertigender Notstand) Einwilligung (gesetzlich nicht normiert) Mutmaßliche Einwilligung (gesetzlich nicht normiert) Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 Rechtfertigende Pflichtenkollision (str.) Erlaubtes Risiko (str.) Sozialadäquanz (str.) Züchtigungsrecht (sehr str.)

Rechtfertigungsgründe -2-

§ 228 BGB (Defensivnotstand)  § 904 BGB (Aggressivnotstand)  Selbsthilferechte  Allgemeines Selbsthilferecht: § 229 BGB  Aus dem besonderen Schuldrecht: §§ 547 a BGB, 562 b BGB, 581 II BGB  Aus Besitz: § 859 BGB  des Rechtsbesitzers: §§ 1029, 859 BGB

Rechtfertigungsgründe -3-

     Festnahmerecht § 127 I StPO Politisches Widerstandsrecht Art. 20 IV GG Weitere Grundrechte, z.B. Art. 4 GG (MM) Für Gerichtsvollzieher:    Gewaltanwendung bei Durchsuchung, § 758 ZPO Pfändung, § 808 ZPO Verhaftung, § 909 ZPO Für Träger hoheitlicher Gewalt   § 127 II StPO 9 weitere

Aufbau sämtlicher gesetzlich normierter Rechtfertigungsgründe  Situation  Handlung  Subjektives Rechtfertigungselement

Notwehrlage

 Zeitpunkt str:  Ex ante Sicht eines objektiven Dritten  Ex post Sicht

Einschränkungen des Notwehrrechts durch Gebotenheit       Krasses Missverhältnis Provokation, insbesondere Absichtsprovokation, auch fahrlässige Provokation Garantenstellung zum Angreifer Erkennbare Schuldunfähigkeit des Angreifers Erkennbarer Irrtum des Angreifers Chantagefälle (Schweigegelderpressung) {ZJS http://www.zjs online.com/dat/artikel/2008_2_43.pdf}

§ 34 Angemessenheit

hM: Keine eigenständige Bedeutung  aA: Folgende Fallgruppen:  Besondere Gefahrtragungspflichten  Verstoß gegen oberste Rechtsprinzipien  Nötigungsnotstand

Einwilligung Voraussetzungen

 Disponibles Rechtsgut  Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden  Vorherige Zustimmung  Formfreiheit, aber Zustimmung muss unmissverständlich sein  Keine Willensmängel  Täter handelt in Kenntnis der Einwilligung

Einwilligung aufgrund von Täuschung  Eine Ansicht: Jede durch Täuschung erschlichene Einwilligung ist unwirksam  Andere Ansicht: Täuschungsbedingter Irrtum muss rechtsgutbezogen sein; Motivirrtümer führen nicht zur Unwirksamkeit  Vermittelnde Meinung: Täuschungsbedingter Motivirrtum dann relevant, wenn es sich um ein ausschlaggebendes Motiv handelt

Einwilligung / Einverständnis

Einverständnis (Tatsächlicher Charakter)

Natürliche Willensfähigkeit ausreichend

Einwilligung (Normativer Charakter)

Einwilligungsfähigkeit erforderlich Nur Freiwilligkeit erforderlich Bei erheblichen Willensmängeln unwirksam Keine Kenntnis des möglichen Täters erforderlich Kenntnis des möglichen Täters von Einwilligung erforderlich

Subjektives Rechtfertigungselement Voraussetzungen  Eine Ansicht: Kenntnis der Rechtfertigungslage genügt.

Andere Ansicht: Rettungswille darüber hinaus erforderlich.

Erlaubnistatbestandsirrtum -1-

 Vorsatztheorie: Vorsatz umfasst auch Unrechtsbewusstsein, Irrtum nach § 16; Kritik: Nicht vereinbar mit Trennung von Vorsatz (16) und Unrechtsbewusstsein (17), wie das aktuell gültige Strafgesetzbuch es vorsieht.

 Modifizierte Vorsatztheorie: Vorsatz umfasst Kenntnis der Sozialschädlichkeit, § 16 direkt

Erlaubnistatbestandsirrtum -2-

 Strenge Schuldtheorie: § 17 direkt, Schuldlosigkeit hängt davon ab, ob Irrtum vermeidbar war  Eingeschränkte Schuldtheorie:  Variante 1: § 16 I 1 analog (Vorsatzunrecht entfällt)  Variante 2: Rechtsfolgenverweisende Lösung (Vorsatzschuld entfällt)

Schuldfähigkeit und BAK-Werte

Ca. 2,0 Promille (2,2 Promille bei Tötungsdelikten)

Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB

Ca. 3, 0 Promille (3,3 Promille bei Tötungsdelikten)

Schuldunfähigkeit, § 20 StGB

Actio libera in causa

 Tatbestandslösung, auch Vorverlagerungsmodell genannt  Modell der mittelbaren Täterschaft  Ausdehnungsmodell  Ausnahmemodell  Ablehnungstheorie; es bleibt § 323c

