Anwaltliche Berufspraxis 3. Teil

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Transcript Anwaltliche Berufspraxis 3. Teil

Wahl des anwaltlichen Arbeitsumfelds
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1. Selbstständigkeit als Einzelkämpfer
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Volles unternehmerisches Risiko (Vor- und Nachteil). Alleinige
Verantwortung (Urlaub/Krankheit)
Kostenapparat
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
Räume, Ausstattung (Bürotechnik, Literatur),
Versicherungsprämien (Berufshaftpflicht,
Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung),
Versorgungswerk, Kreditbelastungen, „Durststrecke“.
Täglicher „Kampf“ am Markt - Mandantenaquise:
Vorhandensein von Kontakten und Netzwerken praktisch
unverzichtbar
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keine fachliche Anleitung/Hilfsmittel erschwert zugänglich.
„Schießen aus der Hüfte“
Spezialisierung schwierig/Delegation von Aufgaben praktisch
unmöglich
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Einzelkämpfer
Bücher
Büroeinrichtung
Raummiete
EDV
Versicherung
Anwalt
Sekretariat
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2. Der Berufliche Zusammenschluss mehrerer Anwälte –
die Sozietät
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Zulässige Rechtsformen; BGB-Gesellschaft (am
verbreitetsten, Standard),
Partnerschaftsgesellschaft, aber auch
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
Abgrenzung zur Bürogemeinschaft
In unterschiedlichen Größen von zwei Personen
Sozietät bis internationale Großkanzlei von
mehreren 1000 Berufsträgern. Nur ca. 6.500 Anwälte
(= 5% aller Anwälte) in Kanzleien mit 20
Berufsträgern oder mehr tätig.
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Vorteile bei Mandatsbearbeitung und Mandantenaquise –
Netzwerke der Partner ergänzen sich; geteiltes
unternehmerisches Risiko – Problem der Gewinnverteilung;
geteilte Kosten; Kostenminimierung durch gemeinsame
Nutzung von Räumen/Ausstattung/Personal; Fachlicher
Austausch/Spezialisierung/Aufgabendelegation möglich.
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Beruflicher Zusammenschluss – die Sozietät
Bücher
Büroeinrichtung
Raummiete
EDV
Versicherung
Anwalt
2. Anwalt
Sekretärin
2. Sekretärin
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3. Sonderform – Die Großkanzlei
Equity Partner
Fixed share Partner
Associate
Assistenz
IT
Bibliothek
Empfang
Bürohilfe
Support:
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Typischer Aufbau: Gesellschafter (Sozien, Partner), angestellte
anwaltliche Mitarbeiter, Zwischenstadien, sonstige Mitarbeiter;
Karriereweg „up or out“.
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4. Angestellter Anwalt
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Grds. „normales“ Arbeitsverhältnis; Weisungsgebundenheit
und soziale Absicherung (Arbeitslosen-, Kranken-,
Rentenversicherung).
Kein unternehmerisches Risiko
Vorhandene Infrastruktur kann genutzt werden
Arbeitsbelastung
Vergütung
Fachliche Anleitung einzelfallabhängig
Fachlicher Austausch/Spezialisierung gut möglich/erwünscht
Klärung der beruflichen Perspektiven ratsam (Partnerchance)
Typischerweise „Durchgangsstadium“, gute Vergütung,
Ausbildung, Konkurrenzspezialisierung
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5. Freier Mitarbeiter
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Durchgangsstadium; „Parken“
Kein klassisches unternehmerisches Risiko
Abhängigkeit von Arbeitgeber. Scheinselbstständigkeit
Vorhandene Infrastruktur
Faktische Weisungsgebundenheit
Keine soziale Absicherung
Fachliche Anleitung je nach Umfeld
Fachlicher Austausch je nach Umfeld
Klärung der Perspektiven unbedingt erforderlich
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Inhaltliche Schwerpunktbildung
- Spezialisierung
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1. Einleitung
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Generalist: Kompetenz ist „breit“ und „flach“ angelegt
<-> Spezialist: Kompetenz ist „eng“ und „tief“
Jeder am Markt tätige Rechtsanwalt muss bis zu einem
gewissen Grad „Generalist“ sein. Mandate haben
typischerweise Bezüge zu unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Typische Beispiele:

Bürgerliches Recht zu Strafrecht
 Gesellschaftsrecht zu Steuerrecht
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2. Zwang zur Spezialisierung
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

