Informationsabend 10.02.2009

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Transcript Informationsabend 10.02.2009

Informationen zu den
Abschlussprüfungen 2014
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Mo. 28.10.13 um 12.00 Uhr in der Aula
für alle 9. und 10. Klassen
Rechtsgrundlagen
• Realschulverordnung vom 22.6.2007
• Zeugnisverordnung vom 29.4.2008
• Verordnung zur Änderung der
Schulartverordnungen vom 10.12.2009
• Schulgesetz SH vom 24.1.2007, neu gefasst ab
4.2.2011
• Gemeinschaftsschulverordnung vom 04.07.2011,
gültig ab 1.8.2011
Zentrale
Abschlussarbeiten
• Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das
Bildungsministerium für den HS- und RS-Abschluss
• 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘)
• In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘)
• Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der RSAbschlussprüfung teil
• Zur Teilnahme an der Hauptschulprüfung in der 9. Klasse ist
eine Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch
(30./31.01.14) oder bis spätestens 7.2.14 erforderlich
• Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch
Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der HS-Prüfung
verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse
gefährdet erscheint.
• Alle, die nicht an der Hauptschulprüfung teilnehmen, werden auf
RS-Niveau benotet
• Teilnehmer/innen an der Hauptschulprüfung erhalten Vor- und
Endnoten auf HS-Niveau
Übergänge/Abgänge
• Am Ende der 9. Klasse:
• Schüler/innen, die nicht an der Hauptschulprüfung teilgenommen
haben, steigen durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz
in die 10. Jahrgangsstufe auf, wenn die Leistungen auf RS-Niveau
in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind oder
die Konferenz trotzdem eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet.
• Entlassung aus der Schule mit oder ohne HSA: nur auf Antrag
• Versetzung in die 10. Klasse: bei qualifiziertem HS-Abschluss
oder nicht mehr als eine nicht ausreichende Zeugnisnote auf RSNiveau
• Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandener HSA oder keine
Versetzung in 10. Klasse oder keine Entlassung beantragt
• Am Ende der 10. Klasse:
• Ein qualifizierter RS-Abschluss berechtigt zum Übergang in die
gymnasiale Oberstufe
• Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden
• Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung
Mündliche Prüfung
• Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl
mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden
• Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei
Minderjährigen deren Eltern
• Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen
lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass
dadurch die Endnote verbessert werden kann
• Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern
durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10-15 Minuten vorzusehen und
20-30 Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren.
• Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden
den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt.
• Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der
Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest.
• Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern
die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Festlegung der Endnoten und
Zuerkennung des Abschlusses
• In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und
mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der
Prüfungsnote berücksichtigt
• Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des
Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2)
• Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis VorzensurPrüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter
dem Komma aufgerundet.
• Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die
anderen Fach- oder Kursnoten
• Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für
Mittleren Abschluss zu berücksichtigen
• Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den
Hauptschulabschluss zu berücksichtigen
• Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer
mangelhaften Note (5), die durch befriedigende (3) oder besserer
Leistungen in einem anderen Fach auszugleichen ist
• Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht
zuerkannt werden
Qualifizierter Abschluss
• Notenschnitt in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch mindestens 2,4
• Notenschnitt in den übrigen Fächern
mindestens 3,0
• Kein Fach oder WPK mit „ungenügend“ (6)
Erforderlich für Hauptschulabschluss, um in die R
10 aufzusteigen, und für den Realschulabschluss,
um in die gymnasiale Oberstufe aufzusteigen!
Prüfung
• Krankmeldung nur vor Bekanntgabe
der Prüfungsaufgaben
• Unverzügliche Vorlage eines Attestes
• Ausschluss von der Prüfung bei
Störung oder Täuschung bzw.
Täuschungsversuch
• Versäumte oder unbearbeitete
Prüfungsteile werden mit „6“
bewertet
Prüfungstermine
• Mo. 05. – Mi. 07.05.14 : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch
(HS + RS)
• M. 19.05.14 : Schriftliche Prüfung Deutsch (RS)
Schriftliche Prüfung Mathematik (HS)
• Mi. 21.05.14 : Schriftliche Prüfung Englisch (RS)
Schriftliche Prüfung Deutsch (HS)
• Fr. 23.05.14 : Schriftliche Prüfung Mathematik (RS)
Schriftliche Prüfung Englisch (HS)
• Fr. 06.06.14 : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen
Prüfungsnoten beim Schulleiter
• Mi. 11.06.14 : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die
Schüler
• Mo. 16.06.14 : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung,
Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)
• Mi. 18.06.14 : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine
• Mo. 23.06.14 : Mündliche Prüfungen HS- und RS-Abschluss,
Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)
Vielen Dank für Eure
Aufmerksamkeit....
....und viel Erfolg beim Abschluss!
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