Entschuldigungsgründe

 I. Anerkannte Entschuldigungsgründe  Entschuldigender Notstand, § 35 I  Notwehrexzess, § 33  Übergesetzlicher, entschuldigender Notstand  II. Diskutierte Entschuldigungsgründe  Handeln auf Anordnung oder Befehl  Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens  Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG

Extensiver Notwehrexzess

 Rspr: Keine Anwendung von § 33 Arg.: Wortlaut „Überschreiten der Grenzen der Notwehr“ setzt Notwehrlage voraus  AA: „Grenze“ ist auch zeitliche Grenze, § 33 immer abwendbar  Differenzierende Ansicht: vorzeitig-extensiv (-) nachzeitig-extensiv (+)

Versuch

Strafgrund

 Objektive Theorie (Gefährdung)  Subjektive Theorie (Handlungsunrecht)  Eindruckstheorie (gemischt objektiv-subjektive Theorie) WICHTIG FÜR ABGRENZUNG VORBEITUNG / VERSUCH

Besondere Konstellationen

 Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum): strafbar  Abergläubischer Versuch: straflos  Versuch aus grobem Unverstand (abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen), §23 III  Wahndelikt (umgekehrter Verbots-, Subsumtions oder Strafbarkeitsirrtum): straflos

Erfolgsqualifizierter Versuch (§ 18 nicht vergessen!)  1. Fallgruppe: Grunddelikt vollendet, vom Vorsatz umfasste Folge bleibt aus versuchte Erfolgsqualifizierung  2. Fallgruppe: Grunddelikt bleibt versucht, qualifizierender Erfolg tritt ein: str.

 Lehre von der Erfolgsgefährlichkeit  Lehre von der Handlungsgefährlichkeit  Differenzierende Theorie (umstr. bei § 227)

Nichtvollendung der Tat

 Erfolg fehlt  Kausalität fehlt  Objektive Zurechenbarkeit fehlt  Subjektives Rechtfertigungselement fehlt (str.)

Strafbarkeit des Versuchs

 Zwei Möglichkeiten:  1. Strafbarkeit gem. §§ 23 I Alt.1, 12 I StGB  2. Strafbarkeit gem. §§ 23 I Alt.2, 12 II, xy StGB (z.B. § 223 II, 224 II StGB)  HINWEIS: §§ 23 und 12 müssen immer auch – richtig und vollständig - zitiert werden!

Tatentschluss

 Unbedingt und endgültig  Abgrenzung zur Tatgeneigtheit (wichtig auch bei der Anstiftung)

Unmittelbares Ansetzen  Abgrenzung zur Vorbereitungshandlung  Objektive Theorien:  Formal-objektiv  Materiell-objektiv  Subjektive Theorien  FÜR KLAUSUR EINZIG RELEVANT: Gemischt subjektiv-objektiv  Nach der Vorstellung des Täters von der Tat (subj.)  Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals oder unmittelbares Ansetzen aus Sicht des Täters

Unmittelbares Ansetzen

 Gefährdungstheorie (konkrete Rechtsgutsgefährdung)  Zwischenaktstheorie (keine weiteren wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderl)  Sphärentheorie (zeitliche/räumliche Nähe)  Rechtsprechung (Mischung aus sämtlichen Theorien)

Unmittelbares Ansetzen beim unechten Unterlassungsdelikt  Theorie des letztmöglichen Eingriffs  Theorie des erstmöglichen Eingriffs  Allgemeine Theorie

Unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft    Beginn der Einwirkungshandlung auf Werkzeug Beginn des Werkzeugs mit der Tat Alternativformel:  Beginn bei unmittelbarer Gefährdung des Rechtsguts

oder

 Beginn beim „Aus-der-Hand-Geben“ des Geschehens, wenn das Werkzeug ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tat schreiten soll

Unmittelbares Ansetzen bei Mittäterschaft  Einzellösung  Gesamtlösung

Rücktritt

Rücktritt

 Strafzwecktheorie (Präventionsgedanke)  Opferschutzgedanke  Prämien- oder Gnadentheorie

Rücktritt

 Tatplantheorie  Rücktrittshorizont  Einzelakttheorie  Gesamtbetrachtungslehre

Fehlgeschlagener Versuch

 Aktuell: http://www.zjs online.com/dat/artikel/2015_1_873.pdf

Denkzettelfälle

 Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels  Versuch ist fehlgeschlagen: So die Einzelakttheorie und ein kleiner Teil der Anhänger der Gesamtbetrachtungslehre  Versuch ist beendet, Rücktritt nur bei Gegenmaßnahmen möglich  Rücktritt ist nicht freiwillig  Versuch ist unbeendet, Rücktritt möglich und auch freiwillig; Arg: Art. 103 II: Wortlaut von § 24

Fahrlässigkeit

Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeit  Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Entfällt, wenn Erfolg auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten eingetreten wäre (rechtmäßiges Alternativverhalten).

 Problem: Pflichtwidrigkeitszusammenhang lässt sich nicht eindeutig klären.

