Info zur neuen Sek I-VO - der Sophie-Charlotte

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Transcript Info zur neuen Sek I-VO - der Sophie-Charlotte

Informationen zum
Mittleren Schulabschluss
Prüfungsfächer und
Prüfungstermine
Regelungen für die Versetzung in
die Oberstufe
Die schriftlichen Prüfungen
Englisch
am Mittwoch, 12.05.2011
Deutsch
am Dienstag, 18.05.2011
Mathematik am Mittwoch, 26.05.2011
Beginn: 10.00 Uhr
Die mündlichen Prüfungen
Englisch mündlich:
Freitag, 28.05.2011
4. Prüfungskomponente:
im Zeitraum vom 26.03. bis 30.03.2011
Dauer der schriftlichen Prüfungen
Deutsch
180 Minuten
Englisch
150 Minuten
Mathematik 135 Minuten
Die schriftliche Prüfung
Das Procedere entspricht dem des Abiturs:
1. nur von der Schule ausgegebenes und
gekennzeichnetes Papier verwenden
2. nur die angegebenen Hilfsmittel
verwenden
3. Konzeptblätter sind Bestandteil der
Prüfungsunterlagen (abgeben)
4. Das Verlassen des Raums ist nur einzeln
erlaubt (Fluraufsicht, Eintrag ins
Protokoll).
Die schriftliche Prüfung
Bei der Abgabe erfolgt die Prüfung auf
Vollständigkeit der Unterlagen.
Bei vorzeitiger Abgabe muss das
Schulgelände verlassen werden.
Die mündlichen Prüfungen
1. Fremdsprache: Die Aufgabenstellung
erfordert eine Vorbereitungszeit von
höchstens 15 Minuten unter Aufsicht.
Die Prüfung soll eine Partnerprüfung sein
(Einzelprüfung auf Antrag).
Der Prüfungsanteil des einzelnen
Schülers muss wenigstens 5 bis max. 10
Minuten betragen.
Die mündliche Englisch-Prüfung
1. Prüfer/in:
Fachlehrer/in der Klasse
und eine weitere Lehrkraft (Protokoll)
2. Inhalt:
Schulaufsicht macht Vorgaben,
Bezug zum Unterricht
3. Bewertung:
nach vorgegebenen Bewertungsraster
Die 4. Prüfungskomponente
Präsentationsprüfung:
Thema:
selbst gewählt
Bewertung: Qualität der Darstellung
(Medieneinsatz,
Fachkompetenz)
Die 4. Prüfungskomponente
Das Thema der Präsentation muss mit
seinem Schwerpunkt aus einem der
Fächer
Geschichte, Geographie, Biologie,
Physik, Chemie, Kunst, Musik,
Französisch, Ethik
oder einem Wahlpflichtfach kommen.
4. Komponente – Formales
Mit der gewählten Thematik muss man
sich während der Jahrgangsstufe 10 in
der Regel mindestens sechs Wochen
lang beschäftigt haben.
4. Komponente – Formales
Jeder Schüler muss seinem(r) prüfenden
Fachlehrer(in) folgende Angaben
schriftlich einreichen:
kurze inhaltliche Übersicht mit Gliederung,
Quellenangabe und Präsentationsform.
Eine detaillierte Ausarbeitung des Themas
wird nicht verlangt.
4. Komponente – Formales
Bis Freitag, 03.12.2010:
Gruppenbildung (max. 4 Schüler) und
Themenvorschläge durch die Schüler
an die Klassenleitung.
4. Komponente – Formales
Der Prüfungsausschuss erhält von der
Klassenleitung bis zum 15.12.2010 eine
Aufstellung der eingereichten Themen.
Anschließend erfolgt die Genehmigung
durch den Prüfungsausschuss.
Zu Beginn des 2. Halbjahres: Ausgabe der
genehmigten Themen und der
Prüfungspläne.
4. Komponente - Prüfung
Präsentationsformen können sein:
Vortrag mit Thesenpapier, Experiment,
Foliendarstellungen, Plakate, SoftwarePräsentationen, Video-Präsentationen.
(Keine Präsentationen aus dem Internet !!)
