Transcript Document
Gesetzesvorlage des BMF
Auswirkungen der AIFM Richtlinie
Referent: Thomas Heinzinger
Jahrgang 1968
Vorstand CAPE AG
AIF – Manager
Oder besser, das Schäuble Monster für die
Fondsbranche?
Hintergrund für die Schaffung der
EU AIFM Richtlinie
Als Reaktion auf die in 2008 beginnende
Finanzkrise galt es nichtregulierte und SYSTEMRelevante Risiken aufzudecken und zu regulieren.
Insbesondere Hedgefonds und deren Manager
Offenlegung und Beherrschung von weltweit
bestehenden Schwachstellen die die Stabilität der
Wirtschaft und der Finanzmärkte bedrohen
Ziel der EU AIFM Richtlinie
Ziel der EU ist es alle Akteure und alle
Tätigkeiten am europäischen Finanzmarkt
die erheblichen Risiken unterliegen einer
angemessenen Regulierung und Aufsicht
zu unterstellen
Der Handel von unregulierten Produkten
soll in Zukunft nicht mehr möglich sein!
Beginn und Verlauf der AIF Richtlinie
2009 Veröffentlichung eines Richtlinienentwurfes durch
die EU Kommission
11. Nov. 2010 Verabschiedung des
Richtlinienentwurfes vom EU Parlament
Ab hier 2 Jahre Umsetzungsfrist für die EU Mitglieder
zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
20. Juli 2012 legt das BMF den Diskussionsentwurf zur
Umsetzung der AIFM Richtlinie in Deutschland vor
Wen reguliert die EU AIFM Richtlinie?
Die Richtlinie reguliert nicht die Fonds unmittelbar, sondern die
Manager von alternativen Investmentfonds (AIFM) unabhängig
davon, ob diese ihren Sitz in der EU oder einem Drittland haben.
Der Anwendungsbereich erfasst alle offenen und geschlossenen
Fonds (AIF) mit Sitz in der EU oder einem Drittland, die nicht
bereits reguliert werden und unter UCITS oder die OGAWRichtlinie fallen. Betroffen sind die Verwaltung und der Vertrieb
von AI-Fonds und zwar unabhängig von der rechtlichen Struktur
des AIF.
Nach EU Vorlage werden also nicht die AIF Produkte/Fonds an
sich sondern deren Manager reguliert und beaufsichtigt bzw.
juristische Person die mit der Auflegung, Verwaltung,
Management, Administration und dem Vertrieb betraut sind
Was sind AIF nach Definition der EU?
AIF Produkte sind somit alle Produkte und Fonds
die nicht UCITS oder OGAW sind.
z.B. Hedgefonds, Private Equity, Immobilienfonds,
Rohstofffonds, Infrastrukturfonds, Flugzeugfonds,
Schiffsfonds, Alternative Energien, Hebelfonds,
Lebensvers.-Fonds, Einobjektfonds, Loanfonds,
Argrarfonds, andere Arten von nicht WP-Fonds,
Patentfonds, Prozessfinanz.-Fonds usw.
ergo fast alle Sachwert-Fonds
Die Regulierung des AIF Managers nach EU
Unterscheidung zwischen kleinem und großem AIFManager
Kleiner AIF-Manager:
verwaltetes Investmentvolumen von bis zu 500 Mio.
EUR oder sollte Hebel zum Einsatz gelangen bis max.
100 Mio. EUR und wenn der Anleger im AIF innerhalb
der ersten fünf Jahre nach Auflegung keine
Kündigung aussprechen kann
Volumen darüber: großer AIF-Manager
Anwendung kleiner AIF-Manager laut EU
Unterschreitet ein AIFM die Schwellenwerte des verwalteten Vermögen
von weniger als 100 Mio. EUR bzw. von weniger als 500 Mio. EUR
wenn keiner der AIF hebelfinanziert ist und die Anleger innerhalb von
fünf Jahren nach Auflegung kein Kündigungsrecht ausüben können, so
unterliegt er lediglich einer Registrierungspflicht in seinem
Herkunftsmitgliedstaat.
