Wenn im Alter das Geld nicht reicht

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Transcript Wenn im Alter das Geld nicht reicht

Wenn im Alter das Geld nicht reichtElternunterhalt
Veranstaltung am 26.04.2012
So früh schon an später
denken…?
Wenn im Alter das Geld nicht reicht….
Nadine Schier
Rechtsanwältin
Königstr. 5a
23847 Rethwisch
04539/8885170
[email protected]
Fragen, die bewegen…
I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
III.
Was kann ich angeben, um mein Einkommen
und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein
bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
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I. Wann meldet sich das Sozialamt
bei mir?
 Wenn das Einkommen der Eltern nicht mehr
reicht, um deren Bedarf zu decken. Dann sind
die Eltern unterhaltsbedürftig.
 Bedarf = allgemeiner Lebensbedarf plus angemessene
und notwendige Wohnkosten
 Bedarf richtet sich nicht nach dem Einkommen der
Vergangenheit sondern nach der aktuellen
Lebensstellung
 Zur Vermeidung der Bedürftigkeit müssen erst alle
Eigenmittel eingesetzt werden
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I. Wann meldet sich das Sozialamt
bei mir?
 Vorrangigkeit des Eigenmitteleinsatzes, d.h.
gesamtes Einkommen und grundsätzlich auch
das gesamte Vermögen muss für den Unterhalt
eingesetzt werden

Pflegegeld und co.- Pflegegeld richtet sich nach
Pflegestufen; in Schleswig-Holstein gibt es
Pflegewohngeld; dient der Übernahme der im
Pflegesatz enthaltenden Investitionskosten

Vorrang eines unterhaltspflichtigen Gatten
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I. Wann meldet sich das Sozialamt
bei mir?

Zweckgebunden angelegtes Vermögen wie Sterbegeld
ist nicht sozialhilfeschädlich. Anforderungen an
derartige Anlagen sind hoch.

Vermögensverwertung kann auch unzumutbar sein,
wenn ein sehr großer wirtschaftlicher Nachteil
entstünde

Familienrechtliche Beschränkungen der
Vermögensverwertung – ein Ehegatte darf nur mit
Einwilligung des anderen über das Vermögen als
Ganzes verfügen
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Fragen, die bewegen…
I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
III.
Was kann ich angeben, um mein Einkommen
und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein
bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
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II. Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
 Antwort: „ Es kommt drauf an…“
 Pflichtangaben des unterhaltspflichtigen
Kindes: alle Einkünfte egal ob aus dem
Angestelltenverhältnis, Selbständigkeit,
Vermietung und Verpachtung, Aktien
etc.
II. Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
 Aber: Achtung bei Auskunftsersuchen gegen
den Ehegatten oder beide Eheleute
gemeinsam – diese Fragen müssen nicht
beantwortet werden, es sei denn
Auskunftsbegehren geht direkt an Ehegatten
 Schwiegerkinder haften nur indirekt über den
Familienunterhalt und müssen keine Auskunft
über ihre Vermögensverhältnisse erteilen,
wenn der Familienunterhalt aus den
Einkünften bestritten werden kann
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Fragen, die bewegen…
I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
III.
Was kann ich angeben, um mein Einkommen
und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein
bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
III. Was kann ich angeben, um mein Einkommen
und Vermögen zu schützen?


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Altersvorsorge in bestimmten Grenzen abzugsfähig
(bis ca. 25 % des Bruttoeinkommens)
Krankenversicherung (auch Zusatzversicherungen und
Privatversicherung inkl. gezahlter Eigenbeteiligung)
Gesonderte Pflegeversicherung als Daseinsvorsorge
Unfallversicherung
Steuern
Vorrangiger Unterhalt (Familie, Kinder, Ehegatten)
Kreditbelastungen, Zinsen, Tilgung
Aufwendungen für Vermögensbildung
III. Was kann ich angeben, um mein
Einkommen und Vermögen zu schützen?
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 geschickte Steuerklassenwahl aber nicht