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem
Prüfer/der Prüferin und einer/m
Protokollantin/en.
Die Präsentation wird vom Prüfungskandidaten auf CD gespeichert und direkt nach der
Prüfung abgegeben.
4. Komponente - Prüfung
Die Prüfungsdauer in der Gruppe
beträgt für jeden Schüler 10-20 Minuten.
Bei Einzelprüfungen ist der Zeitrahmen
15 – 30 Minuten.
Einzelprüfungen sind schriftlich zu
beantragen.
4. Komponente – Bewertung
Bewertungskriterien: Vortragstechnik,
Gliederung der Präsentation, Einsatz der
Medien, Fachkompetenz und sprachliche
Umsetzung
Die Bewertung der Prüfung berücksichtigt beide Teile:
Präsentation und Prüfungsgespräch.
Bei abweichenden Ergebnissen
überwiegt die Note der Präsentation.
Regelungen zu den Prüfungsergebnissen
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten in
Deutsch, Mathematik und Englisch
dürfen nicht als Klassenarbeit o. ä.
gewertet werden.
In der 1. Fremdsprache werden die
Ergebnisse des schriftlichen und des
mündlichen Teils im Verhältnis 3 : 2
zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Versetzung in die gymnasiale
Oberstufe
Versetzt wird, wer...
am Ende der 10. Klasse mit seinen
Jahrgangsnoten die Versetzungsregeln
erfüllt
und
den mittleren Schulabschluss (MSA)
erreicht.
Versetzungsbedingungen
Ganzjahresnoten:
Im 2. Halbjahr müssen für die
Note die Leistungen des
gesamten Schuljahres unter
besonderer Berücksichtigung
der Lern-, Leistungs- und
Kompetenzentwicklung
berücksichtigt werden.
Versetzungsregelung durch
Jahrgangsnoten
Man wird versetzt, wenn man...
- höchstens eine 5 hat.
- 2 x 5 mit Ausgleich durch 2 x 3 hat.
Ein Kernfach (De, Ma, Fs) muss
durch ein Kernfach ausgeglichen
werden.
Versetzungsregelung durch
Jahrgangsnoten
Man wird versetzt, wenn man...
- 1 x 5 und
- 1 x 6 mit Ausgleich durch 2 x 2 hat.
Die Note 6 darf nicht aus einem
Kernfach sein.
Versetzungsregelung durch
Jahrgangsnoten
Man wird nicht versetzt, wenn man...
- 2 x 5 oder 1 x 6 im Kernfach hat.
- 3 x 5 oder mehr in beliebigen Fächern
hat.
Noten im gleichen Fach (Pflicht- und
Wahlpflichtunterricht) sind zwei Noten.
Die Noten der Prüfung
Der Prüfungsteil des Mittleren
Schulabschlusses ist bestanden,
wenn alle Prüfungen wenigstens
mit 4 bewertet werden oder
eine 5 durch eine 3 ausgeglichen
wird.
Zusätzliche mündl. Prüfung
Eine zusätzliche mündliche
Prüfung wird in einem MSAPrüfungsfach angesetzt,
wenn die Prüfungen in zwei
Fächern mit 5 bewertet
wurden (§ 42).
Versetzungsregelung
Es ist also möglich, auf Grund der
Jahrgangsnoten nicht versetzt zu
werden, aber den Prüfungsteil des
mittleren Schulabschlusses zu
erreichen.
Versetzungsregelung
Wer die Prüfung nicht bestanden hat,
kann sie nach erneutem Besuch der
Klasse 10 im Rahmen der nächsten
Abschlussprüfung wiederholen.
Nachprüfungen
Eine Nachprüfung ist möglich, zur
Verbesserung einer Jahrgangsnote
- um den Mittleren Schulabschluss zu
erreichen
oder
- um die Berechtigung zum Übergang in
die gymnasiale Oberstufe zu erreichen.
Ergebnisse des MSA 2010
Sophie-Charlotte-Oberschule
(Durchschnitt aller Prüfungsnoten)
Fach
SCO
Berlin (Gymnasien)
Mathematik
2,4
2,6
Deutsch
2,2
2,2
Englisch
1,5
1,9