Einer zwingenden Zulassung als kleiner AIFM bedarf es nicht.
Er ist allerdings verpflichtet, die zuständigen Behörden regelmäßig über
die wichtigsten Instrumente, mit denen er handelt, und die größten
Risiken und Risikokonzentrationen bei den von ihm verwalteten AIF zu
unterrichten. Es soll so die Entstehung von Systemrisiken vermieden
werden.
Um insbesondere von dem EU weiten Pass der AIFM-Richtlinie zu
profitieren, ist für kleine AIFM allerdings nach wie vor die
Optionsmöglichkeit zu einer Zulassung nach der AIFM-Richtlinie
vorgesehen.
Anwendung auf kleine AIF-Manager in Deutschland
Eine Unterscheidung zwischen kleinem
und großem AIF-Manager ist vom BMF für
Deutschland nicht vorgesehen !!!
Ein Großteil der kleinen AIF-Manager in
Deutschland wird, sollte das Gesetz so
verabschiedet werden, vom Markt
verschwinden!
Anforderung an AIF-Manager in
Deutschland
Laut der Richtlinie bedarf es zur Verwaltung, Administration
und zum Vertrieb eines AIFs an Anleger einer Zulassung
des AIFM durch die BaFin
Der AIFM muss sicherstellen das er alle sich aus der
Richtlinie ergebenen Pflichten erfüllt
über ausreichende Eigenmittel verfügt
die handelnden Personen ausreichend gut beleumdet sind
sowie über ausreichende Erfahrung im Hinblick auf die
Anlagestrategie der von dem AIFM verwalteten AIF
verfügen.
Anforderung an AIF-Manager in
Deutschland
Mind. 2 kompetente Geschäftsführer mit Sachkunde
Verpflichtung Interessenskonflikte zu steuern
Angabe einer Verwahrstelle
Risikomanagementsystem einführen, durch das Risiken, die mit den jeweiligen
Anlagestrategie verbunden sind, ermittelt, gemessen und überwacht werden.
Regelmäßige Stresstests
Liquiditätsmanagement das die Liquidität des AIF sicher stellt.
Verpflichtung von Vergütungsgrundsätzen und –praktiken für seine Mitarbeiter
Eigenmittel Nachweis und Vorhalt von mind. 125-300Tsd. EUR
Zusätzliche Mittel bis zu 10 Mio. sind erforderlich, wenn das von dem AIFM
verwaltete Vermögen der AIFs einen Betrag von 250 Mio. EUR übersteigt.
Was unterscheidet das AIFM Gesetz in
Deutschland zu der EU AIFM Richtlinie?
Der BMF beabsichtig nicht nur die Regulierung
des AIF-Managers sonder reguliert auch ganz
drastisch die gesamte Produktwelt der AIF!!!
In der EU Richtlinie gilt alles als AIF was nicht
durch UCITS oder OGAW reguliert ist.
Der BMF greift aber zudem aggressiv in die
Produktvielfalt und Investitionsmöglichkeiten der
AI-Fonds ein
Liste zukünftig erlaubter Produkte nach
deutscher AIFM Richtlinie
Immobilienfonds
Schifffonds
Flugzeugfonds
Erneuerbare Energiefonds
ÖPP Projektfonds
Private Equity Dachfonds
nur unter bestimmten Voraussetzungen
Diese AIF Produkte fallen somit künftig komplett weg...
sollte der Entwurf so verabschiedet werden!