 Eine Ansicht: In dubio pro reo  Andere Ansicht: Risikoerhöhungslehre; Kritik: Verletzungsdelikte wie 222, 229 werden contra legem (§ 15!) in Gefährdungsdelikte umgewandelt.

Pflichtwidrigkeitszusammenhang  Fallgruppen:  Selbstgefährdung (Rauschgiftfälle)  Rechtmäßiges Alternativverhalten (Radfahrerfall)  Verhalten Dritter  Eine Ansicht: Vorsätzliches Handeln Dritter unterbricht Zurechnungszusammenhang  Andere Ansicht: Zurechnungszusammenhang wird nicht unterbrochen bei Anhaltspunkten für Tatgeneigtheit Dritter  Nebentäter

Täterschaft und Teilnahme

 Dualistisches Beteiligungssystem  Einheitstäterschaft (§ 14 OWiG; aber auch bei Fahrlässigkeitsdelikten)

Beteiligungsformen

 Täterschaft, § 25  Alleintäterschaft  Unmittelbare Täterschaft, § 25 I Alt.1

 Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt.2

 Mittäterschaft, § 25 II  Nebentäterschaft (nicht im Gesetz)  Teilnahme  Anstiftung, § 26  Beihilfe, § 27

Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme  Formal-objektive Theorie  Lehre von der Tatherrschaft  Subjektive Theorie

Persönliche Strafausschließungsgründe       Indemnität von Abgeordneten (Art. 146 GG, § 36) Altersprivileg, zB § 173 III Straffreiheit für Schwangere, § 218 IV S.2

Beteiligung an der Vortat bei Begünstigung (§ 257 III) und Strafvereitelung (§ 258 V) Angehörigenprivileg (zB § 258 VI) Nichtverfolgbarkeit Exterritorialer (§§ 18, 19 GVG)

Persönliche Strafaufhebungsgründe  Rücktritt, § 24  Bestimmte Fälle der tätigen Reue  Straferlass  Begnadigung und Amnestie

Prozessvoraussetzungen

 Strafantrag, zB §§ 123 III, 230, 303 c  Keine Verjährung (§§ 78 ff)  Kein Strafklageverbrauch (ne bis in idem)  Keine Immunität (Art. 46 II, IV GG)

A-Z Absicht, actio libera in causa, Aggressivnotstand, Akzessorietät der Teilnahme, Angriff (32), Anstiftung, Äquivalenztheorie, Beendeter Versuch, Beihilfe, Beschädigen, Bestimmen, Bewusste Fahrlässigkeit, Billigungstheorie, Defensivnotstand, Direkter Vorsatz, Dolus alternataivus, Echtes Unterlassungsdelikt, Einverständnis, Einwilligung, Entschuldigender Notstand, Erfolgsqualifiziertes Delikt, Erfolgsunwert, Erforderlichkeit (32), Erlaubnistatbestandsirrtum, Ernstnahmetheorie, Eventualvorsatz, Extensiver Notwehrexzess, Fahrlässigkeit, Fehlgeschlagener Versuch,

Freiwilligkeit beim Versuch, Fremd, Garantenstellung, Gebotenheit (32), Gefährliches Werkzeug, Gegenwärtigkeit (32), Gegenwärtige Gefahr (34), Gleichgültigkeitstheorie, Grausam, Habgier, Handlungsunwert, Heimtücke, Hinterlistig, Idealkonkurrenz, in dubio pro reo, Intensiver Notwehrexzess, Kausalität, Konkurrenz, Körperliche Misshandlung, Limitierte Akzessorietät, Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich, Mit gemeingefährlichen Mitteln, Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft, Mittels eines das Leben gefährdenden Behandlung, Möglichkeitstheorie, Mordlust,

Nichtvollendung der Tat, Niedrige Beweggründe, Notwehr, Notwehrexzess, Objektive Strafbarkeitsbedingungen, Objektive Zurechnung, Objektiver Tatbestand, Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungs-gründe, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, rechtfertigender Notstand, Rechtfertigungs-gründe, Risikotheorie, Rücktritt vom Versuch, Sache, Schädigung an der Gesundheit, Schuld, Strafbarkeit des Versuchs, Strafgrund des Versuchs, Subjektiver Tatbestand, Subsumtionsirrtum, Tatbestandsirrtum,

Tatentschluss, Täter hinter dem Täter, Täterschaft, Tun und Unterlassen, Überfall, Umgekehrter Erlaubnisirrtum, Umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum, Unbeendeter Versuch, Unbefugt, Unechtes Unterlassungsdelikt, Unmittelbares Ansetzen, Verändern des Erscheinungsbildes, Verbotsirrtum, Vermeidewille, Versuch der Beteiligung, Vollendetes Delikt, Vorsatz, Vorsatz-Fahrlässigkeit Kombination, Vorsatzgefahr, Waffe, Wahndelikt, Wahrscheinlichkeitstheorie, Wegnahme, Zerstören, Zueignungsabsicht