Rechtsanwaltliche Tätigkeit verlangt nach gewissem
Spezialisierungsgrad. Kein Rechtsanwalt ist
imstande, Fachkompetenz auch in abgelegeneren
Rechtsgebieten aktuell vorzuhalten.
„Bausteinlösungen“ werden zT. erwartet
(Gleichwohl: Erforderlich ist immer eine – auch –
individuell passende Lösung.) Bezug Honorierung.
Wettbewerb  Abgrenzung zu Mitbewerbern:
Marketing

Ausrichtung an Marktgegebenheiten erforderlich.
 Mandantenakquise und – pflege ist permanentes, aufwendiges Geschäft.
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Qualitätssicherung / Haftungsbegrenzung
Persönliche Befriedigung
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3. Gefahr der Spezialisierung
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Blick fürs Ganze kann verlorengehen,
interne Reibungsverluste durch notwendige Einbeziehung
mehrerer Sachbearbeiter,
steigender Kostenaufwand für Mandanten (muss durch
betriebswirtschaftlich lohnende Qualitätsvorteile ausgeglichen
werden)
Der individuelle Markt verengt sich - Konjunktur- und
Arbeitgeberabhängigkeit, d.h. Wettbewerbsnachteile in
Kriesenzeiten. Jüngere Beispiele:
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Mergers & Acquisitions
Venture Capital
Börsengänge IPO
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4. Berufliches Umfeld und Spezialisierung
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Tätigkeit als „Einzelkampfer" (nach wie vor berufsbildprägend)
lasst Spezialisierung nur zum Teil zu
Großkanzleien sind hingegen gerade auf Spezialisierung
einzelner Anwalte angelegt. Modell „Hochqualifizierter
Sachbearbeiter“
„Boutiquen“: typischerweise mittelgroße Kanzleien
spezialisieren sich als gesamte Einheit auf wenige
Rechtsgebiete oder nur ein einziges Rechtsgebiet. Nachteil:
Komplexere, Rechtsgebiete übergreifende Themen können uU
nicht bearbeitet werden
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5. Welche Zusatzqualifikationen und
Spezialisierungen sind nachgefragt?
(0) Rechtsgebiete
In jedem Fall vertieftes Fachwissen in mindestens einem
Rechtsgebiet notwendig, dazu auch die folgenden Punkte (2)
und (3)
(1) Fachanwalt
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Rechtsgrundlagen § 43 c BRAO, FAO. Gemäß § 43 c BRAO
gibt es folgende Fachanwaltsbezeichnungen
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
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Fachanwalt fur Verwaltungsrecht
Fachanwalt fur Steuerrecht
Fachanwalt fur Arbeitsrecht
Fachanwalt fur Sozialrecht
Weitere Fachanwaltsbezeichnungen gemäß § 1 FAO
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Voraussetzungen fur die Verleihung geregelt in § 2 ff FAO
Fachanwaltsbezeichnung darf nur aufgrund besonderer
Kenntnisse und Erfahrungen geführt werden, § 43 c BRAO.
Diese müssen

auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das
üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische
Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs 2 FAO
 die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets
umfassen, § 2 Abs 3 FAO
 Ferner: dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten
sechs Jahre vor Antragstellung erforderlich, § 3 FAO
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
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse, § 4 FAO
Lehrgang, grundsätzlich mindestens 120 Stunden Steuerrecht
160 Stunden Insolvenzrecht 180 Stunden. Zum Nachweis
grundsätzlich 45-60 Minuten Fachgespräch vor Ausschuss, §
7 FAO
Pflicht zur Fortbildung: Publikationen oder
Fortbildungsveranstaltungen (dozierend oder hörend, mind. 10
Stunden p. a.), § 15 FAO Bei unterlassener Fortbildung Verlust
der Fachanwaltsbezeichnung mögl., § 43 Abs. 4 S 2 BRAO
Maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen, § 43 c Abs. 1 S 3
BRAO
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen, § 5 FAO
Selbständige Bearbeitung als Rechtsanwalt einer bestimmten
Anzahl bestimmter Falle im Fachgebiet innerhalb der letzten
drei Jahre vor der Antragstellung
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(2) Teilbereiche der Berufstätigkeit; § 7 BORA
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Unabhängig von der Angabe von Fachanwaltsbezeichnungen
dürfen Teilbereiche der Berufstätigkeit benannt werden, wenn
den Angaben entsprechende Kenntnis nachgewiesen werden
Bei der Bezeichnung der Teilbereiche der Berufstätigkeit ist
der Anwalt frei: Große Gebiete wie „Zivilrecht“ oder kleine
Teilbereiche wie „Steuerstrafrecht“, „Kündigungsschutzrecht",
usw. möglich. Aber Verwechslung mit Fachanwalt muss
ausgeschlossen sein.
Nachweis durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen, sonstige
Weise
Fraglicher Werbewert
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(3) Promotion
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
Durch Promotion erworbene Spezialkenntnisse nur im
Ausnahmefall berufspraktisch verwertbar.
In Deutschland (derzeit noch) wichtiges Werbeargument bei
Berufseinstieg; zum Teil Einstellungsvoraussetzung, zum Teil
auch verbunden mit Gehaltsplus
Sozialprestige, „Augenhöhe"
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
Voraussetzungen je nach Universität/Fakultät/Fachbereich
(Promotionsordnung) unterschiedlich z.B. Uni Bonn