Goldfonds bzw. Edelmetallfonds
Offene Immobilienfonds
Leasingfonds
Direkt Private Equity Fonds
Containerfonds
Ölfonds
Agrarfonds
Hebelfonds
Rohstofffonds
Lebensversicherungsfonds
Lokomotivfonds
Patentfonds
Prozessfinanz. Fonds
High-Tech Fonds
...diese Liste lässt sich beliebig fort führen
Ergebnis alleine durch die eingeschränkte
Produktliste des BMF:
Hunderten von kleinen und großen Initiatoren,
besonders Initiatoren von Nischenprodukten wird
schon alleine durch diese Eingrenzung der
Produkt- und Investitionsmöglichkeiten schlicht die
gesamte Geschäftsgrundlage entzogen.
Gerade das was Alternative Investment eigentlich
ausmacht, also Innovation, Andersartigkeit und
Variation wird vollends zerstört bzw. unterbunden!!
Aber es kommt noch viel schlimmer!
Die neue Gesetzesvorlage des BMF reglementiert nicht nur
die AIF Produkte in einer Produktliste!
Sie übt auch massiv und tiefgreifende Einschnitte auf den
Fonds selbst, die Investitionen, Initiator, Verwaltung und
dessen Finanzierung ein!
Verlängerte Fristen der BaFin für die Zulassung von Fonds.
Verkürzte Fristen für Jahresabschlüsse von Publikumsfonds
AIFM Gesetz gilt für alle Konzepte unabhängig der
Beteiligungshöhe bei mehr als !! einem !! Anleger.
Die wichtigsten Eingriffe und Reglementierungen
im Überblick
Einobjektfonds nur noch für Anleger ab 50 Tsd.
Beteiligungssumme
Reglementierung der Vermögensgegenstände
Maximal 30% Fremdkapitalaufnahme des Fondsvolumens
Maximal 30% Währungsrisiko des Fondsvolumens
Keine neuen Fondskonzeptionen möglich
Erwerbs- und Veräußerungsverbot
Thesaurierungsverbot
Depotbank Pflicht als Verwahrstelle
Kein Bestandschutz
Verlängerte Genehmigungsfristen für Prospekt und Vertrieb
Keine klare Aussagen zu steuerlichen Regelungen
Als Rechtsform für Geschlossene nur noch
Kommanditgesellschaft zulässig
Einobjektfonds künftig nur ab 50.000,- EUR
Beteiligung je Anleger!
59 % des Eigenkapitals von Einobjektfonds kommt von
Anlegern mit einer Anlagesumme von unter 50 Tsd. €
Neuauflage von wichtigen Einobjektfonds kaum möglich
Zugangsverwährung kleinerer oder risiko-streuender
Anleger zu großen Einobjektfonds
Entmündigung der Selbstbestimmung deutscher Anleger
Regelung betrifft auch Semi-Professionelle Anleger wir
kleine Vermögensverwalter oder Family-Offices
Maximal 30% Aufnahme von Fremdkapital
Beschränkung auf 30%nicht marktüblich, dadurch große
Wettbewerbsnachteile für geschlossene Fonds
Üblich sind 65% und höher
Starke Verringerung der Rendite und Verlust der Rentabilität
Immobilienfonds 48-65%, Schiffsfonds 54-70%, EEF über 70%
Erfolgsquote der Fonds mit Fremdkapitalanteil über 50% fast
doppelt so hoch wie bei Quote unter 50%
Ein Großteil von Fonds kann gar nicht mehr aufgelegt werden
Immobilienfonds für Ratensparern völlig unmöglich!!!
Maximal 30% Währungsrisiko auf Fondsvolumen
Schiffs- und Flugzeuginvestitionen die meist in USD
stattfinden kaum noch möglich
Beabsichtigte Fremdmittel in CHF, YEN oder CAD schwer
machbar
Dadurch Niedrigzinsen nicht realisierbar
Währungsrisiken bei einigen Fonds Hauptbestandteil der
Investmentstrategie
Währungsrisiken können abgesichert werden
Internationale Investments außerhalb des Euroraums
überhaupt noch möglich?
Gefahr vor Totalverlust bei Wegfall des EURO!
Keine neuen innovativen Fondskonzepte möglich!