ohne trifftigen Grund
Einkommensverminderung des
Ehegatten
Vermögensminderung durch Geschenke
an den Gatten, Immobilienerwerb
Gemeinsames Vermögen mit dem
Gatten erschaffen
Unterhaltsschädlicher
Güterstandswechsel
III. Was kann ich angeben, um mein
Einkommen und Vermögen zu schützen?
 Schonvermögen nach Alter
 Rechnung ab Volljährigkeit bis zum Alter der
Inanspruchnahme
 Bruttomonatseinkommen im Ztpkt. der
Inanspruchnahme
 Beitragsbemessungsgrenze zum Ztpkt. der
Inanspruchnahme
 Monatliche Versorgungsrücklage vom
sozialversicherungspflichtigen Einkommen (5%)
und vom nichtsozialversicherungspflichtigen
Einkommen (25%)
 Verzinsung
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III. Was kann ich angeben, um mein
Einkommen und Vermögen zu schützen?
 Berechnung Schonvermögen
Zeitpunkt der Inanspruchnahme
55 Jahre
Volljährigkeit
18 Jahre
Versorgungsansparphase
37 Jahre
Bruttomonatseinkommen z. Ztpkt. Inanspruchnahme 6.300,00 €
Beitragsbemessungsgrenze
5.500,00 €
Sozialversicherungspflichtiges Einkommen
5.500,00 €
Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen
800,00 €
Monatl. Versorgungsrücklage vom svpfl. Einkommen
(5 % von 5.500,00 €)
275,00 €
Monatl. Rücklage vom nicht svpfl. Einkommen
(25% von 800,00 €)
200,00 €
Altersversorgungsrücklage 4 % über 37 Jahre x 12 Monate:
465.702,00 €
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Fragen die bewegen…
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I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt wissen
will?
III.
Was kann ich angeben, um mein Einkommen
und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein
bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
VI. Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?

liegt die Summe der Einkünfte eines Ehepaares über
dem Selbstbehalt von 2.550 €, kann das Einkommen
des Schwiegerkindes die unterhaltsrechtliche
Leistungsfähigkeit des Kindes positiv beeinflussen.

Der Gedanke ist Folgender: Da der Schwiegersohn
verheiratet ist und seiner Ehefrau angemessenen
Unterhalt schuldet, ist sein Einkommen nicht allein
seins, rechtlich gehört kraft Ehe schon ein Teil seiner
Frau. Aus diesem Teil ist sie leistungsfähig für ihre
Mutter.
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V. Fazit/Handlungsbedarf
 Verlieren sie das Alter auch in jungen Jahren nicht aus
den Augen
 eine Investition in eine juristische und finanzielle
Beratung kann ihnen später viel Geld und Ärger
ersparen
 die eigenen Eltern zu unterstützen heißt nicht seinen
Lebensstandard einschränken zu müssen
Fragen die bewegen…
I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt
wissen will?
III.
Was kann ich angeben, um mein
Einkommen und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich
allein bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
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V. Wir sind mehrere Geschwister. Muss
ich allein bezahlen?
 Geschwister haften anteilig nach ihren
Einkommens- und
Vermögensverhältnissen = wer am
meisten hat, muss am meisten bezahlen
 Geschwister sind sich auch gegenseitig
zur Auskunft verpflichtet, nur die
Geschwister nicht die Gatten….
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Fragen die bewegen…
I.
Wann meldet sich das Sozialamt bei mir?
II.
Muss ich alles angeben, was das Amt
wissen will?
III.
Was kann ich angeben, um mein
Einkommen und Vermögen zu schützen?
IV.
Ich habe kein Einkommen. Muss mein
Ehepartner für meine Eltern bezahlen?
V.
Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich
allein bezahlen?
VI.
Und was wollen Sie wissen?
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VI. Und was wollen Sie wissen?
Zeit für Ihre Fragen…………
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Sie finden die Präsentation unter
www.kanzlei-schier.de
Nadine Schier
Rechtsanwältin