Transcript der Power-Point
Informationen zum Abitur
Prüfungstermine Regelungen Prüfungen
Die nächstenTermine
Rücktritt vom Abitur:
Spätestens am 17. März 2014
Abgabe Abiturblatt Nr. 3:
06. März 2014
Letzter Unterrichtstag:
am 08. April 2014
Prüfungen zur 5. PK:
Abgabe der 5 Seiten: 03. März 2014
Prüfungen:
09. – 11. April 2014
Die Abiturklausuren (1)
Di., 29.04.2014 3. Prüfungsfach Mo., 05.05.2014 LK Deutsch, Physik, Chemie Mo., 07.05.2014 LK Englisch Fr., 09.05.2014 LK Mathematik Mo., 12.05.2014 LK Französisch, Geschichte Mi., 14.05.2014
Fr., 16.05.2014
LK Biologie LK Geografie
Die Abiturklausuren (2)
Eintreffen: 8:30 Uhr Gesundmeldung: bis 8:50 Uhr Beginn: 9.00 Uhr
Die mündlichen Prüfungen
4. Prüfungsfach: Di. - Mi., 03./04.06.2014
5. Prüfungs-
komponente: Mi. – Fr., 09. – 11. 04. 2014 Bekanntgabe des Prüfungsplans jeweils einige Tage vorher durch Aushang: 4. PF: 30. Mai ab 12:00 Uhr 5. PK: 07. April ab 12:00 Uhr
Weitere Abiturtermine
Do., 19.06.2014 14:00 Uhr (Aula) Mitteilung der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen und münd lichen Abiturprüfungen Do.-Fr. 19.-20.06. 2014, bis 10:00 Uhr Meldung zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung
Weitere Abiturtermine
M0., 23. 06.2014 ab 12:00 Uhr
Bekanntgabe des Zeitplans für die zusätzlichen mdl. Prüfungen
Di. / Do., 24./26.06.2014
Zusätzliche mündliche Prüfungen
Fr., 27.06.2014, 18:00 Uhr
Ausgabe der Abiturzeugnisse (Aula)
Die schriftliche Prüfung
Die Regeln für das Procedere:
1.
2.
nur von der Schule ausgegebenes und gekennzeichnetes Papier verwenden nur die angegebenen Hilfsmittel verwenden 3.
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5.
6.
Konzeptblätter sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen (abgeben) Das Verlassen des Raums ist nur einzeln erlaubt und nur zum Gang auf die Toilette (Fluraufsicht, Eintrag ins Protokoll).
Nach Abgabe der Klausur müssen Sie das Schulgelände umgehend verlassen.
Bitte verhalten Sie sich ruhig auch vor der Schule!
Täuschung im Abitur (VoGo § 37)
§ 37 (Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe) Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten (1) Hat ein Prüfling bei einer Prüfungsleistung 1. getäuscht oder zu täuschen versucht oder 2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den Vorbereitungs- oder Prüfungsraum mitgebracht, so ist unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls nach Maßgabe der folgenden Absätze zu verfahren. (2) Steht ein Prüfling in dem begründeten Verdacht, eine Täuschung begangen zu haben, oder wird er beim Begehen einer Täuschung bemerkt, wird die Prüfung in diesem Fach bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses unterbrochen; die Entscheidung über die Unterbrechung trifft die aufsichtführende Lehrkraft, während des Verlaufs der mündlichen Einzelprüfung der Fachausschuss. Die oder der Prüfungsvorsitzende und die Schulleiterin oder der Schulleiter sind unverzüglich zu informieren. (3) Ist die Täuschung von geringem Umfang und eindeutig zu begrenzen, so wird der unter Täuschung entstandene Teil der Leistung als nicht erbracht bewertet. Geht die Täuschung über die in Satz 1 genannten Voraussetzungen hinaus, so wird die gesamte Leistung mit ungenügend bewertet. (4) Bei besonders schweren Fällen von Täuschung kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden . (5) Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwerwiegend behindert weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die , dass die ordnungsgemäße Durchführung der eigenen Prüfung oder die anderer gefährdet ist, kann von der Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden .
1.
2.
3.
4.
Die mündlichen Prüfungen
Gesundmeldung: 30 Minuten vor Beginn der Prüfung (Fluraufsicht, 2. Stock) Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten unmittelbar vor der Prüfung Beginn: nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie vom Prüfer abgeholt und in den Raum begleitet Prüfung: 20 Minuten lang, 2 Prüfungssemester (ein gewähltes, ein zugeteiltes) Das 4. Kurshalbjahr ist verpflichtender Bestandteil der Abiturprüfung in allen Fächern bis auf das 2. Aufgabenfeld (Ge, Geo, PW). In den Fächer setzt der/die Fachlehrer/in das zweite Prüfungssemester fest.