Durch den starr gehaltenen und strikt vorgegebenen
Produktkatalog des BMF sind neue und zukünftig notwendige
Produkt- / Fondskonzepte nicht mehr möglich.
Sollten in einigen Jahren Gelder z.B. für einen Tunnelbau, für
neue Funk- oder Fernmeldetechniken, für HightechEntwicklungen oder andere technische Revolutionen
erforderlich werden, so ist eine notwendig Kapitalbeschaffung
durch AIF nicht möglich.
Der Positivkatalog für AIF Produkte enthält keine
Öffnungsklausel und gibt somit keinerlei Spielraum
Auch ist durch die genaue Definition wie z.B. Flugzeugfonds es
nicht möglich andere Luftfahrzeuge oder Teile wie
Hubschrauber oder Turbinen zu finanzieren.
Erwerbs- und Veräußerungsverbot
Vermögensgegenstände aus der positiven Produktliste
dürfen nicht erworben werden wenn sie zuvor im Eigentum
der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Unternehmen
aus der Konzernstruktur der KVG standen
Somit kein zeitnaher Kauf durch den Initiator von vorhanden
Ziel-/Investitionsobjekten vor Zeichnung des Fonds mehr
möglich.
Dadurch enorme Steigerung von eigentlich ungewollten und
angeblich risikoreicheren Blindpools
Ganz erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber
ausländischen Initiatoren beim Einkauf geeigneter Objekte
Zerstörung von Konzernstrukturen wie Reedereien da
Emissionshaus nur ein Teil der Struktur ist, weitere sind die
Konstruktion, Erstellung, Konzeption, Finanzierung
Thesaurierungsverbot
§ 230 Abs. 2 KAGB-E enthält ein Thesaurierungsverbot für den
Ertrag des Fonds parat.
Thesaurierung ist z.T. notwendig um benötigte Liquidität für den
Fonds zu erhalten oder in unruhigen Zeiten zu schaffen
Bei bestehen bleiben des Verbot müssen auch Kleinsterträge
an Anleger ausgeschüttet werden
Dies führt auch zu unnötigen Kostenbelastungen des Fonds
großer Teil der Anleger wünschte keine Ausschüttung
Höherer Ertrag des Fonds durch Thesaurierung (bis zu 20%)
Depotbank als Pflicht für die Verwahrstelle
Der BMF sieht im Gegensatz zu anderen EU Staaten nur
alleinig eine Depotbank als Verwahrstelle für die
Vermögensgegenstände des AIF vor.
Die EU Richtlinie sieht jedoch auch andere berufsständig
beaufsichtigte Verwahrstellen wie Notare, Treuhänder,
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als
alternative Verwahrstelle in betracht
Ein Teil der Depotbanken ist nicht in der Lage die Prüfung und
Verwahrung von verschiedenen AIF Instrumenten zu
übernehmen.
Diese sind zum Teil extrem aufwendig, erfordern Fachwissen in
Nicht-Bank Segmenten wie z.B. Prüfung von
Eigentumsverhältnissen, Cashflowkontrolle usw.
Kaum Bestandsschutz für bestehende AIF und AIFM
Der AIFM eines geschlossenen AIF der bis 22.07.2013
nicht voll ausplatziert ist:
das der AIF von einem voll zugelassen AIFM verwaltet
wird
Der Fonds umstrukturiert wird, um den neuen
Produktregeln rechnung zu tragen
Ein neuer Verkaufsprospekt nach KAGB zu erstellen und
zu genehmigen ist
Der Fonds bis zur weiteren Genehmigung durch die BaFin
nicht vertrieben werden darf
Und dieser Fonds unter Umständen andere Fonds seines
AIFM infiziert, da diese nicht mehr ausschließlich
Bestandsfonds verwaltet.