Bestehen der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung mit
mindestens „vollbefriedigend" (trifft auf ca. 15 % aller
Examensabsolventen zu). Auf Antrag ist Befreiung vom
„vollbefriedigend"-Erfordernis der ersten juristischen
Staatsprüfung möglich, wenn Bewerber erste oder zweite
juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,5 Punkte abgelegt und
ein Seminar mit mindestens „gut" absolviert oder LL M erworben
hat
 Mindestens zweisemestriges rechtswissenschaftliches Studium in
Bonn
 Annahme der Betreuung der Dissertation durch Hochschullehrer
des Juridicums
 erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar
mit Referat
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Gefahr vergleichsweise hohen Zeitaufwands bei unsicherem
Ergebnis und unsicherem Nutzen
Diese Überlegungen gelten im gesteigerten Maße fur
Habilitation, nur bei echtem wissenschaftlichem Interesse
erwägenswert
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(4) LL.M.
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
Wortbedeutung: Magister Legum, Legum Magister, Master of
Laws, Magister des Rechts
Aufbaustudium nach Abschluss des „regulären"
rechtswissenschaftlichen Studiums, mit unterschiedlichen
Lehrinhalten
Besuch einer Mindestzahl von Vorlesungen (Erwerb von
credits) und Thesis- Magisterarbeit
LL M -Programme werden angeboten in Deutschland, von
verschiedenen europäischen Universitäten (z.B. Brügge für
Europarecht) und vor allem in Übersee (USA u.a.)
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Ausweis von Flexibilität, Sprachkenntnissen, Engagement,
zusätzliche Rechtskenntnisse
Häufig Einstellungsvoraussetzung, bes. LL.M. von
angelsächsischen Unis (UK, USA, Australien, RSA)
Lehrinhalte dagegen für dt. Markt eher von nachgeordneter
Bedeutung, daher ist auch die Auswahl der Uni weniger
wichtig, anders als z B für amerikanische Studenten
Aufnahmekriterien je nach Universität/Fakultät/Fachbereich
unterschiedlich; Anforderungen an Sprachkenntnisse TOEFL
ca. 630 auf Skala 310 bis 677, interessanter Lebenslauf
Vorbereitungszeit
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Aufwand z. B. Georgetown University Law Center, Washington
D.C. 9 Monate Vollzeitstudium, Gebühr etwa $ 25.000,00 pro
Semester, zusätzlich Unterkunfts-/Reiseaufwand (ca.
$20.000,00)
Höherer berufspraktischer Bezug als bei Promotion
wahrscheinlich Auch persönlicher Gewinn wohl großer
Weiterführende Information DAJV USA Masterstudium (€14,00)
(http //www.dajv.de/publikationen );
www.jurawelt.com/referendare/llm/
Stipendien
Im Anschluss an Aufenthalt in USA u.U. Erwerb der
Anwaltszulassung in New York („attorney-at-law“)
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(5) MBA
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
Master of Business Administration
Wirtschaftliches, stark praxisorientiertes Aufbaustudium nach
abgeschlossenem Hochschulstudium
Inhalte: Grundlegende Managementdisziplinen, Wirtschaft,
Finanzen, Buchhaltung, rechtliche Rahmenbedingungen,
Managementwissenschaften, Personalführung, Marketing,
Statistik, Strategie, Führungsverantwortung, Ethik,
Kommunikation
Vollzeit 1-Jahr/Teilzeit (als berufsbegleitendes Studium) 2 - 3
Jahre „Junior MBA„ für Studierende mit ca. 2 - 5 Jahren
Berufserfahrung / „Executive MBA" fur Personen mit mehr als
5 Jahren (häufig 10 Jahren) Berufserfahrung
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Angeboten in D, EUR und besonders USA
Voraussetzungen je nach Hochschule unterschiedlich;
teilweise höchst anspruchsvoll (mehrere Auswahlrunden)
TOEFL, GMAT (graduate management school admission test)
Auswahl der „richtigen" Schule (Fontainebleau, Kellogg, WHU)
besonders wichtig wg. Networking; Problem der fehlenden
Qualitätsstandards
Zeit- und kostenaufwändig: US-Schulen, Gebühren ca.
$32.000+ $ 10.000 für Unterbringung / Europa Gebühren ca. €
28.000 – 62.000;
Ausnahmequalifikation unter Rechtsanwälten. Als
Zusatzqualifikation, u.U. hilfreich bei unternehmensrechtlicher
Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit.
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(6) Doppelstudium in anderer Disziplin
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
Ausnahmequalifikation unter Rechtsanwalten,
Einsetzbarkeit im Berufsleben?
BWL/VWL für Unternehmensjuristen/ Wirtschaftsanwälte;für
Insolvenzverwalter BWL fast obligatorisch; Medizin bei
Spezialisierung auf Ärztefehler etc.
Schon Grundstudium in anderem Fach kann wertvoll und
verwertbar sein
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(7) Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV),
Speyer
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
Einsemestriges Zusatzstudium wahrend des Referendariats
Inhalte

öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft,
Wirtschaftswissenschaften Empirische Sozialwissenschaften,
Geschichts- und Politikwissenschaft Interdisziplinäres Lehrangebot
 Einzelne Aufgaben - keine Abschlussprüfung
Semesterabschlußzeugnis


Spezialisierung in Disziplinen des Öffentlichen Rechts
Kriterium bei der Einstellung in den höheren
Verwaltungsdienst, aber auch fur öffentlich-rechtlich
ausgerichtete Rechtsanwälte/Sozietäten
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
Voraussetzungen als Referendar Antrag auf Entsendung zum
Studium an der DHV bei der zuständigen Ausbildungsbehörde
(OLG, Regierungspräsidium o a ), u U Losverfahren
Keine Studiengebühren
Weiterführende Info: www dhv-speyer de
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(8) Auslandsaufenthalt
 Auslandssemester während des Jurastudiums Abstimmung
mit Studienplan in D - vor oder nach Examen? Auswirkungen
auf die Freischußregelung
 Im Vordergrund durfte zumeist der Erwerb von
Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung stehen, in
zweiter Linie der Erwerb von Rechtskenntnissen (vgl LL M )
 Vermittlung von Studienplätzen im Ausland durch DAAD,
El§a, Binationale Juristenvereinigungen (z B DAJV, DFJ bzw.
AJFA, DIJV)
 Genf/ Lausanne: Neben Vorlesungen im französischen und
schweizerischen Recht auch im deutschen Privatrecht Erwerb
des „Großen BGB-Scheins" möglich.
Dazu uni-ge.ch/droit(bgb/zertifikat.html)
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
Praktika/Tätigkeiten im Ausland bei z B Unternehmen,
Verbanden, Außenhandelskammern (ca. 50% Juristen),
internationalen Sozietäten, Entwicklungshilfen, Auswärtiger
Dienst, internationale Organisationen (z B UNESCO)
Finanzierungsmöglichkeiten BAföG, Stipendien (z B DAAD,
Fulbright- Kommission, Stiftungen), EU-Programme
(SOKRATES / ERASMUS, Tempus)
Weiterführende Info: Deutscher akademischer
Austauschdienst www.daad.de, elsa-International: www.elsagermany.org; Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
e.V.: www.dajv.de; Deutsch-Französische Juristenvereinigung
e.V.: www.dfj.org; Deutsch-Italienische Juristenvereinigung
e.V.: www.dilv.org
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(9) Sprachen
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Englisch als moderne lingua franca; Beherrschung
in Wort und Schrift wird heute weitgehend
vorausgesetzt ;
Weitere Fremdsprachenkenntnisse je nach Art der
Tätigkeit hilfreich bis nötig; Spezialisierung auf
Rechtsverkehr mit einem bestimmten Sprachraum
denkbar- neben Sprachkenntnissen auch
Kenntnisse des Rechts und der Kultur des
Ziellandes erforderlich
Primär wird vom Rechtsanwalt Rechtskenntnis
erwartet, nicht Dolmetscherqualitäten
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(10) Branche
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
Spezialisierung auf die Bedienung eines bestimmten
Marktsegments (z. B. Technologieunternehmen,
Telekommunikation, Banken, Maschinenbau)
Sammlung branchenspezifischen Fachwissens, verbunden mit
den typischen rechtlichen Fragen aus der Branche
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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