Die Fünfte Prüfungskomponente (1)
1.
2.
Kandidaten: möglichst als Partner- oder Gruppen prüfung, auf Themenblatt vermerken (Namen), Prüfer: in der Regel die Fachlehrer, bei zu vielen Prüflingen eines Kollegen, entscheidet die Fachkonferenz (Reihenfolge nach Abgabedatum) 3. Inhalt: Schulaufsicht macht Vorgaben: Bezug zum Rahmenplan, fächerübergreifender Aspekt, Problemorientierung 4. Bewertung: nach vorgegebenem Bewertungsraster, individuelle Leistungsbeurteilung
Die Präsentationsprüfung (2)
Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung:
1. ca. 5 Seiten lang 2. Schriftgröße 11 pt 3. 1,5-zeilig 4. individuelle Leistungen müssen erkennbar sein 5. individuelle Reflexion von jedem Mitglied
Die Präsentationsprüfung (3)
Inhalt der schriftlichen Ausarbeitung:
1. Deckblatt (Name, Thema, Fächer, Prüfer) 2. Darstellung des Arbeitsprozesses 2.1 Themenfindung, Themenwahl, Gruppenfindung 2.2 Fachliche Basis, Einordnung in übergeordneten Zusammenhang, Zielsetzung 3. Medienwahl 4.
Quellenverzeichnis 5.
Tabellarischer Zeitplan zum Verlauf der Vorbereitung s. Handout Abgabe: 4 Wochen vor der Prüfung! 03.03.2014
Die Präsentationsprüfung (4)
Präsentationsformen:
Vortrag mit Thesenpapier, Experiment, Foliendarstellungen, Plakate, Software Präsentationen, Video-Präsentationen.
(Keine Präsentationen aus dem Internet !!) Die Präsentation wird vom Prüfungskandidaten auf CD oder USB-Stick gespeichert und direkt nach der Prüfung abgegeben.
Die Präsentationsprüfung (5)
Beschriftung der CD: Abitur 2014 Name Fächer Prüfer Thema
Die Präsentationsprüfung (6)
Prüfungsdauer:
Einzelprüfung Partnerprüfung drei Kandidaten Präsentation (Minuten) 20 25 30 Gespräch (Minuten) 10 15 20 insgesamt (Minuten) 30 40 50
Die Präsentationsprüfung (7)
Gewichtung der Beurteilung: Teile der Prüfung
Präsentation: Gespräch: Schriftliche Ausarbeitung:
Wertung
zweifach einfach einfach
Die Fünfte Prüfungskomponente
Weitere Informationen zur Präsentationsprüfung auf dem Handout und unter:
Die fünfte Prüfungskomponente im Abitur – Eine Handreichung LISUM Berlin-Brandenburg 2012
Prüfungsergebnisse
vierfache Wertung jeder Abiturprüfung mindestens eine Klausur muss mit 5 Punkten oder mehr bewertet werden wenn alle 3 Klausuren unter 5 Punkten bewertet wurden, ist das Abitur nicht bestanden (keine weitere Prüfung) eine der beiden LK-Prüfungen muss mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte in den fünf Abiturprüfungen erreicht werden (bei vierfacher Wertung)
Zusätzliche mündliche Prüfung
1. Wenn die Ergebnisse der Klausuren nicht zum Bestehen des Abiturs reichen, setzt der Prüfungsausschuss eine bzw. zwei zusätzliche mündliche Prüfung(en) an (1. – 3. PF).
2. Wer seine Ergebnisse verbessern möchte, kann sich nach einer Beratung zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung melden.
(Man kann sich aber auch verschlechtern.)
Einbringverpflichtungen
Deutsch Fremdsprache Künstl. Fach 2. Aufgabenfeld Mathematik Naturwissenschaft 4 Kurse 1. – 4. PF je 4 Kurse 4 Kurse 5. PK 4. Kurs 2 Kurse 6 Kurse 4 Kurse 4 Kurse eines Faches (bei BI + 2 CH/PH) Aus dem Einbringen der 32 Kurse errechnet sich der Notendurchschnitt im Abitur.
Alle belegten 40 Kurse müssen auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen werden.
Ende gut, alles gut