Geschlossene AIF sind ebenfalls betroffen falls sie nach
der Schließung weiter investieren oder handeln
Welche AIF betrifft diese fehlende Bestandsschutzregelung
Alle Fonds die nach ihrer Schließung weiter
investieren oder Handeln:
Immobilienhandelsfonds
Handelsfonds generell
Alle Fonds mit Ratensparern !!!
Da diese ihre Investitionen in aller Regel auch
ratierlich mit wachsendem Geldeingang der Anleger
zum Teil über Jahrzehnte ratierlich investieren
Verlängerte Vertriebs- und Genehmigungsfristen
Bisher galten Fristen von 20 Arbeitstagen bis zur
Genehmigung, bei fehlen von Unterlagen begann
sich die Frist erneut um 20 Tage zu verlängern
Neu ist die Fristverlängerung für die BaFin von 40
Arbeitstagen, bei fehlen von Unterlagen verlängert
sich Frist erneut um bis zu 40 Arbeittagen.
Zulassung zum Vertrieb eines neuen Fonds kann
somit bis hin zu weit als über 80 Arbeitstage dauern!
Neue Rechnungslegungsvorschriften für Publikums-AIF
Bisher Erstellung und Offenlegung der Jahresberichte von PublikumsAIF von 6-9 Monaten nach 31.12. eines Jahres
Jetzt binnen drei Monaten zu erstellen und nach spätestens 4
Monaten zu veröffentlichen!
Dies ist in der Praxis nicht machbar, besonders bei mehrstöckigen
Gesellschaften wie z.B. Dachfonds da hier zumeist in weitere
Gesellschaften investiert wird die ebenfalls erst den Jahresbericht
erstellen müssen.
Dies hätte zudem die Folge das die Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater der Fonds enorm unter Druck geraten und somit noch
höhere Honorare für die Abschlussprüfung fordern, diese erhöhen die
Kosten für den Anleger und fressen wiederum an dessen Rendite
Kommanditgesellschaft nur noch als Rechtsform für
geschlossene AIF zulässig?
Entwurf sieht vor, dass die Geschäftsführung der intern
verwalteten Investment-KG ausschließlich durch die
Komplementäre erfolgen kann!
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG die insbesondere
aufgelegt wird um für den Fonds den steuerlich
vermögensverwaltenden Charakter sicherzustellen in dem der
Komplementär von der GF entbunden wird und ein
geschäftsführender Kommanditist eingesetzt wird entfällt
Somit wären wahrscheinlich zukünftig alle geschlossenen AIF
als gewerblich einzustufen und zu versteuern.
Steuerliche Regelungen
Der Entwurf des BMF zur Umsetzung der EU
AIFM Richtlinie enthält keinerlei steuerliche
Regelungen.
Ausführungen zu den steuerrechtlichen
Konsequenzen der Neuordnung der
Kapitalanlagen werden nicht gemacht
Zurzeit ist es völlig ungeklärt wie die
vorgesehenen AIF Fondstypen künftig besteuert
werden.
Dadurch entsteht natürlich weiters große
Planungsunsicherheit bei den Emissionshäusern
und verzögert die Neuauflage von AIF
Auswirkungen auf §34 f und den Vertrieb
Wegfall von bisher gewohnten Produkt Segmenten
Neuerlernen der zukünftigen AIF Regeln und Gegebenheiten
Größerer Beratungsaufwand beim Kunden
Noch größere Informations- und Sorgfaltspflicht
Aufwendigere Aufbewahrung und Büroorganisation
Erhöhte Kosten für den Vermittler durch WP, Steuerberater,
Vermögensschaden-HV
Niedrigere Provisionseinnahmen im AIF Segment
Starke Konkurrenz durch ausländische Marktteilnehmer
Alternativen & Auswege?!
Vertrieb Schweizer und Liechtensteiner LV-Policen
mit beinhalteten AIF als Sparvertrag
Policendepots mit AIF von CH & FL Versicherern
Gold, Silber, Platin, Diamanten
AIF Vehikel ausländischer AIF Manager
Branded Gold ;-)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Fragen?